Unfall mit Fahrerflucht
Hallo zusammen,
mir ist vor ca. 1 Monat jemand in mein geparktes Auto gefahren und ist dann abgehauen. Zum Glück hat eine Zeugin das Kennzeichen ect. aufgeschrieben und es mir gegeben. Daraufhin habe ich dann eine Anzeige gestellt. Da ich keine Vollkasko sondern nur eine Teilkasko habe, wird der Schaden ja nicht von meiner Versicherung übernommen. Habe mittlerweile auch schon den Halter rausbekommen, dem das Auto gehört, das mein Auto angefahren hat.
Habe gestern den Kostenvoranschlag bekommen. (Sind "nur" 500 €). Aber wie würdet ihr jetzt den Unfallschuldigen das mitteilen? Weil die Polizei kommt da nicht in die Gänge und der Typ hat auch noch keine Vorladung bekommen (wahrsch. weiss er noch nicht einmal das er dabei erwischt wurde). Da ich nämlich mein Auto verkaufen wollte, wollte ich langsam mal das Geld dafür bekommen.
Nun meine Fragen:
Würdet ihr das Auto jetzt schon verkaufen? Reicht der Kostenvoranschlag aus?
Würdet ihr den Unfallschuldigen einfach anrufen?
Die Polizei hat gemeint, das ich das Auto jetzt schon verkaufen kann und das der Kostenvoranschlag ausreicht. Aber was ist, wenn der Unfallschuldige, den Schaden über seine Versicherung bezahlen will und seine Versicherung dann einen Gutachter schickt, der sich mein Auto angucken will?
Was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von KING.1
Weil die Polizei kommt da nicht in die Gänge...
du scheinst da etwas nicht ganz verstanden zu haben... 😉
die polizei klärt lediglich ob hier eine straftat vorliegt und verfolgt diese...
wie du an dein geld kommst, ist zivilrecht und hat
NICHTSmit der arbeit der polizei zu tun...da musst du dich ganz alleine - ohne die hilfe der polizei - drum kümmern!
Zitat:
Was meint ihr?
hast du bereits die versicherung des unfallverursachers kontaktiert?
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von KING.1
und schicken einen Gutachter der den Schaden ermittelt.
du weißt schon, das du das recht auf einen eigenen gutachter hast?
Zitat:
Original geschrieben von KING.1
Die haben jetzt den Schaden aufgenommen und schicken einen Gutachter der den Schaden ermittelt.
Man nimmt keinen Gutachter von der gegnerischen Versicherung.
Storniere das, und laß einen "unabhängigen" den Du dir aussuchst kommen.
Upps, schon geschrieben.
Wieso?
Ich weiss ja wie hoch der Schaden ist. Ich kann mir das Gutachten ja td angucken, weil ich ja schon ein Kostenvoranschlag gemacht habe.