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Unfall in Polen. Muss ich alle Kosten selber tragen?

Themenstarteram 2. Dezember 2022 um 0:14

Guten Tag,

Mir ist vor ein paar Monaten in Polen auf einem Parkplatz ins Auto gefahren. Verursacher gab seine Daten, wir machten Fotos und unterschrieben sogar ein Unfallprotokoll.

 

In Deutschland habe ich das Auto zu einem Gutachter gebracht, der meinte er kümmert sich um alles. Hat auch direkt einen Anwalt eingeschaltet.

 

Schaden wurde auf 1500€ Netto beziffert, Gutachterkosten 820€ und die wurden dann vom Anwalt eingefordert.

 

Nun kam ein Schreiben, dass die polnische Versicherung die Unfallkosten brutto zahlt also etwa 1800€, aber keine Gutachter und Anwaltskosten übernimmt.

 

Heißt das jetzt echt dass ich 1800€ bekomme und davon 820€ Gutachterkosten und zusätzlich noch Anwaltskosten weggehen?

 

Habe ich jetzt die totale Arschkarte und muss im schlimmsten Fall noch was drauf zahlen und bleibe auf dem Schaden sitzen wenn der Anwalt über 1000€ kostet?

 

Habe eine Rechtschutzversicherung mit 250€ Selbstbeteiligung, aber die weiß davon noch nichts, zahlen die zur Not trotzdem?

 

Man ich könnte kotzen....

Hatte sowas zum ersten Mal und dachte mit Gutachter gehe ich auf Nummer sicher...

 

Danke für die Hilfe

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55 Antworten

Rechtsberatung ist hier doch nicht gestattet :)

Richtig, die Empfehlung vom Verband ist nicht verbindlich. Hilft aber trotzdem, weil der Einwand von HUK und Co. zu deutlich überhöhten Kosten damit oftmals widerlegt werden kann. Was nutzt mir der Hinweis der HUK, dass ein SV nur x € kosten darf, wenn zu diesem Betrag kein SV ein Gutachten erstellt?

Die Frage ist, wie hoch dürfen die Gutachterkosten in Polen sein?

Dort ist der Unfall ja passiert.

Der ADAC schreibt z.B. dass die Gutachterkosten nur erstattet werden, wenn die Versicherung ihr Einverständnis gegeben hat.

https://www.adac.de/.../

Was soll unser Geschädigte jetzt also machen?

Der Ball liegt ja wieder bei ihm.

Zitat:

@manndieter schrieb am 2. Dezember 2022 um 13:06:18 Uhr:

Ich wollte einfach nur nichts falsch machen

Das ist aber gründlich daneben gegangen.

- man kann sich vor der ersten Reise über die Spielregeln im Zielland erkundigen und ggf. den Versicherungschgutz anpassen, hier: Auslands-Baustein sowie mitzführende Dokumente, Verhaltensregeln, Telefonnummern und und und ...

- nach dem Unfall wären dir alle Spielregeln zur Abwicklung zugänglich gewesen, bevor du angefangen hast Kosten zu produzieren für die sich hinterher kein Bewerber findet.

Zum Gutachter: Ich weiß nicht ob der Betrag angemessen ist. Hier gilt aber, wer die Musik bestellt und nach dem Preis nicht fragt zahlt halt.

 

Einen wirklich guten Rat kann ich dir nicht geben. Ich würde es an der Stelle bewenden lassen und keine weiteren Kosten verursachen.

Dein Anwalt möge dich darüber aufklären was genau er vor hat, welche Kosten anfallen und wohin das mit welchem Risiko führen soll. Kommt da wenig und hast du kein gutes Gefühl lass es erst recht bleiben.

Dem TE ist mit der Hätte-hätte-Fahrradkette nicht geholfen...

Am besten wäre es, wenn er gar nicht erst die Reise angetreten hätte oder gar ein Auto angeschafft hätte {/ironie}

Hab ich aus Vershen die Null gedrückt ?

Das sind einfach die Probleme, die entstehen, wenn man seine Versicherungen selber managen will, davon aber keine wirkliche Ahnung hat.

Die Lücken die man dabei hat, bemerkt man erst im Schadensfall.

Hier wäre es der Baustein "Auslandsschaden" der alle Probleme lösen würde.

Und für diesen Baustein zahle ich beim Touareg 9,60 € im Jahr. Zwar erst einmal beim Motorrad in Anspruch genommen, hat aber gut funktioniert.

Was man aber auch sagen muss.

Er ist schon auch an schlechte Leute geraten.

Der Gutachter will sich offensichtlich die Taschen vollmachen und der Rechtsanwalt scheint nichts davon gesagt zu haben, dass die RA Kosten in Polen nicht übernommen werden.

Was ich nicht verstehe .. warum hört der Te nicht auf seinen Anwalt ?

Zumindest habe ich es so verstanden ...

"Ich habe mit dem Anwalt telefoniert und er meinte ich solle mir keine Sorgen machen, Widerspruch ist schon eingelegt.
Ich soll ihm meine Rechtschutzversicherung mit meiner Vertragsnummer als Mail schreiben. Zusätzlich sagte er aber auch er kümmert sich um alles und ich soll die RSV selbst nicht kontaktieren...
."

1 Stunde später..

"Ich habe mit meiner RSV telefoniert. Bleibe wohl auf den Gutachterkosten sitzen.
Also bekomme ich am Ende etwa 750€ raus. Reicht nicht für die Reparatur, aber ...
"

 

Hä ?? ich würde empfehlen ruhig zu bleiben und den Anwalt machen lassen ... und ersteinmal auf ihn hören...

 

Innerhalb von paar Stunden klärt sich das sowieso nicht ...

Es ist übrigens nicht hilfreich, wenn du ohne Absprache, bzw. genau das Gegenteil machst was dir dein Anwalt rät...;)

Warum nicht?

Er schaltet seinen Rechtsanwalt ein.

Der ist deutsches Recht gewohnt und macht sich keine Gedanken um seine Bezahlung.

Eine Stunde später hat sich der Anwalt schon mit dem Fall beschäftigt und hat festgestellt, dass es in Polen anders ist.

Meiner Meinung nach alles plausibel.

So wie ich das verstanden habe hat nicht er, sondern der Gutachter den Rechtsanwalt beauftragt, der dann widerum in Polen die Forderung gestellt hat.

Für mich entstehen jetzt folgende Fragen: Wurde der Gutachter durch den TE ermächtigt bzw. beauftragt, einen Rechtsanwalt einzuschalten? Wenn der Rechtsanwalt unwissend eine unberechtigte Forderung stellt, ist dann dessen Aufwand trotzdem zu zahlen?

Wäre ich in diese Falle getappt, würde ich sofort alles stoppen. Der Gutachter wäre evtl. noch zu zahlen ( ein Gespräch wäre hier sicherlich noch anzuraten), die Rechnung des RA würde ich jedoch verweigern, die Kammer einschalten und notfalls auch vor Gericht ziehen. Ich darf davon ausgehen, dass auch ein RA nicht alles wissen kann. Dies sollte er sich aber spätestens bei der Annahme des "Falls" aneignen.

Gutachten würde ich in der Höh ganz bestimmt nicht bezahlen.

Zitat:

@Nickel schrieb am 7. Dezember 2022 um 17:14:55 Uhr:

Gutachten würde ich in der Höh ganz bestimmt nicht bezahlen.

Soll das bedeuten, dass Du Dich vor der Beauftragung nach der Höhe der Gebühren erkundigt hättest?

Da wärst Du der Erste, der mir untergekommen ist.

Zitat:

@Nickel schrieb am 7. Dezember 2022 um 17:14:55 Uhr:

Gutachten würde ich in der Höh ganz bestimmt nicht bezahlen.

und du meinst also, damit ist das dann erledigt?

Wer die Musik bestellt, der bezahlt Sie auch, das ist numal so.

Da sollte man sich doch vorher erkundigen was so ein Gutachten kostet.

Sicherlich ist der in Ansatz gebrachte Betrag für das Gutachten überhöht. Aber eine Chance hat der TE nur, wenn er in der Lage ist zu beweisen, dass das Honorar "deutlich" überhöht ist. Das Stichwort ist hier also "Wucher"

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