Unfall - Klärung Schuldfrage offen

Hallo,

nach einem Unfall vor etlichen Monaten hat die fremde Versicherung bisher jede Zahlung abgelehnt bzw. stellt sich tot.

Mein Anwalt meinte jetzt, es bliebe nur noch die Option zu klagen oder einzustellen.

Der Unfallgegner hat wohl auch einen Anwalt eingeschaltet. Bisher scheint da aber auch nichts passiert zu sein. Nach Angabe meiner Versicherung wurde bisher auch nichts ausgezahlt, weil Schuldfrage ungeklärt. Es herrscht so eine Art Patt.

Die Polizei hat den Fall zu den Akten gelegt, weil es keine Beweise für die eine oder andere Seite gibt.

Wie geht es nun weiter? Muss ich wirklich klagen? Klären Kfz-Versicherer die Schuldfrage untereinander oder wie wird das gehandhabt?

Ich hänge irgendwie in der Luft und weiß nicht was nun zu tun ist. Auf einen Gerichtsprozess habe ich wenig Lust. Kostet Zeit und Nerven.

66 Antworten

Um was für einen Unfall gehts denn? Scheinbar nix mit eindeutiger Vorfahrtsregeleung.
Wenn 50:50 erwartet wird, müsste sinnvollerweise der klagen, der den höheren Schaden hat.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Stefan546 schrieb am 8. Januar 2024 um 15:39:27 Uhr:


Ja, ich habe eine RS-Versicherung. Diese ist als Zusatz beim Anwalt hinterlegt, falls die gegnerische Versicherung nicht zahlt.

Vollkasko habe ich auch. Allerdings mit hoher Selbstbeteiligung. Quotenvorrecht sagt mir jetzt nichts. Muss ich mal googlen.

Du solltest als erstes gleich mal deinem Anwalt das Mandat entziehen.
Wenn der mit dir noch nicht das Quotenvorrecht besprochen hat, hat der von seinem Job keine Ahnung!

Zitat:

@HellerKlaus schrieb am 8. Januar 2024 um 18:38:01 Uhr:


Du solltest als erstes gleich mal deinem Anwalt das Mandat entziehen.
Wenn der mit dir noch nicht das Quotenvorrecht besprochen hat, hat der von seinem Job keine Ahnung!

Ja, ich bin sowieso unzufrieden mit der Anwältin. Ist eine Dame. Sie meldet sich nur alle paar Wochen, leitet mir dann nur das Schreiben der fremden Versicherung weiter und sonst nix. Hat sich sonst nicht gemeldet. Auch nicht für Fragen.

Als es um die polizeiliche Stellungnahme ging, war sie im Urlaub und reagierte nicht auf dringende E-Mails, so dass die Frist beinahe verstrichen wäre.

Die hat irgendwie nur stille Postweitergabe gespielt.

Ist eigentlich eine Kanzlei, aber die Frau kann ich wirklich nicht empfehlen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. Januar 2024 um 18:20:29 Uhr:


Um was für einen Unfall gehts denn? Scheinbar nix mit eindeutiger Vorfahrtsregeleung.
Wenn 50:50 erwartet wird, müsste sinnvollerweise der klagen, der den höheren Schaden hat.

Gruß Metalhead

Ich hatte den höheren Schaden. Sein Auto war steinalt und nur noch 3.000 € wert.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. Januar 2024 um 18:20:29 Uhr:



Wenn 50:50 erwartet wird, müsste sinnvollerweise der klagen, der den höheren Schaden hat.

eigentlich müsste vor allem derjenige klagen, der Geld haben will 🙂

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. Januar 2024 um 20:27:48 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. Januar 2024 um 18:20:29 Uhr:



Wenn 50:50 erwartet wird, müsste sinnvollerweise der klagen, der den höheren Schaden hat.

eigentlich müsste vor allem derjenige klagen, der Geld haben will 🙂

Ja, nein. 🙂

Wenn einer einen 100k€-Auto fährt und 50k€ Schaden hat, der Unfallgegner mit einem 1000€-Auto einen Totalschaden hat, macht es keinen Sinn daß der 1000€-Autofahrer klagt (bei 50:50 zahlt er nämlich 25k€ und bekommt 500€). Mal so als Extrembeispiel.

Gruß Metalhead

So eine Rechnung würde nur passen, wenn keine Versicherung im Spiel wäre.

Und natürlich nur dann, wenn der Gegner dann und nur aufgrund der eigenen Klage ebenfalls seinen Schaden geltend machen würde. Was im Fall des TE ja nicht unbedingt gesagt ist.

Für dein Beispiel:
Wenn der Fahrer des 1.000€-Autos eine Versicherung mit Rabattschutz hat zahlt er nichts und bekommt 500 Euro. Ebenfalls als Extrembeispiel 😉

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. Januar 2024 um 20:38:25 Uhr:


Wenn der Fahrer des 1.000€-Autos eine Versicherung mit Rabattschutz hat zahlt er nichts und bekommt 500 Euro. Ebenfalls als Extrembeispiel 😉

Stimmt auch wieder.

Gruß Metalhead

Solange die gegnerische Versicherung nichts zu verlieren hat, und das hat sie nicht, wenn keine Klagebedrohung im Raum steht, wird sie nichts tun. Sobald aber mal Anwälte miteinander reden, weil eine Klage im Raum steht, die dich nichts kostet, steigt die Gesprächsbereitschaft der gegnerischen Versicherung, über eine Einigung zu reden.

Du hast eine RS-Versicherung und man geht zu einer Schießerei nicht mit einem Knüppel. Aber da du auch eine Knarre zu haben scheinst ...

Welche Anwälte sollen miteinander reden???
Bin kein Anwalt, habe aber auch über Jahre erfolgreich vertreten und entsprechend, falls erforderlich verhandelt.

Zitat:

Welche Anwälte sollen miteinander reden???

Der Anwalt des TE und der Anwalt der gegnerischen Versicherung.

Und du bist echt der Ansicht,, das, was Du schreibst,, der Praxis entspricht ?

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