Unfall mit fremden Auto! Kurze Hilfe?

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

hatte gestern einen kleinen Unfall mit einem Auto von einem Kumpel. Kurz zur Situation:

Wollte mit dem Auto von meinem Kumpel von ihm zu Hause kurz zu mir fahren, weil mein Auto eingeparkt war, hab mir den Schlüssel genommen und bin los. Soweit so gut, der Heimweg führt mich über ein kurzes Stück Autobahn. Bin von der Autobahn runter und an einer Kreuzung links abgebogen, durch die nasse Fahrbahn und etwas zu viel am Gas ist mir das Heck gekommen und konnte es nicht mehr einfangen und bin dann um 180° im Acker gestanden, mir ist auf Grund der niedrigen Geschwindigkeit nichts passiert und am Auto ist äußerlich soweit man das beurteilen kann nur die Stoßstange seitlich ab und der Heckeinsatz am Auspuff runter gegangen, sowie ein paar Kratzer am Seitenschweller. Ob etwas verzogen wurde wird sich noch rausstellen. Meine Frage ist jetzt, zahlt auf Grund des unerlaubten entwenden des Schlüssels meine PHV oder muss seine Versicherung dafür zahlen. Theoretisch ist die Versicherung bzw. der Fahrerkreis so festgelegt dass ich auch hätte fahren dürfen.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar?

LG Markus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Audi A4 S-Line


Was heißt unerlaubtes Entwenden, ich war halt eingeparkt und bin dann schnell mit seinem Auto gefahren.

soso...und wenn die freundin deines freundes ihre tage hat - nimmt er schnell mal deine?

Zitat:

immerhin hab ich ja das ganze verursacht und keine Lust dass er hochgestuft wird.

du wirst dich noch umgucken, wenn du die rechnung präsentiert bekommst! wurde der schaden am acker eigentlich dem besitzer gemeldet? neben dem fahrzeugdiebstahl

(hier würde sowieso keine versicherung zahlen)

käme dann noch fahrerflucht hinzu...

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Bei einem so grenzwertigen Fall wie dem oben geschilderten schon. Was sollen wir dem TE den raten, wenn er nicht einmal alle relevanten Fakten der Geschichte nennt? 😕

Warum er den Schlüssel genommen hat, ist in keinster Weise relevant. Für die VK schon gar nicht, und für die PHV ist nur die Frage nach einer Fahrlässigkeit von Belang.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


Warum diese Fahrt notwendig war, wieso man mit einem "geliehenen" Auto so schnell fahren muß und unvorsichtig, wieso du nicht nur seinen Wagen etwas voegefahren hast und dein Auto "befreit" hast (falls er der Zuparker war), wieso du ohne ihn zu fragen die Schlüssel nimmst, das alles geht aus deinem Beitrag leider nicht hervor.
Und wieso ist das irgendwie entscheidend für die Fragestellung des TE? 🙄
Die Frage war, ob die PHV oder die VK des Halters zahlt, nicht ob und warum die Fahrt gerechtfertigt war.

Na denn, wenn wir nicht fragen, dann fragt halt die Versicherung. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Warum er den Schlüssel genommen hat, ist in keinster Weise relevant. Für die VK schon gar nicht, und für die PHV ist nur die Frage nach einer Fahrlässigkeit von Belang.

Wir sprechen hier immerhin über die

unbefugte

Nutzung eines Kraftfahrzeuges.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wir sprechen hier immerhin über die unbefugte Nutzung eines Kraftfahrzeuges.

Selbst wenn das eine Rolle spielt - wieso muss der TE hier im Forum oder gegenüber irgendwelchen VS offen legen, warum er das Fahrzeug bewegt hat? Euch gehts um Maßregelung hier, und um nix anderes, sorry.

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Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


...wieso muss der TE hier im Forum oder gegenüber irgendwelchen VS offen legen, warum er das Fahrzeug bewegt hat?

Wenn ich den Eröffnungsbeitrag richtig verstanden habe, geht es dem TE darum, daß er den Schaden am Fahrzeug von der VS ersetzt haben möchte, damit er ihn nicht aus eigenem Vermögen bezahlen muß.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wir sprechen hier immerhin über die unbefugte Nutzung eines Kraftfahrzeuges.
Selbst wenn das eine Rolle spielt - wieso muss der TE hier im Forum oder gegenüber irgendwelchen VS offen legen, warum er das Fahrzeug bewegt hat? Euch gehts um Maßregelung hier, und um nix anderes, sorry.

Warum muß jeder überhaupt seine Geschichten hier rein schreiben?

Warum benutzen so viele Facebook und legen ihr Leben offen?

Warum
Warum

warum?

Moin,

bedingungsgemäß ist das führen von Kraftfahrzeugen in der PHV grundsätzlich ausgeschlossen.

Ja, die PHV ist hier definitiv außen vor. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug erlaubt oder unerlaubt benutzt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ja, die PHV ist hier definitiv außen vor. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug erlaubt oder unerlaubt benutzt wurde.

Eben, genau darum geht es und nicht um irgendwelche Nebensächlichkeiten.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


Warum muß jeder überhaupt seine Geschichten hier rein schreiben?

Es mag ja sein, dass du den Sinn dieses Forums noch nicht ganz verstanden hast. Hier geht es darum, dass jemand wissen will, welche Versicherung für einen Fall einspringt. Das ist eine ganz normale Frage, auf die beispielsweise Hafi eine sinnvolle Antwort gegeben hat.

Nicht geholfen ist dem TE, wenn für die Klärung der Frage völlig irrelevante Bemerkungen gemacht werden, nämlich die, warum der TE das Fahrzeug entwendet hat oder warum er so schnell gefahren ist etc. Das ist ganz alleine sein Bier, und weder für die Versicherung von Interesse (weil es für die Frage der Regulierung nämlich überhaupt keine Rolle spielt), noch viel weniger für dich.
Wenn du den Oberlehrer spielen möchtest und deinen Mitmenschen ihr Fehlverhalten mal so richtig vor Augen führen willst, dann solltest du vielleicht einen entsprechenden Beruf ergreifen, in dem du dich so richtig austoben kannst.

Zitat:

Original geschrieben von Audi A4 S-Line



Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar?

LG Markus

Die VK deine Kumpels wird zahlen. Du bist ihm dann Einenanteil und die Mehrkosten für die erhöten Versicherungsprämien schuldig oder du zahlst den Schaden gleich selber. Entscheiden mußt du das erst, wenn am Ende des Jahre die Versicherung den Wert zum "Rückkauf" des Schadens mitteilt.

ich glaube kaum, dass alle VS bis ende des jahres warten um die rueckkaufsumme zu ermitteln.

Ende des Jahres ist die Frist bei vielen Versicherern schon vorbei, da diese oft 6 Monate beträgt.

Wenn ein Rückkauf überhaupt möglich ist, es gibt Tarife, da ist ein Rückkauf im Vollkasko-Schadenfall nicht möglich.

Aus Sicht des TE:
Seine PHV zahlt den Fahrzeugschaden nicht (Ausschlußtatbestand Benzinklausel - wurde hier schon oft genug beschrieben)
Ansprüche an die Kaskoversicherung hat der TE nicht, da nicht selbst Versicherungsnehmer

Nimmt der Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer seine Kaskoversicherung in Anspruch und

- ist die Fahrt - auch nachträglich - genehmigt, ersetzt die Vollkaskoversicherung den Schaden abzgl. Selbstbeteiligung - eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgt. Über SB und Rückstufungsschaden müssen sich TE und Fahrzeughalter einigen.

- ist die Fahrt auch im nachhinein nicht genehmigt, ersetzt die Teilkaskoversicherung den Schaden abzgl. Selbstbeteiligung der TK (sofern vereinbart). Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgt nicht. Der TE wird allerdings in Höhe der geleisteten Kaskoentschädigung vom Kaskoversicherer in Regress genommen.

Zitat:

Original geschrieben von Audi A4 S-Line


... dann zahl ich ihm halt den komplett entstandenen Schaden, immerhin hab ich ja das ganze verursacht und keine Lust dass er hochgestuft wird....

Hat irgendeiner der (später) postenden Moralapostel diesen Satz gelesen? Ich sehe nirgendwo einen Versuch, den Schaden abzuwälzen. Nur die Frage nach der PHV, die inzwischen (negativ) beantwortet wurde.

Amen

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