Unfall, geparktes Auto - Gegenseite wiegelt ab
Hallo zusammen,
ich würde mir gerne einen Rat von euch einholen und wie Ihr damit umgehen würdet.
Mein Auto, ein 12 Jahre alter Nissan mit einigen Beulen und Schrammen, stand gestern auf einem Parkplatz eines großen Einrichtungshauses. Ordentlich geparkt, bis hinten ran und mittig in der Parklücke 😉
Als ich zum Auto zurückkam, habe ich gesehen das mein Blinkerglas vorne neben dem Scheinwerfer kaputt war und die Splitter allesamt auf dem Boden lagen. Scheinwerfer und Blinker (Lampe sitzt deutlich weiter innen) funktionieren aber noch. Bei genauerem Hinsehen ist der Scheinwerfer als ganzes ca. 2cm weiter nach innen gerutscht und steht schief, beim Kotflügel ist Lack ab und leicht rausgebogen. Ein paar schmarren an der Stoßstange sind ebenfalls vorhanden, wobei ich nicht genau weiß ob die vorher schon waren oder nicht. Durch den schiefen und eingedrückten Scheinwerfer seh ich nicht wirklich ob die anderen Spaltmaße zur Motorhaube und Stoßstange noch hinhauen. Außerdem hab ich generell wenig Ahnung von Autos, ob da hinter dem Scheinwerfer irgendwas kaputt sein könnte. Soweit so gut.
Der Verursacher war nicht mehr am Unfallort, hatte aber die Polizei angerufen und die haben mir einen Zettel (inkl. Vorgangsnummer) + die Visitenkarte des Verleihs dagelassen. Die Gegenseite war ein Mietwagenverleih mit einem Kastenwagen, bei denen anscheinend die Rück- und Bremsleuchten zerbrochen sind (aufgrund der Splitter auf dem Boden).
Jetzt habe ich heut Morgen bei dem Mietwagenverleih angerufen um zu klären wie die das handhaben wollen. Da meinte der Vermieter, wir ersetzen Ihnen die Blinkerkappe, mehr nicht. Nachdem ich Ihm gesagt habe das der Scheinwerfer schief steht und deutlich weiter innen sitzt als auf der anderen Seite hat er abgewiegelt und wurde unfreundlich. Er meinte sie ersetzen die Blinkerkappe (nur das Plastik auf dem Blinker) und sonst nichts. Der Scheinwerfer muss vorher schon so gewesen sein, die haben alles vermessen und das können die garnicht gewesen sein. Falls ich damit nicht einverstanden bin müssen wir uns streiten.
Was würdet Ihr tun? Ich habe eigentlich keine Lust gehabt, wegen so einer Lapalie einen so großen Aufstand zu machen. Allerdings habe ich auch nicht mit dieser uneinsichtigkeit gerechnet. 😠
Der Scheinwerfer war vorher definitiv gerade und nicht eingedrückt. Würdet Ihr zu einer Werkstatt fahren um den Schaden schätzen zu lassen, zu einem Gutachter oder zu einem Anwalt (Rechtschutzversicherung habe ich natürlich nicht -.-)?
Mein Problem ist im Grunde nur der Scheinwerfer. Kommt man mit einem schiefen Scheinwerfer, der eingedrückt ist durch den TÜV? Glaub ich wohl kaum oder? Achja und die Schuldfrage ist bei einem geparkten Auto doch auch klar oder?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Schuldfrage sollte klar sein. Nimm dir einen Anwalt, der Alles für dich abwickelt. Auch die Kosten darf die gegnerische Versicherung tragen. Wenn die dir schon so kommen, würde ich da nicht lange fackeln. Viel Erfolg.
71 Antworten
@situ:
Ja, leider ist es richtig so wie Du es geschildert hast. Auch wenn Du "raus bist" wollte ich das mal sagen. Wer es anders sieht, kann das gerne tun. Ich werde in diese Diskusion aber nicht einsteigen. 😎😁😮
@themenstarter:
meine Vermutung mit der "Autovermietung" war also richtig 🙂 Die sind stadtbekannt für ihr "Schadensmanagement" und rumgezickt wird da immer. Deine Vermutung mit dem SB bei diesem Vermieter ist ebenfalls richtig. Ich würde da auch nicht auf den Fahrer setzen. Geh den Weg über Schadengutachten und Zentralruf an die Versicherung (die wird aber die Behauptungen der "kleiner Seelöwe und ...." aufgreifen / nach den beiden Fotos ist es aber nicht plausibel, wie allein der Blinker ohne Verschiebung des Scheinwerfers und ggf. Stoßstange hätte beschädigt werden können). Der Weg zum Anwalt wird nötig sein. Wenn's finanziell eng ist, es gibt Beratungshilfe und für einen Rechtsstreit Prozesskostenhilfe, wenn es erfolgversprechend begründet werden kann (hängt vom Gutachten ab). Die Gutachterkosten gehören zu den Kosten der Schadensermittlung also scheue dich nicht, einen Gutachter zu nehmen und zum Anwalt zu gehen.
Grüße
Die Frage ist natürlich, woher der Unfallgegner weiß, welche Schäden schon vorher am Auto waren. Hat er erst nachgeguckt und ist dann draufgefahren?
Ich würde mir nicht sofort einen Anwalt nehmen. Das ist erstmal mit Kosten verbunden, die sich ggf. noch vermeiden lassen.
Erst zum Gutachter und es über die gegnerische Versicherung versuchen - bringt das nichts, direkt zum Anwalt.
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Zitat:
@Moers75 schrieb am 30. Juli 2015 um 23:35:58 Uhr:
3) Habe ich noch keine Richter gesehen der einem ordnugnsgemäß parkenden Auto die Schuld an einem Unfall gab -> Gutachter und Anwalt werden ohne Frage von der gegnerischen Versicherung bezahlt
4) Recht hat der Geschädigte in jedem Fall, die Frage ist nur wie hoch der Schaden aus dem aktuellen Fall ist.
Stimmt der TE hat recht und ist natürlich zu 100% nicht schuld am Unfall.
Allerdings wird das nicht Gegenstand des Verfahrens sein, sondern der Schadensumfang.
Fiktiv: TE sagt 1100,- Schaden, Mietwagenfirma sagt 100,-.
Bekommt der TE seine 1000,- komplett zugesprochen hat er keine Kosten, bekommt er nur 800,- zugesprochen, trägt er 20% aller Verfahrenskosten.
Ich meine, ich würde mir das auch nicht gefallen lassen, aber vor dem Anwalt definitiv erst mit der Versicherungs sprechen, vielleicht reicht das ja.
Gruß Metalhead
Wieso auf einen Anwalt verzichten? Der steht einem zu und fertig. Warum selber ärgern? Und es wird noch Ärger geben.
Zitat:
@Klappeimer schrieb am 31. Juli 2015 um 07:58:23 Uhr:
Wieso auf einen Anwalt verzichten? Der steht einem zu und fertig. Warum selber ärgern? Und es wird noch Ärger geben.
Genau!
Zitat:
@Klappeimer schrieb am 31. Juli 2015 um 07:58:23 Uhr:
Wieso auf einen Anwalt verzichten? Der steht einem zu und fertig. Warum selber ärgern? Und es wird noch Ärger geben.
Weil man Spatzen nicht mit Kanonen abschießen muß, sondern auch ein Luftgewehr verwenden kann.
Wie oben geschrieben wird sich das mögliche Verfahren nicht um die Schuldfrage des Unfalles drehen (und somit ist der TE nicht zu 100% kostenfrei).
Man möge mich korrigieren wenn es jemand besser
weiß.
PS. Ich würde zum Anwalt gehen, ich hab aber auch eine Rechtsschutzversicherung. 😉
Gruß Metalhead
Und wieso auf eigene Kosten und Nerven sich mit dem Gegner/Versicherung rumärgern?
Eine Rechtschutz braucht man dafür nicht wirklich.
Diese Autovermietung ist alles nur kein Spatz! Falls die ein Gefälligkeitsgutachten vor Ort erstellt bekommen haben sollten (nach den Schilderungen sieht es wohl so aus), dass nur das Blinkerglas plausibel sein soll, geht es ohne Anwalt und eigenes Gutachten sicherlich nicht.
Grüße
Zitat:
@Klappeimer schrieb am 31. Juli 2015 um 08:17:23 Uhr:
Und wieso auf eigene Kosten und Nerven sich mit dem Gegner/Versicherung rumärgern?
Eine Rechtschutz braucht man dafür nicht wirklich.
Hast du meine Beiträge gelesen?
Was verstehst du nicht, oder wo bist du anderer Meinung?
Zitat:
Diese Autovermietung ist alles nur kein Spatz! Falls die ein Gefälligkeitsgutachten vor Ort erstellt bekommen haben sollten (nach den Schilderungen sieht es wohl so aus), dass nur das Blinkerglas plausibel sein soll, geht es ohne Anwalt und eigenes Gutachten sicherlich nicht.
Klar, das riecht ziemlich faul (da sind wir einer Meinung).
Gruß Metalhead
Woher nimmt die Autovermietung eigentlich die Gewissheit, was alles kaputt ist. Saß der Gutachter im Unfallwagen und hat gleich ein Gutachten erstellt??
Der Blinker ist zerbrochen und eingedrückt. Je nach Unfallfahrzeug muß aber noch mehr passiert sein, da der Blinker weiter hinten sitzt. Demzufolge kann es sein, dass die Stoßstange eingedrückt wurde. Das Kunststoffoberteil kommt nach dem Schaden wieder raus, aer der Unterbau ist dann meist geschädigt.
Gerade diese Bagatellschäden sind meist schlimmer als sie aussehen. Wenn die Spaltmaße vom Scheinwerfer nicht mehr passen, deutet das auch auf wesentlich mehr, als ein zerbrochenes Blinkerglas.
Der Unfallgegner will natürlich kostengünstig aus der Nummer raus. Du als Geschädigter hast aber alle Fäden in der Hand. Du entscheidest, wer was macht. Du hast das Recht auf einen Gutachten DEINER Wahl und auf eine Schadensbeseitigung.
Was Du machen musst: Melde den Schaden über den Zentralruf der Autoversicherer und gib das Aktenzeichen der POL mit an. Die kümmern sich um die Zuständigkeit.
Gehe zu einer Autowerkstatt (Nissan?) und lasse Dir helfen.
In der Regel werden die in Deinem Namen einen Gutachter beauftragen, evtl. sogar in Deinem Namen einen Anwalt hinzuziehen. (Das machen die Werkstätten gerne, die verdienen da ja auch ganz gut mit) Du selbst musst Dich eigentlich um nichts kümmern, du hast mit dem Schaden ja schon genug Ärger.
Du kannst für keine Kosten verantwortlich gemacht werden, du hast ja nichts gemacht. Ein Gutachter ist Dein gutes Recht, wie sollst Du als Laie beurteilen, ob versteckte Schäden vorliegen.
Beim Alter des Wagens besteht natürlich das Risiko eines wirtschaftlichen Totalschadens. Nun gut, dann erfolgt halt eine Zahlung des Restwertes und eine anschließende Instandsetzung mit Altteilen.
Falls kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, steht Dir natürlich auch eine Instandsetzung in der Nissan-Vertragswerkstatt mit Neuteilen zu. Da kann Dir der Gegner nichts vorschreiben!
Unterschätze nie die mögliche Schadenshöhe! So ein Parkrempler kann schnell 3.000,-€ Schaden verursachen! Meist wird unterschätzt, was am Schweller, Stoßfänger etc im Verborgenen alles beschädigt wird. Gerade ein Sprinter o.ä. kann ganz schön was anrichten, wenn er langsam dein Auto zusammenschiebt.
Zitat:
@situ schrieb am 30. Juli 2015 um 13:53:09 Uhr:
Dann habe ich falsch gelesen, dass der "Schädiger" die Schädigung (Schweinwerfer, Glas Spiegel) nämlich bestreitet und sich nur in einem Verfahren dem Richterspruch beugen möchte. Ob dann der Richter dem Geschädigten vollumfänglich Recht gibt - meine Glaskugel verweigert sich schon wieder.
Ich glauib schon dass Du das richtig gelesen hast.
Zumindest habe ich das genauso wie Du gelesen.
Kann der TE beweisen dass genau dieser Schaden von genau diesem Fahrzeug stammt ist alles paletti.
Kann er das nicht wird das Gerichtsbrimborium möglicherweise weitere Kosten für ihn nach sich ziehen.
Sollte reiflich überlegt werden, ob es im dieser Spaß wert ist.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 30. Juli 2015 um 23:19:05 Uhr:
Der TE muss gar nix beweisen.
Natürlich muss er das.
Nämlich dass der Schaden vom Beschuldigten verursacht wurde.
Kann er das, gibts Geld.
Kann ers nicht (bisher kann ers nicht) gibt nix.
Eigentlich einfach.
Und genau dafür ist ein neutraler Gutachter von nöten.
Wenn der feststellt das der komplette Schaden neu und auf einmal geschehen ist,ist alles Tutti.
Kommt der zu dem Entschluß das nur der Blinker neu ikaputt ist,dann sollte man überlegen ob man pokern soll.
Aber das Gutachten selber steht einem zu.
Also auch nutzen!