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Unfall in der Probezeit (!)

Opel Corsa C
Themenstarteram 10. Februar 2016 um 20:05

Hallo zusammen,

Ich verfasse diesen Beitrag da ich eine Frage bezüglich der Schuldfrage meines Unfalls habe.

Der Unfall ereignete sich vor 2 Wochen in einer 30km/h Zone bei dem beide Wagen frontal ineinander stießen. Ich fuhr ca. 60km/h schnell und es kam mir ein Auto entgegen welches weder verlangsamte, noch blinkte. Also ging ich davon aus, dass der Fahrer normal gradeaus fahren möchte. Jedoch hatte er im Sinne auf einen Parkplatz abzubiegen, welcher auf meiner rechten Seite lag. Daher musste er meine Fahrbahn überqueren. Kurz bevor wir auf der selben Höhe waren, zog er bei Fahrt ( nicht am Stehen und Warten ) auf meine Spur und ich stieß frontal mit ihm zusammen und erwischte Ihn vorne rechts.

Nun meinte die Polizei, dass er der Hauptverursacher sei, da er Wartepflichtig gewesen sei. Jedoch fuhr ich in der besagten 30km/h Zone mit ca. 60km/h und es ist bereits ein Sachverständiger am Gutachten dran und jetzt würde ich hier gerne einige Meinungen erhalten, ob ich mit einer Teilschuld rechnen muss.

Ich bedanke mich jetzt schonmal für alle Meinungen und wünsche euch einen angenehmen Abend.

MfG 29KN0116

Beste Antwort im Thema

Hätte ich was zu sagen, würdest du die ganze Schuld aufgebrummt bekommen.

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13 Antworten
am 10. Februar 2016 um 20:10

Zitat:

Nun meinte die Polizei, dass er der Hauptverursacher sei, da er Wartepflichtig gewesen sei.

Du hast es doch schon selber geschrieben!?

Wer hat den Gutachter bauftragt? Was soll im Gutachten festgestellt werden?

Gab es Verletzte bei dem Unfall?

Themenstarteram 10. Februar 2016 um 20:14

Also ich habe ein Schleudertrauma erlitten ( alles attestiert ), was der Gegner abbekommen hat weiss ich nicht.

Der Gutachter soll die Geschwindigkeit der beiden Pkws überprüfen und wurde von der gegnerischen Versicherung beauftragt

Bitte in Forum "Verkehr und Sicherheit " oder "Versicherung " verschieben.

Danke

Ich könnte mir vorstellen dass die gegnerische Versicherung dir ne teilschuld aufbrummen will, da du mit extrem überhöhter Geschwindigkeit unterwegs warst. Die wollen bestimmt versuchen, dir nachzuweisen, dass du hättest rechtzeitig bremsen können wenn du mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit gefahren wärst und der andere Fahrer hätte es anders eingeschätzt und wäre dann schon in der Parklücke gewesen.

Es kommt in erster Linie auf die Rennleitung an! Zumindest was deine Probezeit betrifft.

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,

wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,

die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal

verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.

Hätte ich was zu sagen, würdest du die ganze Schuld aufgebrummt bekommen.

Themenstarteram 10. Februar 2016 um 21:26

*Edit*

Der Sachverständiger ist von unserer Versicherung beauftragt worden.

Zitat:

@der_fette_Moench schrieb am 10. Februar 2016 um 21:32:54 Uhr:

Hätte ich was zu sagen, würdest du die ganze Schuld aufgebrummt bekommen.

Und dich würde ich sofort auspeitschen und in den Keller sperren für den Rest des Lebens, wenn du mal einen Fehler machst.

Jeder von uns ist schon mal 60 in der 30er-Zone gefahren. Sowas passiert jedem mal. Wer natürlich ständig Tempobegrenzungen ignoriert, gehört nicht ans Steuer, aber solche Pauschalaussagen zu machen ohne Kenntnis weiterer Umstände belegen min. in gleichem Umfang eine fehlende charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Zum Gutachten: Wird das Gutachten zur Ermittlung eines Tempos eingesetzt, würde ich das nur akzeptieren, wenn vom Gericht/Polizei beauftragt. Der Unfall wäre zwar bei 30 nicht passiert, aber wenn du 10sek früher losgefahren und 30 gefahren wärst, hätte es auch gekracht, also ist der Fehler beim anderen! Ich würde mir da auch ungern etwas in die Schuhe schieben lassen. Gut, du warst zu schnell, aber das war nicht die Unfallursache.

am 11. Februar 2016 um 6:18

Zitat:

 

Und dich würde ich sofort auspeitschen und in den Keller sperren für den Rest des Lebens, wenn du mal einen Fehler machst.

Jeder von uns ist schon mal 60 in der 30er-Zone gefahren. Sowas passiert jedem mal. Wer natürlich ständig Tempobegrenzungen ignoriert, gehört nicht ans Steuer, aber solche Pauschalaussagen zu machen ohne Kenntnis weiterer Umstände belegen min. in gleichem Umfang eine fehlende charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Dem hab ich nichts hinzuzufügen ;)

Ich fürchte du wirst erstmal abwarten müssen was dabei rauskommt, im Zweifelsfall rate ich dir an einen Anwalt zu nehmen wenns den zum Rechtsstreit mit der Versicherung /dem Gutachter kommen sollte. Ich würde jetzt schon mal einen ins Auge fassen um im Zweifelsfall gewappnet zu sein. Als juristischer Laie beißt du sonst ins Gras. Auf jeden Fall wünsche ich auch gesundheitlich gute Besserung!

*kopfschüttel* Doppelt so schnell wie erlaubt und ihr blast ihm noch Zucker in den A*sch? Mal meine Ignoliste erweitern.

am 11. Februar 2016 um 9:54

Keiner hat hier gutgeheißen dass er zu schnell war, dafür wird er mit Sicherheit auch noch sein Fett wegbekommen. Aber das ist nunmal nicht zu ändern und auch nicht wirklich Gegenstand der Sache hier. Dir wollte niemend zu nahe treten (ich zumindest nicht und sowas kommentiere ich deshalb auch immer mit einem Smiley) aber Hand aufs Herz, jeder ist mal zu schnell. Und dabei find ichs schon ein Unterschied ob man in einer 50er Zone doppelt so schnell ist wie in der 30er. Klar, sollte man nicht machen. Und wenn ich aus ner 50er in ne 30er komme haue ich auch nicht immer sofort in die Eisen. Dafür dürft ihr mich jetzt gerne maßregeln :D

Ein Mönch lebt ja ein Leben im Sinne Gottes. Dabei achtet er die Schöpfung, angefangen beim eigenen Körper. Wenn ein Mönch dann also schon fett ist, dann ignoriert er seinen zuvorderst zu beachtenden Auftrag. Dann über andere so zu richten, zeugt von Verblendung der eignen Wahrnehmung.

Und wenn der Name - wovon ich ausgehe - nur ein Pseudonym ist, dann wohl ein schlecht gewähltes, da es nicht zum Aussageverhalten hier passt.

Bitte setze mich auf deine Igno-Liste. Es wäre mir eine Ehre und ich wäre vermutlich Gast in der besseren Gesellschaft.

Danke dafür! :p

:D Du Lappen... Mein Nick hat eine Geschichte. Ziemlich genial wer sie kennt ;)

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