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Unfall mit RA, was tun ?

Fahr ich letzthin gemütlich ne schmale Straße entlang, rechts eine recht-vor-links Einmündung, links Parkboxen mit Besucherparkplätzen einer Behörde mit geparkten Autos.

Ich pass noch auf, dass ich keinem an der Einmündung die Vorfahrt nehme, gebe gerade wieder etwas Gas, da fährt so ein Sepp mit seinem 5er BMW volles Rohr rückwärts aus der Parkbox und wir dengeln zusammen, Schaden ein paar hundert Euro an jedem Auto, keine große Sache.

Anstatt sich zu entschuldigen, macht der Typ mich an, ich hätte vorsätzlich einen Unfall herbeigeführt, ich hätte gebremst um ihn rauszulassen und dann wieder voll beschleunigt und betet mir die Paragrafen runter, da Rechtsanwalt. Die Polizei nimmt das auf, er steht in Spalte 1 !. Gegenüber der Polizei entblödet sich der Typ nicht zu sagen: "Natürlich habe ich das Auto kommen sehen, meine Beifahrerin hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, rausgefahren bin ich aber trotzdem."

Jetzt habe ich ernsthaft eine Vorladung als Beschuldigter wegen schwerer Straßenverkehrsvergehen und ich soll Führerschein und Ausweis mitbringen. Der Halter, die Versicherung und ich haben eine Zivilklage wegen Schadenersatz.

Der Sachbearbeiter meiner Versicherung fällt bei der Sachlage vom Glauben ab und sagt, dass der keine Chance hat. Doof ist das aber trotzdem.

Was wollen die mit dem Führerschein bei der Vorladung, ich hatte den doch schon bei der Unfallaufnahme gezeigt ? Ziehen die den vorläufig ein ? Wenn ich da nicht hingehe, wird meine Lage wahrscheinlich nicht besser. Warum ermittelt der Staatsanwalt hier überhaupt gegen mich ?

Klar, wenn die Sache durchgestanden ist, lasse ich eine ungerechtfertigte Strafverfolgung prüfen, aber bis dahin wachsen mir noch ein paar graue Haare.

Beste Antwort im Thema

*ausgrab*

Die Sache hat jetzt ein Ende. Für alle, die nicht alles noch einmal lesen wollen: mir ist ein Rechtsanwalt rückwärts aus einer Parkbox vor das Auto gefahren, ich konnte nicht mehr anhalten trotz Vollbremsung mit Blockierspur, Schaden so ca. Eur 1.000 an jedem Auto.
Der Anwalt zieht mich vor Gericht sowohl zivil- als auch strafrechtlich(!), verliert aber alle Verfahren bzw ich werde freigesprochen, weigert sich aber weiterhin den Schaden zu zahlen.
Letztes Verfahren war jetzt die Klage des Halters meines Fahrzeugs auf Ersatz der Werkstattrechnung. Der Anwalt lässt noch ein privates Gutachten erstellen und das Gericht verlangt noch ein weiteres offizielles Gutachten, denn er muss den Augenscheinsbeweis widerlegen, wenn er gewinnen will. Der streckt das alles vor - und verliert. Der kriegt das alles von dem Richter dermaßen links und rechts um die Ohren gehauen, dass es nur so kracht. Wer von seinem Beifahrer auf ein sich annäherndes Fahrzeug beim Ausparken aufmerksam gemacht wird, der muss eben warten. Wer dann doch rausfährt, trägt die Kosten allein. Meine Betriebsgefahr steht hier vollkommen zurück. Den dürfte der Spaß so knapp Eur 10.000 gekostet haben, 3 Zivilverfahren, 4 Gutachten, das ist nicht billig. Kann er aber wohl von der Steuer absetzen, da betrieblich bedingt, er fuhr gerade vom Gericht weg. Die Lust, das alles auch noch einmal vor der nächsten Instanz auszufechten ist ihm wohl vergangen, Versicherung durfte jetzt regulieren.
Leider sind meine Strafanzeigen gegen den Unfallgegner und seinen Spezi bei der Staatsanwaltschaft im Sande verlaufen, die Typen sind also noch weiterhin im Geschäft.

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Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


 
 
die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, obwohl sie selbst im Termin Freispruch beantragt hatte. Im Termin war aber eine Staatsanwältin, der Spezi bei der Staatsanwaltschaft meines Unfallgegners hat jetzt Berufung gegen den beantragten Freispruch eingelegt.
 
 

 Wenn Du nachweisen kannst, dass die beiden Spezi sind, kann man doch einen Befangenheitsantrag einreichen😉

Eben. Es spricht nichts dagegen, alle Rechtsmittel auszuschöpfen.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


Im Termin war aber eine Staatsanwältin, der Spezi bei der Staatsanwaltschaft meines Unfallgegners hat jetzt Berufung gegen den beantragten Freispruch eingelegt.

Bei solchen "Fällchen" sind normalerweise Rechtsreferendare eingeteilt (Sitzungsvertretung). Der "richtige" Staatsanwalt entscheidet aber außerhalb der Verhandlung immer noch selber. Oft müssen die Referendare auch während der Verhandlung (kurze Pause) telefonisch Rücksprache mit dem zuständigen StA halten. Wenn es z.B. um Verfahrenseinstellungen o.ä. geht.

Also nicht gleich Verschwörungstheorien in den Raum werfen.

Dann haben die aber recht alte Referendare. Die Staatsanwältin war mindestens 50.

Dass der Staatsanwalt, der jetzt Berufung eingelegt hat, ein Spezi von meinem Unfallgegner ist, hat mir mein Anwalt gesteckt.

Mein Anwalt hat den Unfallgegner, der ja auch Rechtsanwalt ist, mal auf dem Gerichtsflur getroffen, die beiden sind per du. Auf die Frage, wie er es denn hingekriegt hätte, dass die Staatsanwaltschaft hier überhaupt tätig wird, hat der Unfallgegner sich frech gebrüstet: "Ich kenne eben den Staatsanwalt persönlich sehr gut." Das sollte mir aber auf keinen Fall mitgeteilt werden.

Also nix eingebildete Verschwörung, die ist real.

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Dein Unfallgegner (RA) muss ja sehr naiv sein, wenn er deinem Anwalt solche Details steckt.

Selbst eine Beschwerde wird die Berufung nicht mehr verhindern. Du kannst damit aber erreichen, dass in der Berufungsinstanz der angebliche Spezi deines Unfallgegners auf der StA-Bank sitzt.

Du musst aber auch zuerst mal nachweisen, dass es sich hier um mehr handelt als nur ein "berufliches-sich-kennen". Logischerweise sind viele Anwälte, Staatsanwälte und Richter, die sich regelmäßig sehen, außerhalb dem Gerichtssaal per "Du".

Warum der "Spezi-StA" den Fall an sich gezogen bzw. der StAin entrissen hat, ist mir auch schleierhaft. Da müsste es sich schon um einen Gruppenleiter oder den OStA handeln.

In der Tat klang die Sache erst nach der typischen Referendarskonstellation, wo der Referendar im Innenverhältnis eh keinen Rechtsmittelverzicht erklären darf. Wenn er es doch tut, kann es Schläge vom Chef geben. Das weiss aber auch der Richter und wird ihn davon abhalten, wenn er selbst meint, dass sich wer bei der StA aufregen könnte.

Vorliegend bin ich aber auch der Meinung, dass der Spezi-StA irgendwas in der Behörde zu sagen haben muss.
Auch ist es äußerst komisch, dass eine 50-jährige StA'in in einem solchen Fall bei selbst beantragtem Freispruch keinen Rechtsmittelverzicht erklärt.
Bei sowas hätte sogar mancher Referendar die Sache dicht gemacht, wenn er vorher mit dem Ausbilder die Sache angesprochen hat und man in Erwägung zieht, dass die Geschichte wohl mit nem Freispruch endet.

Die StA'in muss schon vorher eingenordet worden sein vom Chef oder dem sachbearbeitenden StA per Vermerk, dass sie keinen Rm-Verzicht erklären soll.
Man muss dazu wissen, dass die StAs in der Sitzung in der Regel die Akte nicht kennen und nur die Anklage in der Hand haben.

Wie auch immer, letztlich entscheidet der Richter, also keine Panik. Das Gutachten und der geringe Schaden werden Dich letztlich immer retten.
Ich denke, Deinen Anwalt dürfte der ganze Vorgang ebenso überraschen.

Gruß

Olaf

Die Mühlen der Justiz mahlen (oder malen ?) langsam, aber in meinem Sinn.

Jetzt sind so ziemlich alle Instanzen und Rechtswege durch:

Zivilverfahren: im Mai war zweite Instanz vor dem Landgericht, Klage des Gegners wurde abgewiesen, damit habe ich endgültig Recht bekommen

Strafverfahren: die Staatsanwaltschaft hat ihre Rechtsmittel zurückgezogen. Im Verfahren war ja auch Freispruch beantragt worden. Damit bin ich hier auch schadlos durch.

Jetzt machen die ein Verfahren gegen die Richterin wegen Rechtsbeugung !!

Die beiden (der Rechtsanwalt und sein Spezi der Staatsanwalt) sind wohl ziemlich angepisst, bei denen dürfte es um die Existens gehen. Ich habe beide wegen Rechtsbeugung, falscher Verdächtigung usw angezeigt. Leider wieder bei der gleichen Staatsanwaltschaft, aber dort arbeiten scheinbar auch vernünfigte Leute.

Die gegenerische Versicherung hat sich bis heute geweigert zu zahlen, immerhin 1.200 Eur (!). Daher gibt es noch ein Verfahren des Halters des Fahrzeugs gegen die Versicherung. Das dürfte aber schon jetzt gewonnen sein.

Ich schlafe jetzt merklich besser.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


... Ich habe beide wegen Rechtsbeugung, falscher Verdächtigung usw angezeigt. ...

Sehr gut. Der § 164 im StGB ist nicht ohne. Kann nicht verstehen wie ein RA so blöd sein kann und sowas versucht durchzuziehen. Wenn das alles 'rechtens' läuft, wird der nie wieder als Anwalt in seinem Leben in Deutschland praktizieren dürfen. Vielleicht hat ja jemand als Parkplatzwächter einen Job für ihn.

@ChrisCRI: Echt unglaublich der Fall, allerdings doch ein Beweis das wir in einem Rechtsstaat leben (zumindest in einem relaiven). Wäre super wenn du uns noch weiter auf dem laufenden hälst!

Woher wusstest Du immer was zu tun ist, von deinem Anwalt, richtig?
Was hat der bisher ungefähr gekostet und wer hat den bezahlt?

mfg

Der Anwalt war ja von der Versicherung meines Autos ausgewählt worden. Der hat sich wohl auch deswegen etwas reingehängt, da nicht ich allein, sondern der Dauerkunde Versicherung der Auftraggeber war.

Gekostet hat mich das alles nix, außer Nerven. Ich habe ja alles gewonnen und hier zahlt wer verliert.

Alles hat mein Anwalt sich auch nicht getraut. Da beide Anwälte aus der gleichen Kleinstadt kommen, sind es sogar Duzkumpel und natürlich in der gleichen Kammer. Die Strafanzeige gegen den Anwalt und Staatsanwalt musste ich selbst einreichen, es gab nur etwas Formulierungshilfe.

In einem der Verfahren hat der gegnerische Anwalt mal so eine Bemerkung fallen lassen: "Noch habe ich eine Zulassung." Das gibt zu Hoffnung Anlass.

Naja Ausschluss aus der Anwaltskammer das passiert ganz ganz selten - das würde ich nicht als Ergebnis erwarten - aber ist ja immerhin soweit alles ganz gt für dich verlaufen - somit war's ja "nur" investierte Zeit.

*ausgrab*

Die Sache hat jetzt ein Ende. Für alle, die nicht alles noch einmal lesen wollen: mir ist ein Rechtsanwalt rückwärts aus einer Parkbox vor das Auto gefahren, ich konnte nicht mehr anhalten trotz Vollbremsung mit Blockierspur, Schaden so ca. Eur 1.000 an jedem Auto.
Der Anwalt zieht mich vor Gericht sowohl zivil- als auch strafrechtlich(!), verliert aber alle Verfahren bzw ich werde freigesprochen, weigert sich aber weiterhin den Schaden zu zahlen.
Letztes Verfahren war jetzt die Klage des Halters meines Fahrzeugs auf Ersatz der Werkstattrechnung. Der Anwalt lässt noch ein privates Gutachten erstellen und das Gericht verlangt noch ein weiteres offizielles Gutachten, denn er muss den Augenscheinsbeweis widerlegen, wenn er gewinnen will. Der streckt das alles vor - und verliert. Der kriegt das alles von dem Richter dermaßen links und rechts um die Ohren gehauen, dass es nur so kracht. Wer von seinem Beifahrer auf ein sich annäherndes Fahrzeug beim Ausparken aufmerksam gemacht wird, der muss eben warten. Wer dann doch rausfährt, trägt die Kosten allein. Meine Betriebsgefahr steht hier vollkommen zurück. Den dürfte der Spaß so knapp Eur 10.000 gekostet haben, 3 Zivilverfahren, 4 Gutachten, das ist nicht billig. Kann er aber wohl von der Steuer absetzen, da betrieblich bedingt, er fuhr gerade vom Gericht weg. Die Lust, das alles auch noch einmal vor der nächsten Instanz auszufechten ist ihm wohl vergangen, Versicherung durfte jetzt regulieren.
Leider sind meine Strafanzeigen gegen den Unfallgegner und seinen Spezi bei der Staatsanwaltschaft im Sande verlaufen, die Typen sind also noch weiterhin im Geschäft.

naja n langen atem hast ja 😉 glückwunsch!

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