Unfall, geparktes Auto - Gegenseite wiegelt ab
Hallo zusammen,
ich würde mir gerne einen Rat von euch einholen und wie Ihr damit umgehen würdet.
Mein Auto, ein 12 Jahre alter Nissan mit einigen Beulen und Schrammen, stand gestern auf einem Parkplatz eines großen Einrichtungshauses. Ordentlich geparkt, bis hinten ran und mittig in der Parklücke 😉
Als ich zum Auto zurückkam, habe ich gesehen das mein Blinkerglas vorne neben dem Scheinwerfer kaputt war und die Splitter allesamt auf dem Boden lagen. Scheinwerfer und Blinker (Lampe sitzt deutlich weiter innen) funktionieren aber noch. Bei genauerem Hinsehen ist der Scheinwerfer als ganzes ca. 2cm weiter nach innen gerutscht und steht schief, beim Kotflügel ist Lack ab und leicht rausgebogen. Ein paar schmarren an der Stoßstange sind ebenfalls vorhanden, wobei ich nicht genau weiß ob die vorher schon waren oder nicht. Durch den schiefen und eingedrückten Scheinwerfer seh ich nicht wirklich ob die anderen Spaltmaße zur Motorhaube und Stoßstange noch hinhauen. Außerdem hab ich generell wenig Ahnung von Autos, ob da hinter dem Scheinwerfer irgendwas kaputt sein könnte. Soweit so gut.
Der Verursacher war nicht mehr am Unfallort, hatte aber die Polizei angerufen und die haben mir einen Zettel (inkl. Vorgangsnummer) + die Visitenkarte des Verleihs dagelassen. Die Gegenseite war ein Mietwagenverleih mit einem Kastenwagen, bei denen anscheinend die Rück- und Bremsleuchten zerbrochen sind (aufgrund der Splitter auf dem Boden).
Jetzt habe ich heut Morgen bei dem Mietwagenverleih angerufen um zu klären wie die das handhaben wollen. Da meinte der Vermieter, wir ersetzen Ihnen die Blinkerkappe, mehr nicht. Nachdem ich Ihm gesagt habe das der Scheinwerfer schief steht und deutlich weiter innen sitzt als auf der anderen Seite hat er abgewiegelt und wurde unfreundlich. Er meinte sie ersetzen die Blinkerkappe (nur das Plastik auf dem Blinker) und sonst nichts. Der Scheinwerfer muss vorher schon so gewesen sein, die haben alles vermessen und das können die garnicht gewesen sein. Falls ich damit nicht einverstanden bin müssen wir uns streiten.
Was würdet Ihr tun? Ich habe eigentlich keine Lust gehabt, wegen so einer Lapalie einen so großen Aufstand zu machen. Allerdings habe ich auch nicht mit dieser uneinsichtigkeit gerechnet. 😠
Der Scheinwerfer war vorher definitiv gerade und nicht eingedrückt. Würdet Ihr zu einer Werkstatt fahren um den Schaden schätzen zu lassen, zu einem Gutachter oder zu einem Anwalt (Rechtschutzversicherung habe ich natürlich nicht -.-)?
Mein Problem ist im Grunde nur der Scheinwerfer. Kommt man mit einem schiefen Scheinwerfer, der eingedrückt ist durch den TÜV? Glaub ich wohl kaum oder? Achja und die Schuldfrage ist bei einem geparkten Auto doch auch klar oder?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Schuldfrage sollte klar sein. Nimm dir einen Anwalt, der Alles für dich abwickelt. Auch die Kosten darf die gegnerische Versicherung tragen. Wenn die dir schon so kommen, würde ich da nicht lange fackeln. Viel Erfolg.
71 Antworten
Klingt nach "kleiner Seelöwe" und ..... . Vernünftige freiwillige Regulierung mit denen kannst du knicken. Ist an deren Auto ein Schaden, dann bekommt der Mieter einen KVA oder Gutachten, dass er in Schnappatmung verfällt. wenn überhaupt, dann reparieren die ihre Autos in ihrer eigenen Werkstatt. Die Aushändigung des Autos geht immer fix. Bei der Rückgabe kommt dann das "Mikroskop" zur Schadenssuche. wer bei Abholung keine Fotos von dem Auto gemacht hatte, sieht in der Regel schlecht aus.
Zum Themenstarter. Mit etwas Pech hast du einen wirtschaftlichen Totalschaden. Geh zum Gutachter und lass das einschätzen. Mach dann den Schaden bei der Versicherung gelten. Die sind als Flotte versichert. Auf dem Polizeizettel hast du auf der Rückseite die Angaben zum Zentralruf. Melde dort den Schaden. Die Versicherungsdaten bekommst du dort. Dann gehst du an die Versicherung mit dme Schaden ran. Die schicken evtl. selbst noch mal einen Gutachter, der einen hohen Restwert für dein Auto ermitteln wird. Sage gleich, dass du reparieren wirst (kannst auch verkaufen und was anderes anschaffen).
Grüße
Zitat:
@situ schrieb am 30. Juli 2015 um 19:52:00 Uhr:
Ach so. Ich dachte, der "Beschuldigte" streite die Beschädigung der Scheinwerfer ab und der Geschädigte müsste beweisen, dass es zusammen mit dem Spiegel passiert sei.Zitat:
Im Normalfall warne ich auch vor zu schnellen Hinweisen bzgl. Anwälten. In diesem Fall aber ist die Schuldfrage eindeutig.
Der Eigentümer des Fahrzeugs zickt rum, der Verursacher wird seine Schuld vermutlich locker eingestehen.
Ich kann mir hier auch nicht vorstellen, dass es sich um einen großen Vermieter mit großer Flotte handelt. Das riecht stark nach kleiner Vermietung.
besten Dank für die vielen Antworten.
Zitat:
Ach so. Ich dachte, der "Beschuldigte" streite die Beschädigung der Scheinwerfer ab und der Geschädigte müsste beweisen, dass es zusammen mit dem Blinker passiert sei. Was ohne Zeugen eventuell unter Umständen vielleicht problematisch sein könnte.
@ situ: Mit dem Fahrer des Fahrzeuges habe ich nicht gesprochen. Der Vermieter hat mir am Telefon gleich klargemacht, dass er nur für den zerbrochenen Blinker die Schuld eingesteht, aber nicht für den nach hintengeschobenen Scheinwerfer und auch nicht für den Kotflügel. Er habe das wohl nachgemessen (war anscheinend am Unfallort) und das kann garnicht sein, so seine Worte.
Irgendwas hatte er dann noch gestammelt es war ein Prüfer von GTÜ vor Ort und hat das Ganze bestätigt.
Er will mir also unterstellen das das vorher schon war und er nur den Blinker zerbrochen hat ... Ich sage aber das der Scheinwerfer vorher völlig in Ordnung war und auch der Kotflüger nicht verbogen war
edit: Ich weiß nicht ob der Verursacher seine Sache so eingesteht, habe in den Vertragsbedingungen von bis zu 800 Euro Selbstbeteiligung gelesen ...
Zitat:
Klingt nach "kleiner Seelöwe" und .....
Dazu sage ich mal nichts 😛
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Zitat:
@situ schrieb am 30. Juli 2015 um 19:00:17 Uhr:
Kann jemand denn vielleicht dem TE sagen, wie hoch bei einem Streitwert von ein paar 100 EUR Anwalts- und Verfahrenskosten sind, wenn er verliert und das selbst zahlen muss? Solch Wissen gehört doch zur Risikoabschätzung - oder nur bei mir?
Was soll der TE verlieren? Er stellt ein Fahrzeug ordnungsgemäß ab, ein fremdes Fahrzeug beschädigt den PKW. Der Schaden wird polizeilich aufgenommen, der Verursacher ist also festgestellt. Damit kann dem TE garnix passieren. Wäre der Unfallgegner einsichtig - o.k.- dann kann man das Ganze zur Not wie vernünftige Menschen klären. Zeigt er sich aber uneiunsichtig (das war schon alles so, wir geben Dir ´nen Fuffi für das Blinkerglas) - dann hat der TE das Recht, das volle Programm durchzuziehen. So ein Drecks-Scheinwerfer kostet schon mal ´nen Euro und sollte er wirklich wie augenscheinlich in der Halterung verzogen sein, dann wird´s nix mit dem neuen TÜV, weil Scheinwerfer sonstwohin blinkert.
@TE - ärgere Dich nicht weiter mit der Vermietung herum. Setze sie höflich davon in Kenntnis, dass Du Deine weiteren Ansürüche an einen Rechtsbeistand übbergeben hast und dieser künftig Ihr Ansprechpartner sein wird. Geh zm Anwalt, beauftrage einen Gutachter Deiner Wahl und setz den Nissan instand. Ansonsten sieht der PKW ja nun wirklich nicht wie eine verwarzte Rat-Karre aus, warum muss man sie sich dann von einem Dödel ramponieren und dann auch noch für doof verkaufen lassen?
Zitat:
@twindance schrieb am 30. Juli 2015 um 21:37:49 Uhr:
@TE - ärgere Dich nicht weiter mit der Vermietung herum. Setze sie höflich davon in Kenntnis, dass Du Deine weiteren Ansürüche an einen Rechtsbeistand übbergeben hast und dieser künftig Ihr Ansprechpartner sein wird.
Nein, rede nicht mehr mit dem Vermieter. Rede mit der Versicherung.
Die werden es sofort wie jeder andere hier sehen, dass es min. einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt braucht oder ggf. ein Gutachten. Der komische Krauter an Vermieter versucht sich nur um seine Verantwortung zu drücken (weil es wohl finanzielle Nachteile für ihn hat).
Ansprechpartner ist die Versicherung, niemand anders.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 30. Juli 2015 um 21:54:59 Uhr:
Ansprechpartner ist die Versicherung, niemand anders.
Oder der eigene Rechtsanwalt, dann sollte man weder bei der Versicherung noch beim Unfallgegner noch irgendwas sagen. Die Versicherung ist auch nicht immer der Ansprechpartner der einem erzählt was richtig ist sonder das erzählt wie die Versicherung am wenigsten zahlen muss.
Zitat:
@twindance schrieb am 30. Juli 2015 um 21:37:49 Uhr:
Was soll der TE verlieren? Er stellt ein Fahrzeug ordnungsgemäß ab, ein fremdes Fahrzeug beschädigt den PKW. Der Schaden wird polizeilich aufgenommen, der Verursacher ist also festgestellt. Damit kann dem TE garnix passieren.Zitat:
@situ schrieb am 30. Juli 2015 um 19:00:17 Uhr:
Kann jemand denn vielleicht dem TE sagen, wie hoch bei einem Streitwert von ein paar 100 EUR Anwalts- und Verfahrenskosten sind, wenn er verliert und das selbst zahlen muss? Solch Wissen gehört doch zur Risikoabschätzung - oder nur bei mir?
Dann wiederhole ich das zum 5. Mal: Der TE schreibt, dass der Verursacher den Schaden - mit Ausnahme der Blinkerabdeckung - abstreitet. Und nein, die Polizei hilft in dem Punkt überhaupt nicht. Sie war nämlich nicht dabei. Weder beim aktuellen Schaden noch bei dem angeblichen Vorschaden, der vom Vermieter geltend gemacht wird. Die Polizei urteilt auch nicht, ob ein Vorschaden vorliegt oder nicht. Was ist denn da nicht zu verstehen?
Dass das fremde Fahrzeug den Schaden, so wie der TE ihn schildert, verursacht hat, muss der TE beweisen, wenn er nicht zugegeben wird. Das ist hier der Fall. Ob der Beweis gelingt, ist für mich völlig offen.
Was der TE verlieren kann - auch das wiederhole ich: Kosten für den hier dringlich empfohlenen Anwalt und Verfahrenskosten, wenn es zum Rechtsstreit kommt und er diesen verliert.
Die Beurteilung des Ausgangs eines solchen Verfahrens, zu welcher hier einige sich in der Lage fühlen, fällt nach meinem Geschmack in die Rubrik "Rechtsberatung".
Zitat:
@situ schrieb am 30. Juli 2015 um 23:04:23 Uhr:
Dann wiederhole ich das zum 5. Mal: Der TE schreibt, dass der Verursacher den Schaden - mit Ausnahme der Blinkerabdeckung - abstreitet. Und nein, die Polizei hilft in dem Punkt überhaupt nicht. Sie war nämlich nicht dabei. Weder beim aktuellen Schaden noch bei dem angeblichen Vorschaden, der vom Vermieter geltend gemacht wird. Die Polizei urteilt auch nicht, ob ein Vorschaden vorliegt oder nicht. Was ist denn da nicht zu verstehen?Zitat:
@twindance schrieb am 30. Juli 2015 um 21:37:49 Uhr:
Was soll der TE verlieren? Er stellt ein Fahrzeug ordnungsgemäß ab, ein fremdes Fahrzeug beschädigt den PKW. Der Schaden wird polizeilich aufgenommen, der Verursacher ist also festgestellt. Damit kann dem TE garnix passieren.
Dass das fremde Fahrzeug den Schaden, so wie der TE ihn schildert, verursacht hat, muss der TE beweisen, wenn er nicht zugegeben muss. Ob das gelingt, ist für mich völlig offen.
Der TE muss gar nix beweisen.
Zitat:
Der TE muss gar nix beweisen.
Klasse.
Du hast mein Auto gestern angefahren. Bitte überweise 3.000 EUR. Beweisen muss ich ja nichts.
Lieber TE: Ich bin hier raus. Zum Schluss mein Rat wie immer: Bist du in einem Automobilklub, nutze die kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt. Das bringt was.
Zitat:
@situ schrieb am 30. Juli 2015 um 23:20:54 Uhr:
Klasse.Zitat:
Der TE muss gar nix beweisen.
Du hast mein Auto gestern angefahren. Bitte überweise 3.000 EUR. Beweisen muss ich ja nichts.
Der Fall wurde von der Polizei aufgenommen. Also nicht mit aus der Luft gegriffenen Sachen verwechseln.
Der TE muss den Zustand des Fzg vor dem Unfall nicht beweisen. Das ist Sache des Gutachters.
Und der wird wissen was er sieht und demnach sein Gutachten erstellen.
Du hast es noch immer nicht verstanden: Es geht um die Kosten eines Anwalts, des Verfahrens und des Gutachters. Wenn die 3 es schaffen, einen Richter zu überzeugen, dass der Geschädigte Recht hat, ist gut.
Schaffen sie es nicht, zahlt der TE. Vermutlich hat die Mietwagenfirma auch Anwälte.
Stünde das Urteil vor dem Verfahren fest, brauchten wir keine Gerichte.
Die Polizei hat festgestellt, dass ein Unfall stattgefunden hat und wer beteiligt war. Sonst nichts. Wie die diversen Schäden am Fahrzeug entstanden sind, kann sie nicht wissen. SIE WAR NICHT DABEI.
Und noch mal für Dich:
Das Auto des TE war geparkt und wurde angefahren. Der Unfallverursacher ist bekannt, denn er verständigte die Polizei.
Der Schaden wird über die Versicherung abgewickelt.
Der TE hat nix zu befürchten. Deine Horrorszenarien kannst du stecken lassen.
Zitat:
@situ schrieb am 30. Juli 2015 um 23:28:51 Uhr:
Du hast es noch immer nicht verstanden: Es geht um die Kosten eines Anwalts, des Verfahrens und des Gutachters. Wenn die 3 es schaffen, einen Richter zu überzeugen, dass der Geschädigte Recht hat, ist gut.
Du hast es noch nicht verstanden.
1) Von Verfahrenskosten, Richter usw. sind wir noch meilenweit weg.
2) Wird ein Gutachter schon merken ob es Vorschäden sind und was vom aktuellen Fall kommen kann
3) Habe ich noch keine Richter gesehen der einem ordnugnsgemäß parkenden Auto die Schuld an einem Unfall gab -> Gutachter und Anwalt werden ohne Frage von der gegnerischen Versicherung bezahlt
4) Recht hat der Geschädigte in jedem Fall, die Frage ist nur wie hoch der Schaden aus dem aktuellen Fall ist.
Hier ist i.d.R. noch eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge vor einem Gerichtsverfahren üblich.
5) Hat der Unfallgegner schon genug "rumgezickt", hier ist der Geschädigte schlecht beraten sich keine anwaltliche Hilfe zu holen um zu seinem Recht zu kommen.
Zu 99% wird hier kein Richter zu überzeugen sein sondern sich die Sache schon weit vorher regeln.