Unfall-Gutachten nennt Preis deutlich unter Wiederbeschaffung

Honda Motorrad

Mit einem aufwändig umgebauten Cafe-Racer (auf Basis Honda NTV) hatte ich einen Unfall mit Fremdverschulden, wobei der Rahmen beschädigt wurde.
Nun stellte der TÜV-Gutachter sehr hohe Reparaturkosten fest - und nannte dann einen Wiederbeschaffungswert von lächerlichen 1500 E.
Zu diesem Preis bekommt man gerade eine gut erhaltene normale NTV, aber sicher keinen Umbau mit gekürztem Rahmen, spezieller Sitzbank, Lenker usw. Allein in den letzten 3 Jahren wurden für ca 1500 E Neuteile verbaut, und gut 100 Stunden investiert.
Auf dem Markt werden saubere Umbauten auch nicht zu solchen Preisen angeboten, eher das Dreifache.

Offenbar meint der TÜV, dass solche Umbauten wertlos sind, vielleicht auch um der Versicherungswirtschaft zu gefallen, die natürlich immer wieder wichtige Kunden der Gutachter sind.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wie kann man effektiv gegen solche Machenschaften vorgehen?
Wer prüft eigentlich die Neutralität der Prüforganisationen wie TÜV und der einzelnen Gutachter?

Beste Antwort im Thema

Wie war das doch gleich noch mal mit dem heißen Brei? Ich glaub langsam das Bike exitiert nur in seiner Phantasie, da gibt es keine "Ausdrucke" 😁😁😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von bvdb


Warum soll vor dem Unfall ein anderer Marktwert herauskommen als nachher?
Bewertet der Gutachter den Umbau höher, weil er dafür einen zusätzlichen Auftrag bekommt?
Wenn diese Art von Korruption die Geschäftsgrundlage der Gutachter ist, dann wäre die ganze Zulassung dieser Experten doch fragwürdig.

Und zum Kostenansatz des Gutachters von 3.400 E aus dem Beispiel - welchen Stundensatz und wieviel Zeit setzte der Mann denn dafür an? Wird es teurer, wenn das Ergebnis höher ist, aber die Zeit fürs Gutachten die gleiche war?

Ein höherer Marktwert würde wohl nicht herauskommen. Aber dann hättest Du schon vorher gewusst, dass auch Dein Umbau nur 1500 Euro wert ist. 😉

Was Du da reingesteckt hast, interessiert niemanden.

Wertgutachten werden bei sehr hochwertigen Umbauten gemacht. Da reden wir von Werten 20.000 aufwärts. Da werden z.B. Beschichtungen mit Messgeräten auf Qualität geprüft etc.

Da ist die Basis eine HD, ein Starrrahmen mit S&S - Motor oder sonstwas Hochwertiges und Teures. Jedenfalls keine Ente.

Die Kosten für das Wertgutachten werden nach Aufwand berechnet. Deine Verschwörungstheorien finde ich abwegig.

Ich habe bereits mehr als 100 Arbeitsstunden in eine Suzuki GSX-R 1100 von 1989 investiert, ein spezieller Umbau von Roland Gimbel, Breisach. Wenn mir die einer platt macht, wird man mir vorrechnen, dass ich höchstens einen Tausender dafür bekomme. Und dann muss ich das akzeptieren oder eben immer wieder mit dem Kopf gegen die Wand laufen, wie Du das hier machst. Nur solltest Du mal drüber nachdenken, was auf Dauer stabiler ist. 😉

Ich sehe zwei Ursachen für Deinen inneren Konflikt:

1. Du hast keine Ahnung (gehabt) wie eine Schadensabwicklung gemacht wird.
2. Du kannst die Realität nicht akzeptieren.

Da wird Dir aber hier keiner helfen können. Man liest Deine Lamentiererei, versucht es Dir zu erklären, erntet seitenlange aber unerhebliche Betrachtungen und resigniert eben irgendwann.

Hier will sich keiner in die Rolle Deines "Gegners" manövrieren. Eigentlich wird versucht, Dir bestimmte Dinge zu erklären, die Du einfach ums Verrecken nicht akzeptieren willst und Dir letztlich zu helfen.

Ich würde Dir empfehlen, Deine hier niedergeschriebenen Abhandlungen darauf zu verwenden, dem gegnerischen Versicherer klar zu machen, dass er mehr bezahlen soll. Such nach Vergleichen und stell Deine Forderungen. Wenn die nicht zahlen, klagst Du eben. Wenn Du die richtigen Argumente hast, die ich bisher nicht erkennen kann, wird Dir das Gericht Recht geben.

Viel Erfolg.

Tja ich weiß mal gar nicht was dieser Hickhack soll. Zwischen Umbau und Umbau gibt es nun mal gewaltige unterschiede. Was der eine mit stolz schwollner Brust und mehr oder weniger teuren Teilen präsentiert stuft der nächste als Baumarkt-Tuning ein und hatt nicht mehr wie ein mitleidiges Lächeln.

Schaut doch nur mal in diversen Portalen solch sogenannte Umbauten/Unikate an. Manche sind sehr professionell gemacht und manche bringen das Nackenhaar in Kräuselstellung. Nur bei den Preisvorstellungen spielen die Anbieter dann wieder in der 1. Liga. In der Regel steht sone Rolle Draht dann halbe Ewigkeit drinn, wird immer weiter im Preis gesenkt und 30 mal bei Ebay reingesetzt mit Mindestpreis der nie erreicht wird.

Und schreibt man mal so einen an ist man der einzige Mensch auf dieser Welt der sein Kunstwerk nicht zu schätzen weiß, während man ihm die Bude einrennt 😉

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Nur erwähnte ich schonmal, dass die Kosten eines solchen Gutachtens sich bei einer alten HD lohnen, bei einer umgemodelten Ente aber deren Wert übersteigen.

Ääää - ich bin mir jetzt nicht sicher, aber wird der Preis des WGAs nicht nach dem Wert des Fahrzeugs berechnet??? Dann wärst Du bei so nem Umbau mit 2 bis 300 Teuros dabei....

Meine Harley-Gutachten, wenn mich mal wieder so ein Idiot runtergeholt hat, lagen bis jetzt immer bei rund 500 €.

Mal kurz weg vom Motorrad, hin zum PKW.

Folgender Fall (aus einem LPG-Forum - und meinem Gedächtnis):

Fahrzeug hat eine Gasanlage erhalten. Diese war erst 4 Monate lang verbaut als ein Totalschaden (Fremdverschulden) eingetreten ist.

Die Anlage hatte mit Arbeitszeitkosten rund 2'500 Euro gekostet. Die Materialkosten alleine belaufen sich auf etwa 800 bis 1'000 Euro (je nachdem wo man die Gasanlage kauft).

Beim Gutachten wurde der Zeitwert vom Fahrzeug anhand von nicht umgerüsteten Fahrzeugen ermittelt und es wurden 800 Euro draufgerechnet - für die Gasanlage.

Dies ist auch der realistische Marktpreis für ein Fahrzeug, welches auf LPG umgerüstet gebraucht angeboten wird. Sprich: Man bekommt den Umbau beim Verkauf nicht 1:1 wieder raus. Sollte eigentlich jedem klar sein, ist es aber nicht.

Die Idee vieler Leute: Die Arbeitszeitkosten erhält man auch bezahlt. Leider nicht. Es geht um den Materialwert der Teile und den Preis, welcher am Markt zu erzielen ist.

Daher: Keine 2'500 Euro für die Gasanlage, sondern nur 800 bis 1'000 Euro.

Der Besitzer des LPG-Fahrzeugs habe - in den Augen der Versicherung - ja jederzeit die Mögilchkeit sich ein gebrauchtes Fahrzeug mit eingebauter LPG-Anlage bei einem Händler an der Ecke zu kaufen.

Dabei interessiert es nicht ob die Anlage jetzt von einem bestimmten Hersteller ist oder z.B. der VW Bus mit der limitierten Sonderausstattung und Farbe nur wenige 1'000 Mal gebaut wurde und davon zwei Drittel wohl schon wieder verschrottet wurden.

Wobei es bei mir dann sicherlich lustig werden könnte: Wer hat sonst noch einen '95er Audi A4 1.6 mit LPG-Anlage auf dem Hof stehen und will den mit Gewährleistungspflicht verkaufen? Das wird ein wenig eng.

Beim PKW besteht daher die Möglichkeit, die Mietwagenklausel auszureizen bzw. sich das dann einzuklagen. Offiziell hat man nur 2 Wochen Zeit. Danach soll man selbst für den Mietwagen aufkommen, die gegnerische Versicherung zahlt nichts mehr.

Wenn aber kein Fahrzeug verfügbar ist und es sich um das Alltagsfahrzeug handelt, dann kann man sich den Mietwagen einklagen. Das kommt dann für die Versicherung alles andere als günstig. Aber wer kann das schon? Bei einem Motorrad vermutlich sowieso nicht, denn das ist ja nicht das primäre Alltagsfahrzeug, sondern häufig das Zweit- oder gar Drittfahrzeug.

Und so kommt man dann wieder zum Schluss: Zeit- beziehungsweise Materialwert weichen häufig deutlich vom dem ab, was der Besitzer so erwartet hat. Die investierten Arbeitszeiten werden nicht berücksichtigt beziehungsweise 1:1 angerechnet.

Selbst wenn man in mühsamer Eigenarbeit den Scottoiler in 3 Stunden total gut versteckt angebaut hat, als mitversichertes Zubehörteil (Budget dafür waren - glaube ich - 5'000 Euro) gibt es nicht mal den Neuwert dafür. Die Arbeitszeit bekommt man nicht raus.

Grüße, Martin

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Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


... Die Anlage hatte mit Arbeitszeitkosten rund 2'500 Euro gekostet. Die Materialkosten alleine belaufen sich auf etwa 800 bis 1'000 Euro (je nachdem wo man die Gasanlage kauft). ...
Sprich: Man bekommt den Umbau beim Verkauf nicht 1:1 wieder raus.

Das ist doch klar, irgendwie hab ich das Gefühl einige Leute hier müssen sich vor allem selbst etwas erklären.

Gilt insbesondere auch für 'Moppedsammler' mit seinen langwierigen Ergüssen.

Zitat:

Beim Gutachten ... wurden 800 Euro draufgerechnet - für die Gasanlage.
Dies ist auch der realistische Marktpreis für ein Fahrzeug, welches auf LPG umgerüstet gebraucht angeboten wird. ... Es geht um den Materialwert der Teile und den Preis, welcher am Markt zu erzielen ist.

Für eine frisch eingebaute Gasanlage wird man mehr erzielen als für eine x Jahre alte.

Ob da 800 E den Wertunterschied korrekt ausdrücken - du sagst es ist realistisch, super dann ist ja alles korrekt gelaufen.

Zitat:

... die gegnerische Versicherung zahlt nichts mehr. ... kommt dann für die Versicherung alles andere als günstig.

Die Versicherung, die Versicherung - die mag sich gerne ihre Regeln setzen wie sie mag, aber wer mir gegenübersteht ist der Verursacher, und von diesem fordere ich die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs.

Klar geht es dann um den Marktpreis, nicht Arbeitszeiten.

Da hat sich im Bereich Custombikes ein Markt entwickelt, auf dem Preise nicht nur verlangt sondern auch gezahlt werden, welche die Arbeitszeiten berücksichtigen, wenn auch nicht zu 100%.

Das ist bei Sportmaschinen (GSX-R) oder bei Flügeltür-PKW wohl eher nicht so, wiederum gilt das für Oldtimer (Bikes und PKW) schon länger, neuerdings auch für Youngtimer (habe gerade einen 1991er BMW E30 verkauft und mich über die hohe Nachfrage sehr gewundert).

Wer den Markt nicht kennt und nicht verfolgt, sollte sich an

Dieter Nuhr

halten .. gilt dann für Foristen (gerne auch mit viel Schraubererfahrung) ebenso wie für Gutachter.

Zitat:

Original geschrieben von bvdb



Da hat sich im Bereich Custombikes ein Markt entwickelt, ... wiederum gilt das für Oldtimer (Bikes und PKW) schon länger, neuerdings auch für Youngtimer (habe gerade einen 1991er BMW E30 verkauft und mich über die hohe Nachfrage sehr gewundert).

Richtig. Nur passt ne NTV für 800€ und ein paar Umbauten nicht in den Kreis...

Zitat:

Original geschrieben von bvdb


Da hat sich im Bereich Custombikes ein Markt entwickelt, auf dem Preise nicht nur verlangt sondern auch gezahlt werden, welche die Arbeitszeiten berücksichtigen, wenn auch nicht zu 100%.

Ja - aber nur, wenn Du die Arbeitszeit belegen kannst (Rechnungen). Für selbstgemachte Umbauten kriegst Du erfahrensgemäß nix.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Ja - aber nur, wenn Du die Arbeitszeit belegen kannst (Rechnungen). Für selbstgemachte Umbauten kriegst Du erfahrensgemäß nix.

Nee, das stimmt so im Prinzip nicht, Versicherungen bezahlen durchaus für Eigenleistungen. Ja sogar für fiktive Leistungen, wenn man nicht reparieren will. Da kann man auch eine entsprechende Rechnung selber schreiben, wobei die Versicherung allerdings den Stundensatz (nicht die Stundenzahl) nach marktüblichen Ahaltszahlen selber festlegt. Bei einer Kasko-Neuwertversicherung kann man also auch die Eigenleistung für den Umbau ersetzt bekommen.

Das ist hier aber nicht der Punkt: Die gegnerische Haftplichtversicherung wird eben entsprechend der allgemeinen Versicherunsbedingungen nie den Wert ersetzen, den der Umbau gekostet hat, inkl. der Eigenleistung, sondern nur den aktuell erzielbaren Marktwert eines gebrauchten Fahrzeigs. Und mit dem Preis ist eine Wiederbeschaffung idR nicht denkbar.

Ein bekanntes Risiko und das sollte doch wirklich allen klar sein und es nützt nix, sich zu empören, wenn im Ernstfall die eigene Auslegung von Begriffen wie "Wiederbeschaffung" nicht den Versicherungsbedingungen und der Rechtslage entspricht. Wenn man einen wertvollen Umbau fährt, muss man sich schon selber zusätzlich versichern und den Wert per Gutachten definieren. Das ist allgemeine Darseinsvorsorge und die muss man schon selber regeln - und bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von bvdb


[...] Die Versicherung, die Versicherung - die mag sich gerne ihre Regeln setzen wie sie mag, aber wer mir gegenübersteht ist der Verursacher, und von diesem fordere ich die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. [...]

Mit dem hast du aber nicht viel zu tun. Denn es läuft über die gegnerische (oder eigene) Versicherung. Und wie ich inzwischen lernen musste: Ohne Anwalt geht da gar nichts. Selbst wenn zu 100% klar ist, dass man keine Schuld hat.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von bvdb


Das ist doch klar, irgendwie hab ich das Gefühl einige Leute hier müssen sich vor allem selbst etwas erklären.
Gilt insbesondere auch für 'Moppedsammler' mit seinen langwierigen Ergüssen.

Lies mal Deine Ergüsse.

Was können Andere für Deine eigene Ignoranz ?
Wenn Du hier vor Selbstmitleid ob Deiner eigenen Unfähigkeit, einen Schaden vernünftig abzuwickeln, zerfließen willst, mach das ruhig.

Ich hab schon eine Weile den Eindruck, Du suchst hier nur Streit, um Dein Mütchen zu kühlen. Begreifen willst Du nichts, wie ich mittlerweile vermute, fehlen dazu auch ein paar Grundvoraussetzungen.

Von mir aus heul weiter und streite Dich mit Gott und der Welt, mir geht das ab sofort am Arsch vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


... Ignoranz ... Selbstmitleid .. Unfähigkeit .. suchst hier nur Streit .. heul weiter .. am Arsch vorbei.

Ooch 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower



Zitat:

Original geschrieben von bvdb


Da hat sich im Bereich Custombikes ein Markt entwickelt, ...
Richtig. Nur passt ne NTV für 800€ und ein paar Umbauten nicht in den Kreis...

Kannst du gar nicht wissen, du hast sie nicht gesehen.

Und warst du zufällig auf der Custombike Messe im Dezember?

Da standen auch zwei NTV und diverse andere Youngtimer-Japaner unter den Ausstellungsstücken. Dieter Nuhr ...

Zitat:

Original geschrieben von Zitterhuck


Die gegnerische Haftplichtversicherung wird eben entsprechend der allgemeinen Versicherunsbedingungen ... nur den aktuell erzielbaren Marktwert eines gebrauchten Fahrzeigs [ersetzen]. Und mit dem Preis ist eine Wiederbeschaffung idR nicht denkbar.

Hmm, ersetzt sie nun den Marktpreis oder nicht?

Zu diesem sollte man eine solche Maschine auch kaufen können -

so ist der Begriff nun mal definiert

.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von bvdb


[...] wer mir gegenübersteht ist der Verursacher, und von diesem fordere ich die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. [...]
Mit dem hast du aber nicht viel zu tun. Denn es läuft über die gegnerische .. Versicherung.

Er kann seine Versicherung einschalten, aber juristisch richtet sich meine Forderung gegen ihn. Und wenn die Versicherung zickt, klopfe ich bzw. mein Anwalt wieder bei ihm an. So läuft das.

Zitat:

Hmm, ersetzt sie nun den Marktpreis oder nicht?
Zu diesem sollte man eine solche Maschine auch kaufen können - so ist der Begriff nun mal definiert

Zitat:

Du kannst scheinbar nicht lesen, ich schrieb Marktwert und nicht Marktpreis. Den Unterschied verstehst Du offensichtlich nicht - und vieles andere auch. Ich bin jetzt hier raus, mir reichts.

Interessehalber:

Zitat:

Original geschrieben von bvdb


Er kann seine Versicherung einschalten, aber juristisch richtet sich meine Forderung gegen ihn. Und wenn die Versicherung zickt, klopfe ich bzw. mein Anwalt wieder bei ihm an. So läuft das.

Üblicherweise läuft die Abwicklung über den Kfz-Haftpflichtversicherer des Verursachers als selbständigen Anspruchsgegner.

Wie oft hast du denn schon mit deiner Methode Erfolg gehabt? Also den Fahrer, Halter oder Versicherungnehmer noch einmal zu belangen wenn deiner Meinung nach die Versicherung nicht korrekt reguliert hat?

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von Zitterhuck


Du kannst scheinbar nicht lesen, ich schrieb Marktwert und nicht Marktpreis. Den Unterschied verstehst Du offensichtlich nicht ...

Der Wert beruht auf einer Schätzung, aber natürlich auf einer, die dann auch mit konkreten Marktpreisen zu prüfen bzw. zu bestätigen ist.

Wenn, wie hier von verschiedenen Leuten berichtet, in vergleichbaren Fällen der (Gutachterlich) geschätzte Marktwert regelmäßig unter dem zu realisierenden Marktpreis liegt - dann stimmt offensichtlich etwas an dem Schätzungverfahren nicht.

Hier haben vermutlich viele Leute schon diese Erfahrung gemacht und dann achselzuckend den zu niedrigen "Marktwert" hingenommen - und können es nicht ertragen, wenn ihnen deutlich gemacht wird, wie sie sich einschüchtern liessen, anstatt das Recht durchzusetzen.

Und die Interessenlage ist ja klar: Ein Gutachter lebt davon, u.a. von Versicherungen beauftragt zu werden, also agieren sie eher in deren Interesse.
Nebenbei, einen Überblick der Marktpreise bekommt heutzutage jeder auf Portalen wie mobile, autoscout24 usw., es ist also nicht so, dass man da auf (verborgenes) Expertenwissen angewiesen wäre.

@XFISH - wir diskutieren hier grundsätzliche Fragen, nicht meine Lebensgeschichte.

Zitat:

Original geschrieben von bvdb


Wenn..... der (Gutachterlich) geschätzte Marktwert regelmäßig unter dem zu realisierenden Marktpreis liegt - dann stimmt offensichtlich etwas an dem Schätzungverfahren nicht.

Du hast ja ABSOLUT Recht, die haben alle sowas von keine Ahnung und DU bist der EINZIGE der den Totalen Durchblick hatt. Stellt sich nur noch die Frage watum Du in dieser Brache nicht nen Haufen Geld mit perfekten Gutachten verdienst.

Du weißt wie man so Leute nennt? 😠

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