Unfall mit Fahrerflucht, gegenteilige Behauptung mit Anzeige

Guten Tag,
dies ist mein erster Post hier, bisher war ich nur interessierter Leser.

Nun zum Thema:

Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, bin danach zum Frisör gegangen und habe eingekauft, dies hat ca. 1 Std. gedauert. Danach habe ich an meinem Wagen einen Zettel gefunden, mit der Nachricht, dass ich einen Schaden verursacht hätte und einer Telefonnr.

Ich habe diese Nr. dann angerufen und mich erkundigt was es damit auf sich hat. Die Frau des "Unfallopfers" ist ans Telefon gegangen und ist insgesamt agressiv aufgetreten und hat von mir gefordert den Schaden zu ersetzen, ausserhalb der Versicherung, zuerst normal später zunehmend drohend und agressiv.
Daraufhin habe ich erwidert den Schaden nicht begangen zu haben. Im weiteren Verlauf des Gesprächs hat die Frau sich verplappert und erwähnt ihr Mann habe eine Gehbehinderung und ich hätte sie eingeparkt. Dies implizierte natürlich die eigene Schuldigkeit. Daraufhin habe ich die Frau damit konfrontiert und gesagt, dass es die eigene Schuld ist wenn man leute beim aussteigen mit der Tür rammt. Kurz darauf und nach weiteren unfreundlichen Kommentaren ihrerseits habe ich aufgelegt und die Polizei angerufen.

Zu dieser Zeit habe ich mich immer noch am Unfallort befunden, die Polzei angerufen und diese haben dann den Schaden aufgenommen. Die Polizisten faden die geschichte recht skuril und haben sich auchgewundert warum die Geschädigten den Tatort verlassen haben. Ich habe gesagt mir ist der minimale Schaden an meinem alten Opel Corsa, Wert 600€, relativ egal. Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen und die Polzei einschalten.

Nun habe ich eine Anzeige bekommen wegen Fahrerflucht und Beleidigung, die Opfer haben zudem 3 Zeugen angegeben.

Ich überlege eine Gegenanzeige wegen Fahrerflucht und Nötigung am Telefon zu stellen.

Die Frage ist nun, wie sollte ich hier weiter handeln, was habe ich zu befürchten?

Beste Antwort im Thema

So bin direkt Dienstag beim Anwalt gewesen, der sagt auch, dass die Fahrerflucht komplett haltlos ist und wahrscheinlich die Gegenpartei im weiteren Verlauf angezeigt wird und/oder dass das Verfahren eingestellt wird. Wegen der Beleidigung holt er erstmal Akteneinsicht und schaut was dort überhaupt angegeben ist. 3 Zeugen sind wahrscheinlich das alte Ehepaar und bekannte/verwandte meint er bezüglich des telefonats.
Falls Zeugen bezüglich der Fahrerflucht aussagen will er von ihnen eine Täterbeschreibung, wie sehe ich aus, dick, dünn, haarfarbe, 2 Meter, 1,20m, Brille, Kleidung? etc. Was sie natürlich nicht wissen

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Zitat:

@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 11:36:49 Uhr:


Die Anzeige war natürlich nicht sinnlos und wurde nicht eingestampft, sondern es ist diese Woche noch der Termin für die Verhandlung.

Laß uns bitte wissen wie es aus geht (würde mich interessieren).

Vermutlich wird das Gericht aber zu der Ansicht kommen, daß die Anzeige nicht wissentlich falsch war (was IMHO die Voraussetzung für den Tatbestand ist).

Trotzdem war das mal ein Warnschuß, den ich so auch abgegeben hätte (die Denunzianten sollten sich halt wenigstens sicher sein und nicht nur auf blöd Anzeigen stellen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 10:56:40 Uhr:



Die Versicherung hat die 50 € bezahlt um die Sache vom Tisch zu haben ....

Die Stadt hat meine Gutachterkosten und Anwaltskosten zahlen dürfen ....

Die ( Knall) Zeugin hat eine Anzeige wegen falscher Beschuldigung bekommen.

Ich frage mich gerade, warum (d)eine Versicherung 50 Euro bezahlen soll, wenn Du den Schaden nicht verursacht hat.
Eine Versicherung zahlt doch nicht einfach so, damit die Sache einfach nur vom Tisch ist.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 24. August 2017 um 11:58:24 Uhr:


Ich frage mich gerade, warum (d)eine Versicherung 50 Euro bezahlen soll, wenn Du den Schaden nicht verursacht hat.
Eine Versicherung zahlt doch nicht einfach so, damit die Sache einfach nur vom Tisch ist.

Vermutlich wäre jeder weitere Schriftverkehr (für die ja ein Sachbearbeiter Zeit aufwenden muß) teuerer gewesen als die 50,- (für die man sowieso den Pfosten nicht gerichtet bekommt, also irgendwie klingt das schon nach Abzocke).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. August 2017 um 11:43:33 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 11:36:49 Uhr:


Die Anzeige war natürlich nicht sinnlos und wurde nicht eingestampft, sondern es ist diese Woche noch der Termin für die Verhandlung.

Laß uns bitte wissen wie es aus geht (würde mich interessieren).
Vermutlich wird das Gericht aber zu der Ansicht kommen, daß die Anzeige nicht wissentlich falsch war (was IMHO die Voraussetzung für den Tatbestand ist).
Trotzdem war das mal ein Warnschuß, den ich so auch abgegeben hätte (die Denunzianten sollten sich halt wenigstens sicher sein und nicht nur auf blöd Anzeigen stellen).

Gruß Metalhead

Genau das meine ich. Das weiß der Anwalt aber auch, dass das zu 99,9 Prozent so ausgehen wird. Das Tatbestandsmerkmal "wider besseres Wissen" wird man der Zeugin nicht nachweisen können.
Und ich empfinde es nicht als Denunziantentum wenn die Frau versucht, eine Person zu benennen, die ihrer Meinung nach einen Schaden verursacht hat. Gut. Sie hat sich geirrt. Passiert ihr aber nie wieder, weil sie mit Sicherheit das nächste Mal die Schnauze halten wird.
Und Jojo1956, der diese, meiner Meinung nach sinnfreie Anzeige ins Leben gerufen hat, gönne ich, dass der nächste Zeuge weg sieht, wenn man sein Auto zu Brei fährt. Könnte ja nach hinten losgehen und du stehst als Zeuge dann als Beschuldigter vor Gericht.
Und zur Klarstellung. Die Anzeige macht nicht die Zeugin, sondern der Verdacht einer Unfallflucht wird von Amts wegen verfolgt. Die Zeugin hat nur, vermutlich ihrem Gewissen folgend, einen Hinweis gegeben. Macht sie aber wie gesagt nie wieder.😠
So erzieht man die Leute zum Wegsehen, nur weil man aus gekränkter Eitelkeit sofort zum Anwalt rennt, der natürlich gerne auf den Zug aufspringt, obwohl ihm vermutlich bewußt ist, dass dann bei der Hauptverhandlung Schluß ist. Ob Freund oder nicht Freund. Er verdient an dem Schwachsinn.

Und @Jojo1956
Ich habe alles gelesen, mich nur noch nicht eingemischt.
Der Ausgang interessiert mich ebenfalls, obwohl ich es mir denken kann.
Oder kennt die Zeugin dich und hat irgendeinen Grund, dich zu beschuldigen. Dann würde die ganze Sache Sinn machen und ich revidiere meine Aussage.
Aber auch nur dann.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 24. August 2017 um 11:58:24 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 10:56:40 Uhr:



Die Versicherung hat die 50 € bezahlt um die Sache vom Tisch zu haben ....

Die Stadt hat meine Gutachterkosten und Anwaltskosten zahlen dürfen ....

Die ( Knall) Zeugin hat eine Anzeige wegen falscher Beschuldigung bekommen.

Ich frage mich gerade, warum (d)eine Versicherung 50 Euro bezahlen soll, wenn Du den Schaden nicht verursacht hat.
Eine Versicherung zahlt doch nicht einfach so, damit die Sache einfach nur vom Tisch ist.

Kann ich mir auch nicht vorstellen. Vielleicht sollte sich hier mal ein Versicherungsexperte dazu äußern, ob so was gängige Praxis ist.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 12:36:29 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. August 2017 um 11:43:33 Uhr:



Laß uns bitte wissen wie es aus geht (würde mich interessieren).
Vermutlich wird das Gericht aber zu der Ansicht kommen, daß die Anzeige nicht wissentlich falsch war (was IMHO die Voraussetzung für den Tatbestand ist).
Trotzdem war das mal ein Warnschuß, den ich so auch abgegeben hätte (die Denunzianten sollten sich halt wenigstens sicher sein und nicht nur auf blöd Anzeigen stellen).

Gruß Metalhead

Genau das meine ich. Das weiß der Anwalt aber auch, dass das zu 99,9 Prozent so ausgehen wird. Das Tatbestandsmerkmal "wider besseres Wissen" wird man der Zeugin nicht nachweisen können.
Und ich empfinde es nicht als Denunziantentum wenn die Frau versucht, eine Person zu benennen, die ihrer Meinung nach einen Schaden verursacht hat. Gut. Sie hat sich geirrt. Passiert ihr aber nie wieder, weil sie mit Sicherheit das nächste Mal die Schnauze halten wird.
Und Jojo1956, der diese, meiner Meinung nach sinnfreie Anzeige ins Leben gerufen hat, gönne ich, dass der nächste Zeuge weg sieht, wenn man sein Auto zu Brei fährt. Könnte ja nach hinten losgehen und du stehst als Zeuge dann als Beschuldigter vor Gericht.

Das Tatbestandsmerkmal "wider besseres Wissen" kann man sehr wohl nachweisen, wenn man die Zeugin ( die ein Geräusch 20 m entfernt hinter sich gehört hat und daraufhin mich als Täter bezeichnete ) danach im Beisein einer weiteren Zeugin gebeten hat zurückzukommen und sich das einmal anzusehen und diese das dann nicht gemacht hat.

Wie Du auf den Gedanken kommst, ich würde, wenn bei einem eigenen späteren Unfall bei dem ein Zeuge wegschaut vom Zeugen zum Beschuldigten mutieren ist für mich allerdings nicht nachvollziehbar.
Danke jedenfalls für Deine boshaften Wünsche - Dein schlechtes Karma wird Dich irgendwann schon einmal einholen.

Bei mir gibt es wenn ich Zeuge bin, bei einem kleinen Unfall einfach eine Visitenkarte an beide Beteiligte ohne das ich irgendwelche Meinungen äussere. Eine Aussagen mache ich nur der Polizei gegenüber und nicht an einen eventuellen Anspruchsteller.

PS Es ging bei meinem Fall nicht um Unfallflucht, was mir die Stadtverwaltung nur als Option in Aussicht gestellt hat wenn ich nicht zahle, sondern um die Begleichung einer Rechnung für einen nicht verursachten Schaden. Als mir dann die Stadtverwaltung ohne Gerichtsbeschluss den Gerichtsvollzieher geschickt hat, habe ich den Anwalt eingeschaltet und deshalb hatte die Stadt dann die Anwalts und Gutachterkosten an der Backe.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 12:36:29 Uhr:


Genau das meine ich. Das weiß der Anwalt aber auch, dass das zu 99,9 Prozent so ausgehen wird. Das Tatbestandsmerkmal "wider besseres Wissen" wird man der Zeugin nicht nachweisen können.
Und ich empfinde es nicht als Denunziantentum wenn die Frau versucht, eine Person zu benennen, die ihrer Meinung nach einen Schaden verursacht hat. Gut. Sie hat sich geirrt. Passiert ihr aber nie wieder, weil sie mit Sicherheit das nächste Mal die Schnauze halten wird.

Doch, es ist Denunziantentum. Denn sie hat es ja nicht gesehen, sonst wäre es der Beitragersteller ja gewesen. Wenn man jemanden anzeigt, sollte man es auch zu 100% gesehen haben. Der Beschreibung nach wird sie NACH dem Vorfall hingeschaut haben, und schaute nicht WÄHREND des Vorfalls (der ja keiner war) darauf.

Genau das ist ds Problem. Und dann kommt immer das Totschlagargument Zivilcourage. Wenn ich einem Menschen etwas anlasten möchte, sollte ich als Zivilist auch im Moment der Tat Zeuge sein, und nicht (egal wie kurz) danach.

Natürlich kann man der Polizei einen Verdacht schildern, aber hier scheint die Dame ja beim Amt beschäftigt, und die Rechnung (für was sollen die 50,-€ denn eigentlich reichen?) kam prompt.
Das ist schon eine etwas andere Hausnummer und da hätte ich zu 100% auch eine Anzeige gemacht (sowas geht mal gar nicht).

Gruß Metalhead

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 13:05:32 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 12:36:29 Uhr:


Genau das meine ich. Das weiß der Anwalt aber auch, dass das zu 99,9 Prozent so ausgehen wird. Das Tatbestandsmerkmal "wider besseres Wissen" wird man der Zeugin nicht nachweisen können.
Und ich empfinde es nicht als Denunziantentum wenn die Frau versucht, eine Person zu benennen, die ihrer Meinung nach einen Schaden verursacht hat. Gut. Sie hat sich geirrt. Passiert ihr aber nie wieder, weil sie mit Sicherheit das nächste Mal die Schnauze halten wird.
Und Jojo1956, der diese, meiner Meinung nach sinnfreie Anzeige ins Leben gerufen hat, gönne ich, dass der nächste Zeuge weg sieht, wenn man sein Auto zu Brei fährt. Könnte ja nach hinten losgehen und du stehst als Zeuge dann als Beschuldigter vor Gericht.

Das Tatbestandsmerkmal "wider besseres Wissen" kann man sehr wohl nachweisen, wenn man die Zeugin ( die ein Geräusch 20 m entfernt hinter sich gehört hat und daraufhin mich als Täter bezeichnete ) danach im Beisein einer weiteren Zeugin gebeten hat zurückzukommen und sich das einmal anzusehen und diese das dann nicht gemacht hat.

Wir werden sehen

Zitat:

Wie Du auf den Gedanken kommst, ich würde, wenn bei einem eigenen späteren Unfall bei dem ein Zeuge wegschaut vom Zeugen zum Beschuldigten mutieren ist für mich allerdings nicht nachvollziehbar.
Danke jedenfalls für Deine boshaften Wünsche - Dein schlechtes Karma wird Dich irgendwann schon einmal einholen.

Wie sagtest du doch treffend? Lesen und verstehen. Ich sprech vom Zeugen der sich meldet, sich aber irrt und dann plötzlich Beschuldigter ist.

Zitat:

Bei mir gibt es wenn ich Zeuge bin, bei einem kleinen Unfall einfach eine Visitenkarte an beide Beteiligte ohne das ich irgendwelche Meinungen äussere. Eine Aussagen mache ich nur der Polizei gegenüber und nicht an einen eventuellen Anspruchsteller.

Macht natürlich einen Unterschied, wenn du die Aussage gegenüber der Polizei machst. 😕 Und die Zeugin hat dich als Täter vermutet und dass vermutlich auch geäußert. Dementsprechend hat es sich mit "wider besseres Wissen". Mich würde mal die genaue Aussage interessieren. Hat sie dich konkret beschuldigt oder hat sie gesagt, dass hat geknallt und der ist da weg gefahren. der muss das gewesen sein. Ist ein kleiner Unterschied.

Aber egal. Wenn du dich dabei besser fühlst, lass sie die ganze Härte des Gesetzes spüren😁 Was du damit geschafft hast: Die meldet sich nicht mehr, auch wenn sie mal mehr als Knallzeugin sein sollte.

Ich warte dann mal in Ruhe auf mein Karma.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 14:10:40 Uhr:

Wie sagtest du doch treffend? Lesen und verstehen. Ich sprech vom Zeugen der sich meldet, sich aber irrt und dann plötzlich Beschuldigter ist.

Du bist schon ein Weltmeister im Worteverdrehen - nur das Du jetzt Dein eigenen Worte im nachhinein anders darstellst.

Du hast Geschrieben :
***Und Jojo1956, der diese, meiner Meinung nach sinnfreie Anzeige ins Leben gerufen hat, gönne ich, dass der nächste Zeuge weg sieht, wenn man sein Auto zu Brei fährt. Könnte ja nach hinten losgehen und du stehst als Zeuge dann als Beschuldigter vor Gericht.***

Das Du jetzt behauptest etwas anderes geschrieben zu haben ist für jeden der gelernt hat in einem Beitrag zu scrollen doch schon etwas lächerlich.
Ein an den Haaren herbeigezogener Versuch Deine Aussagen im Nachhinein irgendwie zu begründen.
Willst Du jetzt jemandem weismachen das du mit dem *DU* jetzt die Zeugin gemeint hast die nur etwas gehört hat ?
Zur Erinnerung, es ging um eine Zeugin die nichts gesehen hat und auf Grund eines Geräusches etwas gemutmasst hat und daraufhin der Stadtverwaltung einen Tatbestand geschildert hat.

@Jojo 1956
Jetzt noch mal im Ernst. Man sollte in solchen Fällen wirklich die Kirche im Dorf lassen. Wenn alle nicht wissentlich falsch gemachten Zeugenaussagen, die ich in meinem Leben aufgenommen und protokolliert habe, zur Anzeige gebracht worden wären, kämen die Gerichte gar nicht mehr nach. Die Ausnahme ist wirklich die wissentlich falsche Aussage, die dann auch verfolgt werden sollte. Die gibt's aber eigentlich nur, wenn man sich untereinander kennt und einer dem anderen eins auswischen will.
Dass hier auf Grund der Aussage der Frau weiter ermittelt und du schließlich als Beschuldigter behandelt wurdest, ist ärgerlich aber nicht mehr zu ändern.
Heutzutage kann man froh sein, wenn sich überhaupt noch Leute als Zeuge zur Verfügung stellen. Wenn ich dann als Zeuge noch damit rechnen muss, dass, bei einem Irrtum meinerseits ich als Beschuldigter da stehe, wird sich bald niemand mehr melden.
Wie gesagt. Ermittlungen und Anzeigenerstattung erfolgen immer durch die Behörde. Der Zeuge gibt natürlich den Hinweis, der dann durch die Ermittlungsbehörden dementsprechend bewertet wird.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 14:24:21 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 14:10:40 Uhr:


Wie sagtest du doch treffend? Lesen und verstehen. Ich sprech vom Zeugen der sich meldet, sich aber irrt und dann plötzlich Beschuldigter ist.
[/quote

Du bist schon ein Weltmeister im Worteverdrehen - nur das Du jetzt Dein eigenen Worte im nachhinein anders darstellst.

Du hast Geschrieben :
***Und Jojo1956, der diese, meiner Meinung nach sinnfreie Anzeige ins Leben gerufen hat, gönne ich, dass der nächste Zeuge weg sieht, wenn man sein Auto zu Brei fährt. Könnte ja nach hinten losgehen und du stehst als Zeuge dann als Beschuldigter vor Gericht.***

Das Du jetzt behauptest etwas anderes geschrieben zu haben ist für jeden der gelernt hat in einem Beitrag zu scrollen doch schon etwas lächerlich.
Ein an den Haaren herbeigezogener Versuch Deine Aussagen im Nachhinein irgendwie zu begründen.
Willst Du jetzt jemandem weismachen das du mit dem *DU* jetzt die Zeugin gemeint hast die nur etwas gehört hat ?

Man kann es auch übertreiben.
Für mich ist das eindeutig. Aber für dich noch mal. ich meine damit,
"Wenn ich aussage, könnte es nach hinten losgehen........................" das wird dann jeder Zeuge sagen, der schon mal wegen falscher Verdächtigung angezeigt wurde und die Klappe halten.
Aber wenn man was falsch lesen will.................

Egal. Zeig du weiterhin zusammen mit deinem Freund dem Anwalt die Leute an und warte auf das Ergebnis. Der Anwalt hat auf jeden Fall was davon.
Und ich bin mir sicher, dass das mit einer Einstellung des Verfahrens bzw. Freispruch für die Dame endet.
Ich hoffe wir werden das hier erfahren.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 14:29:50 Uhr:


@Jojo 1956
Jetzt noch mal im Ernst. Man sollte in solchen Fällen wirklich die Kirche im Dorf lassen. Wenn alle nicht wissentlich falsch gemachten Zeugenaussagen, die ich in meinem Leben aufgenommen und protokolliert habe, zur Anzeige gebracht worden wären, kämen die Gerichte gar nicht mehr nach. Die Ausnahme ist wirklich die wissentlich falsche Aussage, die dann auch verfolgt werden sollte. Die gibt's aber eigentlich nur, wenn man sich untereinander kennt und einer dem anderen eins auswischen will.
Dass hier auf Grund der Aussage der Frau weiter ermittelt und du schließlich als Beschuldigter behandelt wurdest, ist ärgerlich aber nicht mehr zu ändern.
Heutzutage kann man froh sein, wenn sich überhaupt noch Leute als Zeuge zur Verfügung stellen. Wenn ich dann als Zeuge noch damit rechnen muss, dass, bei einem Irrtum meinerseits ich als Beschuldigter da stehe, wird sich bald niemand mehr melden.
Wie gesagt. Ermittlungen und Anzeigenerstattung erfolgen immer durch die Behörde. Der Zeuge gibt natürlich den Hinweis, der dann durch die Ermittlungsbehörden dementsprechend bewertet wird.

Du gehst von falschen Voraussetzungen aus.
Es gab keine Polizei die gerufen wurde, sondern die Zeugin ist zur Ihrem Arbeitgeber ( der Stadtverwaltung) gegangen und hat dort einen Sachverhalt geschildert, der nicht zutreffend war.
Sie hat etwas vermutet und hatte Gelegenheit sich davon zu überzeugen das die Vermutung nicht richtig war. Das hat Sie unterlassen und der Stadtverwaltung Ihre Version erzählt.
Die Stadtverwaltung hat nach meiner Ablehnung der Zahlung mit einer Anzeige wegen Unfallflucht gedroht.
Erst auf Diskrepanzen hin, das die in Ihrer Geschichte angegebene Laufrichtung als Fussgängerin definitiv vom Tatort hinwegging und Sie vorher schon angegeben hat, das Sie das aus 20 m Entfernung gesehen hätte und inzwischen ein Gutachter bestätigt hat, das an meinem Fahrzeug absolut keine Beschädigung war, hat Sie 2 Wochen später eingeräumt, das Sie den Tathergang nur akustisch wahrgenommen hätte.
Der Gutachter hat auch bestätigt das so ein Edelstahlpfosten in hochglanzpoliert und mit nur 5 cm Durchmesser absolut kein Geräusch beim langsamen dagegenfahren verursacht.

Die beiden Zeugenaussagen liegen schriftlich vor und widersprechen sich nun einmal.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 24. August 2017 um 14:46:07 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 14:29:50 Uhr:


@Jojo 1956
Jetzt noch mal im Ernst. Man sollte in solchen Fällen wirklich die Kirche im Dorf lassen. Wenn alle nicht wissentlich falsch gemachten Zeugenaussagen, die ich in meinem Leben aufgenommen und protokolliert habe, zur Anzeige gebracht worden wären, kämen die Gerichte gar nicht mehr nach. Die Ausnahme ist wirklich die wissentlich falsche Aussage, die dann auch verfolgt werden sollte. Die gibt's aber eigentlich nur, wenn man sich untereinander kennt und einer dem anderen eins auswischen will.
Dass hier auf Grund der Aussage der Frau weiter ermittelt und du schließlich als Beschuldigter behandelt wurdest, ist ärgerlich aber nicht mehr zu ändern.
Heutzutage kann man froh sein, wenn sich überhaupt noch Leute als Zeuge zur Verfügung stellen. Wenn ich dann als Zeuge noch damit rechnen muss, dass, bei einem Irrtum meinerseits ich als Beschuldigter da stehe, wird sich bald niemand mehr melden.
Wie gesagt. Ermittlungen und Anzeigenerstattung erfolgen immer durch die Behörde. Der Zeuge gibt natürlich den Hinweis, der dann durch die Ermittlungsbehörden dementsprechend bewertet wird.

Sie hat etwas vermutet und hatte Gelegenheit sich davon zu überzeugen das die Vermutung nicht richtig war. Das hat Sie unterlassen und der Stadtverwaltung Ihre Version erzählt.

Du sagst es selber. Sie hat es vermutet und nicht wissentlich falsch erzählt. Und die Unterlassung ihre Aussage hinsichtlich der Wahrheit zu überprüfen impliziert das "wider besseres Wissen" auch nicht.

Aber jetzt soll es auch reichen.

Ich weiß nur, dass die Polizei und die Behörde auf Zeugen angewiesen sind. Die Glaubhaftigkeit der Zeugen ist natürlich zu prüfen, genauso wie der angegebene Sachverhalt. Aber eine Zeugin die sich vertan hat oder fahrlässig und keinesfalls absichtlich etwas in ihre Beobachtung hinein fantasiert ist fast schon normal und sollte nicht gleich verfolgt werden. Wobei hier immer noch für mich das wichtigste Tatbestandsmerkmal fehlt.

Man darf sich später nicht wundern, wenn solche Menschen auf Grund dieser Erfahrung dann lieber mal wegsehen. Für den Geschädigten, den es dann trifft aber sehr ärgerlich, wenn ein Zeuge da wäre, der aber aus dieser Erfahrung heraus lieber nichts sagt.

Aber jeder so wie er will.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. August 2017 um 15:23:04 Uhr:


Du sagst es selber. Sie hat es vermutet und nicht wissentlich falsch erzählt.

Und auf dieser Grundlage gleich eine Rechnung geschrieben (bzw. schreiben lassen). 😉

Gruß Metalhead

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