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Unfall in der Probezeit mit Fahrradfahrer

Themenstarteram 10. November 2015 um 22:31

Guten Abend Community,

ich hatte vorhin gegen 17.30uhr ( Dunkel und Fahrbahn nass) einen Unfall, wobei ich einen Fahrradfahrer übersah, bzw seine geschwindigkeit nicht genau einschätzen konnte.

Zur kurzen aufklärung:

War auf der Hauptstraße unterwegs, am fahrbahnrand befindet sich ein Fahrradstreifen wo auch ein Radler unterwegs war, den ich auch wahrgenommen hatte.

Wenige hunert Meter weiter wollte ich rechts einbiegen und hatte im Seitenspiegel geschaut, der Radler war im ersten moment noch weit genung entfernt ( Dachte ich zumidenst) bin dann abgebogen und der Fahrradfahrer mir hinten reingeknallt, war allerdings 3/4 mit dem Fahrzeug schon abgebogen.

 

Krankenwagen Polizei natürlich verständigt und hat den Unfallhergang aufgenommen, nun sitzt mir der Schock natürlich noch in den Knochen und stelle mir ein haufen fragen.

Natürlich bin ich mir drüber im Klaren das ferndiagnosen immer schwer zu urteilen sind, trozdem hoffe ich auf ein paar Hilfreiche Antworten auf meine fragen, die ich auch gleich hierzu noch schreiben werde.

Unter anderem wollte ich nur nochmal drauf hinweisen das der Radler mit ins Krankenhaus kam, später wieder entlassen wurde. Bin zu ihm nachhause um mich bei seiner Frau / Familie zu erkundigen, wie es ihm denn geht. Zum Glück war er selber zuhause und hatte mich reingebeten und meine entschuldigung entgegengenommen.

Nun meine Fragen:

Wer Klärt nun die frage , ob ich Schuld bin bzw der Radler eine mitschuldt bekommt?

Was kommt auf mich zu? Führerschein weg? Aufbauseminar?

Wie wird meine Versicherung auf den Vorfall reagieren, habe seid dem 13.08.2015 den Führerschein und bezahle momentan 120Euro Versicherung( im Monat), der Beitrag wird sich dann sehr wahrscheinlich drastisch erhöhen,oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 11. November 2015 um 01:19:27 Uhr:

...

Höherstufung in der KH allein schon deswegen, weil sich die Krankenversicherung vom Unfallbeteiligten bei der Versicherung vom Fahrzeug melden wird.

Schmerzensgeld würde ich an Stelle vom Radfahrer auch geltend machen.

Man weis es nicht. Kann. Kommt auf die Kasse an.

Ich würde, wenn es nur ein blauer Fleck war, kein Schmerzensgeld geltend machen. Diese Beträge sind in Dt. sowieso so gering und vernachlässigbar. Er ist extra hin, hat geklingelt und sich erkundigt. Finde das toll. Aus der Situation heraus. Das zeugt von Entschuldigung und Demut.

Mir ist auch mal vor 2 Jahren eine ganz junge Fahranfängerin ganz leicht an die (geparktes Auto) Stoßstange gefahren, minimaler Lackschaden, ganz klein. Sie hat über die Nachbarn die Telefonnummer ausfindig gemacht, hat angerufen. Ich bin hin, sie hat gezittert und hatte Panik und Angst. Ich hab mir alles angeschaut, sie gedrückt und gesagt, ich habe noch einen anderen Lackschaden und muss sowieso Lack anrühren, die paar cm blase ich mit ab. Fertig. Hat sie mir noch vom Lehrlingsgeld 20 Euro für Farbe gegeben. Man muss es ja nicht übertreiben.

Wäre mir ein/e zugekiffte/r Willi oder Tussi völlig im Trance da ran gefahren, hätte ich auch anders reagiert. Finde immer, der Ton macht die Musik.

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Themenstarteram 14. November 2015 um 10:37

Danke euch allen für die netten und aufmunternen Worte, es tut gut soetwas zu lesen und lasse es wie schon jemand geschrieben hatte,alles über die Versicherung laufen ohne mir jetzt noch weiter den Kopf zu zerbrechen. Denn das bringt jetzt auch nichts.

Der Radler hatte beleuchtung an und das Fahrrad war auch soweit Verkehrssicher, soweit die Polizei.

Als ich abiegen wollte hatte ich ihn im Spiegel gesehen und erkannt, nur leider die Geschwindigkeit des Radlers falsch eingeschätzt und bin halt vor ihm abgebogen. Er hatte laut eigener Aussage um die 30kmH drauf und es war nass, er konnte nicht mehr frühzeitig abbremsen, laut der Polizistin darf der Radler je nach Verkehrszeichen bis zu 50kmH fahren, darauf meine Antwort, dann lebt man aber gefärlich bei soeinem Wetter....

Nunja ich gestehe mir ja selber ein , das es mein fehler war und ich ihn hätte ihn durchfahren lassen müssen.

Den rest klärt die Polizei ( Brief gestern eralten und soll eine schriftliche aussage machen ) bzw die Versicherung.

Im Brief der Polizei steht, (1) Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall 229stgb (Versuch-Nein)

(2) Straßenverkehrsordnung ( fehler beim Abbiegen ) 49stvO (Versuch- Nein)

 

Halte euch auf dem laufendem :)

(Versuch-Nein)

Wie jetzt?

 

Ja. Der Radfahrer darf 50 fahren. Aber auch mit 80 kann man ihm keine Geschwindigkeitsübertretung als Zahl vorwerfen, da laut STVO §57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden (bei Dunkelheit beleuchteten) Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein.

Da ein Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist, hier nicht anwendbar.

Wie ich schon schrieb, muss man beim alles was man tut im Straßenverkehr die Dinge im voraus sehen. Also, kann ich gefahrlos abbiegen? Steht da ein Hindernis? Führt das dazu, dass ich beim abbiegen eine Gefahr für andere darstelle? Insbesondere ist das wichtiger, wenn man mit einem großen Anhänger unterwegs ist. Da sich die Verkehrssituation sekündlich ändert und bei jedem VKU Zeit, Ort, Bedingung, Umstände berücksichtigen werden müssen, fällt die Rechtsprechung mal so und mal so aus.

Der Radfahrer muss auch die Gefahren beachten. Er darf nicht auf sein Vorfahrtsrecht oder Vorrang pochen, wenn dies die Verkehrslage nicht zulässt. Man ist sogar verpflichtet, einen Unfall zu verhindern, wenn es einem möglich ist. Entschuldigend muss man anführen, dass es geregnet hat. Wer mit dem Rad schon mal bei Regen unterwegs war weiß, dass die dauerhaft platschenden Regentropfen ins Gesicht erheblich das Sichtfeld einschränken und man nur blinselt. Hieraus ist allerdings wieder eine Pflicht abzuleiten, dass man die Fahrweise den Sichtbedingungen anpassen muss. Ich finde nun subjektiv betrachtet 30km/h von Radfahrer als überhöhte Geschwindigkeit. Also nicht 30km/h als Zahl, sondern als Speed im Verhältnis zur Sicht und dem damit verbundenem "Blindflug" bei dem Vorhandensein des menschlichem Schutzreflex wie Zwinkern und Blinseln bei Wasser in den Augen. Sag ich mal so ohne Wertung. Vielleicht liest ja ein Polizeibeamter mit.

Im Recht ist es so, dass sich nach einem Unfall und die Zeit die zum Unfall geführt hat, nur Sekunden lang sind. Die Anwälte und Richter aber dann Wochen und Monate Zeit haben, alle Gegebenheiten aufzuarbeiten und abzuwägen...

Es ist passiert wie passiert.

Dennoch. Nach dem Unfall alles richtig gemacht.

Wie hat die Sache geendet?

Zitat:

@romanusko schrieb am 14. November 2015 um 22:36:51 Uhr:

 

(Versuch-Nein)

Wie jetzt?

"Versuch=Nein" bedeutet, dass es sich um eine vollendete Tat handelt, nicht nur um einen Versuch. Allgemeine Formulierung bei so etwas.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 11. November 2015 um 19:26:58 Uhr:

somit wäre er nach §2a StVG i.V.m. §28 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a) bb) "dran" i.S.e. Probezeitverlängerung, oder?

Auch wenn das Strafverfahren "eingestellt" wird. Wovon ich stark ausgehe - bleibt die Ordnungswidrigkeit zwecks dem Abbiegen.

Das gibt auf jeden Fall Punkte und ist ein "A-Verstoß" das bedeutet in jedem Fall das der TE an einem Aufbauseminar teilnehmen muss.

Kostet je nach Gegend 200-400€ und erstreckt sich über mehrere Sitzungen an denen man alle (!) teilnehmen muss.

Die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre dann.

Bis die Anordnung zur Teilnahme an dem besagten Seminar aber kommt kann es dauern... denn erst mal muss die Owi rechtskräftig werden - dann wird dies nach einer gewissen Zeit dem KBA mitgeteilt - dieses wiederum braucht dann wieder einige Zeit bis sie es der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde meldet und diese wiederum das Seminar anordnet.

Bei mir verging damals zwischen "Tattag" und "Anordnung zur Teinahme am Aufbauseminar" fast ein ganzes Jahr.

Es kann natürlich aber auch schneller gehen - es hängt immer von der Auslastung der Behörden ab.

Alles in allem solltest du aber genug Zeit haben das Geld hierfür zu sparen.

Um in der ohnehin schon teuren Versicherung nicht noch mehr bezahlen zu müssen, wäre es eine Überlegung wert den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Wie ist die Sache ausgegangen?

Ich finde es gut, wenn man schon einmal diese ganzen Dinge liest, das man auch das Ergebnis hat.

Andererseits hängt bei solchen Dingen sehr viel vom Richter ab, und wer den besseren Anwalt hat. Nur ein paar Stichpunkte: Schadenminderungspflicht, Erzwingung der Vorfahrt, den Witterungsverhältnissen angepaßte Geschwindigkeit gilt auch für Radfahrer. Dann gibt es in der deutschen Rechtsprechung noch solche Dinge wie Beweislastumkehr, Anscheinsbeweis usw. Und die Richter interpretieren Verhalten. Ich habe einmal ein Verfahren verloren, weil der Richter meinen Besuch bei der Verletzten als Schuldeingeständnis gewertet hat, für mich unverständlich, andererseits habe ich mal ein Verfahren gewonnen, obwohl ich wie auch der Anwalt die Erfolgsaussichten auf Null gesetzt haben.

Wie ist das ganze ausgegangen?

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