Unfall mit neuem BMW 325 CI

BMW 3er E46

Hallo BMW Freunde,

folgende Frage habe ich an Euch.
Ich hatte vorletzte Woche einen Unfall in Berlin Wedding, Müllerstrasse direkt beim S-Bahnhof Wedding. Ich bin aus einer Einfahrt (bei Netto) über die Fahrbahn auf den Mittelstreifen gefahren. Dort stand ich und in dem Moment traf mich ein Lancia Y an der Beifahrerseite recht kräftig, sodass meine gesamte Seite ab Fahrertür eingedrückt ist.
Als die Polizei dort war, sahen die Polizisten die durchgezogene Linie, wo ich und fast jeder andere auch, der aus der Ausfahrt in Richtung Mitte fährt drüberfährt.
Wisst Ihr in diesem Fall, ob der Tatbestand dass ich gestanden habe, oder der Tatbestand der "überfahrenen Linie wichtig für die Schuldfrage ist?
Wer kann mir bei einer solchen kniffligen Situation weiterhelfen?

Gruss Christian

22 Antworten

Ich hab zwar trotz der Zeichnung noch leichte Probleme mir das vorzustellen, bin aber neugierig. 😁

Es war kein Verbotsschild da. War aber die Linie durchgezogen?

Hallo christianberlin,

ich kenne diese ecke in Berlin, wenn ich mir die Zeichnung so anschaue dann bin ich der Meinung, dass sich beide Teilnehmer nicht 100% richtig verhalten haben. Meiner Meinung nach, sollten die Wagen voreinander und nicht hintereinander abbiegen. (siehe Bild).
Es gibt viele solche ecken, und es passiert immer wieder das es falsch gemacht wird. Dann wird es natürlich eng. Ich bin aber der Meinung das trotzdem der Lancia schuld hat, der muss doch schon schauen vohin er hinfährt. Aber ob es die Polizei auch so sieht, ist eine Frage.

gruß

Thomas

Hallo Thomas,

ich mußte so am Rande stehen, da bevor ich da stand, stand ein Kleintransporter auf der Stelle, wo Du den blauen BMW hingezeichnet hast.

Sonst gebe ich Dir recht.

Nichts desto trotz habe ich jetzt meinen Anwalt eingeschaltet. Ich denke, das ist in der Situation extrem wichtig, und der kennt ebenfalls die Ecke in Berlin.

Gruß Christian

Hallo Christian,

also ich denke dass du dich Hauptschuld bekommst, die durchgezogene Linie reicht völlig.
Da wo der Unfall passierte, hättest du nicht sein dürfen, der Unfall passierte nur, weil du die(sicherlich nicht umsonst vorhandene) durchgezogene Linie überfahren hast.

Wenn du Pech hast, drücken sie dir noch ein Strafverfahren rein wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, das sind locker 5 Punkte und evt. ein Führerscheinentzug von bis zu 8 Monate (so in etwa zumindest).

Ich denke deine einzige Chance ist es, nachzuweisen, dass du da standest, OHNE vorher die durchgezogene Linie zu überfahren.

Nur weil es viele machen, ist es deswegen nicht erlaubt, trotzdem mein Beileid und viel Glück.

Gruß
Robert

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Hallo,

zuerst sollte ich mal erwähnen, dass die Polizei keine Schuldfrage klärt oder die eine Schuldzuweisung trifft.
Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und bei allen anderen VU´s wird nur die Verursacherfrage von der Polizei geklärt. Nicht mehr und nicht weniger.
Alles andere ist eine Sache des Gerichts.
In der Unfallmitteilung wirst Du an erster Stelle stehen, da Du mit Deinem Fehlverhalten die grundsätzliche Ursache für den VU gesetz hast.
Du hast den Verstoß gegen die StVO begangen, der andere hat sich ja erstmal "richtig" verhalten...

Allerdings ist dann zu klären, ob der andere nicht hätte noch ausweichen oder bremsen können.
Das ist im Nachhinein ohne Zeugen sehr schwer.
Er hätte nämlich nicht damit rechnen müssen das Du dort stehst, weil dies ja eigentlich verboten ist...

Also viel Glück beim GT´. Manchmal entscheidet der Richter genau anders als man denkt....

Hall zusammen,
vielen Dank für Eure Statements.
Ich habe in dem Zusammenhang einen Zeugen, der mich und den anderen Wagen beobachtet hat.
Darüber hinaus hat die Polizei dem Lancia Fahrer mitgeteilt, dass er besser auf den Verkehr achten müßte, er also auch zumindest eine Teilschuld bekommt.

Wir werden sehen.

Es wird sicher eine Frage des Timing werden...wer nun Schuld....oder Teilschuld bekommt...und wenn Teilschuld...in welchem Verhältnis...

Wenn der Lanciafahrer 5 oder mehr Sekunden hatte...sich darauf einzustellen das Du dort zwar regelwidrig stehst...ist er m.E. der alleinschuldige...man darf nach der StVo nicht jemand anfahren...auch wenn der sich regelwidrig verhalten hat...

Wenn der Lanciafahrer schon im Wendebereich eingefahren ist....und keine Möglichkeit mehr hatte die Situation zu überblicken...dann bist Du schuldig...wenn ihm weniger als 1 Sekunde blieben um zu reagieren...

Bei allem zwischen 1-5 Sekunden entscheidet der Richter über Schuld...oder Teilschuld 😉

Gruß

www.verkehrsportal.de

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