Unfall gehabt - Wertminderung?
Hallo,
habe gestern wohl Pech gehabt. Auf unserem Firmenparkplatz hat mein Auto ein Arbeitskollege gerammt. Der Schaden: Beule im hinteren rechten Kotflügel und in der hinteren rechten Tür. Das Auto wurde Mitte Oktober zugelassen und hat jetzt ca. 6.500 km gelaufen. Ausstattung: Insignia Sports Tourer Cosmo, Neupreis etwas über 42.000,-- €. Die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt, wird aber nach meiner Einschätzung bei ca. 1.500,-- Euro liegen.
Meine Fragen jetzt: a) Darf der Schaden gespachtelt und lackiert werden oder sollen Neuteile verbaut werden und b) habe ich einen Anspruch auf Wertminderung? Wie hoch ist mein Anspruch?
Einen Gutachter habe ich noch nicht eingeschaltet.
Vielen Dank schon jetzt für eure Infos
Udo
Beste Antwort im Thema
Die natürlich obligatorische Schadensmeldung ist in einem Telefonat bei meiner Versicherung abgehandelt. Da gebe ich den Unfallgegner an und dem seine Versicherung. Fahrzeug an den FOH geben, Durchsprache und Abtretung unterschreiben. Die Versicherungen schicken dann noch Ihre Ausfüllbögen- that's it.
Zur Anerkennung des Schadens vom Unfallgegner gilt als Grundregel für mich: immer die Polizei holen (nur bei meinem Bruder hab ich darauf verzichtet), oder mindestens sichere Zeugen benennen.
Einzig muss man aufpassen, wenn man ein älteres Fahrzeug fährt und die gegnerische Versicherung ein Gutachten verlangt. Die schicken dann meist ihre eigenen Gutachter. In meinem Fall (oben) hat der FOH sehr schnell reagiert und seinerseits einen bestellt, weil es ihm klar war. Als die andere Versicherung dann mitteilte, dass sie erst einen Gutachter bestellt, konnte er bereits das des eigenen Gutachters vorlegen. Ist ja auch in derem Sinn, wenn das Gutachten von der Bewertung positiv ist.
Wenn es jetzt noch Probleme gibt, ist immer noch Zeit für einen Anwalt.
Gruß, Michael
65 Antworten
Gutachter bei 1.500 € Schaden ?
Das würde ich mit der Versicherung des Unfallgegners absprechen !
Es hat schon Gerichte gegeben, die entschieden haben, dass das unter Preistreiberei fällt.
Der Geschädigte ist auf den Kosten des Gutachtens sitzen geblieben...
Womit....mit Recht !
Fotos, Kostenvoranschlag und gut ist !
Ralf
Hallo Udo,
ein Foto wäre nicht schlecht.
Es gab schon Anfragen, ich habe da eine Delle in der Tür was kostet das?
Als das Auto da war, sah man dann, das die "Delle" von einem Trecker stammte der mit seinem Gegengewicht das Auto getroffen hatte.
1500€ sind schnell erreicht,Kostenvoranschlag vom Opelhändler einholen und nicht vergessen bei einem Leasingvertrag die Leasinggesellschaft zu informieren.
Kann böse ausgehen.
Also ich würde immer ein Gutachten erstellen lassen.
Der wird dir genau sagen können was für ein Schaden du hast und wie es mit der Wertminderung aussieht.
Ich würde es ja verstehen wenn es nun ein alter Wagen ist, aber bei einem Auto was über 40000€ gekostet hast, würde ich nicht mit der Wimper zucken.
Also hinterer Kotflügel und die hintere Tür? da haste bestimmt mehr wie 1500 € Schaden. Da muß bestimmt ne menge gespachtelt und lackiert werden. In einer Opelwrkstatt kanns sogar passieren daß die Teile getauscht werden. Wenn Die Teile getauscht sind haste auch keine Wertminderung und musst das Auto beim Verkauf nicht als Unfallauto angeben. Da solltest Du eventuell Überlegen ob und wann Du das Auto verkaufst. Wenn Du das Auto Im nächsten Jahr verkaufen Willst, solltest Du auf Jeden fall selber Geld Investieren und die Teile tauschen weil dann der Wertverlust bestimmt größer sein wird wie die Kosten der Teile.
Gruß Jack
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Wenns geleast ist, gehörts ja weder Dir noch deiner Firma- dann melde das der Leasingfirma und fertig- die haben sicher ihre Verträge mit bestimmten Werrkstätten. Wenn du da selbst was machst, kanns sein, dass du dann diesen "Schaden" auch noch selber zahlst... Was willstn da auch spachteln.
Einen Gutachter bräuchtest du, wenns dein eigener wäre und du das Auto nicht reparieren lassen willst- z.B. zwecks Neukauf... den Gutachter darfst du als Geschädigter frei wählen.
Wenn du dirs auszahlen läßt denke dran, dass du die Mehrwertsteuer erst bekommst, wenn du nachgewiesen hast, dass sie angefallen ist- z.B. durch Foto vom reparierten Auto, Werkstattrechnung, Rechnung für Ersatzteile, Rechnung für anderes Auto.....
Hallo,
spachteln käme bei mir nicht in Frage. Schon gar nicht, da es sich ja um einen Neuwagen handelt. Wenn die gespachtelten Stellen nach Jahren das Rosten anfangen, dann interessiert keinen mehr, wer das verursacht hat, und du bleibst auf den Folgekosten sitzen.
Auch wenn’s ein Kollege ist, würde ich keine Eingeständnisse machen. Frag den mal nach drei/vier Jahren nach einer Beteiligung für das Nacharbeiten wenn Probleme gibt. Der wird dir was Husten...
Ich hatte einen Heckschaden an meinem Vectra B Caravan. Trotz seines Alters wurde er aufgrund des guten Allgemeinzustandes mit Neuteilen repariert: neue Heckklappe, neuer Stoßfänger, Reparaturblech Kofferraumwanne und was alles dazugehört. Gut 4000€ bei Wagenwert 4500€. Habe den Wagen damals einfach bei meinem FOH abgeliefert und eine klare Ansage gemacht. Ich hatte mit nichts zu schaffen, bis der Wagen fertig war. Einzig auf einen Ersatzwagen habe ich verzichtet, dass der Unfallgegner mein Bruder war. Der ist mir auf dem Weg zu einer Familienfeier im Konvoi hinten draufgerasselt.
Wenn alle beschädigten Teile ausgewechselt werden, dann hast Du auch keine Wertminderung.
Gruß, Michael
Achso, auch wenn Du der Geschädigte bist, mußt du umgehend (!!!!) deine Versicherung informieren!!!! Das gehört zu deinen vertraglich vereinbarten Obligenheiten. Machst du das nicht und es kommt zu unklarheiten, hat deine Versicherung des Recht dich in Regress zu nehmen.
Anders herum kann es auch sein, dass du einen Vertrag hast wo du- salopp gesagt- das kaputte Auto bei der Versicherung stehen läßt und wieder ein neues bestellst (bei mir gehts bis 1,5Jahre- war aber glaub ich auf Kasko beschränkt- bin mir nicht sicher)
Wenn ich Dich recht verstehe, hast Du an dem Unfall keine Schuld. Dann gibt es nur eins: Ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der weiß, was zu tun ist und die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Es gibt momentan wenig verhaßtere Mandanten bei der Anwaltschaft als die, die einen Schaden selber geltend machen und dann - wenn der Nutzungsausfall nicht paßt - wegen 80 € Streitwert zum Anwalt rennen. Der darf dann 32,50 € + Steuer abrechnen dafür, daß er sich in den vollen Fall einarbeitet. Da trägt er besser am Wochenende das Aldi-Blättchen aus, verdient er mehr.
Gruß cone-A
Den Anwalt hat Deine Versicherung!!! Den Weg kannst Du dir sparen!
...womit man den Bock zum Gärtner macht.
Nee nee, bei einem so neuen Auto würde ich auf jeden Fall unabhängige Hilfe holen.
Gruß cone-A
Lies dir mal die AKBs durch! Wenn du da deinen eigenen Weg gehst bleibst du unter Umständen auf deinen Anwaltskosten sitzen! Die Obligenheiten in den AKBs hat jeder unterschrieben, auch wenns immer als das "Kleingedruckte" abgetan wird!
Und wieso "unabhängige Hilfe"? Es geht um nen HP-Fall nicht VK! Damit ist deine Versicherung "auf deiner Seite"- und unterstützt dich bei der Durchsetzung deiner Forderung!!! Denn jeder Forderung gegen dich, ist ja eine Forderung gegen deine versicherung!
Im VK- Fall ist das was anderes.
Die natürlich obligatorische Schadensmeldung ist in einem Telefonat bei meiner Versicherung abgehandelt. Da gebe ich den Unfallgegner an und dem seine Versicherung. Fahrzeug an den FOH geben, Durchsprache und Abtretung unterschreiben. Die Versicherungen schicken dann noch Ihre Ausfüllbögen- that's it.
Zur Anerkennung des Schadens vom Unfallgegner gilt als Grundregel für mich: immer die Polizei holen (nur bei meinem Bruder hab ich darauf verzichtet), oder mindestens sichere Zeugen benennen.
Einzig muss man aufpassen, wenn man ein älteres Fahrzeug fährt und die gegnerische Versicherung ein Gutachten verlangt. Die schicken dann meist ihre eigenen Gutachter. In meinem Fall (oben) hat der FOH sehr schnell reagiert und seinerseits einen bestellt, weil es ihm klar war. Als die andere Versicherung dann mitteilte, dass sie erst einen Gutachter bestellt, konnte er bereits das des eigenen Gutachters vorlegen. Ist ja auch in derem Sinn, wenn das Gutachten von der Bewertung positiv ist.
Wenn es jetzt noch Probleme gibt, ist immer noch Zeit für einen Anwalt.
Gruß, Michael
richtig
da der schaden wohl deutlich über 1500€ liegt, solltest du einen gutachter beauftragen (du hast das recht einen eigenen zu nehmen!) einzigst und alleine dieser kann dir auch den wertverlust berechnen!
im übrigen kannst du deine forderungen mit einem anwalt deiner wahl (auf kosten der gegn. versicherung) durchsetzen und ersparst dir dadurch eine menge schreibarbeit!
bei einem leasing-fahrzeug unbedingt rücksprache mit dem leasinggeber halten!