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Unfall mit Fahrerflucht

Themenstarteram 18. November 2009 um 9:37

Servus Leute,

gestern Morgen hatte ich auf dem Weg zum Arzt einen kleinen Unfall.

Folgendermaßen. Ich stand an einer Ampel (nur links und restsabbiegen Möglich) vor mir stand noch ein anderes Fzg..

Als wir grün hatten fuhren wir beide, ganz normal, in die Kreuzung ein. Auf einmal kam von links ein Auto über die Kreuzung gefahren (der bei rot gefahren ist). Mein Vordermann konnte gerade noch bremsen und ich, natürlich aufgrund des "gerade anfahrens" und des Schockmomentes, nicht mehr.

Bin ihm dann voll hinten drauf gebrettert und der "bei rot fahrer" ist einfach abgehauen.

Nun hat sich der Vorausfahrende (mein Unfallgegner) das Nummernschild und den Fzg. Typ gemerkt. Da der Wagen aber sehr schnell war (ich schätze mal so um die 80), sind es anscheinend nicht 100% die richtigen Zahlen/Buchstaben.

Nun muss ich den Schaden an meinem Auto und (natürlich) an seinem Auto zahlen.

Nun meine Frage: Wenn man, wiedererwartend, den Flüchtigen doch erwischt, kann ich dann damit rechnen was von meiner Kasko Selbstbeteidigung zurück zu bekommen ?

Anbei kleine Zeichnung vom Unfallort (mies ;) ).

Bild #203101865
16-11-09-1606
16-11-09-1609
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Nun muss ich den Schaden an meinem Auto und (natürlich) an seinem Auto zahlen.

Das ist richtig.

Du bist dem Vordermann in das Heck gekracht, als dieser verkehrsbedingt eine Bremsung durchführen musste - also bist du zunächst in der Haftung für den entstandenen Schaden.

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

 

Nun meine Frage: Wenn man, wiedererwartend, den Flüchtigen doch erwischt, kann ich dann damit rechnen was von meiner Kasko Selbstbeteidigung zurück zu bekommen ?

Wenn man den Flüchtigen noch erwischen sollte, kann er natürlich in Regress genommen werden.

Hier wäre dann davon auszugehen, dass dieser durch das Überfahren der roten Ampel die Ursache für den Crash gesetzt hat.

 

Gleichzeitig wirst du allerdings keinesfalls ganz ohne blaues Auge aus der Geschichte herauskommen.

Denn der Vordermann konnte ja noch rechtzeitig bremsen, du aber nicht mehr - was wiederum für ein Verschulden deinerseits (Unaufmerksamkeit, zu geringer Abstand) spricht.

 

OK - gehen wir davon aus, der "Rotfahrer" wird erwischt und dein Eigenschaden ist bereits über die Kaskoversicherung abgewickelt.

Dann kannst du gegen ihn nach dem sog. Quotenvorrecht geltend machen wie folgt:

-Selbstbeteiligung deiner Kaskoversicherung 100%

-Werminderung an deinem Fahrzeug (sofern eine eingetreten ist) 100%

 

Nach Sach- und Rechtslage dürfte die Haftungsverteilung (Gründe siehe oben) bei 50% dir und 50% beim Rotfahrer liegen (in Bezug auf den Schaden an deinem Vordermann).

Somit könntest du gegen den Rotfahrer nach Sach- und Rechtslage noch geltend machen:

Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer und deine Unkostenpauschale zu 50%.

 

Soweit mal die wichtigsten Punkte kurz aufgeführt.

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Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Nun muss ich den Schaden an meinem Auto und (natürlich) an seinem Auto zahlen.

Das ist richtig.

Du bist dem Vordermann in das Heck gekracht, als dieser verkehrsbedingt eine Bremsung durchführen musste - also bist du zunächst in der Haftung für den entstandenen Schaden.

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

 

Nun meine Frage: Wenn man, wiedererwartend, den Flüchtigen doch erwischt, kann ich dann damit rechnen was von meiner Kasko Selbstbeteidigung zurück zu bekommen ?

Wenn man den Flüchtigen noch erwischen sollte, kann er natürlich in Regress genommen werden.

Hier wäre dann davon auszugehen, dass dieser durch das Überfahren der roten Ampel die Ursache für den Crash gesetzt hat.

 

Gleichzeitig wirst du allerdings keinesfalls ganz ohne blaues Auge aus der Geschichte herauskommen.

Denn der Vordermann konnte ja noch rechtzeitig bremsen, du aber nicht mehr - was wiederum für ein Verschulden deinerseits (Unaufmerksamkeit, zu geringer Abstand) spricht.

 

OK - gehen wir davon aus, der "Rotfahrer" wird erwischt und dein Eigenschaden ist bereits über die Kaskoversicherung abgewickelt.

Dann kannst du gegen ihn nach dem sog. Quotenvorrecht geltend machen wie folgt:

-Selbstbeteiligung deiner Kaskoversicherung 100%

-Werminderung an deinem Fahrzeug (sofern eine eingetreten ist) 100%

 

Nach Sach- und Rechtslage dürfte die Haftungsverteilung (Gründe siehe oben) bei 50% dir und 50% beim Rotfahrer liegen (in Bezug auf den Schaden an deinem Vordermann).

Somit könntest du gegen den Rotfahrer nach Sach- und Rechtslage noch geltend machen:

Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer und deine Unkostenpauschale zu 50%.

 

Soweit mal die wichtigsten Punkte kurz aufgeführt.

Themenstarteram 18. November 2009 um 10:14

Moin,

danke für die schnelle Antwort, sowas sagte der Polizist auch (im Bezug auf meine Schuld). Ist ja auch vollkommen klar das ich Mitschuld habe, kreide ich mir auch an, früh morgens, Regen, da hat man (jedenfalls ich noch nicht :D) kaum Reaktion und rechnet mit sowas überhaupt nicht.

Ich hoffe nur das die ihn erwischen und ich nicht ganz auf meiner Selbstbeteidigung sitzen bleibe (immerhin 500 Euro).

Aber naja, ich habe nichts gesehen (Vordermann war ein großer Van mit getönten Scheiben) und wenn der "Flüchtige" nun sagt das er es nicht war und keine anderen Zeugen da sind, dann hat man doch eh schlechte Karten, oder ? Ich meien das es Aussage gegen Aussage so nicht gibt weis ich schon, aber in diesem Fall ist die Faktenlage doch recht dünn ?!?

Wieso denn?

Du hast doch den Fahrer des von dir gerammten Fahrzeuges als Zeugen.

Wenn der genau dies bestätigt, dass er eine Vollbremsung durchführen musste, weil ein anderer bei "Rot" über die Ampel geschossen kam, dann ist das ausreichend.

 

Und das wird der ganz sicher bezeugen!

 

Seine Bremsung muss ja irgendwie erklärt werden.

 

Wenn er sagt, er habe ohne Grund nur so zum Spass gebremst, dann steht er ja ggf. in der Mithaftung für den Unfall (und das wird er wohl kaum wollen).

Themenstarteram 18. November 2009 um 10:25

Ja der vor mir fahrende hat das Kennzeichen und den ungefähren Fzg. Typ auch der Polizei gemeldet (silberner Kombi, Darmstädter Kennzeichen) ... allerdings ist er, anscheinend, der einzige Zeuge und wenn der Flüchtige jetzt sagt: Ich war das nicht. Dann entsteht ja hier ein Konflikt.

Im Zuge der Aufregung kann sich z.B. der Vordermann das Kennzeichen falsch gemerkt haben, oder der Flüchtige behauptet einfach das der Vordermann lügt (und da ich zwar gesehen habe das da einer war aber nicht was für ein Fzg.) ist das ganze doch ganz schön schwammig, oder ? Ich meine sonst könnte man ja einfach irgendein Fzg. Halter beschuldigen dies und das getan zu haben.

Unsere Ermittlungsbehörden schlafen nicht auf Bäumen.

Wenn Kennzeichen und Autotyp passen, wird den Rest die Polizei und der Richter klären.

Wohnort, Arbeitsplatz, Arbeitsbeginn etc. Wenn das alles plausibel zur Unfallstelle passt, wird es eng für den Rotfahrer.

Passt das Kennzeichen gar nicht, wird man auch nur dich zur Kasse bitten.

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

und wenn der Flüchtige jetzt sagt: Ich war das nicht. Dann entsteht ja hier ein Konflikt.

Was wird er denn wohl sonst sagen?

Wenn er vorgehabt hätte, sich seiner Verantwortung zu stellen, so hätte er ja auch anhalten können.

Hat er aber nicht, sondern es vorgezogen, sich aus dem Staube zu machen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

 

Im Zuge der Aufregung kann sich z.B. der Vordermann das Kennzeichen falsch gemerkt haben, oder der Flüchtige behauptet einfach das der Vordermann lügt (und da ich zwar gesehen habe das da einer war aber nicht was für ein Fzg.) ist das ganze doch ganz schön schwammig, oder ? Ich meine sonst könnte man ja einfach irgendein Fzg. Halter beschuldigen dies und das getan zu haben.

Nun, die Polizei wird Ermittlungen aufnehmen, hier steht ja auch ein strafrechtlich relevanter Tatbestand zur Diskussion.

Sollte die Polizei zu einem Ergebnis kommen, wird diese die Unterlagen der Staatsanwaltschaft vorlegen.

Diese wiederum entscheidet, ob die Faktenlage ausreichend ist für eine Anklage oder einen Strafbefehl.

Ggf. wird sich noch ein Gericht mit der Sache zu befassen haben und zu einem Urteil kommen.

Und DANN ist (zumindest nach rechtsstaatlichen Prinzipien) geklärt, ob derjenige der Rotlichtfahrer ist, oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Servus Leute,

gestern Morgen hatte ich auf dem Weg zum Arzt einen kleinen Unfall.

...

Als wir grün hatten fuhren wir beide, ganz normal, in die Kreuzung ein. Auf einmal kam von links ein Auto über die Kreuzung gefahren (der bei rot gefahren ist). Mein Vordermann konnte gerade noch bremsen und ich, natürlich aufgrund des "gerade anfahrens" und des Schockmomentes, nicht mehr.

...

kann ich dann damit rechnen was von meiner Kasko Selbstbeteidigung zurück zu bekommen ?

Wie kannst du denn beweisen, dass der Geradeausfahrer ROT hatte? Sollte hier schwer möglich sein!

Und wieso sollte dir deine Kasko Rabatt auf die SB geben, du hast doch nunmal aufgrund von fehlendem Sicherheitsabstand einen Schaden verursacht!

Das mit dem Rotlich von links muss nicht großartig bewiesen werden. Die beiden, die den Zusammenstoß hatten, sagen ja wohl übereinstimmend, dass sie grün hatten. Über den Ampelschaltungsplan ergibt sich der Rest.

Themenstarteram 18. November 2009 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Servus Leute,

gestern Morgen hatte ich auf dem Weg zum Arzt einen kleinen Unfall.

...

Als wir grün hatten fuhren wir beide, ganz normal, in die Kreuzung ein. Auf einmal kam von links ein Auto über die Kreuzung gefahren (der bei rot gefahren ist). Mein Vordermann konnte gerade noch bremsen und ich, natürlich aufgrund des "gerade anfahrens" und des Schockmomentes, nicht mehr.

...

kann ich dann damit rechnen was von meiner Kasko Selbstbeteidigung zurück zu bekommen ?

Wie kannst du denn beweisen, dass der Geradeausfahrer ROT hatte? Sollte hier schwer möglich sein!

Und wieso sollte dir deine Kasko Rabatt auf die SB geben, du hast doch nunmal aufgrund von fehlendem Sicherheitsabstand einen Schaden verursacht!

Anscheinend hast du nicht richtig mit gelesen ...

1. wie der Kollege über mir schon sagte habe ich für den Rotverstoß immerhin schon 2 Zeugen nämlich MICH und den Vordermann.

2. Habe ich nie bestritten das ich Schuld habe

3. Will ich von der Versicherung überhaupt nichts sondern vom Rotsünder einen Anteil (Anteil !!!) an meiner Selbstbeteidigung

:rolleyes: :D

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

 

3. Will ich von der Versicherung überhaupt nichts sondern vom Rotsünder einen Anteil (Anteil !!!) an meiner Selbstbeteidigung

Du bekommst deine Selbstbeteiligung ja sogar ganz - WENN er denn erwischt wird.

Ganz einfach eine Abrechnung nach Quotenvorrecht verlangen - dann muss seine Versicherung dir die Selbstbeteiligung zu 100% auszahlen (das mit dem Quotenvorrecht ist nicht so allgemeinbekannt).

Themenstarteram 19. November 2009 um 9:41

Zitat:

(das mit dem Quotenvorrecht ist nicht so allgemeinbekannt).

Mir auch nicht !

Deswegen ist es ja gut das es für sowas MT gibt :D

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Anscheinend hast du nicht richtig mit gelesen ...

1. wie der Kollege über mir schon sagte habe ich für den Rotverstoß immerhin schon 2 Zeugen nämlich MICH und den Vordermann.

...

:rolleyes: :D

Ich hab es schon richtig gelesen:

Es gibt zwei Leute die mit Sicherheit sagen können, dass sie bei grün gefahren sind! Aber keiner der beiden kann sagen, dass der Flüchtige bei rot über die Ampel ist! :D

Themenstarteram 19. November 2009 um 17:54

Es könnte auch sein das es aufgrund einer Zeitverschiebung tatsächlich zu dieser Situation gekommen ist. Vielleicht war es kein silberner Kombi sondern ein De`Lorean ?

So einer mit Flux-Kompensator?:D

 

 

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