ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall in Polen. Muss ich alle Kosten selber tragen?

Unfall in Polen. Muss ich alle Kosten selber tragen?

Themenstarteram 2. Dezember 2022 um 0:14

Guten Tag,

Mir ist vor ein paar Monaten in Polen auf einem Parkplatz ins Auto gefahren. Verursacher gab seine Daten, wir machten Fotos und unterschrieben sogar ein Unfallprotokoll.

 

In Deutschland habe ich das Auto zu einem Gutachter gebracht, der meinte er kümmert sich um alles. Hat auch direkt einen Anwalt eingeschaltet.

 

Schaden wurde auf 1500€ Netto beziffert, Gutachterkosten 820€ und die wurden dann vom Anwalt eingefordert.

 

Nun kam ein Schreiben, dass die polnische Versicherung die Unfallkosten brutto zahlt also etwa 1800€, aber keine Gutachter und Anwaltskosten übernimmt.

 

Heißt das jetzt echt dass ich 1800€ bekomme und davon 820€ Gutachterkosten und zusätzlich noch Anwaltskosten weggehen?

 

Habe ich jetzt die totale Arschkarte und muss im schlimmsten Fall noch was drauf zahlen und bleibe auf dem Schaden sitzen wenn der Anwalt über 1000€ kostet?

 

Habe eine Rechtschutzversicherung mit 250€ Selbstbeteiligung, aber die weiß davon noch nichts, zahlen die zur Not trotzdem?

 

Man ich könnte kotzen....

Hatte sowas zum ersten Mal und dachte mit Gutachter gehe ich auf Nummer sicher...

 

Danke für die Hilfe

Ähnliche Themen
55 Antworten

Ich kann dem TE nur empfehlen einen Ausland Schadenschutz abzuschließen.

Das kostet z.B. bei der HUK € 9,60 im Jahr.

Da wickelt die eigene Haftpflichtversicherung für den ausländischen Versicherer die Regulierung nach deutschem Recht ab.

Eine Belastung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgt nicht.

Bei einem Gutachten über 1500€ Schaden kann das außer einem Kratzer an der Stoßstange nix weltbewegendes sein

Ich hatte Mal eine Kollision mit Leitplanke und hinten Rückfahrscheinwerfer,Kotflügel und Stoßstange kaputt. Gutachten von Mercedes 5000€, Reparatur beim Beulendoktor für 1000€.

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Dezember 2022 um 13:22:43 Uhr:

Da wickelt die eigene Haftpflichtversicherung für den ausländischen Versicherer die Regulierung nach deutschem Recht ab.

Die würden aber auch die 800,- € Gutachterkosten höchstwahrscheinlich nicht bezahlen.

Hier gehts ja nicht darum, dass die polnische Versicherung gar keine Gutachterkosten zahlen will, sondern es geht darum, dass die nur 300,- € bezahlen wollen, was bei der Schadensumme vermutlich viel realistischer ist, als angemessener Preis, als 820,- €.

Grundsätzlich ist ein Auslandschaden Baustein aber natürlich gut.

Dann stelle doch bitte eine gerichtverwertbare SV Gebührentabelle hier ein.

Es tut mir natürlich leid für den TE, dass er jetzt (vermutlich) in seine eigene Tasche greifen muss.

Auf der anderen Seite sage ich immer wieder, dass man nicht immer RA bzw. insbesondere Gutachter einschalten muss.

Nur weil ich an meinem Auto einen kleinen Katzer habe, fahre ich nicht zum Gutachter, sondern zum Karosseriebetrieb! Egal ob gegnerische Haftpflicht oder Kasko!

2 Beiträge wurden entfernt, mal sehen wie lange die Ruhe vor dem Sturm diesmal dauert

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 2. Dezember 2022 um 20:11:20 Uhr:

2 Beiträge wurden entfernt, mal sehen wie lange die Ruhe vor dem Sturm diesmal dauert

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Ich kann Dich beruhigen und werde mich zu dem User mit dem Accountshersteller nicht weiter äußern

Ein echt toller Link des polnischen Anwalts. Nur warum sollte ein Geschädigter hier mit der polnischen Versicherung korrespondieren? Da gibt es doch in Deutschland entsprechende Regulierungsbeauftragte. Auskunft dazu m.W. erteilt das Dt. Büro Grüne Karte.

In ganz dunkler Erinnerung und ohne Pistole oder Gewähr: Vor nicht zu langer Zeit hat ein deutsches Gericht bei einem Unfall in Polen dem dt. Geschädigten auch den Ersatz der Anwaltskosten zugesprochen. Hab mir die Entscheidung aber nicht notiert.

Zu den üblichen (zulässigen) Honoraren von Gutachtern gibt es auf der Homepage des Verbandes (bvsk.de) einen Honorarrechner.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Dezember 2022 um 21:49:51 Uhr:

Ein echt toller Link des polnischen Anwalts. Nur warum sollte ein Geschädigter hier mit der polnischen Versicherung korrespondieren? Da gibt es doch in Deutschland entsprechende Regulierungsbeauftragte. Auskunft dazu m.W. erteilt das Dt. Büro Grüne Karte.

In ganz dunkler Erinnerung und ohne Pistole oder Gewähr: Vor nicht zu langer Zeit hat ein deutsches Gericht bei einem Unfall in Polen dem dt. Geschädigten auch den Ersatz der Anwaltskosten zugesprochen. Hab mir die Entscheidung aber nicht notiert.

Zu den üblichen (zulässigen) Honoraren von Gutachtern gibt es auf der Homepage des Verbandes (bvsk.de) einen Honorarrechner.

Du hast natürlich recht, nur ist leider die BVSK Empfehlung nicht verbindlich.

Zitat:

@MartinKa. schrieb am 2. Dezember 2022 um 12:38:05 Uhr:

 

....

@ berlin-paul

Viel Spaß beim Rechtsstreit gegen die polnische Versicherung vor irgendeinem polnischen Gericht. :D

Das zu erwartende Ergebnis wird sein, dass die Recht bekommen, die Kosten für das Gutachten zu kürzen.

Dann hat der TE auch zusätzlich noch seine 250,- € SB für die Rechtsschutzversicherung in den Sand gesetzt.

Warum äußerst du solch einen groben Unfug? Ich wies den TE auf den Beitrag von new-rio-up mit dem informativen link hin, wo er die für ihn relevanten Infos nachlesen kann.

Welche weitere Vorgehensweise schlägst du dem TE jetzt vor berlin-paul?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall in Polen. Muss ich alle Kosten selber tragen?