Unfall mit Fahrerflucht, gegenteilige Behauptung mit Anzeige
Guten Tag,
dies ist mein erster Post hier, bisher war ich nur interessierter Leser.
Nun zum Thema:
Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, bin danach zum Frisör gegangen und habe eingekauft, dies hat ca. 1 Std. gedauert. Danach habe ich an meinem Wagen einen Zettel gefunden, mit der Nachricht, dass ich einen Schaden verursacht hätte und einer Telefonnr.
Ich habe diese Nr. dann angerufen und mich erkundigt was es damit auf sich hat. Die Frau des "Unfallopfers" ist ans Telefon gegangen und ist insgesamt agressiv aufgetreten und hat von mir gefordert den Schaden zu ersetzen, ausserhalb der Versicherung, zuerst normal später zunehmend drohend und agressiv.
Daraufhin habe ich erwidert den Schaden nicht begangen zu haben. Im weiteren Verlauf des Gesprächs hat die Frau sich verplappert und erwähnt ihr Mann habe eine Gehbehinderung und ich hätte sie eingeparkt. Dies implizierte natürlich die eigene Schuldigkeit. Daraufhin habe ich die Frau damit konfrontiert und gesagt, dass es die eigene Schuld ist wenn man leute beim aussteigen mit der Tür rammt. Kurz darauf und nach weiteren unfreundlichen Kommentaren ihrerseits habe ich aufgelegt und die Polizei angerufen.
Zu dieser Zeit habe ich mich immer noch am Unfallort befunden, die Polzei angerufen und diese haben dann den Schaden aufgenommen. Die Polizisten faden die geschichte recht skuril und haben sich auchgewundert warum die Geschädigten den Tatort verlassen haben. Ich habe gesagt mir ist der minimale Schaden an meinem alten Opel Corsa, Wert 600€, relativ egal. Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen und die Polzei einschalten.
Nun habe ich eine Anzeige bekommen wegen Fahrerflucht und Beleidigung, die Opfer haben zudem 3 Zeugen angegeben.
Ich überlege eine Gegenanzeige wegen Fahrerflucht und Nötigung am Telefon zu stellen.
Die Frage ist nun, wie sollte ich hier weiter handeln, was habe ich zu befürchten?
Beste Antwort im Thema
So bin direkt Dienstag beim Anwalt gewesen, der sagt auch, dass die Fahrerflucht komplett haltlos ist und wahrscheinlich die Gegenpartei im weiteren Verlauf angezeigt wird und/oder dass das Verfahren eingestellt wird. Wegen der Beleidigung holt er erstmal Akteneinsicht und schaut was dort überhaupt angegeben ist. 3 Zeugen sind wahrscheinlich das alte Ehepaar und bekannte/verwandte meint er bezüglich des telefonats.
Falls Zeugen bezüglich der Fahrerflucht aussagen will er von ihnen eine Täterbeschreibung, wie sehe ich aus, dick, dünn, haarfarbe, 2 Meter, 1,20m, Brille, Kleidung? etc. Was sie natürlich nicht wissen
151 Antworten
So weit mir bekannt wird Unfallflucht, weil Straftat automatisch geahndet, ohne, daß die betroffene Privatperson das zur Anzeige bringen muß.
Nun, wer genau hat nun eine Strafanzeige gegen den TE gestellt?
Liegt überhaupt irgend ein Wisch vor, oder sind es nur akustische Telefonwellen???
HTC
Nun er schreibt im Eröffnungsbeitrag, dass er eine Anzeige bekommen hat. Hört sich für mich wie was schriftliches an. Fahrerflucht wird aber nicht das Problem sein, sein Wagen stand ja noch auf dem Platz. Kein Gericht der Welt würde hier von Fahrerflucht ausgehen. Wie sollte er sonst den Zettel von der gegnerischen Partei bekommen haben. Da haben die "Anzeiger" nicht nachgedacht.
Bei der Fahrerflucht geht es nicht darum ob sich das Fahrzeug vom Unfallort entfernt, sondern ob der Fahrer das tut. Deshalb ist dein Beitrag leicht am Thema vorbei.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 22. August 2017 um 11:51:30 Uhr:
..... sein Wagen stand ja noch auf dem Platz. Kein Gericht der Welt würde hier von Fahrerflucht ausgehen.
Bei Fahrerflucht nach Alkoholkonsum kommt so etwas sehr häufig vor, das nur der Fahrer entschwindet.
Deine Aussage ist daher ziemlich Sinnfrei.
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Ist sie nicht. Auch Richter leben in dieser Welt (Ihr anscheinend nicht). Er ist einfach etwas einkaufen gegangen und war dann wieder am Fahrzeug. Er hat (wenn er es wirklich war) den Schaden nicht bemerkt, was man bei der kleinen Schramme am Spiegel auch plausibel machen kann. Meiner Exfreundin ist ein ganz ähnlicher Fall untergekommen. Mit der Tür Fahrzeug gestreift, dies auf Grund von etwas Terz mit dem eigenen Kind nicht bemerkt. Normal weiter gelaufen, den Einkaufswagen zurückgebracht und zum Auto gegangen (normales Tempo). Die aufgeregte gegnerische Partei war auch sofort mit Fahrerflucht dabei. Die Anzeige dazu führte ins Leere.
Sorry, aber immer schön auf dem Teppich bleiben. Als TE würde ich mir hier keine Sorgen machen, aber ist wie gesagt der Gang zum Anwalt ratsam.
Hierzu mal auch ein Link
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-nicht-bemerkt/
Die Schreckensszenarien, die hier wieder gezeichnet werden, spotten jeder Beschreibung. Vor allen Dingen wenn man den Schaden in den Kontext zieht. Für mich ist die Sache mit der angeblichen Beleidigung hier eher das Problem. Laut der Aussage des TE geben die "Anzeiger" hier drei Zeugen an. Das kann haarig werden, wenn sie sich alle gut einig sind. Muss man abwarten.
Halt die Anzeige wird aus mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt, die Anzeige wegen Fahrerflucht gibt die Polizie trotzdem ab.
Ich habe einen ähnlichen Fall gehabt und es wurde ebenfalls eingestellt. Du wirst halt mal zu einem Revier gerufen und dazu befragt, der Richter klärt das dann meist ohne Verhandlung.
Einen Eintrag hast du deswegen trotzdem, auch wenn dieser nicht im Führungzeugnis auftaucht.
HTC
Ich hatte mal ein ähnliches Szenario.Anruf von zuständiger Polizeidienststelle nach 10 Tagen !!
Vorwurf einer Fahrerflucht liegt an durch angeblich Geschädigter beim Rückwärts einparken.Ich habe der Polizei am Telefon gesagt, dass mir nichts bewusst war, ein anderes Auto beschädigt zu haben.Ich lehnte am Telefon jede weitere Stellungnahme ab.Dann erstmal guggen,am eigenen Fahrzeug, um eventuellen Schden bei mir festzustellen. Kein sichtbarer Schaden vorhanden.Dann angeblich Geschädigte angerufen (Tel-Nr von Polizei erhalten) Die Geschädigte war sichtlich erbost, wie ich mir das denn vorstelle,sie hätte zwei Zeugen, die meine Ein/oder Ausparkerei bildlich festgehalten hätten.Darauf hin hätte sie die Polizei gerufen (ich war schon wieder weg,wusste ja von nichts),Polizei vor Ort am Geschädigten KFZ keinen Schaden festgestellt,somit war eigentlich der Vorwurf von Fahrerflucht nicht mehr im Raum.3 Tage später Brief zur Anhörung einer Straftat, womit ich sofort einen Anwalt konsultierte.Dann nach einer Woche kam ein Sachverständigengutachter der gegnerischen Versicherung, um etwaige Schadenspuren bei mir zu sichern.Aussagen, ob er was findet, dürfte er mir gegenüber nicht machen.Das war am 16.Tag nach Ereignis. Der Sachverständigte sagte mir auch, am gegnerischen Fahrzeug seinen in einer Fachwerkstatt festgestellt worden,dass einige Plastik-Halteclipse hinter der Stosstange gebrochen seien.(Schadenhöhe: ca. 160,-€)
Jetzt kommts:.Die Staatsanwaltschaft schickt nach ca. 6-8 Wochen eine Mitteilung, wenn ich eine Spende an einen von denen genannten gemeinnützigen Verein in Höhe von 150,-€ bezahle, wird das Verfahren komplett eingestellt.Nach Rücksprache mit Anwalt habe ich das gemacht (war vielleicht ein Fehler ?) Aber ich wollte einfach nur meine Ruhe bei dem ganzen Desaster.Übrigens, hat meine KFZ-Vers. den angeblichen Schaden beglichen,es sollte eine Höherstufung meiner Haftpflicht erfolgen, wenn die Polizei sich dazu geäußert hätte,(aber Polizei hatte ja die Fahrerflucht meinerseits ausgeräumt,da am gegnerischen Fahrzeug durch die Beamten kein Schaden festgestellt wurde).Der ganze Vorgang liegt bis heute nach 13 Monaten zurück.Eine Höherstufung meiner Prämie ist bis heute noch nicht erfolgt,auch nicht nach jährlicher Versicherungsabrechnung.
Die Versicherungen zahlen kleine Beträge auch ohne das die Schuldfrage genau festgestellt wurde.
Ist für die Versicherung preiswerter als eine langwierige Schadenbearbeitung.
Wenn Du der Versicherung mitgeteilt hast, das Du nicht schuld bist wirst Du auch nicht hochgestuft.
Ich hab angeblich beim Rückwärtseinparken einen Poller umgefahren und von der Stadt eine Rechnung bekommen.
Na prima hab ich mir gedacht, hab ja den Poller in der Schaufensterscheibe beim Einparken gesehen und weiss genau das ich den nicht berührt hab. Der war vorher schon schief. Und eine Zeugin hatte ich auch im Auto.
Die angebliche Zeugin die auch bei der Stadt arbeitet hat das auch nicht gesehen sondern nur etwas * gehört *
Meine Versicherung hat die 50 € gezahlt und mich nicht hochgestuft.
Im Gegenzug durfte die Stadt dann fast 700 € für meinen Rechtsanwalt und den Gutachter bezahlen die ich schon beauftragt hatte und wodurch festgestellt wurde das es absolut keine Beschädigung an meinem Fahrzeug gab.
Eine Anzeige wegen falsche Anschuldigung gabs noch obendrauf und da darf ich nächste Woche als Zeuge zur Gerichtsverhandlung.
So bin direkt Dienstag beim Anwalt gewesen, der sagt auch, dass die Fahrerflucht komplett haltlos ist und wahrscheinlich die Gegenpartei im weiteren Verlauf angezeigt wird und/oder dass das Verfahren eingestellt wird. Wegen der Beleidigung holt er erstmal Akteneinsicht und schaut was dort überhaupt angegeben ist. 3 Zeugen sind wahrscheinlich das alte Ehepaar und bekannte/verwandte meint er bezüglich des telefonats.
Falls Zeugen bezüglich der Fahrerflucht aussagen will er von ihnen eine Täterbeschreibung, wie sehe ich aus, dick, dünn, haarfarbe, 2 Meter, 1,20m, Brille, Kleidung? etc. Was sie natürlich nicht wissen
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 23. August 2017 um 20:58:56 Uhr:
Meine Versicherung hat die 50 € gezahlt und mich nicht hochgestuft.
Muß grad lachen, weil man wegen 50 Euro die Versicherung beauftragt und deshalb hochgestuft wird. 🙂
Zitat:
@Geisslein schrieb am 24. August 2017 um 09:39:33 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 23. August 2017 um 20:58:56 Uhr:
Meine Versicherung hat die 50 € gezahlt und mich nicht hochgestuft.Muß grad lachen, weil man wegen 50 Euro die Versicherung beauftragt und deshalb hochgestuft wird. 🙂
Lesen, verstehen, antworten. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Davesi85 schrieb am 23. August 2017 um 22:51:11 Uhr:
So bin direkt Dienstag beim Anwalt gewesen, der sagt auch, dass die Fahrerflucht komplett haltlos ist und wahrscheinlich die Gegenpartei im weiteren Verlauf angezeigt wird und/oder dass das Verfahren eingestellt wird. Wegen der Beleidigung holt er erstmal Akteneinsicht und schaut was dort überhaupt angegeben ist. 3 Zeugen sind wahrscheinlich das alte Ehepaar und bekannte/verwandte meint er bezüglich des telefonats.
Falls Zeugen bezüglich der Fahrerflucht aussagen will er von ihnen eine Täterbeschreibung, wie sehe ich aus, dick, dünn, haarfarbe, 2 Meter, 1,20m, Brille, Kleidung? etc. Was sie natürlich nicht wissen
Hab ich ja genau so gesagt. Natürlich redet einem ein Anwalt auch immer ein bisschen nach dem Mund, will ja den Auftrag. Aber in diesem Fall ist die Fahrerflucht einfach kompletter Unsinn. Aber es ist natürlich ansich ärgerlich, dass man sich überhaupt um so einen Scheiss kümmern muss! Das mit der Beleidigung ist halt wegen der angeblichen 3 Zeugen problematisch, wird man sehen. Aber ich gehe davon aus, letztlich wird alles eingestellt werden.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 24. August 2017 um 09:39:33 Uhr:
Muß grad lachen, weil man wegen 50 Euro die Versicherung beauftragt und deshalb hochgestuft wird. 🙂
Lesen verstehen antworten ....
Ist doch klar, die Stadt hat mir eine Rechnung geschrieben und wollte mir sogar ohne Rechtsgrundlage einen Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Klar das ich einen Anwalt einschalte. Und der Anwalt hat den Schaden der Versicherung gemeldet und die Zeugenaussage mitgeschickt, damit diese die Zahlung ablehnt.
Wenn Du gelesen hast das ich von der Versicherung hochgestuft wurde - hast Du falsch gelesen.
Die Versicherung hat die 50 € bezahlt um die Sache vom Tisch zu haben ....
Die Stadt hat meine Gutachterkosten und Anwaltskosten zahlen dürfen ....
Die ( Knall) Zeugin hat eine Anzeige wegen falscher Beschuldigung bekommen.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 10:56:40 Uhr:
Die ( Knall) Zeugin hat eine Anzeige wegen falscher Beschuldigung bekommen.
Die völlig sinnlos ist und natürlich sofort eingestampft wird.
Edit:
Da hat dir bestimmt dein Anwalt zu geraten. Ein eventuelles Verfahren mehr, das er abrechnen kann. Oder bist du auf die Idee gekommen.
Die Zeugin hat guten Gewissens geglaubt, dass du den Poller schräg gestellt hast, weil sie irgendwas gehört hat. Mehr hat sie ja wohl nicht behauptet.
Sie hat sich wohl geirrt. Mehr nicht. Dass hat nicht im geringsten etwas mit einer Straftat zu tun.
Dann hätte sie schon wissentlich was falsches erzählen müssen.
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 11:20:47 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 10:56:40 Uhr:
Die ( Knall) Zeugin hat eine Anzeige wegen falscher Beschuldigung bekommen.
Die völlig sinnlos ist und natürlich sofort eingestampft wird.Edit:
Da hat dir bestimmt dein Anwalt zu geraten. Ein eventuelles Verfahren mehr, das er abrechnen kann. Oder bist du auf die Idee gekommen.
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Die Anzeige war natürlich nicht sinnlos und wurde nicht eingestampft, sondern es ist diese Woche noch der Termin für die Verhandlung.
Hab ich zuvor geschrieben - was liebe ich diese Schreiber, die immer nur den letzten Post lesen oder ein ausgeschnittenes Zitat aus einem Vorpost.
Ja, dazu hat mir mein Anwalt und guter Freund geraten. Es geht nicht um die Abrechnung eines Verfahrens, sondern darum das die Stadtverwaltung mir die Rechnung zugeschickt hat und mir vorerst sogar den Inhalt der Zeugenaussage nicht verraten wollte.
Die Versicherung wollte er als Partei mit ins Boot holen, damit sich die Stadtverwaltung erst mit der Versicherung auseinandersetzen muss. Er hat sich davon erhofft, das die Stadtverwaltung die entsprechende Zeugenaussage dann der Versicherung offenlegt was auch funktioniert hat.