Unfall mit Niederländer, was tun?

Hi,

ich hatte gestern einen Unfall mit einem Niederländer. Er hat mein geparktes Fahrzeug (BMW e46) beim Abbiegen touchiert und mir deftige Kratzer an der Seite der Stoßstange verpasst.

Ich habe daraufhin die Polizei gerufen und Fotos gemacht. Die Schuld hat er mir und der Polizei gegenüber eingestanden und den Unfallbericht ausgefüllt. Ich habe jetzt die Kopie des Unfallberichts gekriegt, der Polizist meinte, das lange als Sicherheit für mich. Er müsste jetzt seiner Versicherung den Schaden melden.

Ich könnte in die Werkstatt gehen und eine Abtretungserklärung unterzeichnen, so dass sich die Werkstatt das Geld von seiner Versicherung anhand des Unfallberichts holt.

Was ratet ihr mir jetzt zu tun? Ich möchte es auf jeden Fall reparieren lassen.

LG,
südländer

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 23. Oktober 2017 um 10:33:55 Uhr:


Raten? Erst Rechtsanwalt dann alles weitere.

Wenn der Unfallgegner die Schuld einsieht, ich den Unfallbericht habe, wozu Anwalt?

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Die Auffassung hat der BGH erst vor kurzem bestätigt.

Mit etwas Glück kommt birscherl auch noch dahinter.

Die Einschränkung ist nicht neu, ich bin seit Kais Post "Dann (Teil-)Reparaturrechnung über 1.000.- € plus MWSt. 190.- € einreichen, werden die 190.- € noch erstattet." davon ausgegangen. Aber dann hat sich das Missverständnis ja jetzt geklärt.
Ist die Reparatur vollständig und sach- und fachgerecht, kann man natürlich auch nur diese Kosten geltend machen. Der Schadenersatz hat ja keine Bereicherung des Geschädigten als Grundlage, sondern den Ersatz des entstandenen Schadens.

Übrigens kann die MwSt auch geltend gemacht werden, wenn man statt einer Reparatur ein Ersatzfahrzeug kauft, und zwar je nach Kaufpreis bis zur vollen Höhe der MwSt, die bei einer Reparatur angefallen wäre.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Oktober 2017 um 21:33:00 Uhr:


Die Auffassung hat der BGH erst vor kurzem bestätigt.

Dann sag doch bitte mal, wo das nachzulesen sein soll.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Oktober 2017 um 21:28:10 Uhr:


… Du beherrschst die Begrifflichkeiten nicht und googelst Dir gerne deine Pipi-Langstrumpf-Welt zurecht. Den Spaß lass ich Dir. Als Einstieg folgendes BGH Zitat:

"Lässt der Geschädigte einen Kraftfahrzeugsachschaden sach- und fachgerecht in dem Umfang reparieren, …

Was möchtest du mit deine beleidigten Anmerkungen denn erreichen? Sie steigern nicht gerade deine Glaubwürdigkeit.

Dass es in der Diskussion eben nicht um eine sach- und fachgerechte Reparatur geht, sondern um eine Teilreparatur, hast du wohl überlesen. Kann passieren.

Ich habe Dir doch nun schon das erbetene BGH-Zitat herausgesucht. Lies und verstehe doch einfach mal dessen Reichweite.

Ist dir immer noch nicht aufgegangen, dass es nicht um eine sach- und fachgerechte Reparatur, sondern um eine Teilreparatur ging? Dann schreib ich es nochmal für dich hin: "Es geht nicht um eine sach- und fachgerechte Reparatur, sondern um eine Teilreparatur." Da hat dein BGH-Zitat gar keine Reichweite, weil es nichts mit dem Fall zu tun hat.

Zitat:

@birscherl schrieb am 23. Oktober 2017 um 22:02:56 Uhr:


Ist dir immer noch nicht aufgegangen, dass es nicht um eine sach- und fachgerechte Reparatur, sondern um eine Teilreparatur ging? Dann schreib ich es nochmal für dich hin: "Es geht nicht um eine sach- und fachgerechte Reparatur, sondern um eine Teilreparatur." Da hat dein BGH-Zitat gar keine Reichweite, weil es nichts mit dem Fall zu tun hat.

Guckst Du hier.

Zitat:

@birscherl schrieb am 23. Oktober 2017 um 21:42:21 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Oktober 2017 um 21:33:00 Uhr:


Die Auffassung hat der BGH erst vor kurzem bestätigt.

Dann sag doch bitte mal, wo das nachzulesen sein soll.

Sorry, aber ich lieg im Bett und schau mir einen Bud Spencer Film an. Die Fachliteratur ist im Büro.

Ich verstehe den Dissens jetzt gerade gar nicht. Es ist mehrfach gesagt worden, dass die Mischung von real und fiktiv sich auf eine Teilreparatur bezieht, bei dem eben kein "sach- und fachgerecht instandgesetztes" Fahrzeug dabei herauskommt. Typischster Fall dürfte sein, wenn jemand die Teile kauft, selber repariert und die MWSt auf die Teile bei der Versicherung einreicht.

Teilreparatur bedeutet doch nicht zwingend, das der Teil nicht fachgerecht behoben wurde. Einfaches Beispiel: Reparierst selbst mit gebrauchten Teilen. Lackierung macht eine Fachwerkstatt - preiswerter als im Gutachten. Auf diese Rechnung jetzt die MSt sollte man vielleicht nicht geltend machen.

Kann man aber

= teilweiser Wechsel in die konkrete Abrechnung.

Hab jetzt über das Büro Grüne Karte rausgekriegt, dass die Generali NL sein versicherer ist.

Diese verlangt jetzt, dass ich ein Formular zuschicke mit Daten zum Unfall, Schadenshöhe, etc.

Da langt ja ein Kostenvoranschlag als Anhang für die Schadenshöhe, oder?

Ein Gutachten wäre schon sinnvoller. Anwaltliche Unterstützung scheint auch angebracht.

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