Zitat:
@olli27721 schrieb am 23. April 2023 um 15:39:45 Uhr:
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 22. April 2023 um 11:33:56 Uhr:
Verkaufen ist eine gute Idee. Dabei ist zu bedenken das die Restschuld abgelöst wird, sonst gibts die ZB2 nicht (sofern sie hinterlegt ist).
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Das würde ich aber zwingend vorher mit Versicherung und ggf. auch Darlehensgeber klären.
M.W. kann man den "Schrott" nicht einfach verkaufen - die Versicherungen sprechen da ein deutliches Wort mit. Das mag bei poln. Versicherungen anders sein - aber hier braucht man meistens die Freigabe der regulierenden Versicherung. Wenn die meint, das die beim Verkauf mehr erzielen kann, und Du den Wagen schon veräußert hast, dann hat Dein Anwalt wieder Arbeit und/oder Du kannst ggf. die Differenz zahlen.
Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand.
Wenn das Gutachten vorliegt, warum sollte man dann nach einer Freigabe der Versicherung fragen? Das Eigentum an dem Auto liegt zu jedem Zeitpunkt bei dem Geschädigten, wäre ja noch schöner, wenn die gegnerische Versicherung einem die Veräußerung untersagen könnte.