Unfall mit polnischem LKW- Bin verzweifelt
Hallo liebe Motortalk Freunde,
Ich hatte am 22. März einen Unfall mit Einem LKW auf der Autobahn.
Er hat mich beim Spurwechsel übersehen.
Mein Golf 7 ist Leider ein Totalschaden.
Ich habe jetzt einen Golf 8 Leihwagen, den muss ich aber am Montag zurückgeben.
Anscheinend bin ich nicht länger berechtigt.
Mein Anwalt sagt, dass es Noch locker 2 Monate dauert, bis die polnische Versicherung reguliert. Die können sich wohl 3 Monate Zeit lassen ab einreichen des Gutachtens.
Dann hätte ich kein Auto mehr und kann nicht zur Arbeit gehen- ich habe keine Ahnung was ich jetzt machen kann.
Echt fies wenn man als "Opfer " dann auch noch kein Auto mehr hat.
kenn sich vielleicht jamand aus und hat einen Rat für mich?
89 Antworten
Vielleicht vertritt ja seine Haftpflichtversicherung die polnische Versicherung bei Schäden in D.
Dann könnte er dort seine Ansprüche geltend machen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 22. April 2023 um 10:18:44 Uhr:
Vielleicht vertritt ja seine Haftpflichtversicherung die polnische Versicherung bei Schäden in D.
Dann könnte er dort seine Ansprüche geltend machen
Das ist richtig, hat aber mit dem dem abwegigen Rat von crimsonred sich an die eigene Haftpflicht (eigener Vertrag) nichts zu tun. 🙂
Zitat:
mein Auto ist nicht über einen zweckgebundenen Kredit finanziert, es gehört mir.
Wie hoch hat dein Gutachter den Restwert für das beschädigte Fahrzeug festgelegt ?
Wenn Du frei über das Fahrzeug verfügen kannst, verkaufe das beschädigte Fahrzeug an den Aufkäufer und beschaffe dir als Zwischenlösung ein Fahrzeug in dieser Preisklasse.
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Verkaufen ist eine gute Idee. Dabei ist zu bedenken das die Restschuld abgelöst wird, sonst gibts die ZB2 nicht (sofern sie hinterlegt ist).
Sie wird so einen Konsumkredit haben den gerne Sparkassen anbieten zur freien Verwendung? Da sind dann wahrscheinlich alle Fahrzeugpapiere bei der TE. Dann wäre die Idee mit dem Verkauf des Unfallautos machbar.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 22. April 2023 um 11:33:56 Uhr:
Verkaufen ist eine gute Idee. Dabei ist zu bedenken das die Restschuld abgelöst wird, sonst gibts die ZB2 nicht (sofern sie hinterlegt ist).
-
Das würde ich aber zwingend vorher mit Versicherung und ggf. auch Darlehensgeber klären.
M.W. kann man den "Schrott" nicht einfach verkaufen - die Versicherungen sprechen da ein deutliches Wort mit. Das mag bei poln. Versicherungen anders sein - aber hier braucht man meistens die Freigabe der regulierenden Versicherung. Wenn die meint, das die beim Verkauf mehr erzielen kann, und Du den Wagen schon veräußert hast, dann hat Dein Anwalt wieder Arbeit und/oder Du kannst ggf. die Differenz zahlen.
Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand.
"Das würde ich aber zwingend vorher mit Versicherung und ggf. auch Darlehensgeber klären."
Echt? Ich üb den Job zwar erst 45 Jahre aus, aber vorher das okay der Versicherung einzuholen, ist mir nie eingefallen. Eher im Gegenteil, nach Eingang des Gutachtens mit den lokalen Restwertangeboten wird der Unfallwagen veräußert.
Hier liegt der Versicherung doch seit drei Wochen das Gutachten vor und sie hat sich nicht gerührt. Worauf also warten?
Und da es ein freies Darlehen war, hat der Darlehensgeber auch kein Mitspracherecht.
Uwe hat schon ziemlich genau mitgeteilt, wie die TE'in die Mietwagenzeit verlängern kann. Wobei sie vielleicht noch einen offiziellen Darlehensantrag bei ihrer Bank stellen sollte, damit notfalls die negative Situation auch belegbar ist.
Und Paul hat doch schon zutreffend geschrieben, dass hier allein deutsches Recht maßgeblich ist. Ich wüsste auch nicht, dass eine Versicherung das Recht hätte, eine Regulierung drei Monate hinauszuzögern.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. April 2023 um 16:26:25 Uhr:
Echt? Ich üb den Job zwar erst 45 Jahre aus, aber vorher das okay der Versicherung einzuholen, ist mir nie eingefallen. Eher im Gegenteil, nach Eingang des Gutachtens mit den lokalen Restwertangeboten wird der Unfallwagen veräußert.
Hier liegt der Versicherung doch seit drei Wochen das Gutachten vor und sie hat sich nicht gerührt. Worauf also warten?
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Ich sag ja auch nur, "das ist mein Kenntnisstand".
Musst mal googeln: "Vorschneller Verkauf des Unfallfahrzeugs?"
Kann ja sein, das ich mich irre.
Stimmt kann sein...
https://www.captain-huk.de/.../
Probleme bekommst du nur, wenn du nach Eingang des Restwertgebotes der Versicherung trotzdem zum günstigeren Preis verkaufst. Wobei auch dann noch einige Voraussetzungen vorliegen müssten.
Zitat:
@olli27721 schrieb am 23. April 2023 um 15:39:45 Uhr:
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 22. April 2023 um 11:33:56 Uhr:
Verkaufen ist eine gute Idee. Dabei ist zu bedenken das die Restschuld abgelöst wird, sonst gibts die ZB2 nicht (sofern sie hinterlegt ist).-
Das würde ich aber zwingend vorher mit Versicherung und ggf. auch Darlehensgeber klären.
M.W. kann man den "Schrott" nicht einfach verkaufen - die Versicherungen sprechen da ein deutliches Wort mit. Das mag bei poln. Versicherungen anders sein - aber hier braucht man meistens die Freigabe der regulierenden Versicherung. Wenn die meint, das die beim Verkauf mehr erzielen kann, und Du den Wagen schon veräußert hast, dann hat Dein Anwalt wieder Arbeit und/oder Du kannst ggf. die Differenz zahlen.
Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand.
Wenn das Gutachten vorliegt, warum sollte man dann nach einer Freigabe der Versicherung fragen? Das Eigentum an dem Auto liegt zu jedem Zeitpunkt bei dem Geschädigten, wäre ja noch schöner, wenn die gegnerische Versicherung einem die Veräußerung untersagen könnte.
Liebe Mitleser, so wie ich es beschrieben habe, habe ich meinen unverschuldeten Unfall vor 13 Jahren mit einem Fahrzeug aus dem Ausland auf deutschen Boden abgewickelt.
Dann kannst Du aber nur eine Haftpflicht mit Auslandschadenschutz mit Einschluss Deutschland abgeschlossen haben.
Zitat:
@Autofreundin schrieb am 21. April 2023 um 22:25:29 Uhr:
...................
.............................ich würde einfach nur ungern meinen job verlieren , weil ich nicht hin fahren kann-
Wenn die Entfernung nicht zu weit ist und es körperlich möglich ist wäre vielleicht ein Fahrrad zu einem Öffi und dann vom Öffi wieder mit dem Fahrrad zur Arbeit möglich?