Unfall mit Traktor auf Bundeskraftfahrstraße 50% Teilschuld?

Hallo zusammen,

ich bitte euch um Ideen/Meinungen/Erfahrungen die mir evtl. bei der Abwicklung meines Unfallschadens behilflich sind.

Der Unfall ist von der gegnerischen VS 50/50 eingestuft worden. Meine VS hat den Schaden 25/75 eingestuft. Ich sehe mich selbst durchaus auch in der Schuld aber eher bei 25-30%.

Folgende Fakten:

Tatzeit 11.08.2012 ca 22:10 Uhr
in beide Richtungen und durch Mittelleitplanke getrennte 2 spurige Bundeskraftfahrstraße mit ausgebautem Seitenstreifen
(Befahrung nur erlaubt bei bauartbedingter zugelassener mindest Höchstgeschwindigkeit von >60km/h)
nicht bewölkt, kein Regen, kein Nebel, kein Schnee
es ist nacht, also normal dunkel
kein Verkehr auf der Gegenfahrbahn
kein Verkehr auf meiner Fahrbahn
leichte Kurve
meine KFZ-Geschwindigkeit laut Tempomat 120km/h
Traktor-Geschwindigkeit ca 35km/h
(bauartbedingte zugelassene Höchstgeschwindigkeit 40km/h)
Traktor-Anhänger hatte eine nichtgekennzeichnete Überbreite von 2,70m
Traktor hatte keine Warnblinkanlage und nicht die vorhandene Rundumleuchte an
Mein KFZ BMW 320d touring, totalschaden, Wiederbeschaffungswert laut Gutachter 9900,-€

Folgender Unfallhergang:
Ich habe den Traktor mit Anhänger erst ca 10 -30m vor mir gesehen/wahrgenommen. Warum weiß kann ich mir bis heute nicht erklären, er hatte wohl die normale Beleuchtung eingeschaltet. Ich Schockmoment, reiße lenkrad rum, erwische den Anhänger hinten links, knalle in die Leitplanke, schieße am Traktor vorbei und komme vor ihm auf dem Seitenstreifen zum stehen. Traktorfahrer 17 Jahre alt, völlig Ortsfremd, hatte sich vom Navi auf die Bundeskraftfahrstraße leiten lassen und zu spät bemerkt das er falsch ist, wollte nächste Ausfahrt wieder runter.

Was ich jetzt nicht verstehe:
Er war sich der Falschfahrt bewußt
Hat keine Warnblinkanlage oder Rundumleuchte eingeschaltet
Ist nicht komplett auf den Seitenstreifen gefahren sondern angeblich nur leicht versetzt (was ich bezweifle aber nicht beweisen kann)
Er hat nicht die Polizei zur Hilfe gerufen
Er durfte mit dem KFZ unter keinen Umständen dort fahren da Bauartbedingt zu langsam
Ich bin nicht gerast und die Umwelt und Verkehrslage erforderte kein langsames fahren mit z.B. 80km/h

Trotzdem bekomme ich 50% Teilschuld ??????

Wie sind da eure "Erfahrungen" oder Tipps
!!! Habe leider keine Rechtschutzversicherung und würde auf den Kosten bei einem Prozeß wenns Hart auf Hart kommt sitzen bleiben !!!!

Beste Antwort im Thema

Dieser Unfall zeigt einmal mehr das das Sichtfahrgebot seine Bedeutung hat, auch auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundestraßen, auch wenn es hier oft abgestritten wird.

Die Tatsache das Du trotz fehlenden Gegenverkehrs nicht mit Fernlicht gefahren bist, weil Du den Eindruck hattest genug zu sehen, sagt mir , ohne weitere Einzelheiten zu kennen, das Du unaufmerksam warst. Der Traktor wird weder vom Himmel gefallen sein noch ist er aus der Erde geschossen .

Sei froh das es nicht schlimmer ausgegangen ist.

Ich bin mal mit 120 auf der AB über eine Europalette gedonnert, seit dem ist mir diese Problematik bewusst geworden.

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Keine Sorge, ich pass schon auf. 😉
War nur zur Erklärung, daß auch Xenon nicht gleich Xenon ist.
Halogen ist auch nicht Halogen.
H7 ist nicht H7, da manche Scheinwerfer mehr Dekoelemente des Fahrzeugs sind als alles andere.
Da sind manche H4 besser, früher da waren Scheinwerfer noch Scheinwerfer...
Kann man pauschal eben nicht sagen.

Als nächstes kommt sogar LED auch im Frontscheinwerfer. 😁
Mal gucken wie das wird.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von infuso


auch nachts kann man schneller als 50-80 fahren.
Nur manchmal.

nein, fast immer.

Zitat:

Original geschrieben von infuso



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Nur manchmal.
nein, fast immer.

Kommt auf die Sichtweite an.

Zitat:

Original geschrieben von warnkb


Und die größte zulässige Breite für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist drei Meter (die dann allerdings auch beleuchtet und mit rot/weißen, reflektierenden Tafeln gekennzeichnet sein müssen).

Ist in der Hinsicht wohl hier irreführend. Anbautafeln sind nur bei Anbaugeräten zu verwenden, wenn diese um mehr als 40 cm über Beleuchtung des Traktors herrausragt. Anhänger fallen allgemein nicht unter Anbaugeräte (was genau alles ein Anbaugerät darstellt, ist als Erklärung für einen Laien eine Kunst für sich). Hier handelt es sich aber laut TE-Beschreibung eindeutig um kein Anbaugerät. Was für den Laien wie ein Anhänger wirkt, ist ein mitunter sogar Anbaugerät (aber damit fahren in Normalfall keine 17jährigen, damit arbeitet man im Normalfall nur tagsüber, im Normalfall zu anderen Jahreszeiten und im Normalfall ist das richtig gekennzeichnet/man kann es nicht "überladen"😉. An solch einen vierfachen Zufall glaube ich einfach nicht.

Anbautafeln braucht man auch bei Zwillingsreifen, wenn der Traktor damit breiter als 275 cm wird. Trifft hier auch nicht zu.

Anhänger brauchen bis 3 m keine Tafeln/extra Beleuchtung, so zumindest mein Kenntnisstand bzw. die mir vorliegende mehrseitige Übersicht für Ladungsfragen in der Landwirtschaft.

Mich würde mal interessieren, wie schnell man da überhaupt fahren darf?

50-50 halte ich hier für sehr gut, da selbst bei schlecht nach hinten sichtbarer Beleuchtung ein Traktor bauartbedingt gut nach vorne ausleuchtet (Lampen recht hoch angebracht).

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@infuso : Nö. Wir können gerne mal davon ausgehen, dass selbst ein Halbmond die Piste gut genug ausleuchtet - was ich schon mal nur in Ausnahmefällen so erlebt habe. Damit sind schon mal 50 % aller Tage weg. Und dann muss es noch sternenklar sein und keine Wolke am Himmel sein. Wie viele Tage bleiben dann noch über? Oder woher willst Du sonst eine Ausleuchtung herbekommen?

Zitat:

Original geschrieben von usercity


weiß nicht genau welches Schild dort steht,

aber man kann 400km/h fahren, sie hat auf jeder Fahrbahnseite 2 Spuren + Seitenstreifen
den Begriff Bundeskraftfahrstraße hab ich aus dem Polizeitbericht

Achja, mein KFZ hatte Xenon

und verletzte gabs auch, meine Frau ist bis heute 6 Monate danach noch in Behandlung, hatte lange Schmerzen, Halskrause, starke Verspanungen extreme Stauchungen usw

Wenn es nicht anders ausgeschildert ist, darf man auf Kraftfahrstrassen nur 100Km/h fahren.

Stehen da echt 400Km/h-Schilder?

Könntest du mal eins fotografieren und hier einstellen, das würden bestimmt einige gern sehen....

Und gute Besserung an deine Frau, das ist viel wichtiger.

Zitat:

Original geschrieben von Knergy


Mich würde mal interessieren, wie schnell man da überhaupt fahren darf?

Laut TE ist die Strecke nicht limitiert - wobei die Beschilderung noch unbekannt ist und noch die eine oder Andere Überraschung bergen könnte.

Sodele,

Zitat:

Original geschrieben von usercity


auch weiß ich das ich eine Teilschuld habe

alles was ich an Fakten gebracht habe ist bestätigt und braucht nicht diskutiert werden

wollte nur wissen obs Argumente gibt von den 50% runterzukommen.

Die habe ich jetzt und bedanke mich sehr dafür.

der TE hat die gewünschten Auskünfte bekommen. Und bevor die Geschichte jetzt wieder ausartet, ist diese

***geschlossen***

MfG

invisible_ghost

MOD

@TE. Falls Du doch noch Fragen haben solltest, schreibe mir eine PN

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