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Unfall mit fremden Auto! Kurze Hilfe?

Themenstarteram 15. Januar 2012 um 12:06

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

hatte gestern einen kleinen Unfall mit einem Auto von einem Kumpel. Kurz zur Situation:

Wollte mit dem Auto von meinem Kumpel von ihm zu Hause kurz zu mir fahren, weil mein Auto eingeparkt war, hab mir den Schlüssel genommen und bin los. Soweit so gut, der Heimweg führt mich über ein kurzes Stück Autobahn. Bin von der Autobahn runter und an einer Kreuzung links abgebogen, durch die nasse Fahrbahn und etwas zu viel am Gas ist mir das Heck gekommen und konnte es nicht mehr einfangen und bin dann um 180° im Acker gestanden, mir ist auf Grund der niedrigen Geschwindigkeit nichts passiert und am Auto ist äußerlich soweit man das beurteilen kann nur die Stoßstange seitlich ab und der Heckeinsatz am Auspuff runter gegangen, sowie ein paar Kratzer am Seitenschweller. Ob etwas verzogen wurde wird sich noch rausstellen. Meine Frage ist jetzt, zahlt auf Grund des unerlaubten entwenden des Schlüssels meine PHV oder muss seine Versicherung dafür zahlen. Theoretisch ist die Versicherung bzw. der Fahrerkreis so festgelegt dass ich auch hätte fahren dürfen.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar?

LG Markus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Audi A4 S-Line

Was heißt unerlaubtes Entwenden, ich war halt eingeparkt und bin dann schnell mit seinem Auto gefahren.

soso...und wenn die freundin deines freundes ihre tage hat - nimmt er schnell mal deine?

Zitat:

immerhin hab ich ja das ganze verursacht und keine Lust dass er hochgestuft wird.

du wirst dich noch umgucken, wenn du die rechnung präsentiert bekommst! wurde der schaden am acker eigentlich dem besitzer gemeldet? neben dem fahrzeugdiebstahl (hier würde sowieso keine versicherung zahlen) käme dann noch fahrerflucht hinzu...

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Deine PHV zahlt wohl nicht wenn Du ein Auto klaust (das war es ja).

Seine Vollkasko (wenn vorhanden) kann es zahlen, dafür wird er aber hochgestuft und ihr solltet schauen ob es sich lohnt.

So oder so wirst Du es komplett zahlen oder zumindest die Hochstufung.

Ich als Autobesitzer würde dich alles zahlen lassen.

Hast du deinem Kumpel den Schlüssel/das Auto geklaut? Oder wie soll ich das unerlaubte entwenden verstehen?

Wenn deine Kumpel das wusste bzw dir das Auto überlassen hat und du im Fahrerkreis in begriffen bist und eine VK vorhanden ist sollte die Versicherung greifen.

Warum auch nicht? Nur wenn dich dein Kumpel anscheiß weil du einfach ohne sein Wissen sein Auto genommen hast dann wird das wohl auchdein PHV nicht zahlen. Das wäre ja Diebstahl nach meinem Verständnis.

Und selbst wenn dein Kumpel das dich wusste und dich aber nicht wegen Diebstahl anzeigt solltest du den Schaden wenigstens aus eigener Tasche bezahlen. Warum sollte ihm das über die nächsten Jahre finanziell belasten wenn du Scheiße baust.

gruß Frank

Themenstarteram 15. Januar 2012 um 12:27

Was heißt unerlaubtes Entwenden, ich war halt eingeparkt und bin dann schnell mit seinem Auto gefahren. Ja er hat eine Vollkasko. Morgen wird geklärt was es kostet das Auto wieder zu reparieren und dann zahl ich ihm halt den komplett entstandenen Schaden, immerhin hab ich ja das ganze verursacht und keine Lust dass er hochgestuft wird.

Danke für die Infos.

Zitat:

Original geschrieben von Audi A4 S-Line

 Theoretisch ist die Versicherung bzw. der Fahrerkreis so festgelegt dass ich auch hätte fahren dürfen.

Und praktisch spielt der Nutzerkreis keine Rolle, denn Du warst sog. Schwarzfahrer, also zahlst Du selbst.

Entweder direkt an Deinen Kumpel oder an die Versicherung. Such´s Dir aus.

 

Aber wenn Du Eier in der Hose hast, stellt sich Dir die Frage gar nicht...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Audi A4 S-Line

Was heißt unerlaubtes Entwenden, ich war halt eingeparkt und bin dann schnell mit seinem Auto gefahren.

soso...und wenn die freundin deines freundes ihre tage hat - nimmt er schnell mal deine?

Zitat:

immerhin hab ich ja das ganze verursacht und keine Lust dass er hochgestuft wird.

du wirst dich noch umgucken, wenn du die rechnung präsentiert bekommst! wurde der schaden am acker eigentlich dem besitzer gemeldet? neben dem fahrzeugdiebstahl (hier würde sowieso keine versicherung zahlen) käme dann noch fahrerflucht hinzu...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wurde der schaden am acker eigentlich dem besitzer gemeldet? neben dem fahrzeugdiebstahl (hier würde sowieso keine versicherung zahlen) käme dann noch fahrerflucht hinzu...

Hier kann der TE noch Probleme abwenden, in dem er den Schaden innerhalb der 24-Stunden-Frist, welche der Gesetzgeber extra für ähnlich gelagerte Fälle geschaffen hat, bei der Polizei nachmeldet.

am 15. Januar 2012 um 13:15

*gelöscht*

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Audi A4 S-Line

Was heißt unerlaubtes Entwenden, ich war halt eingeparkt und bin dann schnell mit seinem Auto gefahren.

soso...und wenn die freundin deines freundes ihre tage hat - nimmt er schnell mal deine?

Warum nicht, hierfür benötigt er in der Regel keinen Schlüssel und auch die :p kommt mal wieder zum Einsatz:D.

Und eine Obliegenheitsverletzung ist es auch nicht.

Also was spricht dagegen!?

Gruß

fordfuchs

Ja, wir steinigen den TE, weil er ungefragt mit dem Auto seines Freundes gefahren ist und dabei einen Unfall hatte.

Er will lediglich wissen, ob seine Vers. zahlt mein Gott.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Er will lediglich wissen, ob seine Vers. zahlt mein Gott.

Diese Frage wird ihm die Versicherung am besten selbst beantworten können.

Zitat:

Original geschrieben von Audi A4 S-Line

Was heißt unerlaubtes Entwenden, ich war halt eingeparkt und bin dann schnell mit seinem Auto gefahren. Ja er hat eine Vollkasko. Morgen wird geklärt was es kostet das Auto wieder zu reparieren und dann zahl ich ihm halt den komplett entstandenen Schaden, immerhin hab ich ja das ganze verursacht und keine Lust dass er hochgestuft wird.

Danke für die Infos.

Wieder mal eine eigenartige Geschichte die das Leben schrieb auf MT. LOL

Ja stimmt du bist wohl schnell mit seinem Auto gefahren, zu schnell.

Warum diese Fahrt notwendig war, wieso man mit einem "geliehenen" Auto so schnell fahren muß und unvorsichtig, wieso du nicht nur seinen Wagen etwas voegefahren hast und dein Auto "befreit" hast (falls er der Zuparker war), wieso du ohne ihn zu fragen die Schlüssel nimmst, das alles geht aus deinem Beitrag leider nicht hervor.

Und vor allen, warum er sich vom Unfallort entfernt hat, ohne die Polizei zumindest zu informieren. Ob sie dann gekommen wären oder ob er kurz auf die Wache gefahren wäre, um die Sache aktenkundig zu machen, ist dann noch eine andere Sache. Die Versicherung wird ihm die Frage auch noch stellen.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Warum diese Fahrt notwendig war, wieso man mit einem "geliehenen" Auto so schnell fahren muß und unvorsichtig, wieso du nicht nur seinen Wagen etwas voegefahren hast und dein Auto "befreit" hast (falls er der Zuparker war), wieso du ohne ihn zu fragen die Schlüssel nimmst, das alles geht aus deinem Beitrag leider nicht hervor.

Und wieso ist das irgendwie entscheidend für die Fragestellung des TE? :rolleyes:

Die Frage war, ob die PHV oder die VK des Halters zahlt, nicht ob und warum die Fahrt gerechtfertigt war.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Und wieso ist das irgendwie entscheidend für die Fragestellung des TE? :rolleyes:

Bei einem so grenzwertigen Fall wie dem oben geschilderten schon. Was sollen wir dem TE den raten, wenn er nicht einmal alle relevanten Fakten der Geschichte nennt? :confused:

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