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Unfall -> Beule/Lackschaden an Tür

Themenstarteram 1. August 2005 um 17:35

Heute Mittag bog ich ab , und ein Trottel ist mit seinem Landrover zurückgefahrn da er anscheinend plötzlich wenden wollte....

Resultat daraus ist eine Beule + Lackschaden an der Fahrertür...

Dieser hat mir ein "AllianzUnfallpaß" ausgehändigt mit seiner Anschrift (Ist eine Firma angegeben, sprich Firmenwage) und hat mir Schriftlicht bestätigt (und der Firma/versicherung mitgeteilt) dass er den Unfall verursacht hat.

Nun , meine Frage ist als erstens:

Ist das alles Ordungsmäßig abgelaufen und werde ich den Schaden nun bezahlt kriegen ?

Als zweites: ich werde morgen zu einer BMW werkstatt fahren, gutachten erstellen lassen usw.

Die Frage da ist , Falls die Tür jetzt ausgebeult wird und neu lackiert, wird der Lack neuer ausschaun (sprich Auto is 11 Jahre alt) als Rest des Autos. Ist es da möglich aus der Versicherung des Unfallverursachers jetzt Komplette neu Lackierung rauszuschlagen, damit Der Lack einheitlich aussieht ?

Beste Antwort im Thema
am 1. August 2005 um 17:35

Wenn man einen Schaden hat und nicht daran Schuld ist und auch keine Zeugen dabei sind also 1 gegen 1 dann sollte man sich auf nichts verlassen und am besten die Polizei rufen die diesen Unfall amtlich aufnimmt somit ist man schonmal auf der sicheren seite.

Selbst wenn es der Unfallgegner anfänglich zu gibt und einem ne versicherungskarte oder sonst was in die hand drückt später sagt er dann zu seiner eigenen versicherung dass er nicht schuld ist oder nur zum teil und schon steht aussage gegen aussage und man steht da wie der depp vom dienst.

weiter sollte man nicht gleich in die nächste werkstatt rennen und es richten lassen.

Der richtige weg wäre:

1. bei allgemeinen bagatellschäden am KFZ wie z.b. Lackschaden oder Beulen ab zur Vertragswerkstatt und Kostenvoranschlag für die Reperatur einholen diesen kopieren (Original behalten). Unfallmeldebogenh der Gegnerischen Versicherung ausfüllen und mit der Kopie vom Kostenvoranschlag und einem kurzen Brief mit der Bitte um Reperaturfreigabe an die gegnerische Versicherung schicken.

Erst nach erhalt der Reperaturfreigabe kann das KFZ repariert werden andernfalls kann es sein, das man auf diversen Kosten sitzen bleibt oder Reperaturkosten erst mal vorschießen muss. Ein KFZ Gutachter kommt erst dann ins Spiel wenn die Gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag der Vertragswerkstadt nicht anerkennt dann sollte man schnell zum Rechtsanwalt wo dann über diesen ein KFZ-Gutachter beauftragt wird.

2. Bei größeren Schäden ab ca. 1000 euro Reparaturkosten. so schnell wie möglich ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt (erstberatungen werden von fast allen Rechtsschutzversicherungen übernommen auch bei selbstbeteiligung).

3. Verkehrsunfall mit Personenschaden an einem selbst und/oder anderen.

Sich auf keinerlei schriftliche oder telefonische Mitteilungen, Gespräche oder sonstiges mit der Gegnerischen Versicherung einlassen auch den Unfallfragebogen der gegnerischen Versicherung nicht selbst Ausfüllen.

Die ganze Sache sofort einem Rechtsanwalt übergeben.

Weiteres:

- Bei 100% unverschuldeter Beteiligung muss die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten übernehmen auch die des eigenen Rechtsanwalts. Kosten wie Apschleppdienst, Artztkosten, Gutachter usw. werden an den Rechtsanwalt überwiesen und von dort an die Leistungsträger weitergeleitet.

- Für den Ausfall des eigenen KFZ während der Reparatur steht einem ein Ersatzfahrzeug / Mietwagen eine Klasse niedriger als das eigene für bis zu 14 Tage zu, bei nicht in Anspruchnahme stehen einem pro Tag mindestens 50 Euro Nutzungsausfall zu.

- Ist man alleine im Fahrzeug sollte man immer die Polizei verständigen und den Unfall amtlich aufnehmen lassen (auch wenn der Unfallverursacher anfänglich die Schuld zu gibt. gibt er die Schuld später gegenüber den Versicherungen nicht zu steht Aussage gegen Aussage und man bleibt evtl auf seinem Schaden sitzen)

- Hat man unmittelbar nach dem Unfall Beschwerden wie leichtes Verspannungsgefühl im Nacken oder ähnliches und seien sie noch so Gering sollte man unbedingt darauf bestehen sich in ein Krankenhaus fahren zu lassen (bestenfalls durch einen Krankenwagen)

- Geltendmachung von Auslagen (nur über Rechtsanwalt möglich)

Fahrten zum Artzt

einmalige Fahrt zum KFZ-Gutachter

einmalige Fahrt zum Apschleppdienst

einmalige Fahrt zum Rechtsanwalt

Jeweils 50 cent pro Km (einmalig aus dem Grund weil dort alles weitere Per Telefon oder Schriftverkehr statt findet, Telefonkosten können im DSL-Flatrate-zeitalter aufgrund von nichtigkeit nicht geltend gemacht werden)

Portokosten für Briefversand (Per Einschreiben mit Rückschein, Rückschein = Qittung)

Bei Krankenhausaufenthalt Nutzungsausfall der Wohnung sofern man alleine Wohnt

Bei allein Erziehenden während Krankenhausaufenthalt Pauschalbeträge für Tagespflege der Kind/Kinder (auch wenn dies in Form der Familienhilfe von der Verwandtschaft übernommen wird

Verdienstausfall von Sonderzulagen wie Wochenendzuschlag, Nachtzuschlag usw.

Dies trifft nur zu wenn man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist an dem man zu 100% der Geschädigte ist!!!!

Reparaturkosten können nur dann Erstattet werden wenn man eine Reperaturfreigabe der Gegnerischen Versichrung in Schriftform erhalten hat.

Alle weiteren Auslagen können nur über einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden (Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen)

Bei der Bitte um Reparaturfreigabe sollte man der gegnerischen Versicherung eine Frist von 14 Tagen setzen, hat man 3-4 Werktage nach Ablauf der Frist keine Stellungnahme der Gegnerischen Versicherung bekommen ab zum Rechtsanwalt.

Kurzes Beispiel zu Reparaturfreigabe:

Aufgrund eines Verkehrsunfalls siehe Unfallmeldebogen bitte ich um Kostenübernahme und der Übersendung einer schriftlichen Reparaturfreigabe. Ein Kostenvoranschlag über die vorraussichtlichen Reparaturkosten liegt bei.

Über eine schriftliche Nachricht setze ich eine Frist von 14 Tagen. Sollte ich nach Ablauf der Frist keine Nachricht von Ihnen erhalten sehe ich mich leider Gezwungen die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt zu Übergeben sowie einen KFZ-Gutachten erstellen zu lassen, was zu lasten ihres Kontos einen finanziellen Mehrkostenaufwand bedeuten würde.

In der Regel bekommt man dann kurze Zeit Später einen Brief das die Angelegenheit an die zuständige Abtelung XYZ der Verischerung übergeben wurde was nichts anderes ist als Zeit zu schinden. Man sollte nun die 14 Tage abwarten, sollte man dann nichts bekommen kann man als guter mensch das ganze nochmals versuchen wo die Gegnerische Versicherung jedoch wieder mit einem Brief zum Zeit schinden beantworten wird daher sollte man dann gleich zum Rechtsanwalt.

zweiter Brief:

Mit Schreiben vom... hatte ich Sie gebeten aufgrund Verkehrsunfall vom (evtl Schadennummer oder Unfallverursacher angeben) mir Reparaturfreigabe zu erteilen.

Trotz weiterleitung meiner Forderung an Ihre zuständige Abteilung habe ich bisher keine Nachricht über die Reparaturfreigabe erhalten.

Ich fordere Sie letztmalig auf mir eine Reparaturfreigabe zu übersenden (Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reperaturkosten habe ich erneut bei gelegt).

Ich setze Ihnen eine letztmalige Frist von 10 Tagen, nachz Ablauf dieser Frist werde ich die Angelegenheit unverzüglich über meinen Rechtsanwalt einklagen.

--- Wichtig ist solche Briefe immer Per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, der Rückschein ist der Beweiß dass der Brief beim Empfänger auch angekommen ist (manche Halsabschneider könnten behaupten dass sie einen derartigen Brief nicht erhalten haben)---

 

sollte wieder keine Reparaturfreigabe erteilt werden ab zum Rechtsanwalt

 

 

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am 1. August 2005 um 17:35

Wenn man einen Schaden hat und nicht daran Schuld ist und auch keine Zeugen dabei sind also 1 gegen 1 dann sollte man sich auf nichts verlassen und am besten die Polizei rufen die diesen Unfall amtlich aufnimmt somit ist man schonmal auf der sicheren seite.

Selbst wenn es der Unfallgegner anfänglich zu gibt und einem ne versicherungskarte oder sonst was in die hand drückt später sagt er dann zu seiner eigenen versicherung dass er nicht schuld ist oder nur zum teil und schon steht aussage gegen aussage und man steht da wie der depp vom dienst.

weiter sollte man nicht gleich in die nächste werkstatt rennen und es richten lassen.

Der richtige weg wäre:

1. bei allgemeinen bagatellschäden am KFZ wie z.b. Lackschaden oder Beulen ab zur Vertragswerkstatt und Kostenvoranschlag für die Reperatur einholen diesen kopieren (Original behalten). Unfallmeldebogenh der Gegnerischen Versicherung ausfüllen und mit der Kopie vom Kostenvoranschlag und einem kurzen Brief mit der Bitte um Reperaturfreigabe an die gegnerische Versicherung schicken.

Erst nach erhalt der Reperaturfreigabe kann das KFZ repariert werden andernfalls kann es sein, das man auf diversen Kosten sitzen bleibt oder Reperaturkosten erst mal vorschießen muss. Ein KFZ Gutachter kommt erst dann ins Spiel wenn die Gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag der Vertragswerkstadt nicht anerkennt dann sollte man schnell zum Rechtsanwalt wo dann über diesen ein KFZ-Gutachter beauftragt wird.

2. Bei größeren Schäden ab ca. 1000 euro Reparaturkosten. so schnell wie möglich ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt (erstberatungen werden von fast allen Rechtsschutzversicherungen übernommen auch bei selbstbeteiligung).

3. Verkehrsunfall mit Personenschaden an einem selbst und/oder anderen.

Sich auf keinerlei schriftliche oder telefonische Mitteilungen, Gespräche oder sonstiges mit der Gegnerischen Versicherung einlassen auch den Unfallfragebogen der gegnerischen Versicherung nicht selbst Ausfüllen.

Die ganze Sache sofort einem Rechtsanwalt übergeben.

Weiteres:

- Bei 100% unverschuldeter Beteiligung muss die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten übernehmen auch die des eigenen Rechtsanwalts. Kosten wie Apschleppdienst, Artztkosten, Gutachter usw. werden an den Rechtsanwalt überwiesen und von dort an die Leistungsträger weitergeleitet.

- Für den Ausfall des eigenen KFZ während der Reparatur steht einem ein Ersatzfahrzeug / Mietwagen eine Klasse niedriger als das eigene für bis zu 14 Tage zu, bei nicht in Anspruchnahme stehen einem pro Tag mindestens 50 Euro Nutzungsausfall zu.

- Ist man alleine im Fahrzeug sollte man immer die Polizei verständigen und den Unfall amtlich aufnehmen lassen (auch wenn der Unfallverursacher anfänglich die Schuld zu gibt. gibt er die Schuld später gegenüber den Versicherungen nicht zu steht Aussage gegen Aussage und man bleibt evtl auf seinem Schaden sitzen)

- Hat man unmittelbar nach dem Unfall Beschwerden wie leichtes Verspannungsgefühl im Nacken oder ähnliches und seien sie noch so Gering sollte man unbedingt darauf bestehen sich in ein Krankenhaus fahren zu lassen (bestenfalls durch einen Krankenwagen)

- Geltendmachung von Auslagen (nur über Rechtsanwalt möglich)

Fahrten zum Artzt

einmalige Fahrt zum KFZ-Gutachter

einmalige Fahrt zum Apschleppdienst

einmalige Fahrt zum Rechtsanwalt

Jeweils 50 cent pro Km (einmalig aus dem Grund weil dort alles weitere Per Telefon oder Schriftverkehr statt findet, Telefonkosten können im DSL-Flatrate-zeitalter aufgrund von nichtigkeit nicht geltend gemacht werden)

Portokosten für Briefversand (Per Einschreiben mit Rückschein, Rückschein = Qittung)

Bei Krankenhausaufenthalt Nutzungsausfall der Wohnung sofern man alleine Wohnt

Bei allein Erziehenden während Krankenhausaufenthalt Pauschalbeträge für Tagespflege der Kind/Kinder (auch wenn dies in Form der Familienhilfe von der Verwandtschaft übernommen wird

Verdienstausfall von Sonderzulagen wie Wochenendzuschlag, Nachtzuschlag usw.

Dies trifft nur zu wenn man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist an dem man zu 100% der Geschädigte ist!!!!

Reparaturkosten können nur dann Erstattet werden wenn man eine Reperaturfreigabe der Gegnerischen Versichrung in Schriftform erhalten hat.

Alle weiteren Auslagen können nur über einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden (Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen)

Bei der Bitte um Reparaturfreigabe sollte man der gegnerischen Versicherung eine Frist von 14 Tagen setzen, hat man 3-4 Werktage nach Ablauf der Frist keine Stellungnahme der Gegnerischen Versicherung bekommen ab zum Rechtsanwalt.

Kurzes Beispiel zu Reparaturfreigabe:

Aufgrund eines Verkehrsunfalls siehe Unfallmeldebogen bitte ich um Kostenübernahme und der Übersendung einer schriftlichen Reparaturfreigabe. Ein Kostenvoranschlag über die vorraussichtlichen Reparaturkosten liegt bei.

Über eine schriftliche Nachricht setze ich eine Frist von 14 Tagen. Sollte ich nach Ablauf der Frist keine Nachricht von Ihnen erhalten sehe ich mich leider Gezwungen die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt zu Übergeben sowie einen KFZ-Gutachten erstellen zu lassen, was zu lasten ihres Kontos einen finanziellen Mehrkostenaufwand bedeuten würde.

In der Regel bekommt man dann kurze Zeit Später einen Brief das die Angelegenheit an die zuständige Abtelung XYZ der Verischerung übergeben wurde was nichts anderes ist als Zeit zu schinden. Man sollte nun die 14 Tage abwarten, sollte man dann nichts bekommen kann man als guter mensch das ganze nochmals versuchen wo die Gegnerische Versicherung jedoch wieder mit einem Brief zum Zeit schinden beantworten wird daher sollte man dann gleich zum Rechtsanwalt.

zweiter Brief:

Mit Schreiben vom... hatte ich Sie gebeten aufgrund Verkehrsunfall vom (evtl Schadennummer oder Unfallverursacher angeben) mir Reparaturfreigabe zu erteilen.

Trotz weiterleitung meiner Forderung an Ihre zuständige Abteilung habe ich bisher keine Nachricht über die Reparaturfreigabe erhalten.

Ich fordere Sie letztmalig auf mir eine Reparaturfreigabe zu übersenden (Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reperaturkosten habe ich erneut bei gelegt).

Ich setze Ihnen eine letztmalige Frist von 10 Tagen, nachz Ablauf dieser Frist werde ich die Angelegenheit unverzüglich über meinen Rechtsanwalt einklagen.

--- Wichtig ist solche Briefe immer Per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, der Rückschein ist der Beweiß dass der Brief beim Empfänger auch angekommen ist (manche Halsabschneider könnten behaupten dass sie einen derartigen Brief nicht erhalten haben)---

 

sollte wieder keine Reparaturfreigabe erteilt werden ab zum Rechtsanwalt

 

 

Re: Unfall -> Beule/Lackschaden an Tür

 

Zitat:

Original geschrieben von vld

1. Nun , meine Frage ist als erstens:

Ist das alles Ordungsmäßig abgelaufen und werde ich den Schaden nun bezahlt kriegen ?

2. Als zweites: ich werde morgen zu einer BMW werkstatt fahren, gutachten erstellen lassen usw.

3. Die Frage da ist , Falls die Tür jetzt ausgebeult wird und neu lackiert, wird der Lack neuer ausschaun (sprich Auto is 11 Jahre alt) als Rest des Autos. Ist es da möglich aus der Versicherung des Unfallverursachers jetzt Komplette neu Lackierung rauszuschlagen, damit Der Lack einheitlich aussieht ?

1. Ja die werden bezahlen. Nur er wird ein Problem haben, aber das ist nicht Dein Bier

2. Erst die Versicherung anrufen! (Die Gegneriche!), dann sagst Du denen das Du Gutachten machen lässt! Lasst Dich nicht abspeisen mit son Kram wie: "Wir schicken unseren Gutachter!" Sag am Besten wenn sowas kommt, das Du Versicherungskaufmann oder so bist und weißt was los ist... denk Dir was aus, denn das versuchen die oft, obwohl es nicht ganz rechtens ist!

3. Du bekommst keine Neulackierung! Erstens kann der lacker die Farbe so anmischen, dass es keinen Unterschied gibt und zweitens währe es eine Werterhöhung. Du bekommst unter Umständen noch a bisl für Wertminderung, je nachdem was der Gutachter sagt!

Tipp: Frag mal rum ob irgendeiner von Deinen Leuten einen guten Gutachter kennt! Wenn Dus Geschickt anstellst und dann in eine Freie Werstatt fährst, haste noch n bisl Taschengeld und das ohne zu mogeln!

Mfg

Willst Du ein Gutachten, oder einen Kostenvoranschlag?

Ich mache immer ein Gutachten. Das kostet zwar erstmal Geld, aber das bekommst Du ja von der Versicherung wieder. Ich meine hier nicht den K-Voranschlag für 50€ von der BMW-Werkstatt, sondern ein Gutachten eines Sachverständigen. Selbstverständlich kann die Versicherung auch noch einen Gutachter rausschicken. Der wird natürlich günstigere Kosten ermitteln. Aber in der Regel akzeptieren die ein ordentliches, glaubwürdiges Gutachten. Oder Du gibst den Wagen in die Werkstatt und die sollen sich mit der Versicherung auseinandersetzen. Dann hast Du mit nix zu tun. Unterschreibst nur eine Abtretungserklärung.

Nochmal ein Hinweis: Selbst wenn die Schuld nicht bei einem selber liegt, kann die Versicherung immer noch aus der Betriebsgefahr, das von jedem Fahrzeug ausgeht (selbst wenn es ordnungsgemäß parkt!), eine 30% Beteiligung des geschädigten Fahrzeughalters notfalls per Gerichtsverfahren durchsetzen. Hat der Gegner also eine spitz kalkulierende Versicherung, dann kann man bei der Begleichung des Schadens auch auf Kosten sitzen bleiben, obwohl man gar nichts dafür kann.

Themenstarteram 1. August 2005 um 20:10

Ich habe vor den Wagen an eine Bmw niederlassung zu übergeben , damit diese sich mit dem papierkram und kontaktieren der gegnerischen versicherung beschäftigt. Und hoffe dann dass mein Wagen wenigstens wie früher aussieht.

übrigens, der unfallverursacher kam mir sehr ruhig bei dem ganzen vor, und hat seinen schaden nicht mal angesehen ...

 

Btw. wielange würd die bearbeitung der tür dauern weiß das jemand ?

Wenn Du es repariern läßt, hast Du den Wagen in 2 Tagen wieder zurück und mit der Awicklung nix am Hut.

Themenstarteram 2. August 2005 um 7:57

Ich war bei BMW und die werden eine Reperaturübernahmebestätigung + Fotos von der Tür an die Versicherung schickn, wird 3-5 Tage dauern.

Und hab noch das ganze der Versicherung mitgeteilt.

 

Hoffe nun das wird insgesamt nit länger als ne Woche dauern.

Btw. der Bmwler meinte es wird darauf hinauslaufen dass ich ne neue Tür kriege, hoffe inständig dasses so aussehn wird wie früher . und das Elektronik nicht beschädigt ist damit ich die Lautsprecher die ich im Moment habe auch drinne bleiben.

Themenstarteram 9. August 2005 um 8:27

das gibts doch nicht ich warte seit ner woche nur auf bmw dass die ne kosten übernahme bestätigung zurückkriegt von der drecks gegner versicherung , würd mich nicht wundern wenn allianz irgendwelche faxen machen, die schweine...

am 21. Juli 2008 um 20:07

Beule nach Zusammenstoß

Hallo Zusammen,

ich brauche dringend eure Hilfe! Ich hatte heute einen kleinen Unfall mit dem Wagen meines Freundes. Ich war vor einem Einkaufszentrum auf dem Bürgersteig hinter anderen Autos geparkt allerdings war mein linkes Vorderrad auf der Straße und der Motor war an. Dann hörte ich auf einmal ein Knallen und sah, das mir eine Dame rein gefahren war. Mein Auto hatte nix aber der andere Wagen ( neuer Opel Zafira) hatte im hinteren Teil unter der Tür eine Beule. Am Unfallort schien alles soweit klar ohne Schäden geschehen zu sein, aber nach wenigen Std. erhielt ich einen Anruf der Dame das ihr Auto beschädigt sei. Da wir das nicht über die Versicherung laufen lassen möchten wird die andere Person sich einen Kostenvoranschlag geben lassen. Da meine Unschuld nicht bewiesen werden kann, weil ich nicht 100 % weiss ob mein Wagen noch gerollt ist werde ich es wohl bezahlen müssen. was kostet denn so eine Reparatur ungefähr? Bitte um dringende HILFE!

Versteh ich jetzt nicht. War die Beule in der Tür von Dir oder schon vorher da? Wenn kein Schaden optisch festgestellt wurde, kann ja auch jetzt kein optisch erkennbarer Schaden vorliegen, das habt Ihr ja gecheckt. Es müsste sich also um einen Schaden unter der Oberfläche handeln, wie z.B. ein defekter Anpralldämpfer hinter der Stoßstange oder ein ausgelöster Gurtstraffer oder sowas in der Art.

Soll die Dame doch erstmal vorfahren und Dir den Schaden zeigen. Stimmt die Anprallhöhe, Farbspuren, etc.etc. Vorher würde ich garnichts machen.

am 22. Juli 2008 um 19:34

Ich habe das gecheckt aber es sieht so aus das es ein neuer Schaden ist. An der Unfallstelle haben wir die Autos nicht wirklich kontrolliert. Was kostet denn ungefähr so eine Reparatur damit ich weiss was auf mich zukommt. ??

Schwer zu sagen. Bei Karosserie- oder Lackschäden können leicht Kosten ab 250€ anfallen.

am 8. August 2010 um 7:37

Tag zusammen

Ich hatte auch vor kurzem einen Unfall mit Totalschaden ich selbst bin der Geschädigte mit Personenschaden HWS-Distorsion, multible Rückenprellungen, schwere Gehirnerschütterung usw.

bei mir wurde das alles sofort vom Abschleppdienst an meinen RA übergeben.

Aber:

Wenn man einen Schaden hat und nicht daran Schuld ist und auch keine Zeugen dabei sind also 1 gegen 1 dann sollte man sich auf nichts verlassen und am besten die Polizei rufen die diesen Unfall amtlich aufnimmt somit ist man schonmal auf der sicheren seite.

Selbst wennh er es anfänglich zu gibt und einem ne versicherungskarte oder soinst was in die hand drückt später sagt er dann zu seiner eigenen versicherung dass er nicht schuld ist oder nur zum teil und schon steht aussage gegen aussage und man steht da wie der depp vom dienst.

wieter sollte man nicht gleich in die nächste werkstatt rennen und es richten lassen.

Der richtige weg wäre:

1. bei allgemeinen bagatellschäden am KFZ wie z.b. Lackschaden oder Beulen ab zur Vertragswerkstatt und Kostenvoranschlag für die Reperatur einholen diesen kopieren (Original behalten). Unfallmeldebogenh der Gegnerischen Versicherung ausfüllen und mit der Kopie vom Kostenvoranschlag und einem kurzen Brief mit der Bitte um Reperaturfreigabe an die gegnerische Versicherung schicken.

Erst nach erhalt der Reperaturfreigabe kann das KFZ repariert werden andernfalls kann es sein, das man auf diversen Kosten sitzen bleibt oder Reperaturkosten erst mal vorschießen muss. Ein KFZ Gutachter kommt erst dann ins Spiel wenn die Gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag der Vertragswerkstadt nicht anerkennt dann sollte man schnell zum Rechtsanwalt wo dann über diesen ein KFZ-Gutachter beauftragt wird.

2. Bei größeren Schäden ab ca. 1000 euro Reperaturkosten. so schnell wie möglich ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt (erstberatungen werden von fast allen Rechtsschutzversicherungen übernommen auch bei selbstbeteiligung).

3. Verkehrsunfall mit Personenschaden an einem selbst und oder anderen.

Sich auf keinerlei schriftliche oder telefonische Mitteilungen, Gespräche oder sonstiges mit der Gegnerischen Versicherung einlassen auch den Unfallfragebogen der gegnerischen Versicherung nicht selbst Ausfüllen.

Die ganze Sache sofort einem Rechtsanwalt übergeben.

Weiteres:

- Bei 100% unverschuldeter Beteiligung muss die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten übernehmen auch die des eigenen Rechtsanwalts. Kosten wie Apschleppdienst, Artztkosten, Gutachter usw. werden an den Rechtsanwalt überwiesen und von dort an die Leistungsträger weitergeleitet.

- Für den Ausfall des eigenen KFZ während der Reperatur steht einem ein Ersatzfahrzeug / Mietwagen eine Klasse niedriger als das eigene für bis zu 14 Tage zu, bei nicht in Anspruch nahme stehen einem pro Tag mindestens 50 Euro Nutzungsausfall zu.

- Ist man alleine im Fahrzeug sollte man immer die Polizei verständigen und den Unfall amtlich aufnehmen lassen (auch wenn der Unfallverursacher anfänglich die Schuld zu gibt. gibt er die Schuld später gegenüber den Versicherungen nicht zu steht Aussage gegen Aussage und man bleibt evtl auf seinem Schaden sitzen)

- Hat man unmittelbar nach dem Unfall Beschwerden wie leichtes Verspannungsgefühl im Nacken oder ähnliches und seien sie noch so Gering sollte man unbedingt darauf bestehen sich in ein Krankenhaus fahren zu lassen (bestenfalls durch einen Krankenwagen)

- Geltendmachung von Auslagen (nur über Rechtsanwalt möglich)

Fahrten zum Artzt

einmalige Fahrt zum KFZ-Gutachter

einmalige Fahrt zum Apschleppdienst

einmalige Fahrt zum Rechtsanwalt

Jeweils 50 cent pro Km (einmalig aus dem Grund weil dort alles weitere Per Telefon oder Schriftverkehr statt findet, Telefonkosten können im DSL-Flatrate-zeitalter aufgrund von nichtigkeit nicht geltend gemacht werden)

Portokosten für Briefversand (Per Einschreiben mit Rückschein, Rückschein = Qittung)

Bei Krankenhausaufenthalt Nutzungsausfall der Wohnung sofern man alleine Wohnt

Bei allein Erziehenden während Krankenhausaufenthalt Pauschalbeträge für Tagespflege der Kind/Kinder (auch wenn dies in Form der Familienhilfe von der Verwandtschaft übernommen wird

Verdienstausfall von Sonderzulagen wie Wochenendzuschlag, Nachtzuschlag usw.

Dies Trifft nur zu wenn man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist an dem man zu 100% der Geschädigte ist!!!!

Reperaturkosten können nur dann Erstattet werden wenn man eine Reperaturfreigabe der Gegnerischen Versichrung in Schriftform erhalten hat.

Alle weiteren Auslagen können nur über einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden (Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen)

Bei der Bitte um Reperaturfreigabe sollte man der Gegnerischen Versicherung eine Frist von 14 Tagen setzen, hat man 3-4 Werktage nach Ablauf der Frist keine Stellungnahme der Gegnerischen Versicherung bekommen ab zum Rechtsanwalt.

Kurzes Beispiel zu Reperaturfreigabe:

Aufgrund eines Verkehrsunfalls siehe Unfallmeldebogen bitte ich um Kostenübernahme und der Übersendung einer schriftlichen Reperaturfreigabe. Ein Kostenvoranschlag über die vorraussichtlichen Reperaturkosten liegt bei.

Über eine schriftliche Nachricht setze ich eine Frist von 14 Tagen. Sollte ich nach Ablauf der Frist keine Nachricht von Ihnen erhalten sehe ich mich leider Gezwungen die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt zu Übergeben sowie einen KFZ-Gutachten ertsellen zu lassen, was zu lasten ihres Kontos einen finanziellen Mehrkostenaufwand bedeuten würde.

In der Regel bekommt man dann kurze Zeit Später einen Brief das die Angelegenheit an die zuständige Abtelung XYZ der Verischerung übergeben wurde was nichts anderes ist als Zeit zu schinden. Man sollte nun die 14 Tage abwarten, sollte man dann nichts bekommen kann man als guter mensch das ganze nochmals veruchen wo die Gegnerische Versicherung jedoch wieder mit einem Brief zum Zeit schinden beantworten wird daher sollte man dann gleich zum Rechtsanwalt.

zweiter Brief:

Mit Schreiben vom... hatte ich Sie gebeten aufgrund Verkehrsunfall vom (evtl Schadennummer oder Unfallverursacher angeben) mir Reperaturfreigabe zu erteilen.

Trotz weiterleitung meiner Forderung an Ihre zuständige Abteilung habe ich bisher keine Nachricht über dioe Reperaturfreigabe erhalten.

Ich fordere Sie leztmalig auf mir eine Repoeraturfreigabe zu übersenden (Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reperaturkosten habe ich erneut bei gelegt).

Ich setze Ihnen eine letztmalige Frist von 10 Tagen, nachz Ablauf dieser Frist werde ich die Angelegenheit unverzüglich über meinen Rechtsanwalt einklagen.

--- Wichtig ist solche Briefe immer Per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, der Rückschein ist der Beweiß dass der Brief beim Empfänger auch angekommen ist (manche Halsabschneider könnten behaupten dass sie einen derartigen Brief nicht erhalten haben)---

 

sollte wieder keine Reperaturfreigabe erteilt werden ab zum Rechtsanwalt (Ich persönlich gebe solchge sachen sofort an meinen Rechtsanwalt da Versicherungen einen ohnehin versuchen hin zu halten um Zeit zu schinden).

liebe Grüße

 

 

am 8. August 2010 um 8:53

Hallo,

danke für Deine Mühe, das war interessant, hilfreich und aufschlussreich zu lesen!

Was aber, wenn wie bei unseren angejahrten Lieblingen die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen???

Das ist doch ein gefundenes Fressen für die gegnerische Versicherung!

Habe selbst einmal mit dem damaligen Ascona einen uralten Käfer von hinten getroffen. Später erzählte mir der Besitzer, meine Versicherng habe den Wagen verschrotten wollen.

Der Nachweis, was er in der letzten Zeit in den Wagen investiert hatte, hat ihn aber gerettet.

Dies sollte man sich merken! Alle Ausgaben für solche Fälle immer dokumentieren!

Gruss

Die Versicherung kann das Auto nur verschrotten,wenn er ihnen gehört,also wenn du ihnen den Wagen überläßt und dir den Gutachterwert VOR Unfall auszahlen läßt.Wenn du den Wagen behalten willst,wird der Restwert,der über eine Restwertbörse oder sowas ermittelt wird,vom Gutachterwert abgezogen und du bekommst den Restbetrag,behältst dann aber dein Auto,das du damit dann vll. reparieren kannst.

 

Greetz

Cap

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