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Unfall mit Leasing auto , Reparatur Bei über 60% des Wiederbeschaffungswertes

BMW 3er G20
Themenstarteram 28. Dezember 2022 um 20:22

Guten Tag, ich hatte vor eine Woche einen verkehrsunfall mit meinen Leasing fahrzeug gehabt ,mir hat Einer die Vorfahrt genommen . Laut Gutachter habe ich einen Schaden von 21,5k € .

Laut den Gutachter liegt der Wiederbeschaffungswert bei 31k .

Am Ende Liegt die Reparatur bei über 60% des Wiederbeschaffungswertes, was Bei Leasing Fahrzeugen oft Totalschaden bedeutet und beide Parteien den Vertrag kündigen Können. Der Wagen hat 35k gekostet . Der Vertag läuft seid 30monaten und endet in 12 in diese Zeit hab 11.500€ schon bezahlt.

Meine Frage ist ob ich im Falle Einer kündigug an BMW was zurück bezahlen Muss,oder sogar Geld zurück bekomme. war ein unverschulder Unfall die Gegnerische Versicherung Muss für den Schaden haften.

Vielen Dank.

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21 Antworten

Ist das nicht eher eine Frage für eine Rechtsberatung?

Auf keinen Fall aber 3er spezifisch und damit das falsche Forum würde ich meinen.

Ich bin bei x3, wahrscheinlich falsches Forum.

Aber eine Frage habe ich: wie kommst du auf ein Szenario in dem du Geld von BMW zurück bekommen solltest? :D

Du hast den Wagen die letzten 30 Monate doch gefahren und entsprechen die Nutzung bezahlt.

Themenstarteram 28. Dezember 2022 um 21:25

BMW wird insgesamt 42k€ an den Wagen verdienen, Der Wagen hat aber 35k€ gekostet, Können die auch verdienen.nur fals ich was nachzahlen Muss wäre das eine Frechheit.

Hmja, wir haben die Foren für Leasing und das für Versicherung. In beiden weiß man möglicherweise mehr drüber, was da an Gefahren für den Geschädigten auftauchen kann.

BMW ist keine Einheit hier: Es gibt den Hersteller und es gibt die Werkstatt und dann vermutlich noch die Leasingbank. Wer an der Reparatur arbeitet will auch Geld für seine Aufwendungen, auch müssen Teile eingekauft werden. Die Werkstatt bekommt die Teile nicht geschenkt vom Hersteller.

Schon die Frage an wen die mögliche Wertminderung geht, erfordert die richtigen Leute, die das beantworten können.

Wertminderung geht an den Eigentümer = leasinggeber.

Alles andere ist unlogisch.

Gespräch mit dem leasinggeber suchen wäre mein erster Schritt, danach eine anwaltliche erstberatung.

Außerdem kann ein Blick in den Leasingvertrag schon einige Fragen beantworten.

Zitat.

Wie nach dem Unfall und der geklärten Schuldfrage mit dem Fahrzeug verfahren wird, hängt von der Schwere seiner Beschädigung ab. Unabhängig vom Schadenersatzrecht definiert der Leasingvertrag, ob ein Reparatur- oder ein Totalschaden vorliegt. Oftmals nehmen entsprechende Klauseln einen Komplettschaden an, wenn die Reparaturkosten mehr als bspw. 60 % des Wiederbeschaffungswertes betragen. Eine Reparatur wäre somit wirtschaftlich unvernünftig.

Bei einem Reparaturschaden, der unter dieser Kostengrenze liegt, ist je nach vertraglicher Vereinbarung zumeist der Leasingnehmer für die Instandsetzung des Fahrzeugs zuständig. Die Abwicklung eines Totalschadens hingegen ist üblicherweise Sache des Leasinggebers. Nicht selten kommt es dabei – mit Einverständnis der Leasingbank – zu einer Auflösung des Leasingvertrags.

Im Falle einer Leasingsonderzahlung bekommst du diese anteilig für die verbleibenden 12 Monate zurück. Ich war vor 2 Jahren in einer ähnlichen Situation und wollte das Auto nicht repariert haben, da ein „tragendes“ Teil getroffen wurde. Hätte man reparieren können, aber mein Vertrauen ins Auto, insbesondere mit Familie an Bord, wäre nachteilig gestört gewesen. Sollbruchstelle bei einem erneuten Unfall.

PS: Das Auto wird sicher in einer Schrottbörse eingestellt. Die gegnerische Versicherung darf die Versicherungsleistung kürzen, wenn das Auto teurer veräußert werden kann.

Themenstarteram 29. Dezember 2022 um 9:02

Zitat:

@Asperin schrieb am 28. Dezember 2022 um 22:13:02 Uhr:

Ich bin bei x3, wahrscheinlich falsches Forum.

Aber eine Frage habe ich: wie kommst du auf ein Szenario in dem du Geld von BMW zurück bekommen solltest? :D

Du hast den Wagen die letzten 30 Monate doch gefahren und entsprechen die Nutzung bezahlt.

Hätte ich den Unfall verursacht,dann hätte BMW den Kaufpreis komplett zurück bekommen und ich kann meine Leasing Raten über Gericht zurück bekommen,da gibt es schon einige Urteile zum gunsten den Leasingnehmer.

Wenn das so einfach wäre, würde sicher jeder die Karre am Ende der Leasingzeit gegen die Wand fahren.

Themenstarteram 29. Dezember 2022 um 9:12

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 29. Dezember 2022 um 10:04:28 Uhr:

Wenn das so einfach wäre, würde sicher jeder die Karre am Ende der Leasingzeit gegen die Wand fahren.

Wenn man Bei Der Vollkasko Neupreis Erstattung hat.dann ist das möglich.

Das kann Dir letztendlich nur der Leasinggeber beantworten und am besten schriftlich.

Man sollte nicht über „hätte“ nachdenken, du hast den Unfall nicht verursacht, somit ist es ein anderer Umstand.

Themenstarteram 29. Dezember 2022 um 9:24

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 29. Dezember 2022 um 10:21:28 Uhr:

Man sollte nicht über „hätte“ nachdenken, du hast den Unfall nicht verursacht, somit ist es ein anderer Umstand.

Bei mir ist ein anderer Fall, Mal gucken wie ies am Ende endet. Noch keine Antwort von BMW bekommen..wenn es nach mir geht sollen die den Wagen Reparieren und wieder zurück geben.

Zitat:

@x3black schrieb am 28. Dezember 2022 um 23:03:24 Uhr:

Wertminderung geht an den Eigentümer = leasinggeber.

Alles andere ist unlogisch.

100% !! Genauso ist es. War letztes Jahr beim Leasing Audi meiner Frau auch so. Wertminderung streicht sich der Eigentümer ein... also in unserem Fall die Audi Bank (Leasinggeber).

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