Unfall mit Fahrerflucht, gegenteilige Behauptung mit Anzeige

Guten Tag,
dies ist mein erster Post hier, bisher war ich nur interessierter Leser.

Nun zum Thema:

Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, bin danach zum Frisör gegangen und habe eingekauft, dies hat ca. 1 Std. gedauert. Danach habe ich an meinem Wagen einen Zettel gefunden, mit der Nachricht, dass ich einen Schaden verursacht hätte und einer Telefonnr.

Ich habe diese Nr. dann angerufen und mich erkundigt was es damit auf sich hat. Die Frau des "Unfallopfers" ist ans Telefon gegangen und ist insgesamt agressiv aufgetreten und hat von mir gefordert den Schaden zu ersetzen, ausserhalb der Versicherung, zuerst normal später zunehmend drohend und agressiv.
Daraufhin habe ich erwidert den Schaden nicht begangen zu haben. Im weiteren Verlauf des Gesprächs hat die Frau sich verplappert und erwähnt ihr Mann habe eine Gehbehinderung und ich hätte sie eingeparkt. Dies implizierte natürlich die eigene Schuldigkeit. Daraufhin habe ich die Frau damit konfrontiert und gesagt, dass es die eigene Schuld ist wenn man leute beim aussteigen mit der Tür rammt. Kurz darauf und nach weiteren unfreundlichen Kommentaren ihrerseits habe ich aufgelegt und die Polizei angerufen.

Zu dieser Zeit habe ich mich immer noch am Unfallort befunden, die Polzei angerufen und diese haben dann den Schaden aufgenommen. Die Polizisten faden die geschichte recht skuril und haben sich auchgewundert warum die Geschädigten den Tatort verlassen haben. Ich habe gesagt mir ist der minimale Schaden an meinem alten Opel Corsa, Wert 600€, relativ egal. Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen und die Polzei einschalten.

Nun habe ich eine Anzeige bekommen wegen Fahrerflucht und Beleidigung, die Opfer haben zudem 3 Zeugen angegeben.

Ich überlege eine Gegenanzeige wegen Fahrerflucht und Nötigung am Telefon zu stellen.

Die Frage ist nun, wie sollte ich hier weiter handeln, was habe ich zu befürchten?

Beste Antwort im Thema

So bin direkt Dienstag beim Anwalt gewesen, der sagt auch, dass die Fahrerflucht komplett haltlos ist und wahrscheinlich die Gegenpartei im weiteren Verlauf angezeigt wird und/oder dass das Verfahren eingestellt wird. Wegen der Beleidigung holt er erstmal Akteneinsicht und schaut was dort überhaupt angegeben ist. 3 Zeugen sind wahrscheinlich das alte Ehepaar und bekannte/verwandte meint er bezüglich des telefonats.
Falls Zeugen bezüglich der Fahrerflucht aussagen will er von ihnen eine Täterbeschreibung, wie sehe ich aus, dick, dünn, haarfarbe, 2 Meter, 1,20m, Brille, Kleidung? etc. Was sie natürlich nicht wissen

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Einige Versicherer geben eine vorläufige Deckung bis zum Abschluss des Verfahrens. Im Fall einer Vorsatzverurteilung muss der VN dann aber die gezahlten Beträge erstatten.

Ich hätte da gar nicht angerufen. Das hätten die freundlichen Polizisten für mich getan.

Zitat:

@situ schrieb am 20. August 2017 um 13:38:57 Uhr:



Zitat:

]Die (Rechtschutzversicherung) zahlt in diesem Falle nach meiner extrem laienhaften Kenntnis (ich bin kein Fachanwalt für Verkehrsrecht, wie die meisten offensichtlich hier) nur im Erfolgsfall (weil Misserfolg = Vorsatztat). Aber das Verfahren wird ja dann ohnehin eingestellt, wie andere schon wissen.

Man muss nicht unbedingt (Fach)anwalt sein um die Abläufe zu kennen.

Die Rechtschutzversicherung zahlt nicht bei einer Verurteilung, aber zahlt wenn die Strafe, des meist vorangehenden Strafbefehls, gemindert wird, oder das Verfahren gegen eine Spende eingestellt wird.

Im Moment ist es ja noch ein polizeiliches Ermittlungsverfahren.
Im polizeilichen Ermittlungsverfahren werden alle Fälle der Fahrerflucht untersucht. Sollte sich in einem Verfahren kein Täter ermitteln oder sollte sich der Tatvorwurf nicht bestätigen lassen, wird das Verfahren eingestellt. Wenn man allein den Ausgang der Verfahren betrachtet, ergibt sich, dass es nur in gut 6,6% der Fälle zu einer Verurteilung kommt. Alle anderen Fälle (= 93,4% ) werden eingestellt oder der Angeklagte wird freigesprochen.

Es wird also nur ein geringer Teil wirklich verurteilt. Der auf dem Bild ersichtliche Schaden ist so gering, das man von einer Einstellung oder im Schlimmsten Fall von einer Einstellung gegen eine Spende ausgehen kann.
Bei der Schadenhöhe wird es, wenn überhaupt nur zu einem Strafbefehl kommen. Nur wenn gegen diesen Strafbefehl vorgegangen wird kommt es zu einer Verhandlung.
Ohne Anwalt ist aber auf jeden Fall nicht ratsam.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 20. August 2017 um 14:40:45 Uhr:



Im polizeilichen Ermittlungsverfahren werden alle Fälle der Fahrerflucht untersucht. Sollte sich in einem Verfahren ......

Ja, so steht es doch wortwörtlich im von mir angegebenen Link (ich setze lieber ein Link, dann spare ich mir die Quellenangabe. Hast du das dort verfasst?).

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Zitat:

@jojo1956 schrieb am 19. August 2017 um 21:43:46 Uhr:


Für eine Fahrerflucht muss es ja eine Beschädigung am anderen Fahrzeug geben. Und das in einer Höhe die mehr als nur eineurofünfzig ist.
Wenn man eindeutig darlegen kann, das man einen Unfall nicht bemerkt hat ist die Fahrerflucht schon mal vom Tisch.
Nach dem Foto würde ich sagen Keine Fahrerflucht, selbst wenn Du der Verursacher warst, da der Schaden zu gering war um das zu bemerken.
Da kommt es auf die Staatsanwaltschaft und die Zeugenaussage an.

Wenn die Unfallflucht vom Tisch ist geht es nur noch um eine evt Schadensregulierung.
Wichtig ist nun die Beschädigung am gegnerischem Fahrzeug festzustellen und wie der Schaden entstanden ist bzw ob der Schaden überhaupt von Dir verursacht wurde.
Da Fahrerflucht ein ernstes Thema ist würde ich auf jeden Fall eine Anwaltliche Beratung empfehlen.

Hast Du einen Kassenbon vom Friseur ?`Oder kannst Du oder der Friseur die Zeit eingrenzen.
Kann wichtig sein um den Zeitablauf zu dokumentieren, ebenso wie die Zeit deines Telefonanrufes.

Wenn man logisch mitdenkt und 1+1 zusammenzählt, dann wäre hier auch kein Zettel mit Telefon Nr. am Fahrzeug des TE dran gewesen.

Für mich riecht das eindeutig nach einer Betrugsmasche um an Geld zu kommen. Oder kann mir hier bitte jemand erklären, warum sich der Geschädigte aus dem Staub macht und dem Opfer, hier der TE, Fahrerflucht anhängen will, obwohl Er sich nicht vom Ort des Geschehens entfernt hat und sogar die Polizei verständigt hat.

Was mich noch interessieren würde, was genau ist denn am anderen Fahrzeug beschädigt, bzw. durch den TE beschädigt worden ?

Zitat:

@situ schrieb am 20. August 2017 um 13:38:57 Uhr:


1 Minute googlen allerdings ergibt so viele Hinweise, dass ich mit dem Kopierten hier auch als Fachanwalt auftreten könnte (zum Beispiel sowas hier; googlen auch ein Tipp an den TE).

Das ist natürlich im äußersten Maße ein unvoreingeommener und selbtloser Tipp. Ein RA rät sofort einen RA einzuschalten. Selbstloser gehts ja gar nicht.😁
Googeln hilft nicht immer. Jeder Hans und Franz kann da was einstellen.
Und an den TE zum Thema Gegenazeige. Das kommt automatisch wenn sich während der Ermittlungen dementsprechende Hinweise ergebe. Da brauchst du nichts zu unternehmen.

Zum Vorsprechen bei einem Anwalt beim Vorwurf einer Straftat rate ich dir allerdings auch.

Den Schaden am anderen Auto kenne ich leider noch nicht. Ich werde Montag morgen zum Anwalt. Der Brief ist von Donnerstag, also noch ganz aktuell. Mal sehen was der Anwalt sagt. Ich schreibe dann hier ein Update.

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. August 2017 um 15:51:04 Uhr:


Ein RA rät sofort einen RA einzuschalten.

Warum sollte er das anders machen als 99 % der Nutzer hier (und sei der Anlass noch so gering, was er hier ja nicht ist)?

Es ging mir aber weniger um diesen Rat, sondern um das Inhaltliche. Jeder kann sich im Netz als Kanzlei oder Papst ausgeben (aber ein bisschen an den Haaren herbei gezogen), wie sich auch hier jeder als fachlich versiert vorstellen kann und sogar Fall bezogen beurteilen, wie die Sache ausgeht (was er, so meine ich, nicht darf).

Zitat:

@situ schrieb am 20. August 2017 um 15:05:20 Uhr:



Zitat:

Im polizeilichen Ermittlungsverfahren werden alle Fälle der Fahrerflucht untersucht. Sollte sich in einem Verfahren ......

Ja, so steht es doch wortwörtlich im von mir angegebenen Link (ich setze lieber ein Link, dann spare ich mir die Quellenangabe. Hast du das dort verfasst?).

Nein, ich veröffentliche keine Artikel im Netz. Bin grade in Altersteilzeit und war für meinen Arbeitgeber zuständig für Fälle, die schon vor Gericht gelandet waren. Von Risikoabwägung über den passenden Anwalt und Gutachter finden, wie auch Sachverhalte sowie Zeitrahmen und Historie der Kläger oder Beklagten zu prüfen.
Also von der Akteneinsicht über Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und Anwälten bis zur Urteilsbegründung den Fall begleiten.
Solche Fälle gibt es zu tausenden. Oft wird Verkehrsunfallflucht angezeigt um selbst einer Strafe wegen Entfernens vom Unfallort zu entgehen oder sich bei einer unklaren Beweislage einen Vorteil zu verschaffen.

Ich schreib dazu einmal gar nichts, aber ich finde das wichtigste steht hier:

Wichtiges

Der Link zeigt auf, was für Strafen nach einer Fahrerflucht zu befürchten sind - nicht mehr und nicht weniger.

Nicht aber ob und bis zu welcher Höhe angenommen wird, das der Unfallverursacher den Schaden nicht bemerkt haben könnte. Die Grenze liegt je nach Sachlage zwischen 150 und kann sogar je nach Sachlage bis zu 1000 € betragen.
Unfallflucht liegt eben nur vor wenn der Unfall auch wahrgenommen wird.

Ähm ... also das ist nicht korrekt.

Diese Bagatellgrenze hat was mit der Frage zu tun, ob man im strafrechtlichen Sinne von einem Unfall spricht. Kein "Unfall" = keine Strafe. Die Frage der Wahrnehmung des Unfalls hat was mit dem Vorsatz der "Flucht" zu tun. Allein diese ist Gegenstand dieser Strafnorm.

Hallo Jojo und alle anderen,

Ich lehne es einfach ab, mich an euren Spekulationen zu beteiligen. Deshalb habe ich den Link eingestellt. Hier sind ausschließlich 2 Tatsachen bekannt.

1. Der TE hat eine Anzeige wegen Fahrerflucht erhalten.
2. Der TE hat selbst die Polizei vor Ort gehabt

Ob die Beschädigung am Spiegel ursächlich zum verursachten Schaden ist ist reine Spekulation
Folgende Frage stellt der TE am Schluss seines ersten Beitrages:

Die Frage ist nun, wie sollte ich hier weiter handeln, was habe ich zu befürchten?

Teil 1 wie er handeln sollte wurde mit dem Tip zum Anwalt zu gehen hinreichend beantwortet. Teil 2 habe ich mit meinem Link erfüllt.

Darauf bekommst Du aber keine Antwort. 😎😁😎

Moin allerseits,
Interessant was hier so alles geschrieben wird.
Der TE hat ne Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen, da sie den Unfallort verlassen hat. Die Polizei hat er erst nach auffinden des Zettels gerufen.
Ob er einen Schaden verursacht hat oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Einfach mal den Anfangspost genau lesen.
Gruß Steffek

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