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Unfall mit Rad

Moin

Folgendes hat sich zugetragen:

Verkehrsberuhigter Bereich:

Kurz vor einer Kurve kommt ein Kind mit Fahrrad um die Kurve gerast und knallt mir gegen das Auto.
Das Kind hat die Kurve geschnitten und war auf meiner Spur.
Ich hab dann gebremst, Motor ausgemacht und nach dem Kind gesehen. War soweit alles OK mit dem Kleinen. Sein Licht war vorne etwas verbogen und sein Lenker war abgerubbelt. Dann kamen auch endlich Oma und Opa mit Fahrrad. Diese waren relativ still. Haben uns nur den Kleinen dann nochmal angeschaut und es schien alles in Ordnung.

Jetzt das Blöde: Wir haben uns dann einfach Verabschiedet und uns voneinander entfernt.
Nach ca 5min kam ich dann auch etwas runter von dem Schreck und dann kam mir in den Sinn, das ich ja auch einen Schaden haben könnte.
Ich hab Kratzer, Schrammen und eine Beule an meiner Motorhaube festgestellt.

Bin dann nochmal etwas rumgefahren, habe aber leider niemanden von der Gruppe wiedergefunden.

Jetzt noch zur Polizei gehen, wird wohl wenig bringen.
Bleib ich jetzt auf den Kosten sitzen, oder kann man sowas z.b. über die Vollkasko machen?

Gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Sei froh, dass das Kind nicht körperlich zu Schaden gekommen ist!!
Moment, er hat das Kind nicht angefahren, sondern das Kind ist in sein Auto gerauscht!

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Counderman


allerdings müssen Fahrräder in dem Bereich natürlich auch Schrittgeschwindigkeit fahren
Was sie in der Regel NIE machen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Abschenker


§ 828 BGB
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(
Aber die Eltern/Oma und Opa haben vielleicht sogar die Aufsichtspflicht verletzt.
Ich würde den Fall nicht einfach zu zu den Akten legen. Bist du öfter in der Gegend? Wie hch ist die Wahrscheinlichkeit, dass du die Leute wiedererkennst?

Liest du dir eigentlich durch, was du schreibst?

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allerdings müssen Fahrräder in dem Bereich natürlich auch Schrittgeschwindigkeit fahren

Zitat:

Einige Besonderheiten

Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen verursachten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich, da sie nicht haftbar zu machen sind. Schäden, die ihre Kinder z.B. bei Freunden, Nachbarn, Verwandten oder in Einkaufsläden verursachen, werden eventuell von der Haftpflichtversicherung nicht beglichen, da sie nach BGB keine Haftung trifft.

Neu: Nach dem neuen Haftpflichtgesetz haften Kinder bei Verkehrsangelgenheiten erst ab dem 10. Lebensjahr vorher sind sie nicht haftbar zu machen.

Die aufsichtspflichtige Person haftet , wenn sie die Aufsichtspflicht über ihre Kinder unter 7 Jahren verletzt hat. Grundsätzlich gilt, dass der Schaden voll ersetzt werden muss, gleich wie hoch er ist.

Evtl. wäre letzter Absatz ein Ansatzpunkt.

Ebenso meine ich, gibt es Versicherung die in ihrem erweiterten Schutzpaket auch solche Schäden abdecken.
Aber da die Leute wohl nicht mehr auffindbar sind...

§ 828 BGB
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Zitat:

Original geschrieben von pommesweis


Moin

Folgendes hat sich zugetragen:

Verkehrsberuhigter Bereich:

Kurz vor einer Kurve kommt ein Kind mit Fahrrad um die Kurve gerast und knallt mir gegen das Auto.
Das Kind hat die Kurve geschnitten und war auf meiner Spur.
Ich hab dann gebremst, Motor ausgemacht und nach dem Kind gesehen.

Es kommt erst zur Kollision und dann bremst du? Nach deiner Schilderung warst du nicht mit angepasster Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich unterwegs. Bei Schrittgeschwindigkeit und ordnungsgemäßer Verkehrsbeobachtung müsstest du normalerweise schon gebremst haben, bevor das Kind "einschlägt", meinst du nicht? In dem Alter fahren die nicht schneller, als du joggen kannst.

Es haften allenfalls die Begleitpersonen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dafür sehe ich in deiner Schilderung keine Anhaltspunkte. Auch dein Verhalten am Unfallort spricht dafür, dass du die Lage zunächst ebenfalls so beurteilt hast.

Also nimm den Kratzer auf deine Kappe, du warst auch mal Kind. Kinder von heute zahlen später deine Rente... oder auch nicht.^^

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Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


 
Ebenso meine ich, gibt es Versicherung die in ihrem erweiterten Schutzpaket auch solche Schäden abdecken.

Richtig, teils mit Selbstbeteiligungen.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Sei froh, dass das Kind nicht körperlich zu Schaden gekommen ist!!

Moment, er hat das Kind nicht angefahren, sondern das Kind ist in sein Auto gerauscht!

Zitat:

Original geschrieben von Counderman


allerdings müssen Fahrräder in dem Bereich natürlich auch Schrittgeschwindigkeit fahren

Was sie in der Regel NIE machen.

Zitat:

Original geschrieben von Abschenker


§ 828 BGB
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(

Aber die Eltern/Oma und Opa haben vielleicht sogar die Aufsichtspflicht verletzt.

Ich würde den Fall nicht einfach zu zu den Akten legen. Bist du öfter in der Gegend? Wie hch ist die Wahrscheinlichkeit, dass du die Leute wiedererkennst?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Sei froh, dass das Kind nicht körperlich zu Schaden gekommen ist!!
Moment, er hat das Kind nicht angefahren, sondern das Kind ist in sein Auto gerauscht!

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Counderman


allerdings müssen Fahrräder in dem Bereich natürlich auch Schrittgeschwindigkeit fahren
Was sie in der Regel NIE machen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Abschenker


§ 828 BGB
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(
Aber die Eltern/Oma und Opa haben vielleicht sogar die Aufsichtspflicht verletzt.
Ich würde den Fall nicht einfach zu zu den Akten legen. Bist du öfter in der Gegend? Wie hch ist die Wahrscheinlichkeit, dass du die Leute wiedererkennst?

Liest du dir eigentlich durch, was du schreibst?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Moment, er hat das Kind nicht angefahren, sondern das Kind ist in sein Auto gerauscht!


Zitat:

Original geschrieben von Counderman


allerdings müssen Fahrräder in dem Bereich natürlich auch Schrittgeschwindigkeit fahren
Was sie in der Regel NIE machen.

Ich wollte mich vor Gericht nicht auf die Diskussion einlassen, ob ein 6- oder 7-jähriges, radfahrendes Kind, ein Fahrzeug fährt oder ein Kinderspiel spielt (die sind nämlich im verkehrsberuhigten Bereich ausdrücklich erlaubt).

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Aber die Eltern/Oma und Opa haben vielleicht sogar die Aufsichtspflicht verletzt.

Im verkehrsberuhigten Bereich? 🙄

Na gut, den verkehrsberuhigten Bereich hatte ich überlesen aber auch hier können Kinder nicht alles machen.

Zitat:

Original geschrieben von Linus66



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Aber die Eltern/Oma und Opa haben vielleicht sogar die Aufsichtspflicht verletzt.
Im verkehrsberuhigten Bereich? 🙄

Natürlich, die Aufsichtsplficht ist hier zwar vermindert, hängt aber auch von dem individuellen Können des Kindes ab. Fährt das Kind auf ein Auto, liegt die Behauptung ja schon nahe, das Können des Kindes war dann doch noch zu gering.

Und genau deshalb sollte man nicht einfach alles gleich abhaken.
Verkehrsberuhigter Bereich heißt nicht Kinderspielplatz.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Und genau deshalb sollte man nicht einfach alles gleich abhaken.
Verkehrsberuhigter Bereich heißt nicht Kinderspielplatz.

eigentlich heisst es genau das 😁

Hätten einige Eltern wohl gerne so.

Zitat:

Original geschrieben von Counderman



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Und genau deshalb sollte man nicht einfach alles gleich abhaken.
Verkehrsberuhigter Bereich heißt nicht Kinderspielplatz.
eigentlich heisst es genau das 😁

Naja, aber Vogelfrei sind die Kinder auch hier nicht. zB wohne ich in einer solchen Straße, wir haben es geschafft, den Kinder zu verbieten mit Lederfußbällen, Tennisbällen(mit Hockeyschlägern geschlagen) zu spielen. Die Eltern haben es aber eingesehen, nachdem ich endlich einen erwischt hatte, der mir laut Gutachter eine 900€ Delle ins Auto geschossen hatte. Von den Kratzern auf dem Lack ganz zu schweigen, die ein nasser dreckiger Lederfußball verursachen kann...

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