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Unfall mit Leihwagen Werkstatt, wer zahlt Haftpflicht oder Kasko
Hallo liebe Motor Talk Gemeinschaft.
Mir ist wieder mal ein Missgeschick passiert und ich brauche einen Rat.
Mein Fahrzeug war in der Werkstatt zur Reparatur und ich habe für die Zeit einen Leihwagen mit Vollkaskoschutz und Kilometerbegrenzung erhalten. Zusätzlich wurde für eine Haftungspauschale für 1500,00€ abgeschlossen.
Während der Zeit der Nutzung passierte nunmehr ein Unfall mit dem Fahrzeug. Der Unfall geschah unverschuldet und die Haftpflichtversicherung des Verursachers wurde erfragt.
Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von ca. 5000,00€.
Durch meine Person wurde nunmehr eine Schadensmeldung bei der Haftpflichtversicherung und die Versicherung sagte eine Prüfung zu. Durch die Werkstatt wurde aber ohne mein Wissen eine sofortige Reparatur des Fahrzeugs durch sich selbst veranlasst. Der Schaden wurde erfasst aber nicht einer Art Gutachten unterworfen. Die Kaskoversicherung der Werkstatt hat nunmehr den Schaden unter Abzug der Selbstbeteiligung bezahlt.
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers lehnt nunmehr die Übernahme des Schadens ab und begründet dies mit:
Die Schadensmeldung muss vom Eigentümer oder Verursacher kommen
Der Schaden ist zu begutachten
Eine Begutachtung und Reparatur durch den Eigentümer (Werkstatt) ist nicht zulässig
All das ist nicht geschehen!!!
Zusammenfassend bin ich nunmehr mit einer Zusatzforderung von 1500,00€ der Werkstatt konfrontiert. Was soll ich hier nur tun und mit wem sollte man denn hier reden.
Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar.
Vielen Dank und schönes Weihnachtsfest
MircoLO
Beste Antwort im Thema
N´abend Jungs,
schön, dass Ihr Euch bei der Rechtsfindung einig seid. Leider ist Eure Ansicht falsch.
Es ist keinesfalls so, dass der Mieter eines Fahrzeugs auf der Selbstbeteiligung sitzenbleibt, wenn er entgeltlich eine Haftungsreduzierung mit dem Vermieter vereinbart hat und der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
In diesem Fall ist der Mieter vom Vermieter so zu stellen, als wäre er (Mieter) der Versicherungsnehmer einer Kasko-Versicherung und der Vermieter wäre der Kasko-Versicherer.
Klingt kompliziert, ist es auch.
Das Ergebnis ist dann jedenfalls (in Kurzform), dass dem Mieter ein sog. Quotenvorrecht hinsichtlich der von einem Dritten zu leistenden Entschädigung zusteht. Aus diesem Quotenvorrecht ist zuerst der Schaden des Mieters zu ersetzen (also die Selbstbeteiligung) und erst dann der Schaden der Vermieters.
Verzichtet der Vermieter darauf, den Schaden beim Dritten geltend zu machen, kann er das im Grunde schon tun. Allerdings bekommt er dann eben auch die Selbstbeteiligung nicht vom Mieter.
Eure Lösung wäre nicht sachgerecht. Sie würde vielmehr zu einer Besserstellung des Vermieters führen, für die es keinen rechtlichen Grund gibt.
Er hätte einen vollen Anspruch gegen den Verursacher und zusätzlich den Anspruch gegen den Mieter. Er könnte daher im vorliegenden Fall 1500 EUR an dem Schaden verdienen.
Und ein Verdienst -das zieht sich als roter Faden durch das Schadensrecht- ist immer Beleg dafür, dass bei der rechtlichen Lösung etwas schief gegangen ist...
Hafi
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44 Antworten
Hallo, ich habe da einmal eine Frage!
Mein Firmenwagen war zur Inspektion in der Werkstatt, da ich aber nicht einen ganzen Tag auf das Auto verzichten kann, hat die Werkstatt mit kostenlosen Ersatz angeboten. In soweit alles klar, es wurde aber mit keinem Wort erwähnt, das im fall eines Unfall eine Selbstbeteiligung fällig wird, ganz zu schweigen von der Höhe der Selbstbeteiligung, auch habe ich nie etwas unterschreiben.
Nun leider hatte ich bei schlechtem Wetter und nasser Straße mit den Ersatzfahrzeug einen Unfall ,da ich aufgerutsch bin habe ich wohl auch Schuld.
Zuerst war kaum etwas zu sehen und natürlich habe ich sofort die Werkstatt angerufen, immer noch kein Wort von der Werkstatt.
2 Tage später haben wir die Fahrzeuge getauscht, der von der Werkstatt hat einige Schäden festgestellt die ich nicht gesehen haben.
Er meinte nur das die Reparatur zwischen 500 und 1000 € liegen könnte, na ja so etwas passiert sagte er.
Nach ca. 3 Monaten war ich wieder in der Werkstatt zur Inspektion. Da sagte der Meister..Ja wir müssen noch einmal über den Unfall reden..
Er habe das Geld von der Versicherung bekommen und ich müssen jetzt 1000€ Selbstbeteiligung an ihn zahlen.
Da habe ich erst mal doof geguckt...
Nun ja erst mal war das ein Firmenwagen und das Fahrzeug brauche ich zur Ausübung meiner Arbeit. Zum 2. Muss ich das aus der Privaten Tasche zahlen?
Ich habe nie einen Vertrag unterschrieben . Meine Firma bezahlt zur Selbstbeteiligung keinen Cent.
Muss ich das akzeptieren, die vollen 1000€ Zu bezahlen. Ich habe bis heute weder eine Reparaturrechnung noch von der KFZ Versicherung ein Schreiben gesehen.
Was habe ich für Rechte und Pflichten?
Wer hat eine Antwort auf meine Frage?
Gruß Ags
Hast du mal die AGBs der Werkstatt gelesen? Steht da was von Konditionen bei kostenlosem Werkstattersatzwagen drin?
Nein habe ich nie bekommen, die Werkstatt wollte unbedingt mich als Kunde und war bisher auch immer fair mit den Preisen .Eben ein Kleinbetrieb auf dem Land
Zitat:
@Ags03 schrieb am 5. Oktober 2017 um 16:53:35 Uhr:
Nein habe ich nie bekommen,
Hängen wahrscheinlich auf der Herrentoilette an der Wand ...

?
Sehr witzig!
Wie wäre es mit richtigen Antworten
So falsch war die Antwort nicht.....
Grundsätzlich haftest du für den Schaden. § 823 BGB, in Kraft seit 1.1.1900. Uralte Kiste, wer was kaputtmacht, zahlt.
Und in den AGB der Werkstatt könnte dazu durchaus auch was stehen.
Der nicht existierende schriftliche Vertrag hilft in diesem Fall auch nichts. Für die "übliche" Kasko-SB (und 1.000 Euro sind üblich) haftest du auf jeden Fall. Wenn du bei deinem Dienstwagen die SB privat übernehmen musst, wird der Arbeitgeber hier ebenfalls raus sein.
So ist es, die 1000Eur sind Standart.
Und so blauäugig kann man doch nicht durch die Gegend laufen..........bzw. fahren.
Und beim nächsten Ersatfzg frag doch mal nach einer Pauschale, um den SB zu reduzieren. Ich weiß von Summen pro Tag, zwischen 18 und 30Eur, um diesen auf 0Eur zu schaffen.
Allerdings finde ich es nicht gerade sehr professionell, damit nach 3 Monaten anzukommen, das hätte sofort nach Rückgabe besprochen gehört.
Deshalb würde ich ein Gespräch mit dem Serviceleiter suchen und versuchen den Betrag, zumindest, auf die Hälfte zu drücken. (Wobei jeder Nachlass ein Erfolg wäre)
Viel Glück!
du wirst die (zum glück nur) 1000€ zahlen müssen.
Meiner Meinung nach, muss Dein Arbeitgeber für die SB gerade stehen, wenn Du den Werkstattersatzwagen zum Zeitpunkt des Unfalls betrieblich genutzt hast!
Irgendwelche Belege über den Schaden werden aber in jedem Fall hilfreich...
Wer zahlt die normalen Werkstattrechnungen für den Firmenwagen? Dein Arbeitgeber. Du als Privatperson hast also gar keinen Vertrag mit der Werkstatt. Darauf würde ich sie freundlich hinweisen.
Dein AG kann dann versuchen sich zu wehren oder zahlt.
Dann stellt sich für dich nur noch die Frage was dein Arbeitgeber an dich weiterberechnen kann.
Hättest du bei der Wahl des Ersatzwagens auf 0€ SB achten müssen? Falls nein, gibt's irgendwelche Vereinbarungen zum Firmenwagen? Wie läuft die Abrechnung wenn der Unfall mit dem Firmenwagen passiert wäre? Übliche SB da wäre wohl eher 300€.
Vielen Dank für die Antworten, ich werde bevor ich etwas zahle erst einmal mit der Werkstatt reden ob ein Entgegenkommen möglich ist.
Gut das ich etwas zahlen muss ist mir schon klar, aber die Tatsache das ich nicht vorher über eine so hohe SB informiert worden bin, ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Wieviel Leihwagen hätte ich für das Geld ohne SB bekommen.
Vor allem gehört das Auto der Werkstatt, die Reparatur wurde aber wie ein Fremdwagen mit der Versicherung abgerechnet . So schätze ich mal das die Werkstatt sich schon mindestens 1000 - 1500 € schon selber in die Tasche gesteckt hat.
Die Reparatur hat meiner Meinung nach netto nicht mehr wie 800€ gekostet. Die Ersatzteile bekommt die Werkstatt zu EK und Löhne müssen sowie so gezahlt werden. Da erwarte ich zu mindest einen Teil des Deferenzbetrag.
Machen die das nicht werde ich die Werkstatt wechseln.
Vor allem wollte ich den nächsten Dienstwagen da kaufen, kein entgegen kommen, kein Auto da kaufen..
Und allen Freunden, die alle die gleiche Marke fahren ( Zufall) rate ich ab zu dieser Werkstatt zu gehen.
Die von der Werkstatt haben die Wahl.
Danke nochmal an alle.
Zitat:
@Ags03 schrieb am 9. Oktober 2017 um 13:33:40 Uhr:
Gut das ich etwas zahlen muss ist mir schon klar, aber die Tatsache das ich nicht vorher über eine so hohe SB informiert worden bin, ist meiner Meinung nach nicht korrekt.
Es ist nur leider so, dass Deutschlands Gerichte deine Meinung nicht teilen. Die verneinen sogar bei einer SB von 3.000 Euro noch die Pflicht der Werkstatt, den Kunden vorher darauf hinzuweisen.
Verhandeln schadet nicht, sei dir aber im Klaren darüber, dass die Werkstatt im Recht ist (und nebenbei auch noch Anwaltskosten zu deinen Lasten generieren könnte, wenn sie des Verhandelns überdrüssig ist).
Erst einmal ist es eine kleine Werkstatt, und ich habe die Hoffnung das die mich als Kunde behalten wollen, ich lasse im Schnitt über 3000€ im Jahr bei denen ja und wenn ich im kommenden Jahr ein neues Auto brauche erhöht sich der Durchschnitt um ein vielfaches. Eigentlich sollten die doch bemü
Erst einmal ist es eine kleine Werkstatt, und ich habe die Hoffnung das die mich als Kunde behalten wollen, ich lasse im Schnitt über 3000€ im Jahr bei denen ja und wenn ich im kommenden Jahr ein neues Auto brauche erhöht sich der Durchschnitt um ein vielfaches. Eigentlich sollten die doch bemüht sein gute Kunden zu behalten.
Na ja wir werden sehen.
Lass Dir doch erstmal mal die Abrechnung mit der Versicherung vorlegen.