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Unfall - erbitte Euere Tipps!

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen,
gerade ist mir auf einem Tankstellengelände ein älterer Herr mit seinem Pkw seitlich rückwärts in das Heck meines E 270 CDI, Bj. 06/2003, gefahren.
Können mir die Spezialisten hier etwas zu den zu erwartenden Reparaturkosten sagen?
Die gegnerische Versicherung (Provinzial) will einen Sachverständigen schicken - wie verhalte ich mich am besten?
Danke schon mal für Euere Hilfe.

Gruß
Montseny

Beste Antwort im Thema

wurde die polizei gerufen, bzw ist die schuldfrage zu 100% klar?

wenn ja, dann rechne mit einem schaden von 2500-2800EUR, je nach härte des aufpralls.

zudem hast du das recht zu einem gutachter DEINER wahl zu gehen, das kann also unter umständen auch deine (teurere) mercedeswerkstatt sein. (normalerweise haben freie werkstätten stundenpreise von rund 75-80EUR, mercedes werkstätten haben eine 100EUR-stunde 😉 ).
deine mercedeswerkstatt erstellt dir gerne einen kostenvoranschlag, der bei der versicherung eingereicht wird.

ich empfehle dir zusätzlich einen anwalt einzuschalten (wird von denen bezahlt), damit kurbelt man die wirtschaft an und du musst dich um nichts mehr kümmern! solltest du einen anwalt einschalten, so reichst du ihm einfach den kostenvoranschlag rüber und er erledigt weiteres.

du hast recht das auto nicht reparieren zu müssen, dann bekommst du die NETTO-summe des kostenvoranschlags. solltest du das fahrzeug privat reparieren, machst du nach der reparatur einfach einpaar fotos, die belegen, dass das fahrzeug wieder in ordnung ist.
hast du dir keinen ersatzwagen genehmigt (du hast recht drauf!), so fordert der anwalt eine ausfallzeit-pauschale von 75EUR á tag von der versicherung. bei deinem schaden kannst du also mit ca. 2 tagen ausfallzeit rechnen. eventuell 3 tage (WÄREN IMMERHIN ÜBER 200EUR!)..

achja, möchte dir die versicherung klar machen dass du nicht zu mercedes zu gehen hast (weil sie teurer sind), so kannst du das getrost ignorieren. wie gesagt, ein anwalt macht die sache leichter!!

eine versicherung meinte ich müsste mit einem stundenlohn von 75EUR abrechnen, denn die mercedespreise wären zu teuer. ein anruf von meinem anwalt und schon bekam ich einen scheck mit dem differenzbetrag nachgeschickt. kannst denen ruhig die zähne zeigen, sonst machen die was sie wollen!

p.s. mir wäre es neu dass die versicherung das RECHT hat einen EIGENEN gutachter zu schicken. dieser kann sich das auto anschauen, aber mehr hat er NICHT ZU SAGEN!!! er darf nur begutachten, ob der schaden ungefähr der schadenhöhe entspricht.

viel bla bla und deshalb: am zum anwalt und ihn die arbeit machen lassen. 😉

p.p.s wenn du das auto natürlich in der werkstatt reparieren lässt, so macht das deine werkstatt automatisch mit der versicherung. dann gibts meistens überhaupt keine probleme.

29 weitere Antworten
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29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von audi-olli71


Wenn die Versicherung die Reparatur in einer Mercedes-Werkstatt bezahlt + Leihwagen + evtl. Wertminderung. Wo liegt denn dann das Problem?

weil er schon den größten Fehler gemacht hat.........den Gutachter der von der Versicherung bezahlt wird..........

Google mal nach !

es gibt sehr viele, die meine Erfahrungen teilen - LEIDER !

du hättest nur den Gutachter zulassen müßen, wenn das Gutachten von DEINEM beauftragten Gutachter (!!) VOR GERICHT (!!) angezweifelt worden währe !

ICH kann dir NUR RATEN.......mach keinen Blödsin ( hast zwar schon mit angefangen 🙁 )

geh zum Anwalt !!!
die Zocken dich ab ..... - ohne das du es merkst .......ES IST LEIDER SO !!

Ich habe selber schon 4 Ubfälle (unverschuldet !) gehabt.........Ich habe nur durch Anwalt alles kekommen,was mir zustand 🙁

Der Witz..........den muß doch eh die generische Versicherung zahlen..........warum geht man den dann nicht hin ?????????????????
genauso wie den Gutachter.......... sobald der Schaden über 800,- Euro liegt

ohne Verständnis........
Oliver

Zitat:

Original geschrieben von audi-olli71


Wenn die Versicherung die Reparatur in einer Mercedes-Werkstatt bezahlt + Leihwagen + evtl. Wertminderung. Wo liegt denn dann das Problem?

Das sehe ich ganz genau so.

Wie und wobei soll man mich denn abzocken, ohne daß ich es merke??

Ich habe einen gesetzlichen Anspruch darauf, daß ich bzw. mein Fahrzeug so gestellt sind, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre.

Ich will mich an der Reparatur auch nicht bereichern (nach Gutachten abrechnen lassen und an einer Tanke reparieren etc.)

Ein eventueller Abzug bei der Reparatur "Neu für Alt" wäre die einzig denkbare "Abzockmöglichkeit", die ich ohnehin nicht akpetieren würde.

Ich danke Euch für Euere engagierte Unterstützung und werde weiter berichten.

Gruß

Montseny

Es ist schon erstaunlich welche Weißheiten hier zu lesen sind. 😕

Den von der Versicherung bestellten Gutachter kann man nicht verweigern. Alle vernünftigen Gutachter arbeiten mit Programmen, die auch bei den Werkstätten in gebrauch sind und wo jede Schraube aufgelistet wird.
Also sollte der ermittelte Betrag identisch sein mit den Kosten von Mercedes.
Nur mal als Tip für die jenigen die sich sofort einen eigenen Gutachter leisten. Wenn die ermittelten Rep. Kosten nicht grob von dem des von der Versicherung bestellten Gutachten abweichen, hat man die Kosten selbst an der Backe, weil die Versicherung den "privat bestellten" Gutachter nicht bezahlen muß.

@Montseny,
es sollte auch ein Betrag für den Wertsverlust, der durch den Unfall entstanden ist, aufgeführt sein.
Als Eigentümer des Fahrzeugs bekommst du von der gegnerischen Versicherung die sogenannte "merkantille Wertminderung" bezahlt. Diese deckt den Wertverlust des Wagens aufgrund des Unfalls ab und ist von der eigentlichen Reparatur des Wagens zu unterscheiden. Die merkantille Wertminderung wird vom Gutachter (TÜV, Dekra) festgestellt und von der gegnerischen Versicherung anstandslos bezahlt.

Ganz klar zum Anwalt gehen und eigenen Gutachter einschalten !!!

Ich würde die Nettosumme kassieren und irgenwo anders reparieren lassen, es gibt genug gute Lackierereien und Karosseriespengler, die MB-Werkstatt gibt die Aufträge ja auch bloß weiter. Bevor ich denen die Kohle kassieren lasse wanderts lieber in meine eigene Tasche.

Bei einem Neuwagen wäre es vielleicht noch zum überlegen, bei einem Wagen aus 03 wäre für mich die Entscheidung sicher

Zitat:

Original geschrieben von Surfer578


Sobald das Auto älter als 5 Jahre ist oder mehr als 100tkm auf dem Buckel hat, kannst du Wertminderung vergessen....

1. das wollte mir meine versicherung auch verklickern.

2. das wollte mir die gegenerische versicherung ebenfalls weißmachen

3. der gutachter meinte, "das können sie vergessen, ich kanns gern hinschreiben, aber das geld sehen sie nie..".

auf meinen wunsch hin schrieb er es mir zuliebe doch ins gutachten, eine wertminderung von 300EUR (hatte für mich eher eine symbolische bedeutung).
ende vom lied: wurde anstandslos bezahlt, mit nachdruck meines anwalts!!

mein wagen hatte zu der zeit irgendwas zwischen 180-190tkm auf der uhr. alter des fahrzeuges irgendwas bei ca. 5 jahren.
wie gesagt, anwalt einschalten und ihn machen lassen!.. immerhin will der auch ein bisschen was verdienen!

Hallo zusammen,

hier ein kurzer Zwischenbericht:

Der Sachverständige rief mich gerade an und teilte mir das Ergebnis seiner Berechnung mit:

Reparaturkosten: € 3.155,- incl. Mwst.
Wertminderung: € 450,-

Die beschädigte Stoßstange und die Heckklappe werden gegen Neuteile getauscht und lackiert; selbst die transparente Lackschutzfolie auf der Stoßstange wurde von ihm berücksichtigt.

Für den nicht sehr wahrscheinlichen Fall, daß der Träger für die abnehmbare Anhängerkupplung ebenfalls beschädigt sein sollte, ist eine Nachbesichtigung angeordnet.

Ich denke, daß ich damit leben kann.

Gruß

Montseny

sagte ich doch, die arbeiten alle mit den gleichen Programmen. Da ist nichts mit "Über den Tisch ziehen"

Zitat:

Original geschrieben von montseny


Hallo zusammen,

hier ein kurzer Zwischenbericht:

Der Sachverständige rief mich gerade an und teilte mir das Ergebnis seiner Berechnung mit:

Reparaturkosten: € 3.155,- incl. Mwst.
Wertminderung: € 450,-

Die beschädigte Stoßstange und die Heckklappe werden gegen Neuteile getauscht und lackiert; selbst die transparente Lackschutzfolie auf der Stoßstange wurde von ihm berücksichtigt.

Für den nicht sehr wahrscheinlichen Fall, daß der Träger für die abnehmbare Anhängerkupplung ebenfalls beschädigt sein sollte, ist eine Nachbesichtigung angeordnet.

Ich denke, daß ich damit leben kann.

Gruß

Montseny

Ich finde das ist eindeutig zu wenig, bei mir ist nur die Stossstange beschädigt, ohne Hecklappe, mein gutachten war mit wertminderung von 300€ inkl. mwst. 3400€ für Heckklappe kannst du nochmal 1000-1200€ drauf rechnen....

Du würdest Dir selber persönlich auch bestimmt nicht 4k-5k € reinstecken oder ?
Finde was TE schreibt ist sehr plausibel und nachvollziehbar.

Zitat:

Original geschrieben von Surfer578



Zitat:

Original geschrieben von montseny


Hallo zusammen,

hier ein kurzer Zwischenbericht:

Der Sachverständige rief mich gerade an und teilte mir das Ergebnis seiner Berechnung mit:

Reparaturkosten: € 3.155,- incl. Mwst.
Wertminderung: € 450,-

Die beschädigte Stoßstange und die Heckklappe werden gegen Neuteile getauscht und lackiert; selbst die transparente Lackschutzfolie auf der Stoßstange wurde von ihm berücksichtigt.

Für den nicht sehr wahrscheinlichen Fall, daß der Träger für die abnehmbare Anhängerkupplung ebenfalls beschädigt sein sollte, ist eine Nachbesichtigung angeordnet.

Ich denke, daß ich damit leben kann.

Gruß

Montseny

Ich finde das ist eindeutig zu wenig, bei mir ist nur die Stossstange beschädigt, ohne Hecklappe, mein gutachten war mit wertminderung von 300€ inkl. mwst. 3400€ für Heckklappe kannst du nochmal 1000-1200€ drauf rechnen....

also deine 4000-5000tEUR kann ich nicht nachvollziehen!

habe zwei gutachten, beide mit rund 2500EUR (bei mir waren nur d. stoßstangen defekt). da der threadsteller noch einen defekten heckdeckel hat, geht seine summe so ungefähr in ordnung.

ich bin mir aber fast sicher dass unter der stoßstange noch was an der AHK verkratzt oder verzogen ist!!

sehr schön finde ich auch, dass der gutachter eine wertminderung einbezogen hat. gutachter beibehalten, der macht seine arbeit richtig!!

p.s. man kann, wenn man das fahrzeug in eigenregie repariert, die stoßstange abnehmen lassen um sicher zu gehen, dass unten drunter nichts defekt ist. kostet ca. 150EUR bei mercedes, man bekommt das geld aber von der versicherung zurückbezahlt!! hab ich schon mehr mal gemacht und jedesmal wurden "innere schäden " festgestellt, somit wurde das gutachten etwas erweitert.

würde ich definitiv machen!

sollte die werkstatt das auto reparieren, so klären das werkstatt und versicherung unter sich. dann ist es natürlich das einfachste..

Hallo zusammen,

hier mein weiterer Zwischenbericht:

Die Provinzial hat mir nach Vorlage des Gutachtens innerhalb von 2 (!!) Tagen einen Scheck über € 3.042,72 geschickt.
In diesem Betrag war die Wertminderung von € 400,- und eine Kostenpauschale von € 25,- enthalten.
Nicht reguliert wurde die Fahrzeugverbringung zum Lackierer mit € 75,-
und die Mehrwertsteuer sowie die Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von € 59,- für 4 Tage.

Ich bin mit dieser "gegnerischen" Versicherung sehr zufrieden.

Gruß

montseny

Und wann wollen sie den Rest begleichen?

Zitat:

Original geschrieben von montseny


sowie die Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von € 59,- für 4 Tage.

etwas undeutlich ausgedrückt: 4 x 59EUR (sind eigentlich 75EUR pro tag) oder insgesamt 59EUR?

Entschuldigung - ich habe mich undeutlich ausgedrückt.
Es sind natürlich € 59,- pro Tag für 4 Reparaturtage.
Der Rest (Mehrwertsteuer etc.) wird nach Vorlage der Bilder vom reparierten Fahrzeug reguliert.

Gruß

montseny

Zitat:

Original geschrieben von teddy7500


Und wann wollen sie den Rest begleichen?

Wenn das Fahrzeug wirklich repariert wurde.😉

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