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Unfall mit (Teil-)Schuld, was nun?

Moinsen,
gestern ist es passiert, ich hatte einen Unfall:(
Ich wollte links abbiegen, ich stand auf der Kreuzung, 2 spurig in beide Richtungen, vor mir die Linksabbieger der anderen Spur. Die Linksabbieger fahren los, 2-3 Autos, das Auto dahinter bleibt an der Haltelinie stehen. Heißt für mich, sie haben rot, ich kann fahren. Ich rolle los, sehe in 20-30m Entfernung ein Auto kommen.
Muss ja anhalten, die Linksabbieger halten ja auch schon. Dem war leider nicht so und so krachte die Dame in mich. Gefühlt mit ca. 20-30kmh. Ein Zeuge sah es zum Glück. Sie erwischte mich genau an der Felge.
Meine Theorie: Sie wollte bei gelb noch schnell über die Ampel, beschleunigte nochmals und sah mich zu spät. Auch der Zeuge sagte aus sie kam schnell und bremste sehr spät. Als sie ausstieg war sie extrem aufbrausend und keifte mich buchstäblich direkt an. In der Rechten Hand hielt sie ihr Telefon...
Mir geht es soweit gut, war heute in der Notaufnahme, Diagnose: Distorsion der HWS.
Mein Auto hingegen ist ziemlich beschädigt, das Lenkrad steht schief, das rechte Rad hat extremen Sturz, die Lenkung funktioniert nicht sonderlich gut. Der Kotflügel ist auch Hin sowie der Scheinwerfer. Ihr Auto hat nur ein Paar Kratzer und Beulen gehabt, wirklich vergleichsweise geringe Schäden.
Das ganze Wurde polizeilich Aufgenommen. Ich habe die Versicherungsdaten des Freundes ( sie ist nicht Halter) und sie meine, Unfall ist bereits gemeldet. Meine Versicherung sagte, da ich nur teilkasko habe, zahlt sie mir nichts, da nur Glas und Bruchschäden versichert seien.
So nun zu meinen Frage
Stimmt das, was meine Versicherung sagt? Bleibe ich womöglich auf dem Schaden sitzen?
Habe ich Anspruch auf einen Ersatzwagen? Wenn ja, wer zahlt das? Da ich Pendler bin, bin ich sehr auf das Auto angewiesen...
Lohnt es sich eurer Meinung mach in den Rechtsstreit zu gehen? Habe leider Keine Rechtsschutz Versicherung, kann man eine solche auch nachträglich abschließen?
Habe von den Unfallhelden gehört, hat da jemand Erfahrung mit?
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
Hoffe ich konnte die Situation einigermaßen gut beschreiben, und hoffe auf eure Hilfe. In so einem Moment fühlt man sich echt hilflos...
MfG Max

Beste Antwort im Thema

Ich wecke das ganze Mal auf:
Am Mittwoch hatte ich den Termin vor Gericht. Dabei ging es um den Bußgeldbescheid der Stadt, welche mir Vorwirft einen Unfall gebaut zu haben, Kostet 150€ und ich glaube einen Punkt.
Dagegen haben mein Anwalt und Ich Einspruch eingelegt, und nach Anhörung meines Zeugens und der Unfallgegnerin, sowie der Schaltpläne der Ampeln konnte der Richter zweifelsfrei feststellen: Die Frau muss über rot gefahren sein!
Das Verfahren gegen mich wurde nun eingestellt, ich muss also erstmal nichts Zahlen.
Nun werde ich mich mit dem Urteil an die gegnerische Versicherung wenden. Mal sehen wie das ausgeht, und ob es nochmals zu einem Prozess kommt, aber ich denke schon.

Das ganze zieht sich so ewig in die Länge, manchmal könnte ich die Bürokratie echt verfluchen -.-
Liebe Grüße!

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53 Antworten

Zitat:

@rufus608 schrieb am 15. Dezember 2017 um 21:47:10 Uhr:


Na, das wird dann wohl ein Rechtsstreit.
Sorry wenn ich's noch mal erwähne: Gutachten nicht vergessen.

Mein Anwalt meinte ich soll erstmal nur einen Kostenvoranschlag machen lassen, da ich den gutachter erstmal selbst zahlen muss.

Oder ist es sinnvoller es direkt zu machen? Wenn ja, wo krieg ich den Her?

Lg

Wenn Du einen Gutachter suchst ist vielleicht das Internet ne einfache Informationsquelle, da gibts sone Suchmaschine "gockel" oder so ähnlich. Einfach Deine "PLZ kfz-Sachverständiger" eingeben und auf die Taste Enter kloppen. Oder Gelbe Seiten, Telefonbuch, die Klassiker eben die es auch noch gibt.
Du kannst auch zur Werkstatt gehen und fragen ob die einen an der Hand haben.
Mein Einwand darum: ohne vorher ein Gutachten erstellt zu haben würde ich nicht reparieren lassen. Am besten einen wählen der sowieso auch als Gerichtsgutachter tätig ist wenn Du vor der Deckungszusage reparieren lassen willst. Es geht m.M.n. auch darum dass es reparierte Vorschäden geben kann und wenn nicht, dies auch im Gutachten steht.
Je wasserdichter Deine rechtliche Seite dasteht desto größer ist die Chance schnell durch zu sein.
So ist zumindest meine Auffassung.
Aber Du bist der, der die Schritte mit Rücksprache Deines Anwalts unternimmt.

Ich werde mal morgen mit meinem Anwalt sprechen, mal sehen was er dazu sagt. Über Weihnachten wird eh nix passieren, da bin ich mir sicher.
Bin gespannt ob und wann sich die gegnerische Versicherung sich meldet.
Bis dahin gurk ich jetzt jede Woche mit der Bahn...
LG

...und immer dran denken - Teilschuld heißt, alle Kosten werden entsprechend aufgeteilt...und bei Linksabbiegern sind das nicht ein paar Prozent, sondern der größte Teil. Da wäre ich ziemlich sicher...

Jaein.
Der Zeuge kann ja aussagen, dass sie über rot fuhr. Auch alles andere spricht dafür. Aber das sind alles Spekulationen, das kann keiner vorhersehen, da hilft nur abwarten...
Erste Schätzung des Meisters sind 4-5000€, angeblich neues Lenkgetriebe, Querlenkern Hydraulikpumpe und und und. Er meinte es werden auch Teile repariert, die auf Verdacht kaputt sein könnten. Ob das so richtig ist?
Die Werkstatt selbst kommt mir ein auch wenig suspekt vor, der Gutachter kommt auch von denen bzw. Vom TÜV Nord.
Ob es ein wirt. Totalschaden ist steht noch im Raum. Kann mir aber nicht vorstellen dass mein Wagen weniger als 5000€ wert sein soll, kostete er ja noch 12000€, als ich ihn kaufte. Aber nun ja, die Berechnung des Restwertes ist ja auch immer so eine Sache.
Das Gutachten soll noch vor Weihnachten kommen, dann geht es direkt zum Anwalt. Und natürlich zu euch;)
Liebe Grüße

Aaaalso,
erstmal frohe Weihnachten euch allen die mitlesen, ich hoffe ihr hattet einen schönen Tag:)
Zum Thema, kurz und knapp:
Zeitwert des Autos: 8500€
Reparaturkosten: 14500€ :O
Höchste Restwertgebot: 2672€
Also ein Totalschaden... Son Mist.
Bei Bedarf kann ich gerne mal Teile des Gutachtens hochladen, fast 15k ist echt der Knaller.
Nun ja, ab zum Anwalt damit, jetzt schnell die Schuldfrage klären, mal sehen was dabei raus kommt.
Im Gutachten steht etwas von Nutzungsausfallspauschale Tarifgruppe G. Google sagt, das seien 59€/Tag. Was heißt das genau und habe ich Anspruch darauf? Wie viele Tage berechnen die als "Ausfall"?
Schönen abend wünsche ich euch noch:)
Liebe Grüße

Ich wecke das ganze Mal auf:
Am Mittwoch hatte ich den Termin vor Gericht. Dabei ging es um den Bußgeldbescheid der Stadt, welche mir Vorwirft einen Unfall gebaut zu haben, Kostet 150€ und ich glaube einen Punkt.
Dagegen haben mein Anwalt und Ich Einspruch eingelegt, und nach Anhörung meines Zeugens und der Unfallgegnerin, sowie der Schaltpläne der Ampeln konnte der Richter zweifelsfrei feststellen: Die Frau muss über rot gefahren sein!
Das Verfahren gegen mich wurde nun eingestellt, ich muss also erstmal nichts Zahlen.
Nun werde ich mich mit dem Urteil an die gegnerische Versicherung wenden. Mal sehen wie das ausgeht, und ob es nochmals zu einem Prozess kommt, aber ich denke schon.

Das ganze zieht sich so ewig in die Länge, manchmal könnte ich die Bürokratie echt verfluchen -.-
Liebe Grüße!

Am Anfang der Geschichte hieß es, die Frau ist über gelb zu schnell gefahren, nun stellt man mit deinem Zeugen fest, sie ist über Rot gefahren? Das verstehe ich nicht.

Zitat:

@milkshake3 schrieb am 4. Mai 2018 um 08:42:17 Uhr:


Ich wecke das ganze Mal auf:
[...]

Vielen Dank für die Rückmeldung. Das ist leider nicht so selbstverständlich hier auf MT.

Zitat:

@Sammens schrieb am 4. Mai 2018 um 08:54:26 Uhr:


Am Anfang der Geschichte hieß es, die Frau ist über gelb zu schnell gefahren, nun stellt man mit deinem Zeugen fest, sie ist über Rot gefahren? Das verstehe ich nicht.

Der TE sagte zu Beginn, dass er davon ausgeht, dass die Unfallgegnerin mindestens bei gelb gefahren sein muss, weil die Linksabbieger der Gegenspur bereits an der Haltelinie angehalten haben. Der Zeuge sagte aus, dass die kreuzende Fußgängerampel bereits grün war. Somit hätte er, der schon in die Kreuzung eingefahren ist, zwar noch abbiegen dürfen, sie aber nicht mehr einfahren und geradeaus weiterfahren dürfen.

Sie ist also eindeutig bei rot gefahren.

Zitat:

@SharonVinyard schrieb am 4. Mai 2018 um 09:30:00 Uhr:



Zitat:

@Sammens schrieb am 4. Mai 2018 um 08:54:26 Uhr:


Am Anfang der Geschichte hieß es, die Frau ist über gelb zu schnell gefahren, nun stellt man mit deinem Zeugen fest, sie ist über Rot gefahren? Das verstehe ich nicht.

Der TE sagte zu Beginn, dass er davon ausgeht, dass die Unfallgegnerin mindestens bei gelb gefahren sein muss, weil die Linksabbieger der Gegenspur bereits an der Haltelinie angehalten haben. Der Zeuge sagte aus, dass die kreuzende Fußgängerampel bereits grün war. Somit hätte er, der schon in die Kreuzung eingefahren ist, zwar noch abbiegen dürfen, sie aber nicht mehr einfahren und geradeaus weiterfahren dürfen.
Sie ist also eindeutig bei rot gefahren.

Genau.

Anhand der Schaltpläne der Ampel kann man das ganz gut nachvollziehen:

Der Fußgänger sagte aus, unmittelbar nach dem Unfall schaltete seine Ampel auf Grün. Das geschieht erst, nachdem die sog. Räumungsphase, d.h. die Phase in der Abbieger Zeit haben die Kreuzung zu verlassen, abgeschlossen ist. Die Räumungsphase beginnt ab dem Zeitpunkt, wo die Ampel für die Frau auf Rot springt.

D.h. 5 Sekunden Räumungsphase minus 1-2s zwischen Unfall und dem Überspringen der Fußgängerampel sind immernoch 3 Sekunden, in der ihre Ampel rot gewesen sein muss. Demnach hätte sie Auf jeden Fall halten müssen, da kann sie auch nicht mit Gelb argumentieren.

Finde ich auch, obwohl ich laut meinem Anwalt nicht den einfachsten Richter hatte, aber gut, in der Theorie sollte so eine Verhandlung unabhängig vom Richter immer rechtens verlaufen, wie gesagt, in der Theorie.
Ich kann wirklich nur jeden Raten, wenn ihr denkt ihr könntet recht haben, geht zum Anwalt. Trotz der so gesehen kleinen Ordnungswidrigkeit bestand ich auf eine Hauptverhandlung, obwohl es wohl nicht üblich sei, so etwas wegen 150€ und 1 Punkt zu machen. Jedoch habe ich nicht eingesehen, für den Fehler der Frau zu zahlen.
Auch wenn ich mir Anfangs unsicher war ( siehe Post 1).

Ich hoffe, dass das mit der gegnerischen Versicherung nun auch so einfach regelt, und ich schnell das Geld sehe. Viel Geld hat mich der Unfall sowieso schon gekostet, und mittlerweile fahre ich seit 6 Monaten 7h die Woche mit der Bahn, macht auch nicht wirklich Spaß.

Übrigens: Im Vorfeld hatte meine Versicherung den Schaden bei der Frau bezahlt, jedoch nur 75%, da die Versicherung nach der Aussage des Zeuges auch eine Teilschuld bei der Frau sieht, zumindest von erstmal 25%.

Eine Frage habe ich noch an euch:
Durch den Unfall wurde ich eine SF hochgesetzt. Da nun meine Unschuld bewiesen wurde, wie bzw. wo muss ich mich melden, um meine alte SF wieder zu bekommen?

Ich halte euch bei Neuigkeiten auf dem Laufenden.

LG

Zitat:

@milkshake3 schrieb am 05. Mai 2018 um 09:42:33 Uhr:


Durch den Unfall wurde ich eine SF hochgesetzt. Da nun meine Unschuld bewiesen wurde, wie bzw. wo muss ich mich melden, um meine alte SF wieder zu bekommen?

Schwierig. Schuld und Haftung sind dann doch noch mal zwei Paar Schuhe. Im Zweifel musst du noch gegen deine Versicherung vor Gericht gehen.

Du solltest nun deinen Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen. Das wird am ehesten mit anwaltlicher Hilfe klappen. Wenn man Dir deinen Schaden voll ersetzt haben wird, dann gehst Du deine Versicherung an und verlangst die Korrektur der SF-Klasse. Auch das besser mit anwaltlicher Unterstützung.

Update:
Gestern war ich nochmals beim Anwalt, der legte mir ein schreiben der gegnerischen Versicherung vor.
Ich zitiere:
Die Schuldfrage kann nach derzeitiger Kenntnis nicht geklärt werden, da sich die Aussagen widersprechen. Bei unaufklärbaren Sachverhalt ist nach ständiger Rechtsprechung der Verursachungsanteil beider Beteiligter gleich hoch zu bewerten. Daher übernehmen wir die Ansprüche um 50% ohne Präjudiz für die Ansprüche unseres Kunden mit dem Recht der Rückfroderung/Verrechnung falls sich Anhaltspunkte dafür ergeben.
Bis heute liegt keine Bezifferung/Gutachten vor. Wir geben anheim, den Schaden zu beziffern und zu belegen.

Soweit so gut. Mein Anwalt sagte, die Versicherung überweist mir 50% meines Schadens, und wir können danach den Rest einklagen. Ich dachte immer eine außergerichtliche Einigung beendet das Verfahren?

Zu der Sache mit der Bezifferung: Ein Gutachten hatte ich damals machen lassen, daher weiß ich nicht wieso die Versicherung nun so tut als gäbe es keins...

Was genau verbirgt sich hinter dem Wort Präjudiz?
Mein Anwalt sagte, dass der Richter aus dem Verfahren gegen mich in seinem "Abschlussprotokoll" die Glaubwürdigkeit der gegnerischen Partei anzweifelt, also quasi das Beste was mir passieren kann, oder?

Wie bewertet ihr die Sache? Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

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