Unfall mit Fahrerflucht, gegenteilige Behauptung mit Anzeige
Guten Tag,
dies ist mein erster Post hier, bisher war ich nur interessierter Leser.
Nun zum Thema:
Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, bin danach zum Frisör gegangen und habe eingekauft, dies hat ca. 1 Std. gedauert. Danach habe ich an meinem Wagen einen Zettel gefunden, mit der Nachricht, dass ich einen Schaden verursacht hätte und einer Telefonnr.
Ich habe diese Nr. dann angerufen und mich erkundigt was es damit auf sich hat. Die Frau des "Unfallopfers" ist ans Telefon gegangen und ist insgesamt agressiv aufgetreten und hat von mir gefordert den Schaden zu ersetzen, ausserhalb der Versicherung, zuerst normal später zunehmend drohend und agressiv.
Daraufhin habe ich erwidert den Schaden nicht begangen zu haben. Im weiteren Verlauf des Gesprächs hat die Frau sich verplappert und erwähnt ihr Mann habe eine Gehbehinderung und ich hätte sie eingeparkt. Dies implizierte natürlich die eigene Schuldigkeit. Daraufhin habe ich die Frau damit konfrontiert und gesagt, dass es die eigene Schuld ist wenn man leute beim aussteigen mit der Tür rammt. Kurz darauf und nach weiteren unfreundlichen Kommentaren ihrerseits habe ich aufgelegt und die Polizei angerufen.
Zu dieser Zeit habe ich mich immer noch am Unfallort befunden, die Polzei angerufen und diese haben dann den Schaden aufgenommen. Die Polizisten faden die geschichte recht skuril und haben sich auchgewundert warum die Geschädigten den Tatort verlassen haben. Ich habe gesagt mir ist der minimale Schaden an meinem alten Opel Corsa, Wert 600€, relativ egal. Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen und die Polzei einschalten.
Nun habe ich eine Anzeige bekommen wegen Fahrerflucht und Beleidigung, die Opfer haben zudem 3 Zeugen angegeben.
Ich überlege eine Gegenanzeige wegen Fahrerflucht und Nötigung am Telefon zu stellen.
Die Frage ist nun, wie sollte ich hier weiter handeln, was habe ich zu befürchten?
Beste Antwort im Thema
So bin direkt Dienstag beim Anwalt gewesen, der sagt auch, dass die Fahrerflucht komplett haltlos ist und wahrscheinlich die Gegenpartei im weiteren Verlauf angezeigt wird und/oder dass das Verfahren eingestellt wird. Wegen der Beleidigung holt er erstmal Akteneinsicht und schaut was dort überhaupt angegeben ist. 3 Zeugen sind wahrscheinlich das alte Ehepaar und bekannte/verwandte meint er bezüglich des telefonats.
Falls Zeugen bezüglich der Fahrerflucht aussagen will er von ihnen eine Täterbeschreibung, wie sehe ich aus, dick, dünn, haarfarbe, 2 Meter, 1,20m, Brille, Kleidung? etc. Was sie natürlich nicht wissen
151 Antworten
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 15:23:04 Uhr:
Man darf sich später nicht wundern, wenn solche Menschen auf Grund dieser Erfahrung dann lieber mal wegsehen. Für den Geschädigten, den es dann trifft aber sehr ärgerlich, wenn ein Zeuge da wäre, der aber aus dieser Erfahrung heraus lieber nichts sagt.
Aber jeder so wie er will.
Besser ein Zeuge der aus Erfahrung dann nicht aussagt wenn er nichts gesehen hat, als ein sogenannter Knallzeuge der nichts gesehen hat, aber sich etwas zusammenreimt und das als gesehen darstellt.
Im Falle dieser Zeugin wärst Du also der Ansicht, das deren Aussage also ok war, weil nur fahrlässig und nicht vorsätzlich falsch war.
So lese ich das zumindest - es kann ja sein das Du wieder etwas anderes schreibst als Du meinst.
Wenn ich etwas nur gehört habe und das dann als gesehen Aussage ist das nicht nur fahrlässig.
So sieht das jedenfalls der Staatsanwalt. Wie ich herausgelesen habe, bist Du Polizist und hast da die fundiertere juristische Ausbildung als der Staatsanwalt.
Für mich war das etwas mehr als nur ärgerlich, es hätte bei einer Anzeige wegen Fahrerflucht sicher den Führerschein gekostet.
Die Gerichtsverhandlung fällt nun wie ich grade erfahren habe aus, weil die Zeugin den vorangegangenem Strafbefehl des Gerichts nun doch akzeptiert hat.
Ich bin gleich noch einmal in der Stadt unterwegs und kann ein Foto von den ach so tollen Pollern einstellen.
Nach einer absolut sinnlosen Änderung der Fahrtrichtung der seit 10 Jahren so bestehenden Einkaufseinbahnstrasse hat die Stadt diese Poller dort aufgestellt weil die gepflasterte Fahrbahnmarkierung der vorher gekennzeichneten Parkplätze nicht mehr passte.
Man darf dort trotzdem parken wenn man zwischen die Poller passt, da dort kein Parkverbot ist.
Die Poller werden im Stundentakt umgefahren und von der Stadt immer wieder von 2 kräftigen Männern gradegebogen, bis die bei 20sten Mal gradebiegen endlich auf Grund von Materialermüdung abbrechen.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 16:08:28 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 15:23:04 Uhr:
Man darf sich später nicht wundern, wenn solche Menschen auf Grund dieser Erfahrung dann lieber mal wegsehen. Für den Geschädigten, den es dann trifft aber sehr ärgerlich, wenn ein Zeuge da wäre, der aber aus dieser Erfahrung heraus lieber nichts sagt.
Aber jeder so wie er will.Besser ein Zeuge der aus Erfahrung dann nicht aussagt wenn er nichts gesehen hat, als ein sogenannter Knallzeuge der nichts gesehen hat, aber sich etwas zusammenreimt und das als gesehen darstellt.
Im Falle dieser Zeugin wärst Du also der Ansicht, das deren Aussage also ok war, weil nur fahrlässig und nicht vorsätzlich falsch war.
So lese ich das zumindest - es kann ja sein das Du wieder etwas anderes schreibst als Du meinst.
Nach dem letzten schwachsinnigen Satz hab ich aufgehört zu lesen. Du verstehst es nicht. Den Blödsinn tu ich mir nicht länger an. Mach was du willst und gut ist.
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 24. August 2017 um 18:02:52 Uhr:
Bitte mehr persönliche Streitereien, die sind viel unterhaltsamer als dieser langweilige Fall hier!
Nö.
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Zitat:
@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 16:21:53 Uhr:
Zitat:
Nach dem letzten schwachsinnigen Satz hab ich aufgehört zu lesen. Du verstehst es nicht. Den Blödsinn tu ich mir nicht länger an. Mach was du willst und gut ist.
Einfach genial wenn man jemanden zitiert und der es als Schwachsinn abtut.
Jedenfalls hat er wohl erkannt was er da so geschrieben hat.
Hier noch die versprochenen Fotos der Poller. Bild 1 alte Version und Bild 2 die neue Version die es seit 2 Tagen gibt. Zumindest hat die neue Version den Vorteil stabiler zu sein und hinterlässt brauchbare Spuren an den Fahrzeugen. Nach nur 2 Tagen hat die neue Version allerdings schon einige Kampfspuren abbekommen.
Liegt wohl daran das die neuen Poller jetzt 15 cm kürzer sind und noch leichter übersehen werden können, da die jetzt noch besser an die Farbe der dahinterliegenden Fläche angepasst sind.
Hier kann man auch schön sehen das die Strasse schwarz gepflastert und die ehemaligen Parkflächen hell gepflastert sind.
Da hat jemand in der Verwaltung ganz scharf nachgedacht und die Sache verschlimmbessert.
seit 2 1/2 Seiten Jojo1956, metalhead79 und AS60. Da haben sich die richtigen drei gefunden, ob das noch aufhört?
Och, die zwei eigentlichen Streithähne reichen schon. Aber ich habe durchaus das eine oder andere gelernt. Aus den Ausführungen beider.
Kinder, lasst es jetzt gut sein. Hm?
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 24. August 2017 um 18:41:21 Uhr:
seit 2 1/2 Seiten Jojo1956, metalhead79 und AS60. Da haben sich die richtigen drei gefunden, ob das noch aufhört?
Für mich ist alles geschrieben, die Zeugin hat entgegen der 99,9 Prozent sicheren Meinung von AS60 Ihre Strafe bekommen und ich hab grad noch die versprochenen Fotos nachgeliefert.
Das die Poller auf Bild 1 keine Geräusche von sich geben wenn man die mit dem Fahrzeug langsam verbiegt sollte ja auch jedem Klar sein. Edelstahlrohr mit nur 5 cm Durchmesser taugt eben nichts als Absperrung.
Beim Gerichtstermin auf den mein Anwalt sich schon gefreut hatte, wäre die zweite Aussage mit dem Geräusch dann auch auseinandergenommen worden. Die Örtlichkeit liegt grade mal 50 m vom Gericht entfernt und er hatte schon einen Ortstermin beantragt um zu zeigen das man diese Poller auch ganz ohne Fahrzeug und geräuschlos verbiegen kann.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 24. August 2017 um 18:41:21 Uhr:
seit 2 1/2 Seiten Jojo1956, metalhead79 und AS60. Da haben sich die richtigen drei gefunden, ob das noch aufhört?
Hat schon aufgehört😉
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 11:36:49 Uhr:
Die Anzeige war natürlich nicht sinnlos und wurde nicht eingestampft, sondern es ist diese Woche noch der Termin für die Verhandlung.
Darf man fragen, was aus dem Termin geworden ist?
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. September 2017 um 12:06:41 Uhr:
Zitat:
Darf man fragen, was aus dem Termin geworden ist?
Das kann man doch weiter oben nachlesen.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 18:33:07 Uhr:
Bild 2 die neue Version die es seit 2 Tagen gibt.......
Merkwürdig, dass die Steinfugen schon nach der Renovierung des neuen Poller innerhalb von zwei Tagen genauso mit Moos und Schmutz besetzt sind wie die Steinfläche auf Bild 1 und man keinen Unterschied bzw. eine neue Pflasterung erkennt.
Es ist nicht dieselbe Stelle auf den Fotos. Und eventuell wurde beim Austausch das Fundament des alten Pollers weitergenutzt, so dass die umliegenden Steine nicht angefasst werden mussten.
Zitat:
@Rep-Serv schrieb am 4. September 2017 um 10:39:42 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 18:33:07 Uhr:
Bild 2 die neue Version die es seit 2 Tagen gibt.......Merkwürdig, dass die Steinfugen schon nach der Renovierung des neuen Poller innerhalb von zwei Tagen genauso mit Moos und Schmutz besetzt sind wie die Steinfläche auf Bild 1 und man keinen Unterschied bzw. eine neue Pflasterung erkennt.
Und das Rinnsal zwischen Fußweg und Strasse ist auch verschwunden!
Schon komisch. 😉
Gruß,
der_Nordmann