Unfall - Klärung Schuldfrage offen
Hallo,
nach einem Unfall vor etlichen Monaten hat die fremde Versicherung bisher jede Zahlung abgelehnt bzw. stellt sich tot.
Mein Anwalt meinte jetzt, es bliebe nur noch die Option zu klagen oder einzustellen.
Der Unfallgegner hat wohl auch einen Anwalt eingeschaltet. Bisher scheint da aber auch nichts passiert zu sein. Nach Angabe meiner Versicherung wurde bisher auch nichts ausgezahlt, weil Schuldfrage ungeklärt. Es herrscht so eine Art Patt.
Die Polizei hat den Fall zu den Akten gelegt, weil es keine Beweise für die eine oder andere Seite gibt.
Wie geht es nun weiter? Muss ich wirklich klagen? Klären Kfz-Versicherer die Schuldfrage untereinander oder wie wird das gehandhabt?
Ich hänge irgendwie in der Luft und weiß nicht was nun zu tun ist. Auf einen Gerichtsprozess habe ich wenig Lust. Kostet Zeit und Nerven.
66 Antworten
Ich hab mal gehört: 3 Jahre …nach Ablauf des Jahres in dem das Ereignis stattfand.
In Deinem Fall dann der 31.12.26
Wegen was und gegen wen willst du klagen? Mit welcher Begründung?
@HellerKlaus Wie kommst du auf das Quotenvorrecht? Es gibt hier doch noch nicht mal eine Quote!?
@Stefan546 Einzelheiten dazu kannst du §195 und §199 BGB entnehmen.
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Zitat:
@Pauliese schrieb am 9. Januar 2024 um 19:48:23 Uhr:
Ich hab mal gehört: 3 Jahre …nach Ablauf des Jahres in dem das Ereignis stattfand.
In Deinem Fall dann der 31.12.26
Und wie ist das wenn der Unfallgegner klagt? Letztlich ist es doch egal wer klagt, weil am Ende irgendeine Schuldaufteilung rauskommt, die für alle gilt oder?
Aktuell ist die Situation ja so, dass jeder auf seinem Schaden sitzen bleibt.
Das wäre bei einem 50:50 Urteil durch das Gericht ja auch so. Insofern ändert sich nichts an dem Ist-Zustand, egal ob ich klage oder nicht.
Einzig dann, wenn ich zu 100 % schuldfrei wäre. Bin ich meiner Meinung nach auch, kann ich aber nicht beweisen.
Die RSV übernehmen die kosten für Klageeinreichung mit Anwalt leider auch nur bei bestehender Erfolgsaussicht.
Selbst wenn man eine RSV hat, kann man immer noch nicht davon ausgehen, dass die einspringen ...
Um welchenn Streitwert geht es hier eigentlich? Danach richtet sich ja auch die Gebühr für den eigenen Anwalt und der möchte für gewöhnlich die Zahlung als Vorschuss ...
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 10. Jan. 2024 um 15:51:02 Uhr:
Die RSV übernehmen die kosten für Klageeinreichung mit Anwalt leider auch nur bei bestehender Erfolgsaussicht.
Selbst wenn man eine RSV hat, kann man immer noch nicht davon ausgehen, dass die einspringen ...
Diese Pauschalaussage ist nicht richtig. Es gibt durchaus RSV, welche die Kosten auch übernehmen, wenn der Anwalt sagt: "wir riskieren es".
Zitat:
@Stefan546 schrieb am 10. Januar 2024 um 15:46:19 Uhr:
Zitat:
@Pauliese schrieb am 9. Januar 2024 um 19:48:23 Uhr:
Ich hab mal gehört: 3 Jahre …nach Ablauf des Jahres in dem das Ereignis stattfand.
In Deinem Fall dann der 31.12.26Und wie ist das wenn der Unfallgegner klagt? Letztlich ist es doch egal wer klagt, weil am Ende irgendeine Schuldaufteilung rauskommt, die für alle gilt oder?
Aktuell ist die Situation ja so, dass jeder auf seinem Schaden sitzen bleibt.
Das wäre bei einem 50:50 Urteil durch das Gericht ja auch so. Insofern ändert sich nichts an dem Ist-Zustand, egal ob ich klage oder nicht.
Einzig dann, wenn ich zu 100 % schuldfrei wäre. Bin ich meiner Meinung nach auch, kann ich aber nicht beweisen.
Nein, formal gilt die Quote erstmal nur für die beklagte Partei bzw. deren Versicherung. I.d.R. übernimmt aber die andere Versicherung die Quote für ihre eigene Regulierung.
Und ja, oft ist eine Quotenaufteilung 50:50 oder 70:30 oder 30:70 egal, weil man in beiden Fällen sowohl in der VSK als auch HP hochgestuft werden wird. 100:0 oder 0:100 wird es ganz selten ausgehen, weil solche Fälle eigentlich gar nicht erst vor Gericht landen sollten, wenn man denn Beweise hat.
Zitat:
@hydrou schrieb am 10. Januar 2024 um 16:06:02 Uhr:
Und ja, oft ist eine Quotenaufteilung 50:50 oder 70:30 oder 30:70 egal, weil man in beiden Fällen sowohl in der VSK als auch HP hochgestuft werden wird. 100:0 oder 0:100 wird es ganz selten ausgehen, weil solche Fälle eigentlich gar nicht erst vor Gericht landen sollten, wenn man denn Beweise hat.
Ja, das fürchte ich auch. Ich habe die Anwältin gebeten mir eine kurze Einschätzung zur Erfolgsaussicht einer Klage zu geben.
Die Polizei hat die Sache jedenfalls zu den Akten gelegt, weil unklar wer schuld hat.
50 : 50 heißt doch nicht automatisch, dass jeder seinen Schaden selber bezahlt, oder?
Was ist denn, wenn die Schadensummen beider Fahrzeuge deutlich unterschiedlich sind?
Zitat:
@Stefan546 schrieb am 10. Januar 2024 um 15:46:19 Uhr:
Letztlich ist es doch egal wer klagt, weil am Ende irgendeine Schuldaufteilung rauskommt, die für alle gilt oder?
Jein.
Zunächst mal geht es bei der Klage um die Forderung der einen Partei gegenüber der anderen.
Natürlich ist es naheliegend, dass wenn diese Forderung zu X% für berechtigt erklärt wird, die Gegenseite dann einen Anspruch von (100-X)% hat. Aber das ist zum einen nicht zwangsläufig so, und zum anderen ist es ja auch nicht gesagt, dass die Gegenseite ihren Anspruch dann auch tatsächlich geltend macht und durchsetzt.
Wenn du jetzt z.B. gegen die Haftpflichtversicherung des Gegners 50% durchsetzen kannst, dann hat diese im Gegenzug ja keinen Anspruch gegen dich.
Zitat:
Aktuell ist die Situation ja so, dass jeder auf seinem Schaden sitzen bleibt.
Wenn niemand von dem anderen etwas bekommt, dann ist das so.
Wobei ich jetzt vermute, dass deine RSV die bisher angefallenen Anwaltskosten übernehmen würde, auch wenn du den Fall aufgibst? Würde sich auch die Gutachterkosten übernehmen?
Zitat:
Das wäre bei einem 50:50 Urteil durch das Gericht ja auch so. Insofern ändert sich nichts an dem Ist-Zustand, egal ob ich klage oder nicht.
Nein!
"50:50" und "jeder zahlt seins" wäre nur identisch, wenn der Schaden bei beiden Parteien gleich groß wäre. Was ja hier laut Sachverhaltsschilderung nicht der Fall ist.
Mal so als Beispiel:
Angenommen du hast einen Schaden von 7.000 Euro (5.000 Euro Reparaturkosten plus Sachverständiger, Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Nutzungsausfall usw.), der Gegner aber nur einen Schaden von 3.000 Euro.
Dann gilt bei 50:50, dass du dem Gegner 1.500 Euro schuldet und der Gegner dir 3.500 Euro.
Klingt auf den ersten Blick so, als würdest du nun 2.000 Euro vom Gegner bekommen.
Aber: In Wirklichkeit bekommst du 3.500 Euro von der gegnerischen Versicherung, und der Gegner bekommt seine 1.500 Euro von deiner Versicherung.
Damit das jetzt immer noch nicht zu einfach ist müsstest du noch berücksichtigen, was dich die Höherstufung deiner Haftpflicht kostet. Dann kannst du noch einmal durchrechnen, was es dich an Rabattverlust kostet, wenn du sowohl Haftpflicht als auch Vollkasko in Anspruch nimmst und den Schaden unter Ausnutzung des Quotenvorrechts regulieren lässt.
Das alles unter der Annahme, dass deine Klage den Gegner dazu veranlasst, seinen Anspruch auch tatsächlich einzufordern, was ja noch nichtmals gesagt ist.
Möglicherweise solltest du nach den genauen Zahlen jetzt deinen Versicherungsmenschen fragen, man munkelt ja Juristen würden nicht so gerne rechnen 😉
Solange man selbst keine eigenen Ansprüche anwaltlich geltend macht, hat es die gegnerische Versicherung leicht, schlichtweg gar nix zu zahlen, auch die möglichen 50% oder 30% nicht.
Hat man aber eine RS-Versicherung, wird zuerst mal die außergerichtliche Geltendmachung der 'Schadensansprüche der Sache nach beglichen. Die Deckungen der RS-VS für die gerichtliche Auseinandersetzung machen die erst im nächsten Schritt von den möglichen Erfolgsaussichten abhängig. Bedeutet: Man sollte früh einen Anwalt einschalten, der das erst mal besieht und überhaupt der Versicherung gegenüber auftritt.
Wer steht den in der ersten Spalte des Unfallbogens? Da schreibt die Polizei in der Regel den rein, von dem die der Meinung sind, dass er der Verursacher ist.
Zitat:
@Ilias69 schrieb am 10. Januar 2024 um 23:24:17 Uhr:
Wer steht den in der ersten Spalte des Unfallbogens? Da schreibt die Polizei in der Regel den rein, von dem die der Meinung sind, dass er der Verursacher ist.
Vergiss das. In meinem Fall hatten sie bequem vor Ort nicht nur die Lügen der Gegenseite in meiner Abwesenheit kritiklos übernommen sondern die Spurensicherung erst Stunden später begonnen und teils gar selbst zerstört.
Es ist nur schade, dass durch solche Erlebnisse die Glaubhaftigkeit des ganzen Berufsstandes irreparablen Schaden erlitten hat.