Unfall mit Traktor auf Bundeskraftfahrstraße 50% Teilschuld?

Hallo zusammen,

ich bitte euch um Ideen/Meinungen/Erfahrungen die mir evtl. bei der Abwicklung meines Unfallschadens behilflich sind.

Der Unfall ist von der gegnerischen VS 50/50 eingestuft worden. Meine VS hat den Schaden 25/75 eingestuft. Ich sehe mich selbst durchaus auch in der Schuld aber eher bei 25-30%.

Folgende Fakten:

Tatzeit 11.08.2012 ca 22:10 Uhr
in beide Richtungen und durch Mittelleitplanke getrennte 2 spurige Bundeskraftfahrstraße mit ausgebautem Seitenstreifen
(Befahrung nur erlaubt bei bauartbedingter zugelassener mindest Höchstgeschwindigkeit von >60km/h)
nicht bewölkt, kein Regen, kein Nebel, kein Schnee
es ist nacht, also normal dunkel
kein Verkehr auf der Gegenfahrbahn
kein Verkehr auf meiner Fahrbahn
leichte Kurve
meine KFZ-Geschwindigkeit laut Tempomat 120km/h
Traktor-Geschwindigkeit ca 35km/h
(bauartbedingte zugelassene Höchstgeschwindigkeit 40km/h)
Traktor-Anhänger hatte eine nichtgekennzeichnete Überbreite von 2,70m
Traktor hatte keine Warnblinkanlage und nicht die vorhandene Rundumleuchte an
Mein KFZ BMW 320d touring, totalschaden, Wiederbeschaffungswert laut Gutachter 9900,-€

Folgender Unfallhergang:
Ich habe den Traktor mit Anhänger erst ca 10 -30m vor mir gesehen/wahrgenommen. Warum weiß kann ich mir bis heute nicht erklären, er hatte wohl die normale Beleuchtung eingeschaltet. Ich Schockmoment, reiße lenkrad rum, erwische den Anhänger hinten links, knalle in die Leitplanke, schieße am Traktor vorbei und komme vor ihm auf dem Seitenstreifen zum stehen. Traktorfahrer 17 Jahre alt, völlig Ortsfremd, hatte sich vom Navi auf die Bundeskraftfahrstraße leiten lassen und zu spät bemerkt das er falsch ist, wollte nächste Ausfahrt wieder runter.

Was ich jetzt nicht verstehe:
Er war sich der Falschfahrt bewußt
Hat keine Warnblinkanlage oder Rundumleuchte eingeschaltet
Ist nicht komplett auf den Seitenstreifen gefahren sondern angeblich nur leicht versetzt (was ich bezweifle aber nicht beweisen kann)
Er hat nicht die Polizei zur Hilfe gerufen
Er durfte mit dem KFZ unter keinen Umständen dort fahren da Bauartbedingt zu langsam
Ich bin nicht gerast und die Umwelt und Verkehrslage erforderte kein langsames fahren mit z.B. 80km/h

Trotzdem bekomme ich 50% Teilschuld ??????

Wie sind da eure "Erfahrungen" oder Tipps
!!! Habe leider keine Rechtschutzversicherung und würde auf den Kosten bei einem Prozeß wenns Hart auf Hart kommt sitzen bleiben !!!!

Beste Antwort im Thema

Dieser Unfall zeigt einmal mehr das das Sichtfahrgebot seine Bedeutung hat, auch auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundestraßen, auch wenn es hier oft abgestritten wird.

Die Tatsache das Du trotz fehlenden Gegenverkehrs nicht mit Fernlicht gefahren bist, weil Du den Eindruck hattest genug zu sehen, sagt mir , ohne weitere Einzelheiten zu kennen, das Du unaufmerksam warst. Der Traktor wird weder vom Himmel gefallen sein noch ist er aus der Erde geschossen .

Sei froh das es nicht schlimmer ausgegangen ist.

Ich bin mal mit 120 auf der AB über eine Europalette gedonnert, seit dem ist mir diese Problematik bewusst geworden.

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alles klar

Fazit: ich riskiere mein Geld nicht für eine Verhandlung

auch nachts kann man schneller als 50-80 fahren.

Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Fährt er schneller als geboten und kollidiert mit einem Hindernis, so trägt er die alleinige Verantwortung. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im vorliegenden Fall fuhr der Fahrer eines Leihwagens bei Dunkelheit in eine Sperrschranke,...........................

Auch das Argument der schlechten Beleuchtung sei nicht ausschlaggebend: Selbst wenn die Schranke gar nicht beleuchtet gewesen wäre, läge bei einer Kollision die Verantwortung beim Fahrer, schließlich sei eine solche Schranke schon aufgrund ihrer Größe und durch Straßenbeleuchtung und Fahrzeuglicht kein ungewöhnlich schwer sichtbares Hindernis. Eine Haftung der Beklagten sahen die Richter somit nicht. (DAV)
Oberlandesgericht Thüringen
Beschluss vom 20. März 2009
Aktenzeichen: 4 U 155/08

na wie immer bis was passiert.

Nur passiert es relativ selten... 100x gut gegangen heißt nicht, daß es 101x gut gehen muß.

Blöd nur, wenn einem 6 Monate später nen Richter erklärt, wieviel man zu schnell war und jemand anders tot ist.

Achso Video
http://youtu.be/eOxd5TfzJgM
ich weiß Qualität ist schlecht, liegt an Kamera und an Anbringungsort, dachte neben der Kuppel sei besser als auf der Kuppel... Aber man kann den Mond sehen und Fernlicht.
kein Xenon AFL+ 🙁 , das ist Halogen AFL mit Kurven/Abbiegelicht... gab nur das oder reines Xenon (ohne AFL) in dem Fahrzeug zur Auswahl.

Edit:
@pepperduster:
nett, aber ne Schranke? die ist doch etwas luftig...
Aber egal, man sieht, wenn was passiert erklärt einem später jemand was falsch gemacht wurde... 😉

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Zitat:

Original geschrieben von usercity


weiß nicht genau welches Schild dort steht,

Dann könnte das Gespann eventuell da sogar legal unterwegs gewesen sein...

Zitat:

aber man kann 400km/h fahren, sie hat auf jeder Fahrbahnseite 2 Spuren + Seitenstreifen

Können kann man viel. Aber erlaubt ist es halt nicht immer.

Zitat:

den Begriff Bundeskraftfahrstraße hab ich aus dem Polizeitbericht

Der Polizeisprecher war ja ein richtiger Meister seines Fachs...

Zitat:

Achja, mein KFZ hatte Xenon

Damit habe ich keine Erfahrung. Auf jeden Fall warst Du schneller, als die Xenos geleuchtet haben.

Zitat:

und verletzte gabs auch, meine Frau ist bis heute 6 Monate danach noch in Behandlung, hatte lange Schmerzen, Halskrause, starke Verspanungen extreme Stauchungen usw

Egal, wer was falsch gemacht hat oder auch nicht: Gute Besserung Deiner Holden!

Noch ein Urteil zur besseren Verständnis:

http://...cherungsladen-frankfurt.de/.../

@ 400km/H

400 waren nicht nur möglich sondern auch erlaubt, keine Begrenzung und der Traktor durfte dort wirklich nicht fahren, auch wenn dies hier immer wieder versucht wird zu bestreiten

Zitat:

Original geschrieben von usercity



........ nur das niemand auf der Autobahn mit 80 langschleicht, jedenfalls nur bei Nebel oder Regen oder so...

Du wirst möglicherweise schon davon gehört haben, dass PKW mit Anhänger z.B. oder Eintragungen im FS es nicht erlauben schneller als 80 zu fahren.

Verdammt die Klingonenkreuzer mit Tarnvorrichtung (meines Wissens seltener als die romulanischen) häufen sich aber. 😁

Wers bis unten liest, kann erkennen, daß ein Omnibusreifen als so klein gewertet werden kann, daß kein Verstoß vorliegt wenn man drauffährt - KANN. Kann nen anderes Gericht anders sehen.
Vor allem mal wieder bei der Frage ob damit zu rechnen wäre könnte ich mir hier auch anderes vorstellen.

@ichtyos:
Xenon ist nicht gleich Xenon.
Für mein Auto gibts bei Xenon "nur" Xenon. Haben uns aber für Kurven und Abbiegelicht auf Halogen entschieden... Ist deutlich praktischer finde ich.
Das Nonplusultra stellen wohl Xenon dar die mitdenken/lenken/anpassen.
Beim Insigia von Schatzi mit Xenon AFL+ und Autobahnlicht traue ich mir auch etwas über 100 zu auf der AB oder der Bundeskraftfahrstraße. 😉

@wkienzl:
Nicht zu vergessen die Motorräder mit Anhänger - die dürfen sogar nur 60 fahren.
Oder Ape oder Elektroautos die gerade so die vorgeschrieben "mehr als 60 km/h" im Schein stehen haben - aber nicht fahren müssen - nur eingetragen haben...
Oder nicht mehr ganz aktuell, gedrosselte 125er...

Zitat:

Original geschrieben von infuso



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Geht es Dir noch gut? Das sind die aktuell gültigen Regeln für das Sichtfahrgebot, wenn man mit Abblendlicht unterwegs ist.

passt ins weltbild, wenn man sich immer am schwächsten orientiert. ich bleibe dabei, optiker oder arzt aufsuchen. ich kenne keine situation, wo man 50 fahren muss 😮

Mir fallen da viele Situationen ein... 😛

Zitat:

Original geschrieben von infuso


auch nachts kann man schneller als 50-80 fahren.

Nur manchmal.

@ wkienzl

entweder drücke ich mich immer falsch aus oder....

natürlich weiß ich das LKW nicht schneller als 80 auf Autobahnen fahren

auch weiß ich das ich eine Teilschuld habe

alles was ich an Fakten gebracht habe ist bestätigt und braucht nicht diskutiert werden

wollte nur wissen obs Argumente gibt von den 50% runterzukommen.

Die habe ich jetzt und bedanke mich sehr dafür.

immer gern. 🙂

Wobei 50 % gar nicht so schlecht ist...

Und das mit der möglichen fahrlässigen Körperverletzung (Straftat) bei festgestelltem öffentlichem Interesse der Staatsanwaltschaft war kein Witz...

Von mir auch gute Besserung an deine Frau.

Zitat:

Original geschrieben von usercity


@ 400km/H

400 waren nicht nur möglich sondern auch erlaubt, keine Begrenzung und der Traktor durfte dort wirklich nicht fahren, auch wenn dies hier immer wieder versucht wird zu bestreiten

Zwei Baustellen: Der Traktor durfte da vielleicht wirklich nicht fahren. Aber die 400 waren wegen des Sichtfahrgebotes sicher nicht erlaubt. Verabschiede Dich bitte von der Auffassung, dass in jedem Fall Limit-Schilder stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


@ichtyos:
Xenon ist nicht gleich Xenon.
Für mein Auto gibts bei Xenon "nur" Xenon. Haben uns aber für Kurven und Abbiegelicht auf Halogen entschieden... Ist deutlich praktischer finde ich.
Das Nonplusultra stellen wohl Xenon dar die mitdenken/lenken/anpassen.
Beim Insigia von Schatzi mit Xenon AFL+ und Autobahnlicht traue ich mir auch etwas über 100 zu auf der AB oder der Bundeskraftfahrstraße. 😉

Ist ja alles okay. Solange Du die Hindernisse rechtzeitig erkennst, passt ja alles. Das Tempo ist ja nicht der heilige Gral. Nur rechtzeitig bremsen muss man halt.

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