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Unfall mit 48 PS Führerschein

Themenstarteram 29. Mai 2016 um 12:24

Servus zusammen

wie oben steht habe ich den A2 Führerschein mit 48 Ps und einen Unfall gebaut.

An diesem Unfall bin ich laut Internet aber nur zu einem drittel Schuld.

Kurzfassung: Das Auto ordnete sich links ein als ob der Fahrer nach links abbiegen wolle. Als ich rechts an ihm vorbeifahren wollte bog er aber ohne Blinker nach rechts ab und fuhr mich vom Moped runter.

Beim Unfall wurde zum Glück keine Polizei geholt.

Mein Problem: Mein Moped hat laut Fhrzgschein: 50 Ps statt 48. (ja richtig ganze 2 Ps zu viel -.-)

Wie gehe ich nun weiter vor?

Mein Vater meint ich soll zur Versicherung sagen das ich zu 100% die Schuld übernehme das kein Gutachter zu uns kommt und quasi das ganze nicht auffällt.

Wäre es z.B. eine Möglichkeit das Moped nachträglich noch auf einen Prüfstand zu stellen oder gibt es andere Möglichkeiten? (Die Maschine ist schon n bisschen älter und hat zu 100% nicht mehr die vollen 50 Ps.)

Danke

 

Beste Antwort im Thema

Ich finde, das muß man trennen. Hätte er mit Fahrerlaubnis einen solchen Unfall gehabt, dann würde hier jeder den Autofahrer und jeden Versicherungssachbearbeiter und auch jeden Verkehrsrichter lynchen, wenn dem Mopedfahrer auch nur eine klitzekleine Mitschuld zugewiesen würde.

Sofern es sich wie geschildert zugetragen haben sollte, steht dem Unfallverursacher (also dem Autofahrer) nicht ein Cent zu. Führerschein hin oder her, man kann nicht einen Autofahrer noch finanziell für das Abräumen eines Zweiradfahrers belohnen! Der Autofahrer hätte vor dem Rechtsabbiegen schauen müssen (Schulterblick), denn da hätte z. B. auch ein Radfahrer sein können.

 

Gruß Michael

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Grau natürlich. Wozu da wetten? :D

Spekulieren auf Basis unzureichender Informationen ist die hiesige Spezialität.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 2. Juni 2016 um 16:03:57 Uhr:

Grau natürlich. Wozu da wetten? :D

Spekulieren auf Basis unzureichender Informationen ist die hiesige Spezialität.

Um sich genau darüber zu amüsieren liest dann Gruppe 6 mit... :D

grau? Brille kaputt? :D:D:D:D

Neighbors-green-aliens

Wir haben hier bei uns eine Fahrbahn mit in jeder Richtung einer 5,2m breiten Fahrspur. Rein rechtlich Einspurig obwohl da selbstredent immer 2spurig gefahren wird. Und wenn da kein Bus ist passt das schon. Rechtlich beim Unfall aber fragwürdig.

Gruß Frank

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 2. Juni 2016 um 10:44:41 Uhr:

Das ist klar. Die tatsächliche Leistung darf um 5 % abweichen und deshalb ist es egal, ob das 50 PS Moped evtl. nur 47 PS hatte - mit A2 darf man nur Mopeds mit maximal 35 kW laut Papieren fahren. Die dürfen dafür tatsächlich bis zu 53 PS haben. Klingt seltsam, ist aber so.

 

Gruß Michael

5% von 48 PS sind 50,4 PS. Die von dir erwähnte 53 PS wären gute 10%.

Der TE ist ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren und ist daher 100% Schuld. Hier gibt es daher nichts zu diskutieren.

Die Versicherung wird zahlen und anschliessend mit allen mitteln versuchen, ein Teil des Geldes zu nehmen vom TE.

Daher würde ich zum Unfallgegner fahren und mich bei ihm "entschuldigen" und alles aus der eigenen Tasche zahlen, zur not Kredit dafür aufnehmen. Ansonsten gibt es noch saftige Strafen wegen dem FS.

Wer so naiv ist und offensichtlich (50PS eingetragen) ohne Führerschein fährt, soll auch bluten.

Hätte der auf Papier 48 PS und real 50 PS, würde es keine Sau interessieren.

am 6. Juni 2016 um 19:56

Es sind tatsächlich 52.92 PS, eine 5%-Messtoleranz auf eine 5%-Leistungstoleranz: 48*1.05^2

Ist aber ja irrelevant, wenn mehr eingetragen ist.

Zitat:

@munition76 schrieb am 6. Juni 2016 um 02:39:02 Uhr:

 

Der TE ist ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren und ist daher 100% Schuld. Hier gibt es daher nichts zu diskutieren.

Nein, die Fahrerlaubnis hat mit dem Verschulden direkt nichts zu tun. Ansonsten dürfte ich ja Autofahrer ohne Fahrerlaubnis rammen und bekäme meinen Schaden trotzdem ersetzt.

Mit dem Regress hast Du allerdings recht.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 7. Juni 2016 um 10:52:48 Uhr:

Zitat:

@munition76 schrieb am 6. Juni 2016 um 02:39:02 Uhr:

 

Der TE ist ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren und ist daher 100% Schuld. Hier gibt es daher nichts zu diskutieren.

Nein, die Fahrerlaubnis hat mit dem Verschulden direkt nichts zu tun. Ansonsten dürfte ich ja Autofahrer ohne Fahrerlaubnis rammen und bekäme meinen Schaden trotzdem ersetzt.

Mit dem Regress hast Du allerdings recht.

Sogar das mit dem "ohne Fahrerlaubnis fahren" ist nicht in Stein gemeißelt. Ich habe meinen Pkw-Schein vor 30 Jahren an einem Freitag gemacht. Und weil ich schon einen alten Moped-Führerschein hatte, bekam ich nicht - wie alle anderen Führerscheinabsoventen - meinen neuen Führerschein in die hand gedrücjkt, sondern nur eine Prüfbescheinigung, mit dem ausdrücklichen Hinweis, damit dürfe ich noch nicht fahren, ich müsse das erst auf dem Amt in meinem FS eintragen lassen. Habe ich - es war ja schließlich Freitag - natürlich nicht gemacht und bin sofort gefahren. Am Wochenede habe ich dann jemandem eine Beule gefahren, Polizei kam dazu, wollte meinen Führerschein sehen - und schon hatte ich eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis am Hals. Und da hat dann am Wochenende ein Staatsanwalt im Eilverfahren entschieden, dass das nicht weiter verfolgt würde, weil ich sonst gegenüber anderen Prüflingen, die anschließend sofort ihre Pappe bekamen, benachteiligt worden wäre.

Damit will ich nicht sagen, dass dem Themenstarter KEIN Ungemach droht. Ein kulanter Staatsanwalt KÖNNTE das aber auch anders sehen.

am 7. Juni 2016 um 21:31

Zitat:

@sampleman schrieb am 7. Juni 2016 um 13:08:16 Uhr:

 

Damit will ich nicht sagen, dass dem Themenstarter KEIN Ungemach droht. Ein kulanter Staatsanwalt KÖNNTE das aber auch anders sehen.

Da ist nur ein Unterschied: DU hattest die Prüfung (und damit die Befähigung) zum Fahren - der TE nicht. Der Staatsanwalt entscheidet nur, ob er Anzeige erhebt oder nicht. Das ist noch lange kein Urteil. Oder, wie es schon das Sprichwort sagt: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Der TE hat anscheinend nicht mehr vor, sich zu melden. Ich hoffe für ihn, daß er zu einem Anwalt gegangen ist und der "Kläger" abgewendet werden konnte - so oder so.

am 7. Juni 2016 um 21:40

Er wird sich hier sicherlich auch vorerst nicht melden. Gehe ich stark von aus und sehr wahrscheinlich nicht mehr melden.

Der sitzt schon. :)

am 8. Juni 2016 um 21:26

Beim Rechtsanwalt?

Nee im Garten und reibt sich den Bauch vor lachen.

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