Unfall mit Niederländer, was tun?
Hi,
ich hatte gestern einen Unfall mit einem Niederländer. Er hat mein geparktes Fahrzeug (BMW e46) beim Abbiegen touchiert und mir deftige Kratzer an der Seite der Stoßstange verpasst.
Ich habe daraufhin die Polizei gerufen und Fotos gemacht. Die Schuld hat er mir und der Polizei gegenüber eingestanden und den Unfallbericht ausgefüllt. Ich habe jetzt die Kopie des Unfallberichts gekriegt, der Polizist meinte, das lange als Sicherheit für mich. Er müsste jetzt seiner Versicherung den Schaden melden.
Ich könnte in die Werkstatt gehen und eine Abtretungserklärung unterzeichnen, so dass sich die Werkstatt das Geld von seiner Versicherung anhand des Unfallberichts holt.
Was ratet ihr mir jetzt zu tun? Ich möchte es auf jeden Fall reparieren lassen.
LG,
südländer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Moers75 schrieb am 23. Oktober 2017 um 10:33:55 Uhr:
Raten? Erst Rechtsanwalt dann alles weitere.
Wenn der Unfallgegner die Schuld einsieht, ich den Unfallbericht habe, wozu Anwalt?
71 Antworten
Kann man, verzichtet dann auf die MwSt. und muss hoffen, dass die kleine Werkstatt es entsprechend billig genug macht.
Zitat:
@Suedlaender93 schrieb am 23. Oktober 2017 um 11:23:50 Uhr:
Kann ich einen Kostenvoranschlag von BMW einreichen und es dann günstiger in einer kleinen Werkstatt beheben lassen?
Kannst du - fraglich ist aber, ob die Versicherung gemäß Kostenvoranschlag repariert.
Geh zum (selbstgewählten) Gutachter!
Ach ja, nur damit du dich nicht wunderst: je nach Alter, Laufleistung und Wartungshistorie muss die Versicherung nicht unbedingt die Stundensätze der BMW-Werkstatt übernehmen.
Das sind alles Dinge, bei denen dir Gutachter und Anwalt weiterhelfen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Oktober 2017 um 12:32:11 Uhr:
Kann man, verzichtet dann auf die MwSt.
soweit Kosten nachgewiesen werden wird die MWSt. selbstverständlich erstattet.
Stimmt, er kann aber nicht die fiktive Abrechnung nach KVA mit der tatsächlichen (niedrigeren) Rechnung der freien Werkstatt kombinieren.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Moers75 schrieb am 23. Oktober 2017 um 11:19:17 Uhr:
Nö, der geht auch zu Lasten der gegnerischen Versicherung.Zitat:
@Suedlaender93 schrieb am 23. Oktober 2017 um 11:04:15 Uhr:
Aber den Anwalt zahl ja dann vorerst ich selbst, oder?
Ich empfehle die Spezialitäten Niederlande bei Kundigen nachzulesen - z. B. beim ADAC. Da steht das etwas differenzierter (Anwalt und Gutachter).
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Oktober 2017 um 13:50:46 Uhr:
Stimmt, er kann aber nicht die fiktive Abrechnung nach KVA mit der tatsächlichen (niedrigeren) Rechnung der freien Werkstatt kombinieren.
Doch, das geht.
Zitat:
@situ schrieb am 23. Oktober 2017 um 13:54:56 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 23. Oktober 2017 um 11:19:17 Uhr:
Nö, der geht auch zu Lasten der gegnerischen Versicherung.
Ich empfehle die Spezialitäten Niederlande bei Kundigen nachzulesen - z. B. beim ADAC. Da steht das etwas differenzierter (Anwalt und Gutachter).
Es geht um einen Unfall in Deutschland. Der wird nach deutschem Recht behandelt und dort sind Anwalt und Gutachter berücksichtigt.
Sorry - dann muss man da nicht nachlesen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. Oktober 2017 um 14:06:41 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Oktober 2017 um 13:50:46 Uhr:
Stimmt, er kann aber nicht die fiktive Abrechnung nach KVA mit der tatsächlichen (niedrigeren) Rechnung der freien Werkstatt kombinieren.Doch, das geht.
Erkläre mal bitte, wie das konkret gemeint ist.
ganz einfach (fiktives Beispiel): Schaden laut Gutachten 2.000.- € plus Steuern. Fiktiv abgerechnet bringt 2.000.- € netto. Dann (Teil-)Reparaturrechnung über 1.000.- € plus MWSt. 190.- € einreichen, werden die 190.- € noch erstattet.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Oktober 2017 um 16:05:10 Uhr:
… Erkläre mal bitte, wie das konkret gemeint ist.
Da war Kai schneller mit der Erklärung 🙂
Insgesamt dann also 2.190,- teilbrutto bei fiktiv schon gezahlten 2.000,- netto?
ja
Gut, das ist aber ein Nachweis für eine geringere Schadenshöhe (vollständig fachgerechte Fremdreparatur unterhalb des KVA). Die Versicherung würde einwenden, dass der Schaden konkret 1.190,- € brutto betrug und bereits mit 810,- € überzahlt wurde.
es hindert einen ja niemand daran, den Rest des Schadens in Eigenregie zu reparieren. Oder mit gebrauchten Teilen, was eine Wertminderung belässt. Oder nicht vollständig.
Ich würde auch nur Rechnungen einreichen, aus denen klar hervorgeht, dass der Schaden nur teilweise behoben wurde.