Unfall mit Fahrerflucht

Servus Leute,

gestern Morgen hatte ich auf dem Weg zum Arzt einen kleinen Unfall.

Folgendermaßen. Ich stand an einer Ampel (nur links und restsabbiegen Möglich) vor mir stand noch ein anderes Fzg..

Als wir grün hatten fuhren wir beide, ganz normal, in die Kreuzung ein. Auf einmal kam von links ein Auto über die Kreuzung gefahren (der bei rot gefahren ist). Mein Vordermann konnte gerade noch bremsen und ich, natürlich aufgrund des "gerade anfahrens" und des Schockmomentes, nicht mehr.

Bin ihm dann voll hinten drauf gebrettert und der "bei rot fahrer" ist einfach abgehauen.

Nun hat sich der Vorausfahrende (mein Unfallgegner) das Nummernschild und den Fzg. Typ gemerkt. Da der Wagen aber sehr schnell war (ich schätze mal so um die 80), sind es anscheinend nicht 100% die richtigen Zahlen/Buchstaben.

Nun muss ich den Schaden an meinem Auto und (natürlich) an seinem Auto zahlen.

Nun meine Frage: Wenn man, wiedererwartend, den Flüchtigen doch erwischt, kann ich dann damit rechnen was von meiner Kasko Selbstbeteidigung zurück zu bekommen ?

Anbei kleine Zeichnung vom Unfallort (mies 😉 ).

Bild #203101865
16-11-09-1606
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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx


Nun muss ich den Schaden an meinem Auto und (natürlich) an seinem Auto zahlen.

Das ist richtig.

Du bist dem Vordermann in das Heck gekracht, als dieser verkehrsbedingt eine Bremsung durchführen musste - also bist du zunächst in der Haftung für den entstandenen Schaden.

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx



Nun meine Frage: Wenn man, wiedererwartend, den Flüchtigen doch erwischt, kann ich dann damit rechnen was von meiner Kasko Selbstbeteidigung zurück zu bekommen ?

Wenn man den Flüchtigen noch erwischen sollte, kann er natürlich in Regress genommen werden.

Hier wäre dann davon auszugehen, dass dieser durch das Überfahren der roten Ampel die Ursache für den Crash gesetzt hat.

Gleichzeitig wirst du allerdings keinesfalls ganz ohne blaues Auge aus der Geschichte herauskommen.

Denn der Vordermann konnte ja noch rechtzeitig bremsen, du aber nicht mehr - was wiederum für ein Verschulden deinerseits (Unaufmerksamkeit, zu geringer Abstand) spricht.

OK - gehen wir davon aus, der "Rotfahrer" wird erwischt und dein Eigenschaden ist bereits über die Kaskoversicherung abgewickelt.

Dann kannst du gegen ihn nach dem sog. Quotenvorrecht geltend machen wie folgt:

-Selbstbeteiligung deiner Kaskoversicherung 100%

-Werminderung an deinem Fahrzeug (sofern eine eingetreten ist) 100%

Nach Sach- und Rechtslage dürfte die Haftungsverteilung (Gründe siehe oben) bei 50% dir und 50% beim Rotfahrer liegen (in Bezug auf den Schaden an deinem Vordermann).

Somit könntest du gegen den Rotfahrer nach Sach- und Rechtslage noch geltend machen:

Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer und deine Unkostenpauschale zu 50%.

Soweit mal die wichtigsten Punkte kurz aufgeführt.

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Muss ja, ausser die Ampel hat den Riss im Raum Zeit Kontinuum verursacht 😁 ... alles andere wäre ja auch total unrealistisch !

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx


Es könnte auch sein das es aufgrund einer Zeitverschiebung tatsächlich zu dieser Situation gekommen ist. Vielleicht war es kein silberner Kombi sondern ein De`Lorean ?

Ich seh schon, hier denkel mal wieder manche Leute nicht bis zum Ende:

Nochmal etwas ausführlicher geschrieben:

in unserer heutigen Zeit werden Ampelanlagen teilweise so geschaltet, dass es durchaus möglich ist das derjenige der noch bei GELB fährt noch auf der Einmündung / Kreuzung ist, wenn die querende Richtung Rot-Gelb bekommt. Man fährt in diesem Moment an und sieht dann noch den GELBFAHRER vor sich und bremst!
Sicher ist nur, es können bisher nur zwei Leute sagen, dass sie bei Grün gefahren sein wollen! Es kann keiner mit Sicherheit sagen, dass der Flüchtige bei Rot drüber ist. Er kann nämlich auch noch das letzte Sekündchen von Gelb genutzt haben!

Und der Hinweis auf die Ampelschaltung ist auch völliger Blödsinn:
Diese kann nur nachweisen, dass nicht beide Richtungen gleichzeitig grün hatten! Auch der Schaltphase der Ampel kann nicht nachweisen, wann die einzelnen Fahrzeuge über die Haltelinie / Ampel gefahren sind!

Hugaar,
darf ich mal fragen, was Dich qualifiziert (beruflich), dass ein Ampelschaltungsplan in diesem Fall Blödsinn ist?
Ich kann mich noch schwach erinnern, dass man bei Gelb mal langsam daran denken soll, zu halten. Natürlich keine Vollbremsung. Machen nicht viele aber was solls.
Und um die Sachlage an einem Unfallort zu klären wird von Unfall-/Gerichtsgutachtern sehr wohl der Ampelschaltungsplan herangezogen.

Also ich weis zwar nicht wie du besser wissen kannst wie die Situation vor Ort war aber ok .. noch einmal zum mitschreiben ...

wenn der vor mir langsam (!) anfährt wenn die Ampel grün wird und das nicht sonderlich zackig (Sharan) und dann der von links querende in einem Schlenker ausweichen muss (weil der andere schon, langsam (!!) ein ganzes Stück in die Kreuzung rein ist) dann wird der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht noch bei gelb drüber sein.

Selten dämlich sind unsere Verkehrsplaner nun auch nicht ...

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Zitat:

Original geschrieben von Affenarsch1


Hugaar,
darf ich mal fragen, was Dich qualifiziert (beruflich), dass ein Ampelschaltungsplan in diesem Fall Blödsinn ist?
Ich kann mich noch schwach erinnern, dass man bei Gelb mal langsam daran denken soll, zu halten. ...

Zu deiner ersten Frage: nicht der Beruf (obwohl in diesem Zusammenhang auch quelifizerit genug!) sondern der gesunde Menschenverstand!

Ein Ampelschaltplan regelt nur, wie die Ampel regelt! Er sagt nicht wie der einzelne Fahrzeugführer / Fußgänger die Ampelschaltung auslegt!

(der eine hält beim Umschalten von grün auf gelb sofort an; der andere gibt nochmal extra Gas um es noch bei gelb zu schaffen!)

Zu deiner Anmerkung im Zitat:
Richtig das Gesetz schreibt es so zumindest vor! Aber auch hier ist jeder Mensch nunmal verschieden!

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx


... dann wird der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht noch bei gelb drüber sein.

Selten dämlich sind unsere Verkehrsplaner nun auch nicht ...

Doch sie sind manchmal selten dämlich!

Wir haben hier bei uns mehrere entsprechende Ampel, die für den Außenstehenden dumm geschaltet sind!
Wenn da der eine noch bei Gelb, also wirklich auf dem allerletzten gelb, über die Haltelinie fährt bekommt die andere Richtung bereits grün, wenn der Gelbfahrer noch auf der Kreuzung ist!

Und glaub mir eins aus meiner beruflichen Erfahrung:
deine Empfindungen vom Unfallgeschehen sind rein subjektiv und sind von bestimmten Erfahrungen, Erwartungen und Erinnerungen geprägt!

Deine subjektiven Eindrücke sagen dir, der von links Kommende kann nur bei rot gefahren sein! Jedoch kannst du es nicht beweisen! Du hast ihn nicht bei der Annäherung an die Kreuzung beobachtet! Du hast dich auf den Vordermann und die Ampel konzentriert!

Führ dir doch mal bitte folgende Fragen vor Augen:
Wie weit ist die Ampel des von links Kommenden von der Kreuzung weg?
Wie weit war der von links von der Ampel weg, als sie auf Gelb schaltete?
Wieviel Zeit vergeht zwischen dem Umschalten der einen Richtung auf Rot bis zum Umschalten auf Grün für eure Richtung?
Wie weit ist der von links Kommende an seinem rechten Straßenrand unterwegs gewesen?
Wie weit ist der Vordermann in die Kreuzung eingefahren, bevor er abremste?
Kannst du mit Sicherheit ausschließen, dass dein Vordermann erst bei Grün und nicht schon bei Rot-Gelb angefahren ist?

Du siehst, Fragen über Fragen und keine ist für dich tatsächlich eindeutig zu beantworten!
Bei einem Unfall treffen nunmal zig Fakten zusammen!
Sicher ist jedoch zu 100%: du bist dem Vordermann aufgefahren!

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