Unfall gehabt - Wertminderung?
Hallo,
habe gestern wohl Pech gehabt. Auf unserem Firmenparkplatz hat mein Auto ein Arbeitskollege gerammt. Der Schaden: Beule im hinteren rechten Kotflügel und in der hinteren rechten Tür. Das Auto wurde Mitte Oktober zugelassen und hat jetzt ca. 6.500 km gelaufen. Ausstattung: Insignia Sports Tourer Cosmo, Neupreis etwas über 42.000,-- €. Die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt, wird aber nach meiner Einschätzung bei ca. 1.500,-- Euro liegen.
Meine Fragen jetzt: a) Darf der Schaden gespachtelt und lackiert werden oder sollen Neuteile verbaut werden und b) habe ich einen Anspruch auf Wertminderung? Wie hoch ist mein Anspruch?
Einen Gutachter habe ich noch nicht eingeschaltet.
Vielen Dank schon jetzt für eure Infos
Udo
Beste Antwort im Thema
Die natürlich obligatorische Schadensmeldung ist in einem Telefonat bei meiner Versicherung abgehandelt. Da gebe ich den Unfallgegner an und dem seine Versicherung. Fahrzeug an den FOH geben, Durchsprache und Abtretung unterschreiben. Die Versicherungen schicken dann noch Ihre Ausfüllbögen- that's it.
Zur Anerkennung des Schadens vom Unfallgegner gilt als Grundregel für mich: immer die Polizei holen (nur bei meinem Bruder hab ich darauf verzichtet), oder mindestens sichere Zeugen benennen.
Einzig muss man aufpassen, wenn man ein älteres Fahrzeug fährt und die gegnerische Versicherung ein Gutachten verlangt. Die schicken dann meist ihre eigenen Gutachter. In meinem Fall (oben) hat der FOH sehr schnell reagiert und seinerseits einen bestellt, weil es ihm klar war. Als die andere Versicherung dann mitteilte, dass sie erst einen Gutachter bestellt, konnte er bereits das des eigenen Gutachters vorlegen. Ist ja auch in derem Sinn, wenn das Gutachten von der Bewertung positiv ist.
Wenn es jetzt noch Probleme gibt, ist immer noch Zeit für einen Anwalt.
Gruß, Michael
65 Antworten
Du hast Anspruch auf 6-7% des Schadens als Wertminderung, je nach Alter des Wagens.
@checkup: Wie soll ein SB die Schadenssumme drücken?? Das geht heute alles über Computerprogramme.
Zitat:
Original geschrieben von spillerkiller
@checkup: Wie soll ein SB die Schadenssumme drücken?? Das geht heute alles über Computerprogramme.
Der Gutachter hat genügend Möglichkeiten, um den Reparaturbetrag nach unten zu korrigieren.
Wozu sollten sonst die Assekuranzen eigene Leute in die Spur schicken ? Gibt doch genug Prüforganisationen. Mitunter werden auch beschädigte Teile, die nicht in der Funktion beeinträchtigt sind so belassen, gerade wenn sie der Kunde nicht sofort erkennt.
Wenn es um einen Totalschaden geht und der Zustand des PKW ermittelt wird, gibt es unzählige Punkte, die subjektiv beurteilt werden und im seltensten Fall zu Gunsten des Kunden.
Sorry - sind aber meine Erfahrungen.
Genau, so wurden auch meine Eltern über´s Ohr gehauen. Die hatten einen Neuwagen in den nach 1 Jahr jemand rein gefahren ist. Schaden laut Gutachter 7.800 EUR, Restwert glaube 9.000 EUR und ab 9.000 EUR hätten sie Anspruch auf einen neuen Wagen gleicher Güte zum vollen Preis gehabt (damals so 14.000 EUR). Wurde halt abgelehnt, weil der Schaden laut Gutachter niedriger war aber die tatsächlichen Werkstattkosten überstiegen die 9.000 EUR locker. Danach hatten sie jahrelang Probleme mit einer verzogenen Heckklappe (die angeblich getauscht wurde) und ständigen Rostschüben (obwohl in einer Vertragswerkstatt repariert!). Es war ein Honda Jazz.
Wenn die tatsächlichen Werkstattkosten die ermittelte Schadenshöhe übersteigen, muss man nochmal den Gutachter holen. Wo ist denn da das Problem???
Ähnliche Themen
Tja, das haben wir ja erst nach der abgeschlossenen Reparatur erfahren und da haben sich dann alle quer gestellt. Die Versicherung hat ja immer noch 5.000 EUR gespart. Die haben das alles untereinander gemacht, wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt (alter Vertrag mit Werkstattbindung).
Komisch, ich hatte Wochen nach der Reparatur noch zwei Schäden entdeckt, die vom Unfall theoretisch hätte herrühren können. Den einen hat der FOH übernommen (100,-), den anderen die Versicherung (1.500,-).
Hallo und guten Abend,
das Gutachten ist höher als der KVA vom FOH.
6-7 % Wertminderung steht mir zu?
Das Gesamtgutachten beläuft sich auf 5800 €.
Die Wertminderung beläuft sich auf 800 €. Sind wohl mehr.
Die Reparaturkosten liegen bei 4998 €.
Nutzungsausfall 80 EUR pro Tag x 5 Tage zusätzlich Verzicht auf Leihwagen.
Interessant ist jetzt folgendes,
Stossstange vorne und hinten demontieren, Lackierung
Scheinwerfer ausbauen
komplette Seite lackieren
Der OPC Line Seitenschweller hat dem Holm kein Schutz geboten ist leider auch eingedrückt.
Gruß RedEagle1977
Ich mach das immer über den Anwalt, es kann mit der gegenerischen Versicherung immer Probleme geben. Der Anwalt steht Dir bei einem Unfall zu und die Anwaltskosten trägt bei so einem Fall die gegnerische Versicherung. Ist ja deutlich, dass kein Verschulden von Dir aus geht.
Mein Unfall mitte Dezember waren jetzt inkl. allem Drum und dran über 10.500€ (brutto) bei einem ähnlichen Schadensbild. Mein Auto allerdings ist echt 1a vom FOH instand gesetzt worden, man sieht wirklich gar nichts.. Die Wertminderung war aber auch sehr gering, deutlich unter 1000€.
@ Redeagle, die machen einen kompletten Seitenangleich, weil sie die komplette Seite neu lackieren. Allerdings würde ich wegen dem Seitenschweller noch mal nach fragen. Am besten geht man mit so einem Unfall zum FOH, der redet dann mit dem Gutachter.
Ein Unfallfahrzeug ist das Auto bei dem Schaden schon.. aber die Schäden sind doch eher gering, sodass man davon ausgehen kann, dass es dadurch wohl zu keinerlei Folgeschäden kommt, und die Teile sowieso ausgetauscht werden. Hat auch positive seite, mein Fahrzeug wurde komplett wiederaufbereitet. Sah aus wie ein Neuwagen.
Zitat:
Original geschrieben von Feivel88
Die Wertminderung war aber auch sehr gering, deutlich unter 1000€.
Da hast du aber einen schlechten Anwalt gehabt...
Zitat:
Original geschrieben von spillerkiller
Da hast du aber einen schlechten Anwalt gehabt...Zitat:
Original geschrieben von Feivel88
Die Wertminderung war aber auch sehr gering, deutlich unter 1000€.
Nein, das liegt an den unabhängigen Gutachtern.
Aber für was brauche ich einen Anwalt? Kann der mehr erreichen? Es ist doch alles geklärt und ein FOH hat das Auto begutachtet. Gleiches gilt für das Sachverständigengutachten! B-Säule hat nichts abbekommen. Leider unten der Holm wo der OPC Line Seitenschweller darüberliegt.
Kann gerne zum Anwalt gehen frage mich aber wieso? Einen Arzt habe ich auch nicht aufgesucht, bin ja nicht verletzt worden.
Gruß RedEagle1977
P.S Meint Ihr der Anwalt kriegt eine höhere Wertminderung heraus?
Naja, zumindest kannst du dann etwas sicherer sein, nicht komplett übers Ohr gehauen worden zu sein. Ich lass das alles über den Anwalt machen, weil ich persönlich weder Lust noch Zeit noch Nerven habe, um mich mit dem gesamten Quatsch auseinander setzen zu müssen. Das darf dann schön der Anwalt machen, mir reicht aus, wenn ich im CC stehe.
Zitat:
Original geschrieben von RedEagle1977
Aber für was brauche ich einen Anwalt? Kann der mehr erreichen? Es ist doch alles geklärt und ein FOH hat das Auto begutachtet. Gleiches gilt für das Sachverständigengutachten! B-Säule hat nichts abbekommen. Leider unten der Holm wo der OPC Line Seitenschweller darüberliegt.
Ruf doch nochmal den Gutachter an und sag ihm, dass da ein unentdeckter Schaden war. Er kann sich ja dann mit deinem foh in Verbindung setzen und das prüfen.
Was soll der Käse mit dem Anwalt, wenn feivel nur 1000,- MIT Anwalt bekommen hat?
Also das ist das letzte was ich noch dazu schreibe. Wenn er repariert ist mach ich Bilder dann. Der Holm ist da mit einkalkuliert vom Gutachter, der FOH hat das dem Gutachten entnommen. Geschätzt waren gestern vom Gutachter 3500 € - 4000 € Reparatur. Die Wertminderung beläuft sich aber auf die erwähnte 4998 €. Also ist bei der Einkalkulierung und Berechnung ein anderers Ergebnis herausgekommen. Ich habe ja bereits erwähnt dass der KVA vom FOH auch niedriger war. Ich werde meinen FOH fragen wieviel es ausmacht wenn er das Auto ohne Unfallschaden angekauft hätte gegen den jetzigen reparierten Zustand was das ausmacht. Macht das 100€ aus dann werde ich an der Wertminderung nichts mehr herummachen und mir das Geld ausbezahlen lassen. Übersteigt der Wert jedoch der Wertminderung um ein vielfaches dann werde ich einen Anwalt einschalten. Problem ist nur wenn ich zivilrechtlich klagen sollte gegen das Gutachten, dann muss ich für ein zweites Gutachten erstmal in Vorkasse treten. Daher der Rat vom Anwalt, wieviel der Einkauf ausmacht gegenüber dem unfallfreien Fahrzeug mit dem Kilometerstand. Allerdings soll ich dem FOH klar machen dass das rein informativ ist und ich das Auto ja nicht vorhabe zu verkaufen.
Gruß RedEagle1977
Zitat:
Original geschrieben von RedEagle1977
Ich werde meinen FOH fragen wieviel es ausmacht wenn er das Auto ohne Unfallschaden angekauft hätte gegen den jetzigen reparierten Zustand was das ausmacht.
Der FOH ist nicht blöd und Du wirst so oder so gleich fahren. Es geht wegen dem Anwalt auch gar nicht um die Wertminderung, denn die Wertminderung wird bei so einem Schaden gar nicht höher ausfallen.
1. Sind keine Folgeschäden zu erwarten,
2. werden die beschädigten Teile komplett getauscht, was willst Du erwarten?
Wieso andere hier den Anwalt wegen der Wertminderung mit rein interpretieren verstehe ich nicht. Der Anwalt halt folgende Vorteile:
1. Er kostet nichts
2. Er sorgt dafür, dass die Gegnerische Versicherung den Schaden in angemessener Zeit reguliert, bzw. bezahlt.
3. Er führt den kompletten Schriftverkehr und entlastet somit ungemein.
4. Wenn man einen Mietwagen nimmt, knausern oft andere Versicherungen (HDI z.B.) wegen den Mietwagenkosten und wollen diese nicht voll bezahlen. Als ich mit meinem Vectra C damals einen mini Unfall hatte, hat man Anwalt gegen die Versicherung einen Prozess (wegen der Mietwagenkosten) geführt und gewonnen.
5. Bei etwaigen Folgeschäden, die man später feststellt hat man einen Ansprechpartner der sofort rechtliche Möglichkeiten auslotet. Könnte dann ja sein, dass die gegnerische Versicherung den Schaden nicht begleichen will, oder oder.
6. Ein trödelnder Unfallverursacher trödelt nicht mehr.
7. Hilfe bei ungeklärter Schuldfrage
Das man nicht immer gleich einen Anwalt nehmen will, kann ich schon verstehen, aber wenn Du einmal ohne Anwalt auf die "fresse" geflogen bist, dann wirst auch Du anders handeln. Außerdem finde ich es sehr bequem.. das ist für mich das Hauptargument.. bisher habe ich nämlich keinen einzigen Unfall verschuldet, und war zudem nicht mal im Auto. 😁
btw. will noch anmerken, dass die Wertminderung immer vom Gutachter bestimmt wird.