Unfall, bitte um Ratschläge
Hallo an alle
hatte vor ein paar tagen ein Verkehrsunfall, wo ich zu 100% im recht bin.auch der unfallgegner
hat das der Versicherung gemeldet, anschließend Brief von der Versicherung bekommen die
wollen den schaden bezahlen.
Bin zum Gutachter auf Gutachten steht widerbeschafungswert 9300euro
es ist ein c320cdi bj,2008,227.000tkm mit komplett Scheckheft Avantgarde. 7 g Automatik
Bi Xenon also vollausstattung
top gepflegt.
Und der widerbeschafungswert nur 9300€.? RESTWERT 3000€
Reparatur kosten ca 8800€ mit MwSt.
Reparaturkosten Ohne Mwst ca 7300€
mein Anwalt hat der Versicherung ein schreiben geschickt.
wert 9300€ abzüglich 3000€ Restwert also soll die Versicherung 6300€ überweisen
warum verlangt der Anwalt, nicht die Gebühren für die Reparatur, und wenn ich nicht reparieren
lasse sind es nach meinem wissen immer noch 7300€.
Ist an der sache was faul ? Freue mich über jede Antwort.
20 Antworten
Achtung bei fiktiver Abrechnung: die MwSt in Höhe von 19% wird nicht ausbezahlt! In diesem Fall also fast 1.700€
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 16. Januar 2015 um 07:42:33 Uhr:
Hi,und eben sogar 30% über dem Wiederbeschaffungswert.
Du müßtest dann aber auch wirklich reparieren lassen in einer Werkstatt mit Rechnung.
Gruß Tobias
Diese 130% Regelung greift nur, wenn (nach rechtsdeutsch) ein "schützenwertes Interesse" vorliegt. Z.B. Reparatur eines Oldies.
Und Sluggygmx hat recht, hatte ich vergessen: bei fiktiver Abrechnung keine Erstattung der MWst.
Nein man muß nur den weiteren Nutzungswillen beweisen. Dazu reicht es wenn man den Wagen noch mindestens 6 Monate fährt.
Aber wie gesagt meines Wissen greift hier die 130% Regelung gar nicht. Da die Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen.
Gruß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 16. Januar 2015 um 11:14:56 Uhr:
Nein man muß nur den weiteren Nutzungswillen beweisen. Dazu reicht es wenn man den Wagen noch mindestens 6 Monate fährt.
Bezieht sich nun worauf?😕
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Auf Reparaturkosten über 100% des Wiederbeschaffungswertes. Das, was eigentlich der wirtschaftliche Totalschaden wäre.
Hier ist eine Seite wo alles gut erklärt ist:
http://www.gutachten-berlin.net/leistungen/kraftfahrzeuge/