Unfall - Frage zum Polizeiprotokoll

Es ist zwar ewig her, aber ... Die Polizei nahm damals den Unfall auf und fertigte auch eine Skizze an.
Die Skizze enthält aber NICHT alle 3 für den Ablauf wesentlichen Ampeln sondern nur eine einzige - die vom Unfallgegner ("der auf keinen Fall Schuld trägt, und seine Ampel war auf jeden Fall "(leuchtend dunkel-)Grün"!"😉. Dito der Text des Uniformierten, der wortwörtlich die Schilderung vom Ablauf vom Unfallgegner übernommen hat plus lapidar nur im Nebensatz erwähnte "(ich) konnte nicht befragt werden da nicht mehr am Unfallort (weil im RTW mit Blaulicht bereits 2 Stunden zuvor (!) in die Klinik eingeliefert!)".
Das Protokoll trägt das Datum - ganze 3 Wochen später.
Es gab also "leider keine Möglichkeit" zur Befragung des anderen Unfallbeteiligten durch die Polizei in diesen 3 Wochen?

Für den (mittlerweile dritten) Unfallanalytiker meine Frage: wie kann mann (kann man überhaupt?) solche nachweislich völlig falsche Darstellung und schlampige Skizze der Polizei nachträglich korrigieren lassen?
Vor allem - Unfallgegner hatte angeblich noch am Unfallort der Polizei mitgeteilt, ich hätte ihm gegenüber meine "Schuld eingestanden" (sein Anwalt grinst pausenlos) - während bei weiteren Aussagen von zwei Zeugen später übereinstimmend ausgesagt wurde "es gab kein Gespräch zwischen Beiden Unfallparteien und sie befanden sich auch nicht in direkter Nähe".
Wort gegen Wort.
Gut, Worte sind an sich eh wertlos - aber mich ärgert vor allem die Protokollführung der Polizei.
Bisher war ist stets der naiven Meinung, dass Fotos vom Unfall entscheidend zur Beurteilung wären. Falsch - wesentlich wichtiger und entscheidender ist solche Skizze der Polizei und deren Schlussfolgerung daraus!
Wir stehen immer noch vor Gericht ... ich hab soooooooonen Hals - auf die Polizei (diesen einen Polizisten)!

(PS: durchgespielt und diverse KI rechnen lassen - die Ampel "gegenüber" konnte in dem Moment gar nicht grün angezeigt haben! aber die 2 Stunden nach dem Unfall eintreffende Polizei ... naja usw)

19 Antworten

Am ende ist es doch egal was de Skizze sagt, es ist und bleibt halt nur eine Skizze.

Am ende ist es ein Richter der beurteilen muss was und wie passiert ist und das kann auch völlig anders sein als das was im Polizeiprotokoll incl. Skizze steht.

So wie ich das lese vermutest du das de Ampel für euch beide Grün angezeigt hat!? Das wird ein hartes Brot das nachweisen zu wollen.

Diese Punkte musst du dann eben bei der Stellungnahme auf dieRekonstruktionsgGutachten anbringen und mit entsprechenden Ergänzungsfragen darauf hinwirken, dass solche Einwände Berücksichtigung finden. Die abschließende Einschätzung ist dann Sache des Gerichts. Wie das dann ausgeht steht in den Sternen.

Wenn die Skizze der Polizei falsch ist, legt der eigene Anwalt beim Gerichtstermin eine korrekte Darstellung der Gegebenheiten mit detaillierter Ampelphasenschaltung dem Richter auf den Tisch. (angefertigt von einen öbv Gutachter)
Nun kann der Richter entscheiden ob die "vergessenen Ampeln" für den Unfall maßgeblich sind.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 13. August 2023 um 09:34:32 Uhr:


A

So wie ich das lese vermutest du das de Ampel für euch beide Grün angezeigt hat!? Das wird ein hartes Brot das nachweisen zu wollen.

So wie ich das lese, hat er KI berechnen lassen,dass die Ampel des Gegners rot gehabt haben muss.
Wird mit einer Beispielrechnung von KI aber ein genauso hartes Brot, das nachweisen zu wollen

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Laut TE hatte der Unfallgegner eindeutig Grün

Leider hat der TE nichts zum Unfallhergang geschrieben.
Nur das die Polizei nicht auf seiner Seite ist und erst nach über 2 Std. vor Ort war.
Aber das war dann wohl der spezielle VUD und nicht das erste Einsatzfahrzeug, so läuft es eigentlich bei Verletzten.
Was ist da eigentlich passiert?

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 13. August 2023 um 12:13:53 Uhr:


Laut TE hatte der Unfallgegner eindeutig Grün

Das lese ich genau anders rum.

Eine Skizze ist und bleibt nur eine Skizze. Mit Fotos von der Kreuzung lässt sich doch leicht belegen, ob die Ampel dort steht oder nicht.

Zitat:

@manvo schrieb am 13. August 2023 um 13:11:59 Uhr:


Leider hat der TE nichts zum Unfallhergang geschrieben.
Nur das die Polizei nicht auf seiner Seite ist und erst nach über 2 Std. vor Ort war.
Aber das war dann wohl der spezielle VUD und nicht das erste Einsatzfahrzeug, so läuft es eigentlich bei Verletzten.
Was ist da eigentlich passiert?

Genau. Man weiß nichts. Und daß die Polizei 2 Stunden benötigt um zu einem Unfall mit Verletzten zu fahren, halte ich schlichtweg für Quatsch. Es sei denn die berühmten Nacken-und Kopfschmerzen nach einem leichten Zusammenstoß liegen vor. Und dafür ist dann in erster Linie ein RTW zuständig.
Und mit VUD meinst du wahrscheinlich Unfallaufnahmeteams. Die gibts nicht überall und müssen teilweise erst aus anderen Städten angefordert werden. Allerdings kommen diese extra ausgebildeten Teams nicht für einen Unfall mit leicht verletzten Personen und nur auf Anforderung. Dazu muss aber erst mal ein Einsatzmittel eingetroffen sein. Diese Teams sind für dicke Sachen zuständig. Zumindest da wo ich herkomme.
Überhaupt sind die Unfallaufnahmerichtlinien in jedem Bundesland verschieden, so dass es schwierig ist, hier zu beurteilen, ob der TE zu Recht seinen Frust abläßt.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 13. August 2023 um 13:37:41 Uhr:



Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 13. August 2023 um 12:13:53 Uhr:


Laut TE hatte der Unfallgegner eindeutig Grün

Das lese ich genau anders rum.

Zitat:
die vom Unfallgegner ("der auf keinen Fall Schuld trägt, und seine Ampel war auf jeden Fall "(leuchtend dunkel-)Grün"!"😉.

Zitat Ende

Erstmal vielen Dank für die Inputs ... Dass die Skizze der Polizei und deren Einschätzung im Protokoll derart entscheidend ist, fand ich diese Woche erst. Und die gegnerische Haftpflicht pocht eben drauf als angebliche "Bestätigung und Nachweis Ablauf". Habe bereits meinen Anwalt gebeten, beim nächsten Termin unbedingt auf diese Mängel zu verweisen und darauf zu bestehen, dass das ins Protokoll muss. Ich HOFFE, er tut es! Der Anwalt entscheidet ... Nachweis dafür, dass die freche Behauptung vom Unfallgegner ggü der Polizei schlichtweg niemals stimmen kann --- beweist UNTER ANDEREM sogar Google = deren Videos. Mehr ins Detail mag ich nicht im Forum gehen. Hab ich mich stets über immer schlimmer werdende Behauptungen vom Unfallgegner mit Kumpel Mitfahrer aufgeregt - danke ich jetzt genau dafür, denn jede Aussage wurde protokolliert und wiederholt. Deren eigene Aussagen widersprechen ebenfalls der angeblichen Grünphase etc.
Wie gesagt - das mag ich nicht im Forum erzählen - bevor das nicht vom Richter aufgenommen wurde. Später gern mehr. Eventuell iiest sein Anwalt auch hier mit :-)

Gut, dann scheint es doch nicht völlig aussichtslos zu sein, der Skizze und Aussagen der Polizei nachträglich zu widersprechen. Schön wäre es. Eigentlich dürfen sie ja mehr als Zivilisten und ihr Wort gilt (egal ob falsch).
Abgesperrt wurde der Unfallort für den dort querenden Verkehr auch erst ca 30min später (so von deren Pressestelle in der Tagespresse veröffentlicht). Irgendwie scheint mega vieles schief gelaufen sein.

Es waren 2 Polizisten direkt am Unfallort - aber auch die hatten nicht mit mir gesprochen. Ich sah sie nur seitlich an mir vorbei laufen (2 Männer). Sie hatten aber nichts mit dem Protokoll oder Datensicherung zu tun. Das war angeblich die Aufgabe der Kollegen, die erst 2 Stunden später dafür Zeit hatten und von einem anderen Revier kamen (1 Mann und 1 Frau lt der Fotos - mit mega schlechter Qualität). Die Namen der "ersten" Polizisten waren bereits kurz danach nicht mehr ermittelbar (so wörtlich die Aussage eines Richters damals, eben weil er selbst die Namen erfahren und diese beiden Polizisten laden wollte - sie "nicht ermittelbar"😉.

VUD? Nie gehört, aber egal. Luftlinie hier bei uns geschätzt 5-7km bis zu diesem entfernten Revier (dieselbe Stadt, nur vom anderen Ende).

OT - übrigens hat die Polizei angeblich volle 6 Monate "ermittelt" aber mehr als die volle Übernahme der Aussagen vom Fahrer des gegnerischen Unfallautos passierte in diesen 6 Monaten nicht. Es gab auch keine Ergänzungen (Datum, Stempel) für jene 6 Monate in der Akte. Keine Ahnung, was die "ermittelt" haben ... Lochen und abheften oder so ...

Auch OT: jene berühmten Nackenschmerzen brachten den Unfallgegner mal eben 1.000,-€ Schmerzensgeld ein. Lustig die Aussage eines Zeugen "habe mich gewundert, wieso die beiden Insassen des xxx trotz solch schweren Unfall so flott unterwegs waren" = dort mehr als eine halbe Stunde lang durch die Gegend flanierten ...

Der TE hat immer noch nicht geschrieben dass er grün hatte, er findet nur das Protokoll nicht nach seinem Geschmack.
Der VUD = Verkehrsunfalldienst, war also da, wie gerade oben vom TE geschrieben.
Also warum und wie, seid ihr zusammengestossen?
Das kann man doch schreiben?!
Den Sachverhalt zu schildern, ist kein Schuldeingeständnis.
Mein Eindruck ist: der TE weiss gar nicht was seine Ampel zeigte, soll ja vorkommen.

So einfach ist es eben nicht. Dass ICH grün hatte - bestätigte ein separater Zeuge mehrmals schriftlich - bevor die Polizei ihr Protokoll anfertigte Interessiert die Polizei jedoch nicht die Bohne. "Meine" Ampel existiert eben nicht lt Polizeiprotokoll - denn persönlich gesprochen haben sie nur mit der anderen Partei am Unfalltag.
Ein Schuldeingeständnis welcher Art auch immer gibt es von mir nicht.
Ampelschaltung: wäre MEINE Ampel NICHT grün gewesen - wären vor mir 4 andere Fahrzeuge bei Rot gefahren. Und wenn die endgültig alles entscheidende dritte Ampel Grün (die ebenso für die Polizei nicht existiert!) - hat die Ampel des Unfallgegners ("meine Ampel war grün"😉 bereits bis 5 Sekunden ROT ...
Stichwort Ampelschaltplan.

Zitat:

Stichwort Ampelschaltplan.

Und genau da würde ich ansetzen (wobei ich die Situation nicht bewerten kann und folglich auch nicht, ob das in diesem konkreten Fall Sinn macht). Dennoch der Hinweis:

Für den Betrieb von Lichtzeichenanlagen sind sog. Verkehrstechnische Unterlagen (VTU) erfoderlich. Denen kann man alle relevanten Betriebsparameter entnehmen - wohlgemerkt in Bezug auf die konkrete Örtlichkeit, denn eine Zeichnung des jeweiligen Knotens ist ebenfalls Bestandteil der VTU und Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Zeiten. Bei Unfällen an Lichtzeichenanlagen sollte seitens der beteiligten Juristen die Heranziehung der VTU eigentlich obligatorisch erfolgen.

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