Unfall mit gestohlenem Wagen
Betrifft nicht mich - wirklich nicht - betrifft den Chef der Firma, der bei uns die Baustelle betreut.
Er lässt den Schlüssel abends im Wagen liegen, das Auto wird in der Nacht geklaut, und der Dieb kracht in eine Brückensicherung und in die Leitplanke. Das Auto wird mit Totalschaden an der Unfallstelle zurückgelassen.
Dumme Frage: kommt die Haftpflichtversicherung für die Schäden am Eigentum Dritter durch die Diebe auf, oder ist das der SuperGAU?
Kann ein Anwalt helfen, Kosten zu reduzieren, oder ist die Situation völlig eindeutig?
45 Antworten
ich neige dazu @remarque4711 recht zu geben 🙂
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. Juli 2022 um 05:09:01 Uhr:
ich neige dazu @remarque4711 recht zu geben 🙂
Also Regress ja - aber die Annahme, dass es "nur" bis zu 5000 EUR wären, steht trotzdem im Raum?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. Juli 2022 um 05:34:16 Uhr:
lies das nochmal....
Was genau noch mal lesen? Remarque schreibt, dass bei steckendem Schlüssel (ich gehe davon aus, dass auch bei Schlüssel auf dem Sitz des Autos - aber ich weiß nicht, wo der schlüssel war - vermutlich war er aber auch nachts sichtbar) der Verzicht auf Fahrlässigkeit wohl nicht greift.
Aber der Verzicht ist eine Sache, eine Deckelung ist eine VÖLLIG Andere Sache.
Alle schlüsselurteile, dieich lesen konnte, betrafen die Kasko-Versicherung. Das Thema ist hier außen vor. Mit oder ohne Schlüssel ist kein Kasko im Spiel.
Es wurde fremdes Eigentum mit dem Auto beschädigt. Es geht also um die Haftung der Haftpflicht gegenüber Fremdschäden, während der Schlüssel grob fahrlässig im Auto vergessen wurde.
Die Versicherung wird auf jeden Fall zahlen - die "Angst" des jungen Bauunternehmers ist aber, dass die Verischerung anschließend die ganze Summe haben will. Das würde ihm bei polizeilich geschätzt 20.000-30.000 EUR (zusätzlich zu seinem privaten Schaden) sehr weh tun.
Jetzt habe ich gegooglet, und diese financsscout-Seite scheint die 5000-EUR-Aussage zu bestätigen.
Also:
- Autoverlust - abgehakt (selbst Schuld in doppelter Hinsicht: kein Kasko, grob fahrlässig)
- Bußgeld (zu erwarten - aber nicht das Problem)
- Regress: 5000 (ist machbar) oder mehr (das geht dann auf die Liquidität bei der Materialbeschaffung, er arbeitet NICHT mit Vorkasse!)
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Warum machst du dir so viele Gedanke über dessen Business? Wenn er nicht mit Vorkasse arbeitet ist doch alles gut.
Nur mal so:
der Chef hat rund 30 (Vollzeit-?)Mitarbeiter, muss also jeden Monat Löhne von rund 100k€ überweisen und kann gerade mal so 5k€ locker machen, ansonsten droht ihm der Bankrott?
Zitat:
@xis schrieb am 26. Juli 2022 um 05:55:03 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. Juli 2022 um 05:34:16 Uhr:
lies das nochmal....Die Versicherung wird auf jeden Fall zahlen - die "Angst" des jungen Bauunternehmers ist aber, dass die Verischerung anschließend die ganze Summe haben will. Das würde ihm bei polizeilich geschätzt 20.000-30.000 EUR (zusätzlich zu seinem privaten Schaden) sehr weh tun.
Jetzt muss ich aber dazu sagen - ich würde es richtig finden, wenn er die bezahlen muss. Den Schlüssel (sichtbar? Wohl schon, sonst wäre wohl nicht gerade dieses Fahrzeug abhanden gekommen? Oder es ist mittlerweile schon rundum bekannt, weil er das immer macht?) nachts im Fahrzeug zu lassen ist schon sehr sehr sorglos (vornehm ausgedrückt). Es ist nicht einzusehen, dass die Gemeinschaft der Versicherten für so einen Rotz mit Hochstufungen bestraft wird. und es ist auch nicht einzusehen, dass wegen der Dummheit eines solchen Fahrzeughalters irgendwelche Pfeifen die Möglichkeit erhalten mit dem Wagen noch Schlimmeres anzustellen. Stell Dir vor, der Dieb wäre damit in eine Menschengruppe an der Bushalte gerast ...
Ich habe für den "armen" Bauunternehmer kein Verständnis und kein Mitleid. Müdigkeit entbindet nicht von der Pflicht, das KFZ gegen unbefugten Zugriff gesichert abzustellen.
Das Relevante steht hier:
https://www.motor-talk.de/.../...t-gestohlenem-wagen-t7318386.html?...
Dumm gelaufen. Leasingkiste steht schon als Ersatz bereit. Ist somit alles schon gegessen.
"Das Relevanteste" ist aber leider nicht richtig. Die Haftpflichtversicherung wird nämlich nicht nur den Dieb in Regress nehmen, wie remarque4711 das schreibt, sondern wird auch auch den Halter mit max. 5 k€ in Regress nehmen.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 26. Juli 2022 um 10:05:42 Uhr:
Nur mal so:der Chef hat rund 30 (Vollzeit-?)Mitarbeiter, muss also jeden Monat Löhne von rund 100k€ überweisen und kann gerade mal so 5k€ locker machen, ansonsten droht ihm der Bankrott?
Du verstehst falsch. 5000 sind Pillepalle. Dazu kommen die 8000 für das Ersatzfahrzeug.
Bei zusätzlich 30.000 Regress würde es Bauverzögerungen geben, WEIL er keine Vorkasse verlangt. DAS macht mir Sorgen!
@berlin-paul kein Leasing - Barkauf. Er transportiert damit Baustoffe und fährt viele km. Da lohnt kein Neuwagen.
@CivicTourer wenn Du wüsstest, was der leistet, hättest Du mehr Verständnis dafür - und wenn Du ein Bauvorhaben hättest, würdest Du den Boden küssen, den er betreten hat. Der Mann macht wirklich einen guten Job (nicht fehlerfrei, aber dann korrigiert er - nicht wie ATU). Er geht aktuell definitiv über alle Limits für seine Kunden - was ich an ihn offen(!) und ihm gegenüber direkt kritisiere - aber wenn dann nachts so ein Lapsus passiert, ist daraus keine solche Tirade abzuleiten. Wären alle Autofahrer wie er als Dienstleister ist, würden wir alle im Schnitt 20 EUR/Jahr an Versicherung zahlen. Ich lasse übrigens meinen Schlüssel schon aus deutlich geringeren Anlässen im Punto stecken oder auf dem Sitz. Das ist mir schon im Supermarkt passiert, zu Hause passiert mir das regelmäßig (Wir wohnen am Ende einer Privatstraße - Sackgasse). Warum vergesse ich immer den Punto-Schlüssel? Weil mein BMW einen Funkschlüssel hat. Der ist immer "am Mann". Bestenfalls vergesse ich den in die Aluhuttüte zu stecken, wenn ich das Auto verlasse. Beim Punto kann ich im Supermarkt lange nach dem Schlüssel suchen, wenn ich ihn nicht abgezogen habe...
Zitat:
Auto ist jetzt bei der Spurensicherung.
Bei der Spurensicherung geht es nicht nur darum Spuren vom Dieb zu finden.
Ein Fahrzeug mit Schlüssel an der Strasse stehen zu lassen ist schon seltsam. Zudem, wenn sich keine Aufbruchspuren finden lassen sollten. Das Fahrzeug beim Verlassen abzuschließen ist in der Regel ein Automatismus, für den man nicht besonders wach sein muss.
Da steht in jedem Fall der Verdacht im Raum, dass der Chef selbst gefahren ist und Unfallflucht begangen hat.
Wenn jemand in einem Wagen verunfallt lassen sich heutzutage relativ problemlos Spuren vom Fahrer nachweisen. Speziell, wenn der Airbag ausgelöst wurde. Aber auch am Lenkrad und am Gurt. Die Fachleute wissen wo sie entsprechende Abstriche nehmen müssen. Eventuell findet auch ein Faservergleich statt.
Wenn sich nur unfalltypische Spuren vom Chef finden könnte er in arge Erklärungsnöte geraten. Die Regresszahlung der Versicherung wäre dann ein kleineres Problem.
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 26. Juli 2022 um 14:16:27 Uhr:
Zitat:
Auto ist jetzt bei der Spurensicherung.
Bei der Spurensicherung geht es nicht nur darum Spuren vom Dieb zu finden.
Ein Fahrzeug mit Schlüssel an der Strasse stehen zu lassen ist schon seltsam. Zudem, wenn sich keine Aufbruchspuren finden lassen sollten. Das Fahrzeug beim Verlassen abzuschließen ist in der Regel ein Automatismus, für den man nicht besonders wach sein muss.
Da steht in jedem Fall der Verdacht im Raum, dass der Chef selbst gefahren ist und Unfallflucht begangen hat.
Ich gehe davon aus, dass das, was er mir erzählt stimmt. Die Polizei hatte ihn ja unter Verdacht, aber es scheint mittlerweile eindeutig zu sein, dass er es nicht war. Die Polizei ermittelt nicht mehr gegen ihn. Ist mein Stand.
Wenn es anders war, dann sieht es duster aus - aber es wäre VÖLLIGER Blödsinn. Er wurde ja recht schnell nach dem Unfall getestet (noch in der selben Nacht), keine Drogen, kein Alk. Welchen Sinn ergibt es dann, sich OHNE AUTO vom Unfallort zu entfernen?
Wenn er das selbst war, dann zahlt die Versicherung - das Auto ist ohnehin kaputt, Ende der Geschichte.
Jetzt hat er aber grobe Fahrlässigkeit mit Sachschaden an der Backe.... Das ist VIEL schlimmer als das, was wäre, wenn er selbst gefahren wäre....
Da ich zu dem Unfall keine Infos habe konnte ich nur auf das übliche Verfahren in solchen Fällen hinweisen. Dazu gehört, den Besitzer / Halter / Eigentümer als Fahrer auszuschließen - oder halt nicht.
Deine Angaben sind leider sehr parteiisch zugunsten des Chefs. Informationen, die für in sprechen kennst du offensichtlich, im Gegensatz zu Informationen, die gegen ihn sprechen.
Unfallflucht wird zum Beispiel nicht nur wegen Drogen oder Alkohol gegangen. Das ist also kein Argument.