Unfall, geparktes Auto - Gegenseite wiegelt ab

Hallo zusammen,

ich würde mir gerne einen Rat von euch einholen und wie Ihr damit umgehen würdet.

Mein Auto, ein 12 Jahre alter Nissan mit einigen Beulen und Schrammen, stand gestern auf einem Parkplatz eines großen Einrichtungshauses. Ordentlich geparkt, bis hinten ran und mittig in der Parklücke 😉

Als ich zum Auto zurückkam, habe ich gesehen das mein Blinkerglas vorne neben dem Scheinwerfer kaputt war und die Splitter allesamt auf dem Boden lagen. Scheinwerfer und Blinker (Lampe sitzt deutlich weiter innen) funktionieren aber noch. Bei genauerem Hinsehen ist der Scheinwerfer als ganzes ca. 2cm weiter nach innen gerutscht und steht schief, beim Kotflügel ist Lack ab und leicht rausgebogen. Ein paar schmarren an der Stoßstange sind ebenfalls vorhanden, wobei ich nicht genau weiß ob die vorher schon waren oder nicht. Durch den schiefen und eingedrückten Scheinwerfer seh ich nicht wirklich ob die anderen Spaltmaße zur Motorhaube und Stoßstange noch hinhauen. Außerdem hab ich generell wenig Ahnung von Autos, ob da hinter dem Scheinwerfer irgendwas kaputt sein könnte. Soweit so gut.

Der Verursacher war nicht mehr am Unfallort, hatte aber die Polizei angerufen und die haben mir einen Zettel (inkl. Vorgangsnummer) + die Visitenkarte des Verleihs dagelassen. Die Gegenseite war ein Mietwagenverleih mit einem Kastenwagen, bei denen anscheinend die Rück- und Bremsleuchten zerbrochen sind (aufgrund der Splitter auf dem Boden).

Jetzt habe ich heut Morgen bei dem Mietwagenverleih angerufen um zu klären wie die das handhaben wollen. Da meinte der Vermieter, wir ersetzen Ihnen die Blinkerkappe, mehr nicht. Nachdem ich Ihm gesagt habe das der Scheinwerfer schief steht und deutlich weiter innen sitzt als auf der anderen Seite hat er abgewiegelt und wurde unfreundlich. Er meinte sie ersetzen die Blinkerkappe (nur das Plastik auf dem Blinker) und sonst nichts. Der Scheinwerfer muss vorher schon so gewesen sein, die haben alles vermessen und das können die garnicht gewesen sein. Falls ich damit nicht einverstanden bin müssen wir uns streiten.

Was würdet Ihr tun? Ich habe eigentlich keine Lust gehabt, wegen so einer Lapalie einen so großen Aufstand zu machen. Allerdings habe ich auch nicht mit dieser uneinsichtigkeit gerechnet. 😠

Der Scheinwerfer war vorher definitiv gerade und nicht eingedrückt. Würdet Ihr zu einer Werkstatt fahren um den Schaden schätzen zu lassen, zu einem Gutachter oder zu einem Anwalt (Rechtschutzversicherung habe ich natürlich nicht -.-)?

Mein Problem ist im Grunde nur der Scheinwerfer. Kommt man mit einem schiefen Scheinwerfer, der eingedrückt ist durch den TÜV? Glaub ich wohl kaum oder? Achja und die Schuldfrage ist bei einem geparkten Auto doch auch klar oder?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Schuldfrage sollte klar sein. Nimm dir einen Anwalt, der Alles für dich abwickelt. Auch die Kosten darf die gegnerische Versicherung tragen. Wenn die dir schon so kommen, würde ich da nicht lange fackeln. Viel Erfolg.

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Und laß dich nicht mit weniger Geld abspeisen, als dir zu steht. Der Urzustand muß vollständig wiederhergestellt werden. Alternativ Geld nehmen und unter der Hand reparieren lassen. Den gegenerischen Gutachter muß man auch nicht akzeptieren, sondern kann einen eigenen wählen. Daher:

Zitat:

Kostenvoranschlag machen lassen und mit der Versicherung des Autoverleihers in Kontakt treten,

Zitat:

Den gegenerischen Gutachter muß man auch nicht akzeptieren, sondern kann einen eigenen wählen.

und selbst bezahlen, wenn man das Verfahren verliert.

Dass der Autoverleiher wahrscheinlich gar keinen Versicherer hat, wurde ja bereits geklärt.

Ich will den Verein jetzt hier nicht nennen, aber regional in Berlin (und auch nur hier) fahren die Dinger des öfteren rum ... Ist jetzt aber nichts riesiges überregionales.

Ich denke mal der Autoverleiher wird es so auslegen wollen, dass die Schäden bereits da waren und nur das Blinkerplastik gebrochen ist. Wer ist denn hier in der Beweispflicht, muss ich beweisen das der Scheinwerfer vorher einwandfrei war, oder er das er das nich verschuldet hat?

ps.: mein Bruder fährt jeden Tag mit mir auf Arbeit, der kennt das Auto auch ... der würde bezeugen das hier vorher alles in Ordnung war.

Du mußt du Schäden selbst angeben.

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kein privater Autovermieter hat in der Haftpflicht eine Selbstversicherung. Das wäre gar nicht zulässig.

Altschäden beurteilt der Gutachter.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Juli 2015 um 15:41:18 Uhr:


kein privater Autovermieter hat in der Haftpflicht eine Selbstversicherung. Das wäre gar nicht zulässig.

Altschäden beurteilt der Gutachter.

Habe ich das immer falsch verstanden? Bezieht sich die Selbstversicherung - anders als bei der Öffentlichen Hand - nur auf Kasko? Wieso hat dann die BaFin die Finger drin?

Daß der Eigentümer selbstständig Sachen ablehnt (quasi als Gutachter auftritt) würde ich mir auch nicht gefallen lassen.
Wende dich mit dem Kennzeichen an den Versicherer und bitte um Regulierung des Schadens (auf Basis eines KVA, am besten 'nen realistischen in einer freien Werkstat). Die Versicherung muß doch dann entscheidne ob sie das reguliert oder nicht (der Versicherungsnehmer hat da nix mitzureden, außer seine Bedenken zu äußern).

Gruß Metalhead

Geh zum Anwalt, der kennt sich aus und wickelt alles für dich ab. Du musst dich um nichts mehr kümmern , denn auch das kann nerven. Hier ein Schreiben, dort ein Bericht usw.

Wenn die Versicherung stresst, dann brauchst du trotzdem einen Anwalt, warum also nicht gleich? Ich hatte bis jetzt 3 unschuldige Unfälle und jedesmal gab es Ärger oder enorme Verzögerungen.

Lass doch mal einen Gutachter einen Blick auf den Schaden werfen, der kann dir dann auch direkt sagen ob es ein Bagatellschaden ist oder nicht. Bei 12 Jahre und schon ein paar Beulen wie in der Beschreibung hast du sonst einen KVA einer Werkstatt (in der erfahrungsgemäß oft vieles fehlt) und die Versicherung schickt ihren Gutachter hinterher wegen evtl. Abzügen für Vorschäden oder zur Wiederbeschaffungswertermittlung.

Und fall auf die Verunsicherungstaktik der Versicherer nicht herein, du hast geparkt und dir ist einer reingefahren, da ist die Schuldfrage eindeutig. Also kein Grund auf die Rechte als Geschädigter zu verzichten und ggf. draufzuzahlen.

Die Versicherung findet ein Gutachter auch über das Kennzeichen heraus, kann man sogar selber über den Zentralruf der Versicherer. Gehört aber genauso wie evtl. Nutzungsausfallentschädigung usw.. mit zur Arbeit eines Gutachters. Mit dem Schädiger selber würde ich mich nach der ersten Erfahrung nicht weiter auseinandersetzen. Wenn er den Schaden selber zahlen will kann er den Schaden von seiner Versicherung zurückkaufen.

Anwalt, Akteneinsicht fur Kennzeichen, Kostenvoranschlag und alles zur Versicherung. Nicht mit dem Autovermieter reden oder schreiben.
Rudiger

Kann jemand denn vielleicht dem TE sagen, wie hoch bei einem Streitwert von ein paar 100 EUR Anwalts- und Verfahrenskosten sind, wenn er verliert und das selbst zahlen muss? Solch Wissen gehört doch zur Risikoabschätzung - oder nur bei mir?

Ich würde zuerst mal mit der Versicherung in Kontakt treten und sehen, was die sagen. Schätze mal die Mitarbeiter des Autovermieters haben Anweisung Geschädigte billig abzuspeisen (die Autovermietung zahlt das dann aus eigener Tasche), damit das Unternehmen nicht zu viele Versicherungsschäden melden muss.

Zitat:

@situ schrieb am 30. Juli 2015 um 19:00:17 Uhr:


Solch Wissen gehört doch zur Risikoabschätzung - oder nur bei mir?

Zur Risikoabschätzung, wie hoch ist dass Risiko das ein geparktes Auto (Mit)Schuld an einem Unfall hat? Unwahrscheinlich dass es überhaupt zu einem Verfahren kommt, die wenigsten Fälle landen wirklich vor Gericht. Anwaltskosten werden ohne Mitschuld von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Und ob der Streitwert nur wenige 100 Euro beträgt wissen wir auch nicht, oder hat deine Glaskugel direkt auch das Gutachten fertig?

Letztlich ist genau das was du schreibst das was die Versicherungen wollen. Verunsicherung, erstmal Zweifel schüren "oh, mal gucken ob wir das überhaupt zahlen" - letztlich nur um in der Hoffnung der Geschädigte kennt seine Rechte nicht die Regulierung so weit wie möglich nach unten zu drücken.

Zitat:

@situ schrieb am 30. Juli 2015 um 19:00:17 Uhr:


Kann jemand denn vielleicht dem TE sagen, wie hoch bei einem Streitwert von ein paar 100 EUR Anwalts- und Verfahrenskosten sind, wenn er verliert und das selbst zahlen muss? Solch Wissen gehört doch zur Risikoabschätzung - oder nur bei mir?

Im Normalfall warne ich auch vor zu schnellen Hinweisen bzgl. Anwälten. In diesem Fall aber ist die Schuldfrage eindeutig.

Zitat:

Im Normalfall warne ich auch vor zu schnellen Hinweisen bzgl. Anwälten. In diesem Fall aber ist die Schuldfrage eindeutig.

Ach so. Ich dachte, der "Beschuldigte" streite die Beschädigung der Scheinwerfer ab und der Geschädigte müsste beweisen, dass es zusammen mit dem Blinker passiert sei. Was ohne Zeugen eventuell unter Umständen vielleicht problematisch sein könnte.

Wenn das alles gar nicht so ist - dann rate ich auch zum Anwalt. Dann gibt es ja nicht das geringste Risiko, dass die Anwälte des Vermieters sich bei Gericht durchsetzen. Dann erübrigt sich auch jedes Abwägen eines ja gar nicht vorhandenen Risikos und die Kosten sind uninteressant.

Edit: Ich hatte statt "Blinker" versehentlich "Spiegel" geschrieben und dies nachträglich korrigiert.

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