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Unfall mit (Teil-)Schuld, was nun?

Themenstarteram 5. Dezember 2017 um 14:30

Moinsen,

gestern ist es passiert, ich hatte einen Unfall:(

Ich wollte links abbiegen, ich stand auf der Kreuzung, 2 spurig in beide Richtungen, vor mir die Linksabbieger der anderen Spur. Die Linksabbieger fahren los, 2-3 Autos, das Auto dahinter bleibt an der Haltelinie stehen. Heißt für mich, sie haben rot, ich kann fahren. Ich rolle los, sehe in 20-30m Entfernung ein Auto kommen.

Muss ja anhalten, die Linksabbieger halten ja auch schon. Dem war leider nicht so und so krachte die Dame in mich. Gefühlt mit ca. 20-30kmh. Ein Zeuge sah es zum Glück. Sie erwischte mich genau an der Felge.

Meine Theorie: Sie wollte bei gelb noch schnell über die Ampel, beschleunigte nochmals und sah mich zu spät. Auch der Zeuge sagte aus sie kam schnell und bremste sehr spät. Als sie ausstieg war sie extrem aufbrausend und keifte mich buchstäblich direkt an. In der Rechten Hand hielt sie ihr Telefon...

Mir geht es soweit gut, war heute in der Notaufnahme, Diagnose: Distorsion der HWS.

Mein Auto hingegen ist ziemlich beschädigt, das Lenkrad steht schief, das rechte Rad hat extremen Sturz, die Lenkung funktioniert nicht sonderlich gut. Der Kotflügel ist auch Hin sowie der Scheinwerfer. Ihr Auto hat nur ein Paar Kratzer und Beulen gehabt, wirklich vergleichsweise geringe Schäden.

Das ganze Wurde polizeilich Aufgenommen. Ich habe die Versicherungsdaten des Freundes ( sie ist nicht Halter) und sie meine, Unfall ist bereits gemeldet. Meine Versicherung sagte, da ich nur teilkasko habe, zahlt sie mir nichts, da nur Glas und Bruchschäden versichert seien.

So nun zu meinen Frage

Stimmt das, was meine Versicherung sagt? Bleibe ich womöglich auf dem Schaden sitzen?

Habe ich Anspruch auf einen Ersatzwagen? Wenn ja, wer zahlt das? Da ich Pendler bin, bin ich sehr auf das Auto angewiesen...

Lohnt es sich eurer Meinung mach in den Rechtsstreit zu gehen? Habe leider Keine Rechtsschutz Versicherung, kann man eine solche auch nachträglich abschließen?

Habe von den Unfallhelden gehört, hat da jemand Erfahrung mit?

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Hoffe ich konnte die Situation einigermaßen gut beschreiben, und hoffe auf eure Hilfe. In so einem Moment fühlt man sich echt hilflos...

MfG Max

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. Mai 2018 um 6:42

Ich wecke das ganze Mal auf:

Am Mittwoch hatte ich den Termin vor Gericht. Dabei ging es um den Bußgeldbescheid der Stadt, welche mir Vorwirft einen Unfall gebaut zu haben, Kostet 150€ und ich glaube einen Punkt.

Dagegen haben mein Anwalt und Ich Einspruch eingelegt, und nach Anhörung meines Zeugens und der Unfallgegnerin, sowie der Schaltpläne der Ampeln konnte der Richter zweifelsfrei feststellen: Die Frau muss über rot gefahren sein!

Das Verfahren gegen mich wurde nun eingestellt, ich muss also erstmal nichts Zahlen.

Nun werde ich mich mit dem Urteil an die gegnerische Versicherung wenden. Mal sehen wie das ausgeht, und ob es nochmals zu einem Prozess kommt, aber ich denke schon.

 

Das ganze zieht sich so ewig in die Länge, manchmal könnte ich die Bürokratie echt verfluchen -.-

Liebe Grüße!

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Zitat:

@milkshake3 schrieb am 19. September 2018 um 07:42:59 Uhr:

Update:

Was genau verbirgt sich hinter dem Wort Präjudiz?

Bedeutet, dass der strittige Anspruch ohne selbigen anzuerkennen zwar erfüllt wird (ganz oder teilweise), dies nicht als Schuldeingeständnis zu sehen ist und keine Bindungswirkung für ähnliche Ereignisse in der Zukunft hat.

Ganz platt gesprochen: Wir machen das jetzt, ohne das es als Schuldeingeständnis zu sehen ist und nur weil wir das jetzt so machen, heißt das nicht, dass wir es genauso in einem ähnlichen Fall wieder tun werden.

 

Themenstarteram 19. September 2018 um 8:06

Also quasi das, was mein Anwalt mir sagte - OK

Ich habe aber das Gefühl, die gegnerische Versicherung hofft, dass ich das dabei beruhen lasse, und dann nicht weiter klagen werde. Sonst wären sie mir wahrscheinlich nicht pauschal 50% entgegen gekommen, auch im Hinblick auf das erste Verfahren, wo ich als nicht schuldig gesprochen wurde, belegt werden konnte dass sie über Rot gefahren ist, und ich den Zeugen habe. Dazu kommt, dass ihre Zeugin als unglaubwürdig dargestellt wurde.

 

Nun stellt sich mir aber die Frage, wieviel sind denn eigentlich die 50%?

Zählt da alles rein, wie zB Nutzungsausfall, WBW, evtl. Schadenersatz und und und, oder ist das nur 50% des WBW o.Ä. ?

Zitat:

@milkshake3 schrieb am 19. September 2018 um 10:06:42 Uhr:

 

Nun stellt sich mir aber die Frage, wieviel sind denn eigentlich die 50%?

Ungefähr die Hälfte.

:D

 

 

Das gilt für alle Forderungen.

Mit dem Urteil im Rücken sollten aber die 100% erreichbar sein ...

Themenstarteram 19. September 2018 um 17:08

Hoffe ich auch, einerseits wurde ja festgestellt, dass sie über rot gefahren ist, und dass ich während des Aufpralls stand.

Werde auf jeden Fall für die 100% gehen, halte euch weiterhin auf dem Laufendem :)

Zitat:

@milkshake3 schrieb am 19. September 2018 um 19:08:41 Uhr:

Hoffe ich auch, einerseits wurde ja festgestellt, dass sie über rot gefahren ist, und dass ich während des Aufpralls stand.

Werde auf jeden Fall für die 100% gehen, halte euch weiterhin auf dem Laufendem :)

Ich glaube wir alle drücken Dir die Daumen, viel Erfolg!

Themenstarteram 16. Oktober 2018 um 11:39

Update 10/18

Summertime - sadness ist vorbei, und ich melde mich mit einem kleinen Update, welches heute reinkam.

Ich bzw. mein Anwalt hat nun die besagten 50% überweisen bekommen, die sich wie folgt zusammensetzen:

WBW 8.300,78€

RW -2.672,00€

Sachverständigenkosten 1.043,04€

Nebenkostenpauschale 25€

-----------------------------------------

Summe vor Quotierung 6.696,82€

Quote 50% 3.348,41€

abzgl. Gutachter -521,52€

---------------------------------------

Gesamtbetrag 2.826,89€

Soweit so gut, ein Sieg auf halber Strecke wie man so schön sagt, mal schauen wie es weitergeht, bzw. wie lange das nun dauern wird.

Wieso wird hier nicht eine Selbstbeteiligung mit einberechnet? Weil es in beiden Fällen ein Haftpflichtschaden ist, bei mir so wie bei ihr?

Kann ich nun - zumindest teilweise - meine alte SF zurückfordern?

 

Danke an alle die bis hierhin durchgehalten haben, ich halte euch bis zum Ende auf dem Laufenden.

Zitat:

@milkshake3 schrieb am 16. Oktober 2018 um 13:39:13 Uhr:

Wieso wird hier nicht eine Selbstbeteiligung mit einberechnet? Weil es in beiden Fällen ein Haftpflichtschaden ist, bei mir so wie bei ihr?

Nein. Welche Selbstbeteiligung hast du denn geleistet?

Zitat:

@milkshake3 schrieb am 16. Oktober 2018 um 13:39:13 Uhr:

Kann ich nun - zumindest teilweise - meine alte SF zurückfordern?

Nein. Deine Versicherung hat geleistet und solange das auch nur 1 Cent ist, bleibt dein Vertrag schadenbelastet. Deine Versicherung hätte jetzt auch ein großes Problem, die Leistung von der Frau zurückzufordern. Es wäre höchstens möglich, die Versicherung - ggf. wieder über das Gericht - dazu zu verpflichten, dich wieder schadenfrei zu stellen, wenn bei deinem Prozess eine 100%ige Haftung der Unfallgegnerin herauskommt. Dann könnte man argumentieren, dass die Versicherung ihrer Verpflichtung, unberechtigte Forderungen abzuwehren, nicht ausreichend nachgekommen ist.

Themenstarteram 16. Oktober 2018 um 15:36

Heißt also, wenn ich auch nur 1% Teilschuld bekomme, verändert sich meine SF Klasse nicht, bzw. ich bleib auf der jetzigen sitzen?

Wo ist das denn logisch?

Bsp:

Ich verursache einen Unfall, Schaden für die Versicherung 10.000€, Rückstufung von SF 5 auf SF 0

Ich bin beteiligt in einem Unfall, Eigenverschulden 10%, Schaden für die Versicherung 200€, Rückstufung von SF5 auf SF 0?

Eine Andere Möglichkeit wäre das "Zurückkaufen", oder? Also könnte ich bei einem geringen %satz Teilschuld Betrag X begleichen, sodass die Versicherung bei 0€ ist. Demnach ist der Versicherung kein Schaden passiert und sie können mich nicht hochstufen, oder?

Zitat:

@milkshake3 schrieb am 16. Okt. 2018 um 17:36:48 Uhr:

Eine Andere Möglichkeit wäre das "Zurückkaufen", oder? Also könnte ich bei einem geringen %satz Teilschuld Betrag X begleichen, sodass die Versicherung bei 0€ ist. Demnach ist der Versicherung kein Schaden passiert und sie können mich nicht hochstufen, oder?

Exakt. Entweder 0% Teilschuld, oder Rückkauf.

 

Das ist insofern logisch, als dass sonst im Tarifwirrwar niemand mehr durchblicken würde.

Und selbst der eine Cent verursacht intern kosten.

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