Unfall mit Traktor auf Bundeskraftfahrstraße 50% Teilschuld?
Hallo zusammen,
ich bitte euch um Ideen/Meinungen/Erfahrungen die mir evtl. bei der Abwicklung meines Unfallschadens behilflich sind.
Der Unfall ist von der gegnerischen VS 50/50 eingestuft worden. Meine VS hat den Schaden 25/75 eingestuft. Ich sehe mich selbst durchaus auch in der Schuld aber eher bei 25-30%.
Folgende Fakten:
Tatzeit 11.08.2012 ca 22:10 Uhr
in beide Richtungen und durch Mittelleitplanke getrennte 2 spurige Bundeskraftfahrstraße mit ausgebautem Seitenstreifen
(Befahrung nur erlaubt bei bauartbedingter zugelassener mindest Höchstgeschwindigkeit von >60km/h)
nicht bewölkt, kein Regen, kein Nebel, kein Schnee
es ist nacht, also normal dunkel
kein Verkehr auf der Gegenfahrbahn
kein Verkehr auf meiner Fahrbahn
leichte Kurve
meine KFZ-Geschwindigkeit laut Tempomat 120km/h
Traktor-Geschwindigkeit ca 35km/h
(bauartbedingte zugelassene Höchstgeschwindigkeit 40km/h)
Traktor-Anhänger hatte eine nichtgekennzeichnete Überbreite von 2,70m
Traktor hatte keine Warnblinkanlage und nicht die vorhandene Rundumleuchte an
Mein KFZ BMW 320d touring, totalschaden, Wiederbeschaffungswert laut Gutachter 9900,-€
Folgender Unfallhergang:
Ich habe den Traktor mit Anhänger erst ca 10 -30m vor mir gesehen/wahrgenommen. Warum weiß kann ich mir bis heute nicht erklären, er hatte wohl die normale Beleuchtung eingeschaltet. Ich Schockmoment, reiße lenkrad rum, erwische den Anhänger hinten links, knalle in die Leitplanke, schieße am Traktor vorbei und komme vor ihm auf dem Seitenstreifen zum stehen. Traktorfahrer 17 Jahre alt, völlig Ortsfremd, hatte sich vom Navi auf die Bundeskraftfahrstraße leiten lassen und zu spät bemerkt das er falsch ist, wollte nächste Ausfahrt wieder runter.
Was ich jetzt nicht verstehe:
Er war sich der Falschfahrt bewußt
Hat keine Warnblinkanlage oder Rundumleuchte eingeschaltet
Ist nicht komplett auf den Seitenstreifen gefahren sondern angeblich nur leicht versetzt (was ich bezweifle aber nicht beweisen kann)
Er hat nicht die Polizei zur Hilfe gerufen
Er durfte mit dem KFZ unter keinen Umständen dort fahren da Bauartbedingt zu langsam
Ich bin nicht gerast und die Umwelt und Verkehrslage erforderte kein langsames fahren mit z.B. 80km/h
Trotzdem bekomme ich 50% Teilschuld ??????
Wie sind da eure "Erfahrungen" oder Tipps
!!! Habe leider keine Rechtschutzversicherung und würde auf den Kosten bei einem Prozeß wenns Hart auf Hart kommt sitzen bleiben !!!!
Beste Antwort im Thema
Dieser Unfall zeigt einmal mehr das das Sichtfahrgebot seine Bedeutung hat, auch auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundestraßen, auch wenn es hier oft abgestritten wird.
Die Tatsache das Du trotz fehlenden Gegenverkehrs nicht mit Fernlicht gefahren bist, weil Du den Eindruck hattest genug zu sehen, sagt mir , ohne weitere Einzelheiten zu kennen, das Du unaufmerksam warst. Der Traktor wird weder vom Himmel gefallen sein noch ist er aus der Erde geschossen .
Sei froh das es nicht schlimmer ausgegangen ist.
Ich bin mal mit 120 auf der AB über eine Europalette gedonnert, seit dem ist mir diese Problematik bewusst geworden.
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von usercity
Ohman,ihr macht mir ja Hoffnung.
Wenn einer verbotener weise etwas tut bekommt er nur genausoviel Schuld wie derjenige, der mit einer "vernünftigen" Geschwindigkeit fahrend und ohne damit rechnen zu können ihm reinfährt?
Du musst bitte zwei Aspekte unterscheiden: Der durfte da wohl nicht fahren. Dafür bekommt er strafrechtlich* sicher auch sein Ticket. Nichtsdestoweniger gibt es andere Lagen, wo jemand legalerweise dort mit Tempo Null und komplett ohne Beleuchtung gewesen sein könnte. Auch da hättest Du den Einschlag vermeiden müssen.
*Ich meine strafrechtlich als Gegenteil von Zivilrechtlich. Feinheiten spielen hier wohl keine Rolle. Ich vermute mal, es war nur eine OWi, aber ich müsste das erst raussuchen.
naja....wer hinten drauffährt hat schonmal ne schuld.
und als beispiel: wen du auf einen unbeschränkten autobahn einen unfall hast an dem offensichtlich nicht schuld bist und bist schneller als die richtgeschwindigkeit dann bist auch mit dran. ganz automatisch.
Sicher das es eine Bundeskraftfahrstraße war, denn....das hat die Polizei, die Anwälte und die VS so bestätigt.
Mit Fernlicht bin ich nicht gefahren weil ich nicht das Gefühl hatte nichts oder nicht weitgenug sehen zu können. Durch den Mond war es relativ hell. So ist jedenfalls meine Erinnerung.
Grundätzlich habt ihr alle recht, nur das niemand auf der Autobahn mit 80 langschleicht, jedenfalls nur bei Nebel oder Regen oder so...
Ärger mich halt nur das mein bitter verdientes Geld so schnell verbaten ist.
....und strafrechtlich ist alles gegen den jungen Fahrer eingestellt.....
ja, mit nem Kraftfahrzeug hat man oft eh 30 % aus Betriebsgefahr.
Wenn wir das Beispiel mit dem querstehenden Anhänger nehmen, da warens 25 %.
Da der Traktor ja etwas beleuchtet war, sich bewegt hat und TE wohl für sein Licht zu schnell war 😉
finde ich 50:50 doch ganz angemessen.
Und froh, daß nicht mehr passiert ist könnte man auch sein.
Edit:
ok ne Kraftfahrstraße - dann durfte er auf jeden Fall nicht da sein.
Aber rein die bauliche Trennung macht eben noch keine Kraftfahrstraße aus (gibt auch Kraftfahrstraßen mit 1 Spur je Richtung ohne Trennung) - dafür brauchts das Schild.
Ohne Schild wäre sowas aber normal begrenzt auf 100 oder 120.
Was hier in dem Fall nachts ohne Fernlicht nicht die Rolle spielt...
Wenn man da nix wirklich gutes hat wie nen BiXenonAFL+ mit Autobahnlicht ist man durchaus zu schnell ab Geschwindigkeit X...
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Zitat:
Original geschrieben von usercity
@ichtyoslaut Polizeibericht war es nicht gut zu erkennen und die nicht gekennzeichnete Überbreite, die nicht eingeschaltete Warnblinkanlage und die nicht eingeschaltete aber vorhandene Rundumleuchte waren nicht eingeschaltet.
Hatte ich aber alles schon geschrieben.
Hatte ich gelesen. Aber die Warnblinkanlage hätte er ohnehin nicht einschalten dürfen. Für die Rundumkennleuchte gibt es Sonderregelungen, die ich nicht im Detail kenne. Die Überbreite spielt welche Rolle - Du hattest das Ding doch ohnehin übersehen?
Und was das gut erkennen angeht: War das Gespann korrekt beleuchtet oder nicht? Schlecht erkennbar gilt nicht. Ich hatte schon Beispiele für unbeleuchtete Sachen gebracht, mit denen man klarkommen muss.
ja es ist eine gesicherte Erkenntnis das es eine Straße für KFZ ab 60 km/h ist
Warum kein Fernlicht? keine Ahnung, war hell genug, Mond schien, ich bin nur 120 gefahren.
Kann darauf nicht direkt antworten weil ich nicht weiß warums ichs nicht anhatte.
Fähst du bei gutem Wetter und Mondschein bei 120 immer mit Fernlicht?
Ärger mich halt mein Geld so vebrannt zu haben, mußte hart sparen um mir den Wagen zu leisten.
Zitat:
Original geschrieben von usercity
Sicher das es eine Bundeskraftfahrstraße war, denn....das hat die Polizei, die Anwälte und die VS so bestätigt.
Hmm, den Begriff gibt es so nicht. Du meinst eine Straße, die mit Z 331.1 (
hier runterscrollen) beschildert ist?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
naja....wer hinten drauffährt hat schonmal ne schuld.und als beispiel: wen du auf einen unbeschränkten autobahn einen unfall hast an dem offensichtlich nicht schuld bist und bist schneller als die richtgeschwindigkeit dann bist auch mit dran. ganz automatisch.
Nicht ganz: mit dran ist man nur, wenn durch das Fahren mit Richtgeschwindigkeit der Unfall hätte vermieden werden können. Wenn der gleiche Unfall auch bei Richtgeschwindigkeit passiert wäre, passiert nichts. Nur wenn die höhere Geschwindigkeit erst zum Unfall führt.
Zum TE: Der Hänger war doch beleuchtet, oder?
Dann ist es ja kein Auffahrunfall, weil du auf ein erst im eigenen Scheinwerferlicht erkennbares Hindernis aufgeprallt bist, sondern auf ein vor dir fahrendes, beleuchtetes Fahrzeug. Weil du offensichtlich gepennt hast.
Die volle Schuld kriegst Du nur deswegen nicht, weil der Traktor da nicht hätte sein dürfen.
Grundsätzlich hast du aber selbst schuld, weil gepennt (wer auffährt, hat schuld)...
Es gibt übrigens auch Kraftfahrstrassen, auf denen Traktoren erlaubt sind (mit Zusatzschild)
Und die größte zulässige Breite für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist drei Meter (die dann allerdings auch beleuchtet und mit rot/weißen, reflektierenden Tafeln gekennzeichnet sein müssen).
Zitat:
Original geschrieben von usercity
ja es ist eine gesicherte Erkenntnis das es eine Straße für KFZ ab 60 km/h ist
Okay - dann hat sich meine Frage erledigt.
Zitat:
Fähst du bei gutem Wetter und Mondschein bei 120 immer mit Fernlicht?
Nein - wenn der Mond die Stecke voraus gut ausleuchtet, geht das auch mit Abblendlicht. Aber dann sehe ich im Anhalteweg halt mehr als nur ein landwirschaftliches Gespann.
Zitat:
Ärger mich halt mein Geld so vebrannt zu haben, mußte hart sparen um mir den Wagen zu leisten.
Das kann ich vollkommen verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von usercity
ja es ist eine gesicherte Erkenntnis das es eine Straße für KFZ ab 60 km/h istWarum kein Fernlicht? keine Ahnung, war hell genug, Mond schien, ich bin nur 120 gefahren.
Kann darauf nicht direkt antworten weil ich nicht weiß warums ichs nicht anhatte.Fähst du bei gutem Wetter und Mondschein bei 120 immer mit Fernlicht?
Das sollte man aber einschalten wenn du mit 120 km/h fährst, oder aber die Geschwindigkeit anpassen. Anscheinend war der Mond nicht ganz so hell wie gewünscht denn sonst hättest du den Traktor wohl eher gesehen.
weiß nicht genau welches Schild dort steht,
aber man kann 400km/h fahren, sie hat auf jeder Fahrbahnseite 2 Spuren + Seitenstreifen
den Begriff Bundeskraftfahrstraße hab ich aus dem Polizeitbericht
Achja, mein KFZ hatte Xenon
und verletzte gabs auch, meine Frau ist bis heute 6 Monate danach noch in Behandlung, hatte lange Schmerzen, Halskrause, starke Verspanungen extreme Stauchungen usw
Dieser Unfall zeigt einmal mehr das das Sichtfahrgebot seine Bedeutung hat, auch auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundestraßen, auch wenn es hier oft abgestritten wird.
Die Tatsache das Du trotz fehlenden Gegenverkehrs nicht mit Fernlicht gefahren bist, weil Du den Eindruck hattest genug zu sehen, sagt mir , ohne weitere Einzelheiten zu kennen, das Du unaufmerksam warst. Der Traktor wird weder vom Himmel gefallen sein noch ist er aus der Erde geschossen .
Sei froh das es nicht schlimmer ausgegangen ist.
Ich bin mal mit 120 auf der AB über eine Europalette gedonnert, seit dem ist mir diese Problematik bewusst geworden.
na dann kannst du noch froh sein, daß die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung deiner fahrlässigen Körperverletzung an deiner Frau gesehen hat... 😉
Ernsthaft.
Und ich fahre auch bei Vollmond mit Fernlicht. (muß mal nach nem Video suchen wenn du es haben willst)
Im Zweifels/Unfall-fall war man nämlich entweder zu schnell oder zu unaufmerksam...
Oder beides. 😁
Edit:
Bundeskraftfahrstraße = Bundesstraße und Kraftfahrstraße?
Aber ein Begriff der StVO ist das nicht.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Geht es Dir noch gut? Das sind die aktuell gültigen Regeln für das Sichtfahrgebot, wenn man mit Abblendlicht unterwegs ist.Zitat:
Original geschrieben von infuso
wer 50-80 fahren muss, sollte mal zum arzt gehen.
passt ins weltbild, wenn man sich immer am schwächsten orientiert. ich bleibe dabei, optiker oder arzt aufsuchen. ich kenne keine situation, wo man 50 fahren muss 😮
Zitat:
Original geschrieben von infuso
wer 50-80 fahren muss, sollte mal zum arzt gehen.
Wenn du so schnell fährst, dass du innerhalb
deiner Sichtweitedein Fahrzeug zum Stillstand bringst ist die Geschwindikeit egal. Es war Nacht wenn ich richtig gelesen habe.