Unfall - Frage zum Polizeiprotokoll

Es ist zwar ewig her, aber ... Die Polizei nahm damals den Unfall auf und fertigte auch eine Skizze an.
Die Skizze enthält aber NICHT alle 3 für den Ablauf wesentlichen Ampeln sondern nur eine einzige - die vom Unfallgegner ("der auf keinen Fall Schuld trägt, und seine Ampel war auf jeden Fall "(leuchtend dunkel-)Grün"!"😉. Dito der Text des Uniformierten, der wortwörtlich die Schilderung vom Ablauf vom Unfallgegner übernommen hat plus lapidar nur im Nebensatz erwähnte "(ich) konnte nicht befragt werden da nicht mehr am Unfallort (weil im RTW mit Blaulicht bereits 2 Stunden zuvor (!) in die Klinik eingeliefert!)".
Das Protokoll trägt das Datum - ganze 3 Wochen später.
Es gab also "leider keine Möglichkeit" zur Befragung des anderen Unfallbeteiligten durch die Polizei in diesen 3 Wochen?

Für den (mittlerweile dritten) Unfallanalytiker meine Frage: wie kann mann (kann man überhaupt?) solche nachweislich völlig falsche Darstellung und schlampige Skizze der Polizei nachträglich korrigieren lassen?
Vor allem - Unfallgegner hatte angeblich noch am Unfallort der Polizei mitgeteilt, ich hätte ihm gegenüber meine "Schuld eingestanden" (sein Anwalt grinst pausenlos) - während bei weiteren Aussagen von zwei Zeugen später übereinstimmend ausgesagt wurde "es gab kein Gespräch zwischen Beiden Unfallparteien und sie befanden sich auch nicht in direkter Nähe".
Wort gegen Wort.
Gut, Worte sind an sich eh wertlos - aber mich ärgert vor allem die Protokollführung der Polizei.
Bisher war ist stets der naiven Meinung, dass Fotos vom Unfall entscheidend zur Beurteilung wären. Falsch - wesentlich wichtiger und entscheidender ist solche Skizze der Polizei und deren Schlussfolgerung daraus!
Wir stehen immer noch vor Gericht ... ich hab soooooooonen Hals - auf die Polizei (diesen einen Polizisten)!

(PS: durchgespielt und diverse KI rechnen lassen - die Ampel "gegenüber" konnte in dem Moment gar nicht grün angezeigt haben! aber die 2 Stunden nach dem Unfall eintreffende Polizei ... naja usw)

19 Antworten

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 13. August 2023 um 16:05:59 Uhr:


Erstmal vielen Dank für die Inputs ... Dass die Skizze der Polizei und deren Einschätzung im Protokoll derart entscheidend ist, fand ich diese Woche erst. Und die gegnerische Haftpflicht pocht eben drauf als angebliche "Bestätigung und Nachweis Ablauf". Habe bereits meinen Anwalt gebeten, beim nächsten Termin unbedingt auf diese Mängel zu verweisen und darauf zu bestehen, dass das ins Protokoll muss. Ich HOFFE, er tut es! Der Anwalt entscheidet ...
...

Es waren 2 Polizisten direkt am Unfallort - aber auch die hatten nicht mit mir gesprochen. Ich sah sie nur seitlich an mir vorbei laufen (2 Männer). Sie hatten aber nichts mit dem Protokoll oder Datensicherung zu tun. Das war angeblich die Aufgabe der Kollegen, die erst 2 Stunden später dafür Zeit hatten und von einem anderen Revier kamen (1 Mann und 1 Frau lt der Fotos - mit mega schlechter Qualität). Die Namen der "ersten" Polizisten waren bereits kurz danach nicht mehr ermittelbar (so wörtlich die Aussage eines Richters damals, eben weil er selbst die Namen erfahren und diese beiden Polizisten laden wollte - sie "nicht ermittelbar"😉.

Wieso musst du als Laie deinem Anwalt erklären, was er zu tun hast? Das ist schon seltsam. Es reicht ihm alle Unterlagen zu bringen. Wenn dich jemand anruft, verwwist du auf deinen Anwalt...

Ich finde es auch immer komisch, wenn man eine Frage in einem Forum voller "Google-Experten" stellt, obwohl man bereits einen Anwalt zur Hand hat. Normalerweise diskutieren wir hier nur, ob sich ein Anwalt lohnt.

Die Polizisten waren beim Unfall nicht dabei. Es ist egal, ob die Untersuchung nach 15 Minuten, oder 2 Stunden erfolgte. Hauptsache es haben "Experten" gemacht, die sich mit der Unfall aufnahme auskennen. Hauptsache auf den Fotos ist das wichtigste drauf. Es muss nicht die Qualität eines Urlaubsfotos sein.

Ich finde das alles schon sehr komisch.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 13. August 2023 um 09:07:17 Uhr:


...

Für den (mittlerweile dritten) Unfallanalytiker meine Frage: wie kann mann (kann man überhaupt?) solche nachweislich völlig falsche Darstellung und schlampige Skizze der Polizei nachträglich korrigieren lassen?
Vor allem - Unfallgegner hatte angeblich noch am Unfallort der Polizei mitgeteilt, ich hätte ihm gegenüber meine "Schuld eingestanden" (sein Anwalt grinst pausenlos) - während bei weiteren Aussagen von zwei Zeugen später übereinstimmend ausgesagt wurde "es gab kein Gespräch zwischen Beiden Unfallparteien und sie befanden sich auch nicht in direkter Nähe".
Wort gegen Wort.
...

Wieso sind bisher drei Unfallanalytiker an der Sache dran. Geht das Ding schon durch mehrere Instanzen vor Gericht?
Im Normalfall wird bei einer Rekonstruktion einer Skizze nicht so viel Beachtung geschenkt. Je nachdem was für Polizeibeamte die Skizze angefertigt haben, fällt diese schon sehr unterschiedlich aus.
Ein beauftragter Gutachter sollte schon die Unfallstelle nachträglich besichtigt und vermessen haben, die Ampelschaltpläne zur Hilfe genommen und die Endstellungen als Grundlage genommen haben. Aber auch das ist die Frage, was laut Beweisbeschluß seine genaue Aufgabe war.
Dann wird versucht das Unfallgeschehen Aufgrund der Beschädigungsintensität, der Endstellungen und eben auch unter Berücksichtigung der möglichen Ampelphasen zu rekonstruieren.

Wenn jedoch von deiner Seite erhebliche Zweifel bestehen, sollte doch dein Anwalt dich in der Richtung ausführlich beraten und diese Zweifel anbringen, ggf. eine Stellungnahme des Gutachters einfordern bzw. den zur Verhandlung einladen und dort mit den Fragen konfrontieren.

Zitat:

Ich finde das alles schon sehr komisch.

Frag mich mal. (nein, das war nur rhetorisch)
Mein erster Anwalt verweigerte jede Art Gegendarstellung und bekam vom Richter in separatem Verfahren eine Rüge wegen Unterlassung jeglicher Sachverhaltsaufklärung (aber Rechnung im Nachgang plus Behauptung "hatte nie jemals eine Vollmacht"😉 - und jetzt - ich vertraue zwar total, aber es gibt ein ganz anderes Problem (das NICHTS mit mir doer diesem Fall an sich zu tun hat). Ich soll NICHT einmal zuarbeiten (Fotos!). Beim letzten Termin erfolgte auch mitten in der Verhandlung plötzliche Suche, weil der Richter eine Frage stellte und Anwalt seine Unterlage dazu nicht fand. Dann kam plötzlich Kontra von gegenüber und derart überrumpelt mag ich nicht noch einen Termin erleben (und den nächsten, übernächsten und über-über-xx-nächsten Termin vorschießen müssen).
Meine Frage ist kein Zeichen von Misstrauen oder gar böse gemeint - aber manchmal hat man eben Scheuklappen vor.

Und nein, am Unfalltag und danach war zu keiner Zeit je ein Gutachter dort vor Ort. Es existieren nur diese Skizze, die Schlussfolgerung jenes Polizisten und die Fotos (der Polizei). Herzlich wenig also.
Ging ich damals noch davon aus, dass sich irgendjemand um die beiden Bordcomputer kümmern würde ... geschah auch das nicht sondern wurde die andere Karre gleich 3 Tage nach dem Unfall verkauft. Mein Auto war vorn komplett aufgerissen und der BC tot. Die hintere Hälfte vom Autoschlüssel hielt ich noch im RTW in der Hand ...

Ich denke, man kann den Threat hier schließen. Danke für die paar wirklich guten Feedbacks. Daumendrücken.

Zitat:

@MvM schrieb am 14. August 2023 um 09:45:45 Uhr:



Wieso musst du als Laie deinem Anwalt erklären, was er zu tun hast? Das ist schon seltsam. Es reicht ihm alle Unterlagen zu bringen. Wenn dich jemand anruft, verweist du auf deinen Anwalt

Das reicht keineswegs. Eigenen Anwälten muß man sehr scharf auf die Finger gucken. Da wird sehr oft schlampig und nachlässig gearbeitet, Dinge vergessen und notwendige Aktionen nicht durchgeführt. Es ist ein ständiges Kontakthalten, Erinnern, Nachfragen, Drängen notwendig.

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Zitat:

Eigenen Anwälten muß man sehr scharf auf die Finger gucken. Da wird sehr oft schlampig und nachlässig gearbeitet, Dinge vergessen und notwendige Aktionen nicht durchgeführt. Es ist ein ständiges Kontakthalten, Erinnern, Nachfragen, Drängen notwendig.

Es gibt in jeder Branche schwarze Schafe ... In manchen Branchen dafür auch noch lukrativ bezahlt.
Es fällt weniger auf, wird über RSV abgerechnet. Man schaut zwangsläufig genauer hin - muss man selbst finanzieren bzw die Vorschüsse überweisen. Denke ich an meinen ersten Anwalt, habe ich M...gelüste !!!
Beschwerde über sein Nichtstun bei der dortigen Anwaltskammer? Sinnlose Energieverschwendung. Keine Krähe hackt befreundeter anderen ein Auge aus. Per ebenso befreundetem Richter, der selbst einen Befangenheitsantrag erfolgreich negierte (denn Richter am AG haben auch am LG wiederum befreundete Kollegen ..) hat der für sein nachweisliches NICHTStun trotzdem volle Vergütung erwirkt - obwohl wirklich NICHTS davon vom aktuellen Anwalt auch nur ansatzweise übernommen werden konnte. Ich hab soonen Hals! Stichwort Unfallhelferring ... Man sollte wirklich sofort misstrauisch sein, drängt sich jemand so sehr ungefragt auf.

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