Unfall mit meinem 6 Woche alten TT Rodster was nun Hilfe!!!
Hallo Leute bin noch ein wenig durch den Wind aber wie ihr an der Überschrift sehen könnt hatte ich mit meinem grade mal 6 Woche alten TTR leider einen Unfall.
Wichtigste uns geht es gut, und ich binn nicht schuld am ganzen. Nun habe ich aber gleich einige Fragen an euch, hoffe bin hier richtig und ihr könnt mir ein wenig nur helfen.
Der Unfall:
Ich binn auf einer unsere Hauptverkehrsstrassen unterwegst mit knapp 70kmh die dort auch erlaubt sind. Auf der Gegenspurr ist ne lange Schlange die an einer roten Ampel sich gebildet hat, wichtig diese beiden Spuren sind mit einer durchgezogenen Linie getrennt. Ca. 100m vor mir schärt eine Frau mit ihren VW Polo 2004 Bj hinter einem LKW aus, die ich auch erst sehen konnte nachem Sie nicht mehr vom LKW verdeckt war, um zu drehen da Sie nicht warten konnte vor der roten Ampel. Ich bin voll in die Eisen, da aber so mieses Wetter war haben die Reifen kaum halt gegeben, ich habe Sie mit knapp 50kmh vorne linke Seite besonders erwischt.
Mann Mann Mann ich war sauer das könnt ihr mir glauben, irgendwann karm ich wieder runter und mir war klar das es jetzt nichts mehr bringt groß Theater drum zu machen ist halt passiert, nur besonders ärgerlich da der TT grade mal 6 Wochen alt geworden ist, und ich soviel spass damit hatte. Habe natürlich alles durch Polizei regeln lassen, die mussten aber nicht viel klären da es 100% klar war das Sie schuld ist, nur wichtig war das der Unfall aufgenommen wurde.
Er steht jetzt bei meinem Freundlichen der ihn abschleppen musste. Nun zu den Fragen Schaden ist laut Audi
ca. 6-7 000 Euro genause Gutachten wird morgen gemacht.
-ab welchen alter und Schaden steht mir nen neuer zu???
-da ich noch nen 2tes Auto habe, werde ich mir Ausfallkosten auszahlen lassen, weiss jemand wo der TTR da so liegt am Tag, Versicherung wusste es nicht genau nur ca. 40-50 Euro am Tag.
-er zählt ja jetzt als Unfallauto oder nicht, das wird nen Wiederverkauf erschweren fals ich ihn behalte, werde ich da für entschädigt, ne so genanhte Wertminderung und wie wird die berechnet bei sowas???
-Was ist eigentlich wenn das Auto wieder zu 100% fertig gemacht werden kann und ich nach 1-2 Jahren nen folgeschaden habe???
Am liebsten wäre mir ja das ich nen neuen bestellen kann, aber denke das ist nicht so leicht was meint ihr dazu. Finde es nur schei... das ich unverschuldet nen Unfallauto jetzt habe. Was meint ihr wie kann ich alles am besten machen. Auto vieleicht nicht fertig machen lassen und mit diesen Schaden verkaufen+ die ganzen kosten dazu rechnen und nen neuen holen??? Oder meint ihr das alles wieder 100% ok kommt.
Von aussen kann mann volgendes nur erkennen Xenon Scheinwerfer beide defekt, Stosstange defekt, Kodflügel links defekt der dann den Reifen und die Felge erdrückt hat, Motorhaube hochgedrückt und defekt, Kühlwasser lief aus, und viel kleinscheiss lag auf der Strasse wie Nebelscheinwerfer usw.
Gruss und Danke Sebastian
41 Antworten
Hallo Sebastian,
mein Beileid zum Unfall. Wenigstens ist den Beteiligten nichts passiert.
So lange der TT kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, wird es eher nichts mit einem neuen Wagen.
Der 🙂 wird bestimmt alles korrekt reparieren, aber auf dem Wertverlust des "Unfallwagens" wirst du wohl selbst sitzen bleiben. Bitte korrigiert mich, wenn es nicht stimmt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung den potenziellen Wertverlust von sagen wir mal 3.000 € bar auf die Hand reguliert.
Die Ausfallkosten schätze ich auch so auf 40€ / Tag.
Ein eventueller Folgeschaden wird wohl nur als solcher anerkannt, wenn dieser eindeutig auf den geschehenen Unfall zurückzuführen ist.
Alles wird gut !!!
Gruß Olli
Danke dir Olli, wichtig ist wirklich das uns nichts passiert ist das stimmt. Mit der Werminderung das meinte mein freundlicher das das mir zusteht.
Witz ist karm übrings grade vom Tüv, fuhr nach Hause hatte mir meine Abt Federn eintragen lassen, mein Freundlicher konnte sich das grinsen auch nicht verkneifen, da ich ja morgens bei ihn war die Achsvermessung machen, das hätte mann sich sparen können, aber kann ja keiner wissen das sowas kommt.
Ja jetzt hoffe ich auch das schnell alles wieder gut wird.
Gruss Sebastian
Zitat:
Original geschrieben von a4cabriolet-seb
Danke dir Olli, wichtig ist wirklich das uns nichts passiert ist das stimmt. Mit der Werminderung das meinte mein freundlicher das das mir zusteht.
Hmmm, OK, kann schon sein, aber woher weiß die Versicherung, was du z.B. in drei Jahren für eine Wertminderung haben wirst?
Gruß Olli
Hm habe da leider auch nicht so viel kenne, vieleicht haben wir ja glück und sich meldet jemand der richtig gut ahnung davon hat. Habe in Netz folgendes gefunden:
http://www.unfall-recht.de/pageID_1673080.html
Ich muss ihn ja ganz klar irgenwann als Unfallwagen verkaufen, denke das die jetzt halt rechnen wenn der schaden behoben wird, und ich das Auto direkt verkaufe, würde er als Unfallauto zählen, gegenüber was er gebracht hätte ohne diesen Unfall.
Gruss Sebastian
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Zitat:
Original geschrieben von a4cabriolet-seb
Danke dir Olli, wichtig ist wirklich das uns nichts passiert ist das stimmt. Mit der Werminderung das meinte mein freundlicher das das mir zusteht.Witz ist karm übrings grade vom Tüv, fuhr nach Hause hatte mir meine Abt Federn eintragen lassen, mein Freundlicher konnte sich das grinsen auch nicht verkneifen, da ich ja morgens bei ihn war die Achsvermessung machen, das hätte mann sich sparen können, aber kann ja keiner wissen das sowas kommt.
Ja jetzt hoffe ich auch das schnell alles wieder gut wird.
Gruss Sebastian
Tut mir auch leid um Dich, die Beteiligten und in dritter Linie den schönen TT.
Für Dich gibts 2 Varianten:
1. Wenig Streß und Arbeit
Geh zum 🙂 lass ihn die Karre fertig machen und mit der gegenerischen Versicheurng abrechnen. Was Dir an Nutzungsausfall zusteht kannst Du
z.B. beim ADAC erfragen. Das ist für Dich "Schmerzensgeld". Dazu kommt noch der Werrtverlust, der sich bei einem solchen Schaden aber im
oberen 100er- €-Bereich bewegen dürfte.
2. Mache Kohle und kaufe Dir einen Neuen
Geh' zum Anwalt, geh' zum Gutachter Deines Vertrauens (beides muß die gegnerische Versicherung bezahlen), laß der Restwert feststellen.
Setz den Unfall-TT ins Netz (Restwert lt. Gutachten + 50% vom Schaden)
Beispiel: NP Liste 45 T€, Restwert 27 T€ + Schaden 8 T€ x 50% = 31 T€.
Laß Dich vom Polen, Russen oder Balkanvertreter um 1,5 T€ runterhandeln und weg damit.
Mit Ausfall und Wertminderung hast Du dann 4 T€ zusätzlich in der Tasche. Bei einen Neuen mit ordentlichem Rabatt von Deinem 🙂
ist, wenn Du es geschickt machst, für Dich kostenfrei Alt- für Neuwagen drin.
Rechnung: NP 45 T€ ./. 14% = 39 T€ ./. Altfahrzeug 29,5 T€ ./. Schadenausgleich Versicherung ./. 8 T€
./. Wertausgleich und Ersatzfahrzeug ca. 1,5 T€ = 0,- € Zuzahlung!
Danke dir psdv2 auch!!! Ja ich wollte es auch wie Varieante 2 machen mit Anwalt, die Frage ist nur ob das alles hinaut für nen neuen, das nächste ist ich habe meinen ja wegen den Prozenten über Mutter bestellt G-Behindert, und dann müsste ich erstmal warten mit den Verkauf oder bekommt mann das anders mit den Freundliche hin???
Gruss Sebastian
Zitat:
Original geschrieben von a4cabriolet-seb
Danke dir psdv2 auch!!! Ja ich wollte es auch wie Varieante 2 machen mit Anwalt, die Frage ist nur ob das alles hinaut für nen neuen, das nächste ist ich habe meinen ja wegen den Prozenten über Mutter bestellt G-Behindert, und dann müsste ich erstmal warten mit den Verkauf oder bekommt mann das anders mit den Freundliche hin???Gruss Sebastian
Der Behindertennachlaß mit "G" kann für 2 Fahrzeuge im Jahr in Anspruch genommen werden, also no problem! Und das mit dem Verkauf dürfte zu regeln sein. Ist ja ein besonderer Fall. Im Zweifel würde ich dazu nichts weiter thematisieren, sondern einfach machen. Wer viel fragt bekommt viel Antwort...auch von Audi
Ja das ist klar, nur sagte Audi mir das wir das Auto nen halbes Jahr fahren müssen um es wieder zu verkaufen dürfen. Meine frage ist ob es bei Unfall ne Sonderreglung gibt???
Gruss sebi
Der aus dem Unfall resultierende Minderwert (merkantiler Wertverlust) des Autos bei einem Wiederverkauf wird dir von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, die dich so stellen muss, als wäre der Unfall nicht passiert, ersetzt.
Die Höhe des Wertverlustes kann man nicht einfach pauschal benennen.
Sie ist zum Beispiel davon abhängig, was am Auto beschädigt wurde.
Dengelt jemand an die Stoßstange, die daraufhin komplett gewechselt wird (kein sonstiger Karosserieschaden), kann es sein, dass es keinen Wertverlust gibt.
Bei den bei dir anzunehmenden kleineren Richtarbeiten ist aber ein Wertverlust wahrscheinlich. Als Faustformle kann man dabei ganz grob ca. 10% von der Schadensumme ansetzen.
Mitunter schieben die Versicherungen diese Geld nicht zwangsläufig unaufgefordert über den Tisch. Da hilft nur ein Schreiben oder noch besser der Anwalt.
Als weiteres zusätzliches Schmerzensgeld im Kleinformat nicht vergessen, eine Auslagenpauschale für Telefonate, Taxi etc. einzufordern. 30 bis 40 Euro werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung ohne weitere Diskussionen gezahlt.
Beileid auch von mir!
Gruß
Moin!
Natürlich steht Dir eine Wertminderung zu - diese Wertminderung bemißt sich am aktuellen Wert des Fahrzeuges - nicht am Wert in drei Jahren - Dein Fahrzeug ist ja jetzt schon weniger Wert und nicht erst in drei Jahren.
Die Wertminderung errechnet der Gutachter - Du solltest jetzt schnell handeln und einen Gutachter beauftragen. Sonst kommt der Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Aber: Ich habe den Eindruck (entschuldige, wenn ich mich irre), dass Du mit der Situation nicht richtig umzugehen weißt. Deshalb mein dringender Rat: beauftrage sofort morgen einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens - er wird Dir sagen, was zu tun ist! Die Kosten kannst Du voll auf die Versicherung des Unfallverursaches abwälzen.
Du wirst sehen: alles wird gut!
Bitte halte Dich an meinen Rat.
Gruß
Vello
Trotzdem Beileid! Glücklicherweise hat sich niemand verletzt!
Mein Beileid zum Unfall, aber hauptsache, allen geht's gut. Zum Thema: ja, du hast jetzt ein Unfallwagen. Wichtig für den Wiederverkauf ist, dass der Wagen mit Originalteilen in der Audi-Werkstatt versorgt wird.
So wie du es geschildert hast, steht dir kein neuer Wagen zu, denn dazu müsste es sich schon um ein Totalschaden handeln.
Dank dir hwtt, das ist schonmal ne klasse Hilfe von dir, ich werde Morgen denke ich den ganzen Tag nur von einem zum anderen Rennen um so schnell wie möglich alles zu klären.
Gruss sebastian
Zitat:
Original geschrieben von hwtt
Der aus dem Unfall resultierende Minderwert (merkantiler Wertverlust) des Autos bei einem Wiederverkauf wird dir von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, die dich so stellen muss, als wäre der Unfall nicht passiert, ersetzt.
Die Höhe des Wertverlustes kann man nicht einfach pauschal benennen.
Sie ist zum Beispiel davon abhängig, was am Auto beschädigt wurde.
Dengelt jemand an die Stoßstange, die daraufhin komplett gewechselt wird (kein sonstiger Karosserieschaden), kann es sein, dass es keinen Wertverlust gibt.
Bei den bei dir anzunehmenden kleineren Richtarbeiten ist aber ein Wertverlust wahrscheinlich. Als Faustformle kann man dabei ganz grob ca. 10% von der Schadensumme ansetzen.
Mitunter schieben die Versicherungen diese Geld nicht zwangsläufig unaufgefordert über den Tisch. Da hilft nur ein Schreiben oder noch besser der Anwalt.
Als weiteres zusätzliches Schmerzensgeld im Kleinformat nicht vergessen, eine Auslagenpauschale für Telefonate, Taxi etc. einzufordern. 30 bis 40 Euro werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung ohne weitere Diskussionen gezahlt.
Beileid auch von mir!
Gruß
So ähnlich war es bei meinem A4 auch. Da ist mir die Nachbarin an den Kotflügel gefahren, der daraufhin getauscht wurde. Da es nur um den Austausch ging, stand mir auch keine Wertminderung zu.
Gruß Olli