Unfall mit Fahrerflucht, gegenteilige Behauptung mit Anzeige

Guten Tag,
dies ist mein erster Post hier, bisher war ich nur interessierter Leser.

Nun zum Thema:

Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, bin danach zum Frisör gegangen und habe eingekauft, dies hat ca. 1 Std. gedauert. Danach habe ich an meinem Wagen einen Zettel gefunden, mit der Nachricht, dass ich einen Schaden verursacht hätte und einer Telefonnr.

Ich habe diese Nr. dann angerufen und mich erkundigt was es damit auf sich hat. Die Frau des "Unfallopfers" ist ans Telefon gegangen und ist insgesamt agressiv aufgetreten und hat von mir gefordert den Schaden zu ersetzen, ausserhalb der Versicherung, zuerst normal später zunehmend drohend und agressiv.
Daraufhin habe ich erwidert den Schaden nicht begangen zu haben. Im weiteren Verlauf des Gesprächs hat die Frau sich verplappert und erwähnt ihr Mann habe eine Gehbehinderung und ich hätte sie eingeparkt. Dies implizierte natürlich die eigene Schuldigkeit. Daraufhin habe ich die Frau damit konfrontiert und gesagt, dass es die eigene Schuld ist wenn man leute beim aussteigen mit der Tür rammt. Kurz darauf und nach weiteren unfreundlichen Kommentaren ihrerseits habe ich aufgelegt und die Polizei angerufen.

Zu dieser Zeit habe ich mich immer noch am Unfallort befunden, die Polzei angerufen und diese haben dann den Schaden aufgenommen. Die Polizisten faden die geschichte recht skuril und haben sich auchgewundert warum die Geschädigten den Tatort verlassen haben. Ich habe gesagt mir ist der minimale Schaden an meinem alten Opel Corsa, Wert 600€, relativ egal. Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen und die Polzei einschalten.

Nun habe ich eine Anzeige bekommen wegen Fahrerflucht und Beleidigung, die Opfer haben zudem 3 Zeugen angegeben.

Ich überlege eine Gegenanzeige wegen Fahrerflucht und Nötigung am Telefon zu stellen.

Die Frage ist nun, wie sollte ich hier weiter handeln, was habe ich zu befürchten?

Beste Antwort im Thema

So bin direkt Dienstag beim Anwalt gewesen, der sagt auch, dass die Fahrerflucht komplett haltlos ist und wahrscheinlich die Gegenpartei im weiteren Verlauf angezeigt wird und/oder dass das Verfahren eingestellt wird. Wegen der Beleidigung holt er erstmal Akteneinsicht und schaut was dort überhaupt angegeben ist. 3 Zeugen sind wahrscheinlich das alte Ehepaar und bekannte/verwandte meint er bezüglich des telefonats.
Falls Zeugen bezüglich der Fahrerflucht aussagen will er von ihnen eine Täterbeschreibung, wie sehe ich aus, dick, dünn, haarfarbe, 2 Meter, 1,20m, Brille, Kleidung? etc. Was sie natürlich nicht wissen

151 weitere Antworten
151 Antworten

... er

@berlin-paul
Danke!!
Wurde berichtigt!! (er) :-)
Falls Du noch mehr Fehler findest, schenk ich Dir.:-)

🙂

Zitat:

@Davesi85 schrieb am 19. August 2017 um 17:50:49 Uhr:


Ich überlege eine Gegenanzeige wegen Fahrerflucht und Nötigung am Telefon zu stellen.

Pack noch "Falsche Verdächtigung" mit drauf.

Gruß Metalhead

Ähnliche Themen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 19. August 2017 um 21:13:55 Uhr:


Hier steht die Strafanzeige wegen Fahrerflucht im Raum.
Du möchtest doch wohl niemandem Raten dies ohne Anwalt anzugehen.

Häää??

Der TE hat noch am Unfallort die Polizei gerufen, der Unfallgegner war weg.

Klar, eindeutig Unfallflucht, aber doch nicht vom TE (da kann er sich, denke ich, ganz entspannt zurücklegen).

Ich würde da einfach die Situation schildern und gut ist. Dann ebenfalls Anzeige wegen Unfallflucht (die hat wenigstens Hand und Fuß) und Falscher Verdächtigung erstatten.
Wenn da dann da noch was kommt (was ich nicht glaube), kann er ja immer noch zum Anwalt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. August 2017 um 08:04:31 Uhr:



Häää??
Der TE hat noch am Unfallort die Polizei gerufen, der Unfallgegner war weg.
Klar, eindeutig Unfallflucht, aber doch nicht vom TE (da kann er sich, denke ich, ganz entspannt zurücklegen).

Der TE hat eingeparkt und dabei angeblich das andere Auto beschädigt.
So der Vorwurf der Gegenseite.
Die hat ihm dann einen Zettel an die Scheibe gemacht.
Nach Einkauf und Friseurbesuch (ca 1h) hat er den Zettel gefunden und selbst die Polizei gerufen.

Er hat sich erstmal vom Unfallort entfernt. Das ist Fakt.
Meiner Meinung nach erledigt sich die Fahrerflucht durch das selbsttätige Rufen der Polizei.
Die scheinen das aber anders zu sehen. Sonst wäre keine Post dazu gekommen. Immerhin muss bei der Polizei ein ausreichender Anfangsverdacht vorliegen um wegen Fahrerflucht zu ermitteln.
Da muss nicht zwingend was bei rumkommen aber immerhin ist der Vorwurf erstmal im Raum. Dagegen muss der TE sich wehren.
Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 21. August 2017 um 08:14:38 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. August 2017 um 08:04:31 Uhr:



Häää??
Der TE hat noch am Unfallort die Polizei gerufen, der Unfallgegner war weg.
Klar, eindeutig Unfallflucht, aber doch nicht vom TE (da kann er sich, denke ich, ganz entspannt zurücklegen).

Er hat sich erstmal vom Unfallort entfernt. Das ist Fakt.

Wie kommst du darauf??

Zitat:

@Davesi85 schrieb am 19. August 2017 um 17:50:49 Uhr:


Kurz darauf und nach weiteren unfreundlichen Kommentaren ihrerseits habe ich aufgelegt und die Polizei angerufen.
Zu dieser Zeit habe ich mich immer noch am Unfallort befunden, die Polzei angerufen und diese haben dann den Schaden aufgenommen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. August 2017 um 08:25:56 Uhr:



Wie kommst du darauf??

Gruß Metalhead

Zitat Post1:

Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, bin danach zum Frisör gegangen und habe eingekauft, dies hat ca. 1 Std. gedauert. Danach habe ich an meinem Wagen einen Zettel gefunden, mit der Nachricht, dass ich einen Schaden verursacht hätte und einer Telefonnr.

Meiner Meinung nach ist das eindeutig.
Der TE hat den Schauplatz dieses dramatischen Unfalls verlassen ohne seiner Pflicht nachzukommen die Personalien feststellen zu lassen.😁😁
Vermutlich war die Frisur durch den Aufprall so durcheinander, daß sie erst gerichtet werden musste.😁😁

Gruß Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 21. August 2017 um 08:32:56 Uhr:


Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, bin danach zum Frisör gegangen und habe eingekauft, dies hat ca. 1 Std. gedauert. Danach habe ich an meinem Wagen einen Zettel gefunden, mit der Nachricht, dass ich einen Schaden verursacht hätte und einer Telefonnr.

Parken, Shoppen gehen, zurück kommen, Zettel finden.

Der TE hat doch selber geschrieben daß er noch am Unfallort die Polizei gerufen hat (hab ich doch zitiert)

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. August 2017 um 08:34:50 Uhr:



Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 21. August 2017 um 08:32:56 Uhr:


Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, bin danach zum Frisör gegangen und habe eingekauft, dies hat ca. 1 Std. gedauert. Danach habe ich an meinem Wagen einen Zettel gefunden, mit der Nachricht, dass ich einen Schaden verursacht hätte und einer Telefonnr.

Parken, Shoppen gehen, zurück kommen, Zettel finden.
Der TE hat doch selber geschrieben daß er noch am Unfallort die Polizei gerufen hat (hab ich doch zitiert)

Gruß Metalhead

Genau, aber alles nach seiner einstündigen Flucht. 😎
Er ist erstmal weg gewesen.
Dann den Zettel mit dem Vorwurf gefunden,
mit der Frau telefoniert,
die Polizei gerufen.
Es sind schon Leute der Fahrerflucht bezichtigt worden weil sie in dem Laden gegenüber ne Pulle Wasser für das leicht verletzte Opfer kaufen waren.
Irgend solche Fälle hatten wir hier vor Jahren auch schon.
Moorteufelchen

Ach so, jetzt komm ich mit, er ist zu Fuß geflüchtet.

Gruß Metalhead

Richtig.😁
Moorteufelchen

Edit: Immerhin hat sich nach einer Stunde sein Gewissen gemeldet und ihn zum Tatort seines entsetzlichen Unfalls zurückgetrieben.😁😁😁😁
Dort hat er sich reumütig der Staatsmacht gestellt.😁😁😁😁
Moorteufelchen

Da sich die Frau am Telefon laut TE "verplappert" haben soll, glaube ich es fast nicht, daß der TE am anderen Auto etwas kaputt gemacht hat.
Warum hat der "angeblich" Geschädigte nicht gleich die Polizei geholt, stattdessen aber einen Zettel mit der Telefonnr. am Fahrzeug des TE hinterlassen ?
Und außerdem, warum soll die Schadensregulierung nicht über die Versicherung ablaufen, so der Wunsch des Geschädigten ?

So wie ich das verstehe, war der TE doch unterwegs, um etwas zu erledigen, der Wagen stand noch am "Unfallort". Insofern frage ich mich, wie das Unfallflucht sein kann. Das "Corpus Delicti" stand ja noch da. Also der TE kann in jedem Fall schon mal darlegen, dass er den Unfall nicht mitbekommen hat.

Aber aus Sicht der Gegenpartei: Wenn ich zu meinem Auto komme, und da ist ein Schaden, den meiner Meinung nach das daneben parkende Fahrzeug verursacht hat, dann würde ich doch einfach die Polizei rufen? Wieso wegfahren und einen Zettel hinterlassen? Wieso überhaupt die Sache mit der "Unfallflucht"?

Ich glaube hier haben sich einfach ein paar sehr dumme Menschen (also ohne Masche) etwas zusammengestrickt und die Sache unnötig verkompliziert. Wenn ich lese gehbehindert, vielleicht ist es ein älteres Ehepaar? Jedenfalls würde ich als TE hier erstmal ganz gelassen bleiben. Nach dem aggressiven Telefonat hat er ja selbst die Polizei verständigt und ist am Unfallort geblieben. Also alles richtig gemacht. Einfach nur bei der Wahrheit bleiben.

Das Problem ist hier nicht die Unfallflucht, sondern die angebliche Beleidigung. Wenn sie da gleich mit 3 Zeugen aufwarten um Druck auszuüben, dann ist der Gang zum Anwalt leider die einzig richtige Verhaltensweise, Kosten hin oder her.

Aus meiner Sichtweiße, zumindest so wie das geschildert wird, wird hier versucht für einen selbst verursachten, oder ein bereits existierender Schaden, einen Schuldigen zu finden.
Daß ein Unfallgeschädigter nicht vor Ort die Polizei ruft und stattdessen wegfährt ist nicht normal. Dann die Forderung mit der Abwicklung "ohne" Versicherung. Dazu kommt eine Anzeige wegen Fahrerflucht und noch die Beleidigung, welche es laut TE nie gegeben hat.

Bin mal auf weitere Infos vom TE gespannt

Deine Antwort
Ähnliche Themen