Unfall mit Fahrerflucht, gegenteilige Behauptung mit Anzeige

Guten Tag,
dies ist mein erster Post hier, bisher war ich nur interessierter Leser.

Nun zum Thema:

Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, bin danach zum Frisör gegangen und habe eingekauft, dies hat ca. 1 Std. gedauert. Danach habe ich an meinem Wagen einen Zettel gefunden, mit der Nachricht, dass ich einen Schaden verursacht hätte und einer Telefonnr.

Ich habe diese Nr. dann angerufen und mich erkundigt was es damit auf sich hat. Die Frau des "Unfallopfers" ist ans Telefon gegangen und ist insgesamt agressiv aufgetreten und hat von mir gefordert den Schaden zu ersetzen, ausserhalb der Versicherung, zuerst normal später zunehmend drohend und agressiv.
Daraufhin habe ich erwidert den Schaden nicht begangen zu haben. Im weiteren Verlauf des Gesprächs hat die Frau sich verplappert und erwähnt ihr Mann habe eine Gehbehinderung und ich hätte sie eingeparkt. Dies implizierte natürlich die eigene Schuldigkeit. Daraufhin habe ich die Frau damit konfrontiert und gesagt, dass es die eigene Schuld ist wenn man leute beim aussteigen mit der Tür rammt. Kurz darauf und nach weiteren unfreundlichen Kommentaren ihrerseits habe ich aufgelegt und die Polizei angerufen.

Zu dieser Zeit habe ich mich immer noch am Unfallort befunden, die Polzei angerufen und diese haben dann den Schaden aufgenommen. Die Polizisten faden die geschichte recht skuril und haben sich auchgewundert warum die Geschädigten den Tatort verlassen haben. Ich habe gesagt mir ist der minimale Schaden an meinem alten Opel Corsa, Wert 600€, relativ egal. Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen und die Polzei einschalten.

Nun habe ich eine Anzeige bekommen wegen Fahrerflucht und Beleidigung, die Opfer haben zudem 3 Zeugen angegeben.

Ich überlege eine Gegenanzeige wegen Fahrerflucht und Nötigung am Telefon zu stellen.

Die Frage ist nun, wie sollte ich hier weiter handeln, was habe ich zu befürchten?

Beste Antwort im Thema

So bin direkt Dienstag beim Anwalt gewesen, der sagt auch, dass die Fahrerflucht komplett haltlos ist und wahrscheinlich die Gegenpartei im weiteren Verlauf angezeigt wird und/oder dass das Verfahren eingestellt wird. Wegen der Beleidigung holt er erstmal Akteneinsicht und schaut was dort überhaupt angegeben ist. 3 Zeugen sind wahrscheinlich das alte Ehepaar und bekannte/verwandte meint er bezüglich des telefonats.
Falls Zeugen bezüglich der Fahrerflucht aussagen will er von ihnen eine Täterbeschreibung, wie sehe ich aus, dick, dünn, haarfarbe, 2 Meter, 1,20m, Brille, Kleidung? etc. Was sie natürlich nicht wissen

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Da du vorsichtshalber sowiso deine Versicherung informieren musst kannste ja auch gleich das Bild zu denen schicken.
Teile denen auch gleich noch mit, daß du dich für unschuldig hälst.
Moorteufelchen

Ich habe mir deine Aussagen hier alle noch einmal durchgelesen und natürlich das Foto angeschaut. Der Schaden sieht auch für mich eindeutig so aus wie berlin-paul es geschrieben hat. Ich habe ja bereits in einem vorherigen Beitrag geschrieben, dass es nach einer Masche riecht und davon bin ich mittlerweile überzeugt.
Warum wollte die Dame den Schaden von dir ohne Versicherung ersetzt haben? Das hat bestimmt einen Grund, sonst könnte es ihr doch egal sein woher das Geld kommt.
Leider sind diese Leute meist nicht ganz dumm und die Anzeige mit der Fahrerflucht ist zwar eine Sauerei, aber von deinem Gegner ein schlauer Schachzug. Ohne Anwalt wirst du dagegen wohl kaum ankommen, denn Fehler darfst du jetzt keine machen.

Zitat:

@Davesi85 schrieb am 19. August 2017 um 17:50:49 Uhr:


Die Frau des "Unfallopfers" ist ans Telefon gegangen und ist insgesamt agressiv aufgetreten und hat von mir gefordert den Schaden zu ersetzen, ausserhalb der Versicherung, zuerst normal später zunehmend drohend und agressiv.

Ja und die Frau hat sich zudem verplappert und gesagt ich hätte das andere Auto eingeparkt, deswegen sei ich schuld. Vorher behauptete sie jedoch, dass ich beim einparken den anderen Spiegel angeschrammt habe. Das passt nicht zusammen.
Meine Vermutung, die anderen haben mich beim ausparken angemackt und dann Fotos gemacht die sie in ein besseres Licht rücken und unschuldig aussehen lassen. Eine neutrale beurteilung der Situatian wurde dadurch jedoch unmöglich.

Ich werde wohl in den sauren Apfel beissen und einen Anwalt einschalten und dann ggf. eine gegenanzeige wegen Fahrerflucht machen.

Danke an alle für die Hilfe

Moin allerseits,
Wenn ich den Anfangspost richtig verstanden habe, hat sie geparkt und ist einkaufen gegangen. Als Sie wiederkam war der Zettel dran.
Da liegt jetzt der Knackpunkt in Punkto Fahrerflucht!
Das wird die gegnerische Seite so zur Anzeige gebracht haben. Deswegen jetzt die Anhörung würde ich mal vermuten.
Ist wohl besser zum Anwalt zu gehen.
Gruß Steffek

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Zitat:

@Davesi85 schrieb am 19. August 2017 um 19:03:12 Uhr:


Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe wollte ich dies erstmal nicht machen aus kostengründen, eine Akteneinsicht über einen Anwalt wäre jedoch vielleicht sinnvoll.

edit: In dem Schreiben steht, dass ich auch ohne Anwalt Abschriften/Kopien der Akten beantragen kann.

Du benötigst keinen Anwalt, um die Akten einzusehen. Wird immer wieder falsch behautet/angeraten (gell, SirDonald). Koster ggf. wenige EUR.

TE, auch ich rate zum Anwalt.

Dir wird eine Straftat vorgeworfen, das ist ein ganz anderes Kaliber als irgendwelche Probleme mit Schadenersatz oder Versicherung, die man üblicherweise bei Unfallschäden hat. Auch wenn dieser Straftatvorwurf ggf. unberechtigt oder sogar missbräuchlich ist, du musst ihn jetzt abwehren und darfst dabei nichts falsch machen. Das würde ich nicht ohne juristischen Beistand angehen!

Den Hinweis, dass dein RA eine Gegenanzeige auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und/oder Vortäuschen einer Straftat durch die Gegenseite prüfen sollte, hast du ja schon erhalten. Das wird der RA anhand der Sachlage entscheiden.

Zitat:

@situ schrieb am 19. August 2017 um 21:07:34 Uhr:


Du benötigst keinen Anwalt, um die Akten einzusehen. Wird immer wieder falsch behautet/angeraten. Koster ggf. wenige EUR.

Hier steht die Strafanzeige wegen Fahrerflucht im Raum.
Du möchtest doch wohl niemandem Raten dies ohne Anwalt anzugehen.
Akteneinsicht gibts so. Die reicht hier aber bei weitem nicht mehr.
Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt.
Daher haben die bearbeitenden Polizeibeamten wohl Anhaltspunkte für ein mögliches unerlaubtes Entfernen gefunden und damit folgerichtig diese Sache an die Strafverfolgung weitergegeben.
Moorteufelchen

@Mohrteifi: Ich rate hier im Gegensatz zu anderen gar nichts. Wer lesen kann, kann das auch entnehmen. Können offensichtlich aber nicht alle und kommentieren lieber nicht Geschriebenes.

Ich habe lediglich der auch in diesem Thread kolportierten Aussage widersprochen, zur Akteneinsicht müsse ein Anwalt bezahlt werden.

Ein Gespäch mit einem Anwalt, der zur Rechtsberatung befugt ist, ist sicher der bessere Weg als hier Antworten zu sortieren.

Für eine Fahrerflucht muss es ja eine Beschädigung am anderen Fahrzeug geben. Und das in einer Höhe die mehr als nur eineurofünfzig ist.
Wenn man eindeutig darlegen kann, das man einen Unfall nicht bemerkt hat ist die Fahrerflucht schon mal vom Tisch.
Nach dem Foto würde ich sagen Keine Fahrerflucht, selbst wenn Du der Verursacher warst, da der Schaden zu gering war um das zu bemerken.
Da kommt es auf die Staatsanwaltschaft und die Zeugenaussage an.

Wenn die Unfallflucht vom Tisch ist geht es nur noch um eine evt Schadensregulierung.
Wichtig ist nun die Beschädigung am gegnerischem Fahrzeug festzustellen und wie der Schaden entstanden ist bzw ob der Schaden überhaupt von Dir verursacht wurde.
Da Fahrerflucht ein ernstes Thema ist würde ich auf jeden Fall eine Anwaltliche Beratung empfehlen.

Hast Du einen Kassenbon vom Friseur ?`Oder kannst Du oder der Friseur die Zeit eingrenzen.
Kann wichtig sein um den Zeitablauf zu dokumentieren, ebenso wie die Zeit deines Telefonanrufes.

Zitat:

@situ schrieb am 19. August 2017 um 21:18:01 Uhr:


@MohrteifiMoorteufelchen:I ch rate hier im Gegensatz zu anderen gar nichts. Wer lesen kann, kann das auch entnehmen. Können offensichtlich aber nicht alle und kommentieren lieber nicht Geschriebenes.

Ich habe lediglich der auch in diesem Thread kolportierten Aussage widersprochen, zur Akteneinsicht müsse ein Anwalt bezahlt werden.

Ein Gespäch mit einem Anwalt, der zur Rechtsberatung befugt ist, ist sicher der bessere Weg als hier Antworten zu sortieren.

Teifi ist ein Käse aus Wales. Er wird aus Kuhmilch hergestellt und hat einen Fettgehalt von ca. 45 %. Er ist ein unpasteurisierter Hartkäse ähnlich wie Gouda😕😕😕 Also Bitte !!😎

??????

Moorteufelchen

Das ist schon eine unglaublich dreiste Masche. Ich hoffe du kommst zu deinem Recht und die Gehenpartei mal einen vor den Latz.

Nur um dich Mal etwas zu beruhigen der Gang zum Anwalt schadet sicher nie in einer solchen Situation.

Was einem klar sein muss ist, dass die Polizei "fast" jeder Anzeige nachgeht und die wird im Endeffekt von der Staatsanwaltschaft eingestellt wenn sie nicht die nötigen Erfordernisse erreichen.

Gerade deshalb wird die Beleidigung meines Wissens sicher eingestellt würde mich dazu einfach gar nicht äußern. eine Beleidigung muss ein Bestimmtes Tatbestandsmerkmal erfüllen welches hier nicht vorliegt nämlich das andere die Beleidigung wahrnehmen könnten und das geht am Telefon nicht. Auch wenn sie auf Lautsprecher gestellt hat, du hättest das ja nicht gewusst und da kann man dir keinen Vorsatz unterstellen. Jedenfalls bei uns in Österreich ist das so.

Wegen der Fahrerflucht würde mich interessieren wer von euch als erster die Polizei gerufen hat du oder sie? Weil wenn du sie zuerst gerufen hast kann sie sich da nicht so einfach drausreden mit "ich habe ihm einen Zettel mit meiner Nummer an die Windschutzscheibe geklemmt" man muss die Namen der Fahrer und die Versicherungsinformationen austauschen und keinen Zettel hinter die Windschutzscheibe klemmen. Sozusagen wird sie/ihr mann in einem solchen Fall höchstwahrscheinlich wegen Fahrerflucht verurteilt werden.

Das Problem ist, dass dir vorgeworfen wird, eine Straftat(Fahrerflucht) begangen zu haben.

Fahrerflucht wird vor Gericht verhandelt.
Die Strafe und das Fahrverbot richten sich nach Schadenshöhe. Sollten dann noch Personen betroffen sein, wird es teuer und gefährlich für dich.

Was passiert bei Fahrerflucht?
Wird ein Täter nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort ermittelt, muss er mit empfindlichen Strafen rechnen. Gemäß Bußgeldkatalog gibt es für eine Fahrerflucht drei Punkte. Je nach Schwere der Tat kommen noch weitere Sanktionen infrage.
Weiter Strafen können sein: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis

Such dir einen RA für Verkehrsrecht.
Zudem kostet die Rechtschutzversicherung ohne SB keine 7€ in Monat. Die sollte man als Autofahrer überhaben.

Grüße

Es wird bei einer so geringen Schadenhöhe nicht zu beweisen sein, das der Fahrer das überhaupt bemerkt haben könnte.
Für die Fahrerflucht ist es nicht entscheidend, das ein Schaden verursacht wurde ( das ist Zivilrecht ), sondern das der Schaden bemerkt wurde.
Die Zweite Sache ist das eine Fahrerflucht auch das Entfernen vom Unnfallort voraussetzt.
Kein Entfernen vom Unfallort (und hier darf man ruhig in die nächste 30 m entfernte Parklücke fahren) ist auch keine Unfallflucht.
Wie schon fast alle hier rate ich zu einem Anwalt. Der wird für eine Verfahrenseinstellung sorgen.

Zitat:

@turborex schrieb am 20. August 2017 um 12:59:21 Uhr:


Zudem kostet die Rechtschutzversicherung ohne SB keine 7€ in Monat. Die sollte man als Autofahrer überhaben.

Die zahlt in diesem Falle nach meiner extrem laienhaften Kenntnis (ich bin kein Fachanwalt für Verkehrsrecht, wie die meisten offensichtlich hier) nur im Erfolgsfall (weil Misserfolg = Vorsatztat). Aber das Verfahren wird ja dann ohnehin eingestellt, wie andere schon wissen.

1 Minute googlen allerdings ergibt so viele Hinweise, dass ich mit dem Kopierten hier auch als Fachanwalt auftreten könnte (zum Beispiel sowas hier; googlen auch ein Tipp an den TE).

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