Unfall mit Fahrerflucht!

Guten Tag,

habe heute frische spuren hinten links an mein Clio entdeckt.
Wie auf den Bild zu erkennen scheint jemand beim ausparken an mein Fahrzeug rangekommen zu sein.

Meine frage ist soll ich die polizei rufen oder erstmal heute abend, weil ja schoenes wetter hier in berlin ist, alleine die Strassen bei mir um Block ablaufen ob ich ein verdächtiges Fahrzeug sehe?

MFG. Nico

Beste Antwort im Thema

@folks

jetzt mal ganz ohne Scheiß hier:

Der Stoßfänger ist verschürft und beschädigt. Er muss also ausgebaut, Instandgesetzt und lackiert werden.

Die Schadenhöhe liegt hier bei objektiver Betrachtung in einer Höhe von ca 500 Euro.  

das ist hier völlig Wumpe ob man das mit Smart- Repair, Gegenlullen oder was auch immer hier vorgeschlagen, wird beseitigt.

Ich möchte euch mal sehen, wenn Ihr Morgens zum Auto geht und so einen Schaden feststellt.

Hier gibt es Beiträge bei MT, da regen sich User über Katzenpfoten- Abdrücke auf Ihre Motorhaube auf oder bekommen einen Herzinfakt, wenn ein Vogel auf Ihre Haube scheißt.    

Und ich wette, der ein oder ander User von denen macht sich hier auch gerade über den TE lustig.

Zuckt jetzt hier noch einer, nenne ich Namen ...😁

Das hier ist eindeutig Sachbeschädigung in Verbindung mit Fahrerflucht. 

Und das ist einfach Kacke........😠

Heute ist es ein Stoßfänger eines ollen Clio und Morgen ist es ein kleines Kind oder eine Stockente, auf dem Weg von Einkaufen ins Altenheim......

Fahrerflucht ist das allerletze und keine Bagatelle. 

Meine Meinung

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Solange die Vorstände in den Teppichetagen so pinkeln gehen, weigere ich mich über das Einsparen von Versicherungsbeiträgen zu diskutieren.

http://www.prometeo.de/.../pissen5.jpg

😁

Die sehen eher aus wie Kotzbecken 😁

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Da hast Du mich falsch verstanden: ich verurteile Unfallflucht aufs Schärfte, auch bei einem "Bagatellschaden"!
 
Ich wollte nur darstellen, dass das bei vielen Deliquenten ein Auslöser sein dürfte und sich bei einer Änderung des Schadenersatzrechtes die Anzahl der Fälle vermutlich spürbar verringern dürfte.

Ja Ok. Dann hab ich das wohl in den falschen Hals bekommen, Sorry.

Du weist ja, dass ich beruflich mit dieser Thematik doch schon das eine oder andere mal zu tun gehabt habe. Gerade bei Kleinkollisionen geht es sehr oft um die taktile Wahrnehmbarkeit und da wird dann das eine oder andere mal von der Polizei doch schon mal ein Sachverständiger hinzugezogen. 

Ich kann aus meiner Berufspraxis heraus feststellen, dass sich die Unfallflucht durch alle Bevölkerungsschichten zieht. 

Der Herr Pfarrer haut genau so ab, wie der Bankdirektor oder der Maurer und der Zeitungsausträger.  

Die Beweggründe sind vielschichtig. Man könnte ja meinen, der Bankdirektor hat so etwas nicht nötig weil Geld für Ihn ja eigentlich nicht der Auslöser sein dürfte.   

Man kann das hier nicht an der Schadenhöhe festmachen. Deshalb hat der Gesetzgeber ja auch die "24 Stunden Bedenkzeit" eingeführt. 

Die Gründe sind wohl in der Psyche des Menschen zu suchen. Man kann keinem hinter die Stirn schauen. 

daher wird es für diese Taten auch kein Allheilmittel geben.

Ich glaube aber nicht, dass eine Änderung im Schadensersatzrecht hier eine spürbare Veringerung der Taten nach sich zieht.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Solange die Vorstände in den Teppichetagen so pinkeln gehen, weigere ich mich über das Einsparen von Versicherungsbeiträgen zu diskutieren.

http://www.prometeo.de/.../pissen5.jpg

😁

Die sehen eher aus wie Kotzbecken 😁

😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich glaube aber nicht, dass eine Änderung im Schadensersatzrecht hier eine spürbare Veringerung der Taten nach sich zieht.

Habe schon von einigen Bekannten gehört, dass sie aufgrund der übermäßigen Kosten (ab 700€ aufwärts) bei der zu erwartenden Reparatur bei Kleinstschaden (ganz leichte Kratzer), kein Zettelchen hinterlassen haben.

Gutheißen will ich das nicht, aber da bei jedem noch so kleinen Kratzer gleich die Stoßstange ausgewechselt wird schon nachvollziehbar.

Ich hätte nichts dagegen wenn bis zum gewissen Schadensgrad nur Smartrepair bei Vertragswerkstatt von der Versicherung bezahlt werden würde.

Aber welcher BMW/Benzfahrer will schon 2 Schichten Lack auf seiner Stoßstange haben 😁

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Man kann es auch für problematisch halten, dass die Unfallflucht sehr weit ausgelegt wird.

So wie ich es verstanden habe, war das Problem ursprünglich, dass man bei einem Unfall im "echten" Verkehr (also nicht etwa beim Parken, sondern wenn beide fahren) mit dem Auto sehr schnell straffrei fliehen konnte und der Unfallgeschädigte ggf. nicht schnell genug reagieren konnte, um sich das Kennzeichen und wie der Fahrer aussieht zu merken. Außerdem sind die Schadenshöhen geschwindigkeitsbedingt dort meistens auch sehr hoch. Die Bestrafung der Unfallflucht soll wohl einen Ausgleich schaffen.

Die Anwendung auf das Parken ist da schon weitreichend. Denn in anderen Fällen besteht bei Sachbeschädigung keine Pflicht, sich selbst "zu stellen". ZB Fenster mit einem Fußball eingeschossen.

Interessant ist auch das Urteil vom LG Düsseldorf (06.05.2011 - 29 Ns 3/11):

Ein LKW-Fahrer hat beim Einladen seiner Einkäufe in den LKW nicht auf einen der zwei Einkaufswägen geachtet, der selbstständig losgerollt ist, und einen Alfa Romeo beschädigt hat. Die Staatsanwaltschaft hat ihn dann wegen Unfallflucht angeklagt und er wurde beim Amtsgericht verurteilt. Das LG hat das Urteil aufgehoben.

Das LG hat ausgeführt:

Zitat:

Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort setzt einen Unfall im Straßenverkehr voraus. Dies ist jedes plötzliche Ereignis, das mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängt und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt.

Vor diesem Hintergrund genügt nicht jedwede, im Sinne der Bedingungstheorie ursächliche Verknüpfung des Schadensereignisses mit einem Verkehrsgeschehen zur Annahme eines Unfalls im Straßenverkehr. Vielmehr setzt dies einen straßenverkehrsspezifischen Gefahrzusammenhang voraus. Es müssen sich in dem Verkehrsunfall gerade die typischen Gefahren des Straßenverkehrs verwirklicht haben (BGH, NJW 2002, 626, 627 ).

Gleichwohl werden von der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum auch Kollisionen zwischen Einkaufswagen, rollbaren Müllcontainern etc. und einem geparkten Pkw als vom Tatbestand des § 142 StGB erfasst angesehen (vgl. OLG Koblenz MDR 1993, 366; OLG Stuttgart VRS 47 (1974), 15, 16; LG Berlin NStZ 2007, 100; LG Bonn, NJW 1975, 178; Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., 2010, § 142, Rn. 17; LK-StGB/Geppert, 11. Aufl., § 142, Rn. 25; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., 2007, § 142, Rn. 6; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., 2010, § 142 StGB, Rn. 4).

... die Bewegung des Einkaufswagens, der selbst kein Fahrzeug darstellt (vgl. § 24 StVO, Heghmanns, a.a.O., Rn. 527, 473 f.), ... dürfte jedoch bereits im allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl., 2011, § 1, Rn. 10) nicht als "Unfall im Straßenverkehr" angesehen werden.

Denn das Wegrollen eines Einkaufswagens auf einem Parkplatz hat mit der besonderen Schadensträchtigkeit und Typizität gerade des öffentlichen Straßenverkehrs nichts zu tun (so ausdrücklich SK-StGB - Rudolphi/Stein, § 142, Rn. 12).

Von einer Realisierung gerade der Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs in diesem Sinne kann vielmehr nur dann gesprochen werden, wenn zum einen zumindest auf der Seite eines Beteiligten ein Fahrzeug im Sinne der StVO involviert ist (Heghmanns, a.a.O., Rn. 527 m.w.N.; a. A. Fischer, a.a.O., § 142, Rn. 9) und zum anderen der Unfall Ausdruck gerade derjenigen Gefahren ist, die mit der Fortbewegung mittels dieses Fahrzeuges verbunden sind (SK-StGB - Rudolphi/Stein, § 142, Rn. 12; MünchKomm-StGB/Zopfs, § 142, Rn. 34).

Somit stellt sich das LG hier sogar gegen die herrschende Meinung, die bei einer Beschädigung eines parkenden PKWs mit einem Einkaufswagen, Müllkontainer oder dgl. bereits den Straftatbestand der Unfallflucht sehen möchte. Hier muss vermutlich erst noch der BGH das letzte Wort reden, bevor man eine einigermaßen verlässliche Aussage treffen kann.

Verletzt man mit dem Müllkontainer einen Menschen, dann ist es aber keine Unfallflucht. Dass man hier Schäden an einem parkenden PKW als öffentlich wichtiger wertet, ist für mich nicht verständlich.

Kann es sein, dass sich hier soeben mit dem Zeigefinger der rechten Hand im linken Ohr gebohrt wird??

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Solange die Vorstände in den Teppichetagen so pinkeln gehen, weigere ich mich über das Einsparen von Versicherungsbeiträgen zu diskutieren.

http://www.prometeo.de/.../pissen5.jpg

😁

Die sehen eher aus wie Kotzbecken 😁

Also ich kenne die Toiletten in der Vorstands-Etage der Deutschen Bank in Frankfurt. Die Schamwände zwischen den Urinals dort, - aus weißem Marmor - nicht schlecht - und die dritte Interpretation von Edvard Munch's "Der Schrei", - bezeichnend - auf dem Gang dort hin.

Aber was hat das mit Versicherungsbeiträgen zu tun? Soll man den Gegenwert etwa umlegen?

Macht "populär-sozialistisch" vielleicht Stimmung, gar Sinn, aber die 2 Cent spende ich.

Glaube ich doch an den gute Zweck, der mich daran beteiligt, Kunst zu bewahren.

Wenn Kunst als Ausdruck unserer Kultur demnächst nur noch den Weg der Reichen und Schönen zum Klo ziert, dann ist unser Land wohl doch am Ende...

die abschreibungsprozente aufm klo sind jedoch lukrativ ^^
den späteren käufer werden die autentischen abnutzungen evtl kaum stoeren 😉
PS

aber das ist ja grade bei gebäuden (und aehnlich interessanten abschreibungsobjekten) interessant....

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Wenn Kunst als Ausdruck unserer Kultur demnächst nur noch den Weg der Reichen und Schönen zum Klo ziert, dann ist unser Land wohl doch am Ende...

Da kann man nur zustimmen. Vor allen Dingen, was soll aus den Museen werden?

Vielleicht Toilettenhäuschen?

Irgendwie ein Scheiß Thema........😁

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