Unfall, geparktes Auto - Gegenseite wiegelt ab
Hallo zusammen,
ich würde mir gerne einen Rat von euch einholen und wie Ihr damit umgehen würdet.
Mein Auto, ein 12 Jahre alter Nissan mit einigen Beulen und Schrammen, stand gestern auf einem Parkplatz eines großen Einrichtungshauses. Ordentlich geparkt, bis hinten ran und mittig in der Parklücke 😉
Als ich zum Auto zurückkam, habe ich gesehen das mein Blinkerglas vorne neben dem Scheinwerfer kaputt war und die Splitter allesamt auf dem Boden lagen. Scheinwerfer und Blinker (Lampe sitzt deutlich weiter innen) funktionieren aber noch. Bei genauerem Hinsehen ist der Scheinwerfer als ganzes ca. 2cm weiter nach innen gerutscht und steht schief, beim Kotflügel ist Lack ab und leicht rausgebogen. Ein paar schmarren an der Stoßstange sind ebenfalls vorhanden, wobei ich nicht genau weiß ob die vorher schon waren oder nicht. Durch den schiefen und eingedrückten Scheinwerfer seh ich nicht wirklich ob die anderen Spaltmaße zur Motorhaube und Stoßstange noch hinhauen. Außerdem hab ich generell wenig Ahnung von Autos, ob da hinter dem Scheinwerfer irgendwas kaputt sein könnte. Soweit so gut.
Der Verursacher war nicht mehr am Unfallort, hatte aber die Polizei angerufen und die haben mir einen Zettel (inkl. Vorgangsnummer) + die Visitenkarte des Verleihs dagelassen. Die Gegenseite war ein Mietwagenverleih mit einem Kastenwagen, bei denen anscheinend die Rück- und Bremsleuchten zerbrochen sind (aufgrund der Splitter auf dem Boden).
Jetzt habe ich heut Morgen bei dem Mietwagenverleih angerufen um zu klären wie die das handhaben wollen. Da meinte der Vermieter, wir ersetzen Ihnen die Blinkerkappe, mehr nicht. Nachdem ich Ihm gesagt habe das der Scheinwerfer schief steht und deutlich weiter innen sitzt als auf der anderen Seite hat er abgewiegelt und wurde unfreundlich. Er meinte sie ersetzen die Blinkerkappe (nur das Plastik auf dem Blinker) und sonst nichts. Der Scheinwerfer muss vorher schon so gewesen sein, die haben alles vermessen und das können die garnicht gewesen sein. Falls ich damit nicht einverstanden bin müssen wir uns streiten.
Was würdet Ihr tun? Ich habe eigentlich keine Lust gehabt, wegen so einer Lapalie einen so großen Aufstand zu machen. Allerdings habe ich auch nicht mit dieser uneinsichtigkeit gerechnet. 😠
Der Scheinwerfer war vorher definitiv gerade und nicht eingedrückt. Würdet Ihr zu einer Werkstatt fahren um den Schaden schätzen zu lassen, zu einem Gutachter oder zu einem Anwalt (Rechtschutzversicherung habe ich natürlich nicht -.-)?
Mein Problem ist im Grunde nur der Scheinwerfer. Kommt man mit einem schiefen Scheinwerfer, der eingedrückt ist durch den TÜV? Glaub ich wohl kaum oder? Achja und die Schuldfrage ist bei einem geparkten Auto doch auch klar oder?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Schuldfrage sollte klar sein. Nimm dir einen Anwalt, der Alles für dich abwickelt. Auch die Kosten darf die gegnerische Versicherung tragen. Wenn die dir schon so kommen, würde ich da nicht lange fackeln. Viel Erfolg.
71 Antworten
Zitat:
@desenator schrieb am 31. Juli 2015 um 13:05:12 Uhr:
Kommt der zu dem Entschluß das nur der Blinker neu ikaputt ist,dann sollte man überlegen ob man pokern soll.
Aber das Gutachten selber steht einem zu.
Natürlich kann immer man ein Gutachten erstellen lassen.
Pferdefuß:
Wird dabei ein Schaden von 63,50 + MWSt für den Wechsel eines Blinkerglases festgestellt, zahlt man dieses Gutachten brav selbst.
Vielleicht sollten wir einfach mal der Darstellung des TE glauben, dann sind viele von den hier beschriebenen Szenarien hinfällig.
Fakt ist: Der Bliker ist beschädigt worden.
Fakt ist auch: Der Blinker sitzt nicht außen. Bevor ein Fahrzeug den Blinker erreicht, ist erst mal die Stoßstange im Weg. Entweder das andere Auto passte von der Höhe exakt auf den Blinker und tiefer war nichts, was einen Kontakt herstellen könnte (eher unwahrscheinlich) oder der Stoßfänger wurde zusammengedrückt (sehr wahrscheinlich, sieht man als Laie hinterher kaum)
Zu dem zweiten Szenario würden auch die veränderten Spaltmaße in dem Bereich passen.
Vom Gegner wissen wir nur, dass es ein Transporter gewesen sein soll und dass wohl Rücklichter beschädigt sein müssen.
Beim Transporter bleiben zwei Varianten: Pritsche mit hinterer Stoßstange und aufgesetzten Rücklichtern (da wäre unterhalb wirklich nichts, was die Stoßstange berühren könnte, fraglich ob die Höhe aud die Unfallstelle passt) zum Anderen wäre als Transporter der typische Kastenwagen (Sprinter u.ä.). Dort sind die Rückleuchten hinten seitlich, der VW T4 z.B. hat hinten in der Ecke der Stoßstange eine Nebelschlußleuchte.
Es ist also durchaus interessant zu wissen, was für ein Fahrzeug genau der Unfallgegner war, um den Schaden abgrenzen zu können.
Evtl. hat die POL ja auch Fotos vom Unfallgegner gemacht, auf denen mehr Rückschlüsse möglich sind. Aber da hilft dann wirklich nur ein Anwalt weiter.
Letztendlich mein Tipp: Fahr in eine Werkstatt (Nissan) und lasse den Schaden mal vom Meister begutachten. Der wird Dir sehr schnell sagen können, ob da ein Frischer größerer Schaden vorliegt, oder ob da nur ein Glas beschädigt wurde.
Trotz alledem MUSST Du den Schaden schnellstmöglich den Versicherungen melden (Der Gegner übrigens auch...) Stichwort: Zentralruf der Versicherer...
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 31. Juli 2015 um 13:24:33 Uhr:
Vielleicht sollten wir einfach mal der Darstellung des TE glauben, dann sind viele von den hier beschriebenen Szenarien hinfällig.
Ganz genau! Und alle brauchbaren Empfehlungen wurden auch gegeben. Er wird's schon richtig machen.
Grüße
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Vielen Dank nochmal für die vielen Antworten.
Um es vorweg zu sagen: Ich glaub ich hab Kacke am Schuh ...
Ich erreiche niemanden bei der angegebenen Polizeidienststelle, noch den Anwalt im Moment ...
Die Dekra sagt mir ich brauche Kennzeichen und Versicherung für die Rechnungsstellung, sonst müsste ich das alles erstmal vorstrecken, was ich sicher nicht machen werde. 🙄
bzgl. des Fahrzeuges, es war meiner Meinung nach ein Kasten/Pritschenwagen. Die abgebrochenen Rückleuchten deuten darauf hin und auch die Höhe würde passen, also sollte es kein Kontakt zur Stoßstange gegeben haben. Obwohl dort auch 2 kleine Kratzer drauff sind, woher auch immer ... Für mich augenscheinlich betroffen ist nur der Scheinwerfer + Blinker und der Kotflügel. Was dahinter kaputt sein könnte hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung ...
Hab mich gestern Probehalber neben einen solchen Pritschenwagen (so heißt das Ding glaube ich, also erhöhte Ladefläche) gestellt, und die Höhe passt genau zwischen meinem Scheinwerfer + Blinker und deren Rückleuchten-Kasten. Hab leider nicht geschaut was das für eine Fassung war, ob das was metallenes is oder komplett nur Kunststoff ...
Ich werd nachher beim Nissan Autohaus vorbeifahren, wo das Auto gekauft wurde. Die haben bis 20 Uhr offen und sollen mir mal eine Einschätzung abgeben.
Beste Grüße und schönes Wochenende
Zitat:
@jimdalutsch schrieb am 31. Juli 2015 um 15:19:44 Uhr:
Die Dekra sagt mir ich brauche Kennzeichen und Versicherung für die Rechnungsstellung, sonst müsste ich das alles erstmal vorstrecken, was ich sicher nicht machen werde. 🙄
Was ist das denn für ein Kundenservice? Die dürfen für ein Gutachten eine schöne Rechnung schreiben und sind zu faul anhand des Kennzeichens die Versicherung zu erfragen? Was machen die wenn sie hinterher mal eine Stellungnahme oder Rechnungsprüfung machen müssen? 🙄
Geh zu einem Gutachter der kundenorientiert arbeitet.
Hey Moers75,
die gute Frau hat mir genau das angeboten, aber ich weiß immer noch nicht das gegnerische Kennzeichen ;-)
Zitat:
@Moers75 schrieb am 31. Juli 2015 um 15:33:19 Uhr:
Was ist das denn für ein Kundenservice? Die dürfen für ein Gutachten eine schöne Rechnung schreiben und sind zu faul anhand des Kennzeichens die Versicherung zu erfragen? Was machen die wenn sie hinterher mal eine Stellungnahme oder Rechnungsprüfung machen müssen? 🙄Zitat:
@jimdalutsch schrieb am 31. Juli 2015 um 15:19:44 Uhr:
Die Dekra sagt mir ich brauche Kennzeichen und Versicherung für die Rechnungsstellung, sonst müsste ich das alles erstmal vorstrecken, was ich sicher nicht machen werde. 🙄Geh zu einem Gutachter der kundenorientiert arbeitet.
Eine Spur sachter ginge es auch. Für die Abwicklung auf Abtretungsbasis brauchts' zumindest mal ein Kennzeichen vom Verursacher. Das hat er auf der Unfallmitteilung leider nicht bekommen und muss es erst über Polizei und Zentralruf erfragen. Im jetzigen Stand hat der Gutachter in eigener Person keinen Auskunftsanspruch, den er über den Zentralruf oder die Versicherungsplattform dafür nutzen darf.
Grüße
EDIT wenn sich die post's da mal nicht überschnitten haben 😁
Nochmaliges Update: Habe gerade herausgefunden das die entsprechende Polizeidienststelle, die mit Telefonnummer auf der Karte vermerkt ist, nur bis 15 uhr Sprechzeiten oder was auch immer hat. Ich habe natürlich deutlich vor 15 Uhr angerufen und niemanden erreicht ... schönes Ding
Das Bürgertelefon gibt es wohl auch nicht mehr:
Zitat:
Polizeimeldung vom 16.07.2015 bezirksübergreifend Nr. 1674 : Gestern Nachmittag musste die Einsatzleitzentrale wegen des Verdachts auf Asbest-Belastung in andere Diensträume verlegt werden ... Das Bürgertelefon und die Internetwache müssen zunächst eingestellt bleiben.
😠
Bleibt wohl erstmal nur der Weg zum Nissan-Händler, diesen Heini möchte ich nicht nochmal anrufen und nach dem Kennzeichen fragen ...
Zitat:
@desenator schrieb am 31. Juli 2015 um 13:05:12 Uhr:
Und genau dafür ist ein neutraler Gutachter von nöten.
Wenn der feststellt das der komplette Schaden neu und auf einmal geschehen ist,ist alles Tutti.
Kommt der zu dem Entschluß das nur der Blinker neu ikaputt ist,dann sollte man überlegen ob man pokern soll.
Aber das Gutachten selber steht einem zu.
Also auch nutzen!
Genau so sieht es aus. Wenn Werkstatt bzw. Gutachter natürlich zu dem Schluss kommen, es ist nur das Blinkerglas und der Rest ist Vorschaden, wäre der TE schlecht beraten mehr als das zu fordern.
Also schön Schritt für Schritt vorgehen und wenn sich abzeichnet, dass irgendwo die Grenze ist, dann nicht mehr als diese fordern. Dann wird auch der Anwalt bezahlt.
Zitat:
Letztendlich mein Tipp: Fahr in eine Werkstatt (Nissan) und lasse den Schaden mal vom Meister begutachten. Der wird Dir sehr schnell sagen können, ob da ein Frischer größerer Schaden vorliegt, oder ob da nur ein Glas beschädigt wurde.
Weiß nicht obs nen Meister war, aber jemand aus dem Autohaus hat sich das Ganze "kurz" angeschaut und meinte, der Blinker und Scheinwerfer wurde definitiv reingedrückt und ne halterung beim Scheinwerfer ist gebrochen. Der Kotflügel wurde aufgebogen und zeigt spitz nach außen mit Lackabschabungen, der obere Kratzer an der Stoßstange ist vom Verschieben des Scheinwerfers. Hier könnte man wohl nur ne Teillackierung machen.
Seine grobe Schätzung 800-1000 Euro +- ...
Er meinte weil es warscheinlich unter 1000 Euro liegt würde er nur mit Kostenvoranschlag machen ohne Gutachter.
TÜV bekommen mit dem Scheinwerfer? Er meinte könnte muss aber nicht, aufschreiben wird er es in jedem Fall aber kommt halt drauff an ...
Zitat:
@situ schrieb am 30. Juli 2015 um 23:39:50 Uhr:
Ich bin doch raus! Wirklich!
Is auch besser so