Unfall mit Auto einer Freundin. Ratschläge bitte
Hallo,
ich habe am Wochenende mit dem Auto einer Freundin einen Unfall gebaut.
Nun, habe ich mit meiner Versicherung gesprochen und die sagten zu mir, da sie mir das Auto geliehen hat, müsste den Schaden ihre KFZ- Versicherung übernehmen.
Sie hat mit aber gestern geschrieben, dass ihre Versicherung den Schaden nicht übernimmt.
Jetzt bin ich verwirrt. Ist es nicht so, dass ihre Versicherung den Schaden vom beschädigten Wagen zahlen muss?
Und den Lackschaden an ihrem Auto muss wohl ich zahlen,oder?
(Kann mir jemand sagen wieviel da auf mich zu kommt?Es ist nur ein kleiner Lackschaden, aber sie will ihn unbedingt machen lassen).
Und die Hochstufung zahle wohl auch ich......
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von digitalisg
Danke für die Tips, ich werde mal mit Ihr sprechen.
Und ich meinte natürlich, dass aus meiner Sicht der Schaden am Lack an sich winzig ist. Ich kann auch nachvollziehen, dass es für sie scheisse ist, wenn sie nun einen Unfallwagen hat und etc.
Das sehe ich schon ein.
Wegen eines kleinen Kratzers hat sie kein Unfallfahrzeug. Selbst wenn der z.B. eine Tür oder ein Kotflügel ersetzt wird, hat sie kein Unfallfahrzeug, erst wenn großartig geschweißt, am Rahmen gezogen oder sonstige Reparaturen an der Karosse und Fahrwerk durch Unfall gemacht werden, dann muß ich Unfall angeben.
Eine neue lackierte Motor- oder Kofferhaube dürfte den Wert des KFZ noch steigern (wenn das KFZ schon älter ist), da keine Steinschläge oder sonstige Macken mehr vorhanden sind.
@Corsadiesel
deine "definition" zum unfallwagen ist mMn falsch.
alle unfallbedingten schaeden (reparatur oder austausch) sind beim verkauf anzeigepflichtig und fuehren halt oft zu groesserem verhandlungsspielraum/abzuegen.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
@Corsadiesel
deine "definition" zum unfallwagen ist mMn falsch.alle unfallbedingten schaeden (reparatur oder austausch) sind beim verkauf anzeigepflichtig und fuehren halt oft zu groesserem verhandlungsspielraum/abzuegen.
Na und, ich weise daraufhin, dass da ein Kratzer gewesen ist (wenn es nur ein Kratzer wirklich gewesen ist), ansonsten muß ich doch nur daraufhinweisen, dass da z.B. eine Beule war, die repa wurde oder ein Kotflügel getauscht wurde.
Die Defination Unfall heißt doch, dass da was großes gewesen ist und deshalb z.B. vorn neuer Kühler, Frontblech, Haube neu gemacht wurde (keine Kleinigkeiten)
Und sollte als Repa Betrieb "Fachwerkstatt" = Karosseriebauer angegeben werden (u.U. auch gleich die Rechnung gezeigt werden).
bei der definition von gross und klein, faengts ja schon an 🙂
auf die schnelle mal:
http://www.heise.de/.../...staerkt-Rechte-von-Autokaeufern-475795.htmlZitat:
Ferner stellen die Karlsruher Richter fest, dass – abgesehen von "Bagatellschäden", das heißt bei Pkw "nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden" – allein schon die Eigenschaft des Fahrzeugs als Unfallwagen einen Sachmangel darstellt, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Ein Unfallwagen bleibe dann unwiderruflich ein Unfallwagen, auch wenn wer fachgerecht repariert worden sei, urteilt der BGH.
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@Harry
Wenn Mängel repariert waren weise ich natürlich daraufhin, habe ich immer getan, mit Rechnungen.
Wer bei mir ein Auto kauft, bekommt sämtliche Rechnungen über Repa mit ausgehändigt, damit er nachvollziehen kann, was repa wurde.
U.u. ist dann bei auftretenen Mängel der repa Teile dann noch Gewährleistung vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Nicht alle Versicherungen verfahren so, bei manchen wird nur der Ergänzungsbeitrag zu dem erhoben, was er gekostet hätte, wenn der TE mit eingetragen gewesen wäre, gerechnet vom Anfang des Jahres.Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Die Versicherung wird den eigenen Schaden nicht übernehmen wenn sie keine Vollkasko hat. Den Fremdschaden muss sie aber übernehmen, das mit der Vertragsstrafe stimmt aber auch, das wäre dann ein Jahresbeitrag.
OK, dann kann es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, bei mir steht unter Vertragsstrafe ein Jahresbeitrag dabei.
Hast du vielleicht mal ein paar Bilder? Ich kann mir einen 1-2 cm langen Lackschaden in der Höhe von 2700 € nicht so ganz vorstellen.
es sind jeweils 1-2cm lackschäden auf 2 tueren.
dass der schaden 2700.- betragen soll, steht imho auch nirgendwo.
@cpedv
Bei dem Versicherer, für den ich tätig bin, ist das so.
in deutschland is das auto versichert. nicht der fahrer. wen man eben mit einem geliehenen auto n crash hat dann is das eben "dumm gelaufen" für den besitzer.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
in deutschland is das auto versichert. nicht der fahrer. wen man eben mit einem geliehenen auto n crash hat dann is das eben "dumm gelaufen" für den besitzer.
Quatsch. Jeder, der einen Schaden an Sachen anderer verursacht, ist zum Ersatz verpflichtet.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Quatsch. Jeder, der einen Schaden an Sachen anderer verursacht, ist zum Ersatz verpflichtet.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
in deutschland is das auto versichert. nicht der fahrer. wen man eben mit einem geliehenen auto n crash hat dann is das eben "dumm gelaufen" für den besitzer.Amen
Normalerweise muss hier die Versicherung aufkommen, was dann mit der Beitragserhöhung ist, ist eine andere Frage. Zum Schadenersatz ist ein Fahrer nur dann verpflichtet, wenn die Versicherung nicht zahl. Beispiel Schaden am eigenen Fahrzeug oder Fremdschaden wenn Fahrlässigkeit oder gar Mutwillig vorgeworfen werden kann. Genauso bei Fahrerflucht bis zu 5000 Euro, da hier auch Regressanspruch die Versicherung geltend macht.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Quatsch. Jeder, der einen Schaden an Sachen anderer verursacht, ist zum Ersatz verpflichtet.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
in deutschland is das auto versichert. nicht der fahrer. wen man eben mit einem geliehenen auto n crash hat dann is das eben "dumm gelaufen" für den besitzer.Amen
und wo steht das bitte?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und wo steht das bitte?Zitat:
Quatsch. Jeder, der einen Schaden an Sachen anderer verursacht, ist zum Ersatz verpflichtet.
Z.B. in § 823 BGB
und der handelt über versicherungen? 😉