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Unfall in der Probezeit mit Fahrradfahrer

Themenstarteram 10. November 2015 um 22:31

Guten Abend Community,

ich hatte vorhin gegen 17.30uhr ( Dunkel und Fahrbahn nass) einen Unfall, wobei ich einen Fahrradfahrer übersah, bzw seine geschwindigkeit nicht genau einschätzen konnte.

Zur kurzen aufklärung:

War auf der Hauptstraße unterwegs, am fahrbahnrand befindet sich ein Fahrradstreifen wo auch ein Radler unterwegs war, den ich auch wahrgenommen hatte.

Wenige hunert Meter weiter wollte ich rechts einbiegen und hatte im Seitenspiegel geschaut, der Radler war im ersten moment noch weit genung entfernt ( Dachte ich zumidenst) bin dann abgebogen und der Fahrradfahrer mir hinten reingeknallt, war allerdings 3/4 mit dem Fahrzeug schon abgebogen.

 

Krankenwagen Polizei natürlich verständigt und hat den Unfallhergang aufgenommen, nun sitzt mir der Schock natürlich noch in den Knochen und stelle mir ein haufen fragen.

Natürlich bin ich mir drüber im Klaren das ferndiagnosen immer schwer zu urteilen sind, trozdem hoffe ich auf ein paar Hilfreiche Antworten auf meine fragen, die ich auch gleich hierzu noch schreiben werde.

Unter anderem wollte ich nur nochmal drauf hinweisen das der Radler mit ins Krankenhaus kam, später wieder entlassen wurde. Bin zu ihm nachhause um mich bei seiner Frau / Familie zu erkundigen, wie es ihm denn geht. Zum Glück war er selber zuhause und hatte mich reingebeten und meine entschuldigung entgegengenommen.

Nun meine Fragen:

Wer Klärt nun die frage , ob ich Schuld bin bzw der Radler eine mitschuldt bekommt?

Was kommt auf mich zu? Führerschein weg? Aufbauseminar?

Wie wird meine Versicherung auf den Vorfall reagieren, habe seid dem 13.08.2015 den Führerschein und bezahle momentan 120Euro Versicherung( im Monat), der Beitrag wird sich dann sehr wahrscheinlich drastisch erhöhen,oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 11. November 2015 um 01:19:27 Uhr:

...

Höherstufung in der KH allein schon deswegen, weil sich die Krankenversicherung vom Unfallbeteiligten bei der Versicherung vom Fahrzeug melden wird.

Schmerzensgeld würde ich an Stelle vom Radfahrer auch geltend machen.

Man weis es nicht. Kann. Kommt auf die Kasse an.

Ich würde, wenn es nur ein blauer Fleck war, kein Schmerzensgeld geltend machen. Diese Beträge sind in Dt. sowieso so gering und vernachlässigbar. Er ist extra hin, hat geklingelt und sich erkundigt. Finde das toll. Aus der Situation heraus. Das zeugt von Entschuldigung und Demut.

Mir ist auch mal vor 2 Jahren eine ganz junge Fahranfängerin ganz leicht an die (geparktes Auto) Stoßstange gefahren, minimaler Lackschaden, ganz klein. Sie hat über die Nachbarn die Telefonnummer ausfindig gemacht, hat angerufen. Ich bin hin, sie hat gezittert und hatte Panik und Angst. Ich hab mir alles angeschaut, sie gedrückt und gesagt, ich habe noch einen anderen Lackschaden und muss sowieso Lack anrühren, die paar cm blase ich mit ab. Fertig. Hat sie mir noch vom Lehrlingsgeld 20 Euro für Farbe gegeben. Man muss es ja nicht übertreiben.

Wäre mir ein/e zugekiffte/r Willi oder Tussi völlig im Trance da ran gefahren, hätte ich auch anders reagiert. Finde immer, der Ton macht die Musik.

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Du bist wenigstens ein sehr Freundlicher Unfallverursacher, der zum Geschädigten fährt um sich zu erkundigen. Find ich mal voll gut und will es auch schreiben. Machen von hunderten einer. Du. Aber zur Sache.

Kniffelig. Radweg ist immer so eine Sache. Im Grunde hat der Benutzer vom Radweg die Vorfahrt. Punkt. Dies ist immer, es sei denn, Du bist schon gefahrlos abgebogen und musst dann wegen einer neuen Verkehrssituation plötzlich bremsen, die zu Beginn des Abbiegens so noch nicht da war. Dann ist die Kreuzung blockiert und in eine Kreuzung die belegt ist, darf man nicht einfahren. Ist das Hinderniss aber wie meist schon da, darf man nicht abbiegen und muss dem Radfahrer die Vorfahrt gewähren. Du schreibst, Du hast geschaut, wo ist er nur, er war doch noch da, aber wo ist er jetzt... so in der Art, vielleicht die Geschwindigkeit verringert und zum Teil auch gezögert? Dann doch abgebogen und er ist rein gefahren. Dann trägst Du die Schuld. Radfahrer haben eben auch Speed drauf und sind schnell woanders.

Anders bei Straßen ohne Radweg. Wenn Du den Radfahrer gefahrlos überholt hast, wieder eingescheert bist, vor ihm bist und danach dann den Abbiegevorgang begonnen hast und der Radfahrer rein donnert, ist dieser Schuld am Unfall, wenn er Dein Blink- und Bremslicht missachtet und rein fährt.

Hast Du aber den Abbiegevorgang während des Einordnens ausgeführt und gleichzeitig abgebogen sieht die Sache wieder anders aus. Du weisst ja, wo Du abbiegen willst. Dann hätte man hinter dem Radfahrer bleiben und hinterher tuckern müssen und gar nicht erst überholen dürfen.

Die Polizei wird sicher alle Beteiligten vernehmen und dann die Unfallaufnahme beenden. Du musst bestimmt zum Aufbauseminar. Deine Probezeit wird auf 4 Jahr erhöht. Nimmst Du nicht am Seminar teil, ist der Lappen weg. Bei der Versicherung weiß ich nicht, welche Schäden geltend gemacht werden. Von daher kann man nix aussagen, ob Sachschaden und Personenschaden entstanden ist der zu ersetzen gilt. Ein Fahrrad-Vorderrad kann man auch so ersetzen oder es von der Versicherung als Schaden zurück kaufen.

Der Radfahrer ist bestimmt wegen Ausschluss Schädel-Hirn-Trauma (SHT) ins KH gekommen. Üblicherweise bleibt er da über Nacht. Warum er schon wieder zu Hause ist? Keine Ahnung.

Wenn die Polizei Dich als Verusacher festgestellt hat, bekommst Du bestimmt auch einen Punkt in Flensburg.

Was ist ein Fahrradstreifen, ein offizieller, ausgeschilderter Radweg, ggf. sogar baulich von der Fahrbahn getrennt, oder was sonst?

Na, das ist ja mal ein beschissener Start ins Autoleben...aber betrachte es positiv. Du hast keinen körperlichen Schaden, und der Fahrradfahrer scheinbar auch nicht (sonst wäre er nicht schon wieder etnlassen worden).

Die Schuldfrage hier zu klären, ist per Ferndiagnose schwierig. Ich denke, da es einen Fahrradstreifen gibt, hast du mind. eine Teilschuld. Das hieße dann (wenn die Polizei das alles so aufgenommen hat): Ordnungswidrigkeitsstrafe wg. Unfall + 1 Punkt in FL, damit einhergened ein Aufbauseminar (Kosten + Verlängerung der Probezeit) + Erhöhung der Versicherungsprämie.

Davon würde ich zumindest zunächst mal ausgehen.

Die Schuldfrag ist nach Schilderung vom TE für nich eindeutig.

100% er Schuld.

Nachschulung und Probezeitverlängerung auf 4 Jahre wird es wohl geben.

Höherstufung in der KH allein schon deswegen, weil sich die Krankenversicherung vom Unfallbeteiligten bei der Versicherung vom Fahrzeug melden wird.

Schmerzensgeld würde ich an Stelle vom Radfahrer auch geltend machen.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 11. November 2015 um 01:19:27 Uhr:

...

Höherstufung in der KH allein schon deswegen, weil sich die Krankenversicherung vom Unfallbeteiligten bei der Versicherung vom Fahrzeug melden wird.

Schmerzensgeld würde ich an Stelle vom Radfahrer auch geltend machen.

Man weis es nicht. Kann. Kommt auf die Kasse an.

Ich würde, wenn es nur ein blauer Fleck war, kein Schmerzensgeld geltend machen. Diese Beträge sind in Dt. sowieso so gering und vernachlässigbar. Er ist extra hin, hat geklingelt und sich erkundigt. Finde das toll. Aus der Situation heraus. Das zeugt von Entschuldigung und Demut.

Mir ist auch mal vor 2 Jahren eine ganz junge Fahranfängerin ganz leicht an die (geparktes Auto) Stoßstange gefahren, minimaler Lackschaden, ganz klein. Sie hat über die Nachbarn die Telefonnummer ausfindig gemacht, hat angerufen. Ich bin hin, sie hat gezittert und hatte Panik und Angst. Ich hab mir alles angeschaut, sie gedrückt und gesagt, ich habe noch einen anderen Lackschaden und muss sowieso Lack anrühren, die paar cm blase ich mit ab. Fertig. Hat sie mir noch vom Lehrlingsgeld 20 Euro für Farbe gegeben. Man muss es ja nicht übertreiben.

Wäre mir ein/e zugekiffte/r Willi oder Tussi völlig im Trance da ran gefahren, hätte ich auch anders reagiert. Finde immer, der Ton macht die Musik.

In der Regel neigen die Gerichte dazu beim stärkeren Autofahrer die Schuld zu sehen. Andererseits schreibst du daß er dir HINTEN drauf geknallt ist. Das spricht eher dafür daß du ihn nicht geschnitten hast sondern daß er aus Unachtsamkeit zu spät gebremst hat und es so zu einem klassischen Abbiegeauffahrunfall kam.

Zudem war der Unfall um 17:30. Hatte das Bike eine ordnungsgemäße Beleuchtung? Waren die Bremsen intakt ?

Es besteht die Chance für dich daß es zu einer Schuldaufteilung kommt. Die angefallenen Kosten, Krankentransport, Krankenhausaufenthalt, evtl. Schmerzensgeld werden entspr. von der Vers. übernommen. Dazu ist sie ja da.

Gruß, Zelirodu

Da du den fahrradfahrer gesehen hast, hättest du halten müssen und ihn passieren lassen, in der Führerscheinprüfung wärst du durchgefallen ;) Dir wird wohl " unfall mit fahrlässiger Körperverletzung" oder ordnungswiedrigkeit wegen , vorfahrt nehmen, von der Polizei vorgeworfen. Das ist ein A Verstoß, der eine verlängerung der Probezeit, und ein Aufbauseminar kosten wird (ca 400euro) .

Ich nehme an die Polizei hat von Amtswegen ein Verfahren wg. fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Du hast dich aber richtig Verhalten und dich im Nachgang um das Befinden des Verletzten gekümmert - das ist ein dicker Pluspunkt.

Ich gehe daher davon aus dass der Verletzte kein Interesse an einer Strafverfolgung haben wird.

Daher wird die Sache "weitergegeben" und dann die Ordnungswidrigkeit geahndet - "Sie missachteten die Vorfahrt" ... das dürfte wenn ich mich recht erinnere ein Punkt sein und ca 100€ Bußgeld.

Da du in der Probezeit bist wird ein Aufbauseminar nötig sein und deine Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert werden.

Ob der Radfahrer dir nun vor der Motorhaube oder in die Seite knallt spielt in dem geschilderten Fall meiner Meinung nach für den Strafrechtlichen Aspekt keine Rolle - er hatte Vorfahrt und du hast sie ihm genommen und daher kam es zum Unfall.

Alles in allem nicht schön... aber wir sind alle nur Menschen und du hast dich wie gesagt im Nachgang absolut korrekt Verhalten.

Gute Fahrt in Zukunft! :)

Zitat:

@Chris492 schrieb am 11. November 2015 um 18:34:47 Uhr:

Ich nehme an die Polizei hat von Amtswegen ein Verfahren wg. fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Du hast dich aber richtig Verhalten und dich im Nachgang um das Befinden des Verletzten gekümmert - das ist ein dicker Pluspunkt.

Ich gehe daher davon aus dass der Verletzte kein Interesse an einer Strafverfolgung haben wird.

Daher wird die Sache "weitergegeben" und dann die Ordnungswidrigkeit geahndet - "Sie missachteten die Vorfahrt" ... das dürfte wenn ich mich recht erinnere ein Punkt sein und ca 100€ Bußgeld.

 

Alles in allem nicht schön... aber wir sind alle nur Menschen und du hast dich wie gesagt im Nachgang absolut korrekt Verhalten.

Gute Fahrt in Zukunft! :)

So weit alles richtig. Nur handelt es sich, wie hier schon mehrfach falsch "behauptet" bzw. geschrieben wurde, nicht um eine Vorfahrtverletzung, sondern um einen Fehler beim Abbiegen.

Wollte das nur mal gesagt haben.

das zünglein an der Wage wird sein, ob Du Vorrang oder Vorfahrt verletzt hast.

was haben die Polizisten gesagt. Wie wurdest Du verwarnt?

Belese Dich mal hier:

http://www.lvw-thueringen.de/Vorfahrt_2012.pdf

Zur Versicherung wirst Du "hochgestuft" und zahlst mehr. Konkret zur Höhe der Mehrzahlung kann man nichts sagen.

Gruß

Hab ich gerade gefunden und fand ich ganz nett

Zitat:

Vorrang dann, wenn Verkehrsströme, die parallel zu deiner Fahrtrichtung unterwegs sind, bevorrechtigt sind (Fussgänger, Radfahrer, Gegenverkehr)

Vorfahrt dann, wenn zwei Verkehrsströme sich (in der Regel) kreuzen. Z.B. "rechts vor links", Vorfahrt gewähren.......

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=78208

Wenn´s dann so war wie vom TE beschrieben, dürfte dieser Tatbestand in Frage kommen.

109601 Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes/in gleicher Richtung A - 1 85,00

fahrendes *) Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.

§ 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 39.1 BKat;

§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

somit wäre er nach §2a StVG i.V.m. §28 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a) bb) "dran" i.S.e. Probezeitverlängerung, oder?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 11. November 2015 um 19:26:58 Uhr:

somit wäre er nach §2a StVG i.V.m. §28 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a) bb) "dran" i.S.e. Probezeitverlängerung, oder?

Keine Ahnung. Wenn du das sagst. Mit den Folgen von derartigen Verstößen kenne ich mich nicht so aus. Das ist Sache der jeweiligen Ordnungsbehörde. Was du so alles im Kopf hast, erstaunlich:):D

nö im kopp nicht. nachgelesen.

ich glaube, dass eine der hauptfragen für den TE ist, was er nun belappen muss und ob sich die Probezeit verlängert :-(

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