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Unfall -> Beule/Lackschaden an Tür

Themenstarteram 1. August 2005 um 17:35

Heute Mittag bog ich ab , und ein Trottel ist mit seinem Landrover zurückgefahrn da er anscheinend plötzlich wenden wollte....

Resultat daraus ist eine Beule + Lackschaden an der Fahrertür...

Dieser hat mir ein "AllianzUnfallpaß" ausgehändigt mit seiner Anschrift (Ist eine Firma angegeben, sprich Firmenwage) und hat mir Schriftlicht bestätigt (und der Firma/versicherung mitgeteilt) dass er den Unfall verursacht hat.

Nun , meine Frage ist als erstens:

Ist das alles Ordungsmäßig abgelaufen und werde ich den Schaden nun bezahlt kriegen ?

Als zweites: ich werde morgen zu einer BMW werkstatt fahren, gutachten erstellen lassen usw.

Die Frage da ist , Falls die Tür jetzt ausgebeult wird und neu lackiert, wird der Lack neuer ausschaun (sprich Auto is 11 Jahre alt) als Rest des Autos. Ist es da möglich aus der Versicherung des Unfallverursachers jetzt Komplette neu Lackierung rauszuschlagen, damit Der Lack einheitlich aussieht ?

Beste Antwort im Thema
am 1. August 2005 um 17:35

Wenn man einen Schaden hat und nicht daran Schuld ist und auch keine Zeugen dabei sind also 1 gegen 1 dann sollte man sich auf nichts verlassen und am besten die Polizei rufen die diesen Unfall amtlich aufnimmt somit ist man schonmal auf der sicheren seite.

Selbst wenn es der Unfallgegner anfänglich zu gibt und einem ne versicherungskarte oder sonst was in die hand drückt später sagt er dann zu seiner eigenen versicherung dass er nicht schuld ist oder nur zum teil und schon steht aussage gegen aussage und man steht da wie der depp vom dienst.

weiter sollte man nicht gleich in die nächste werkstatt rennen und es richten lassen.

Der richtige weg wäre:

1. bei allgemeinen bagatellschäden am KFZ wie z.b. Lackschaden oder Beulen ab zur Vertragswerkstatt und Kostenvoranschlag für die Reperatur einholen diesen kopieren (Original behalten). Unfallmeldebogenh der Gegnerischen Versicherung ausfüllen und mit der Kopie vom Kostenvoranschlag und einem kurzen Brief mit der Bitte um Reperaturfreigabe an die gegnerische Versicherung schicken.

Erst nach erhalt der Reperaturfreigabe kann das KFZ repariert werden andernfalls kann es sein, das man auf diversen Kosten sitzen bleibt oder Reperaturkosten erst mal vorschießen muss. Ein KFZ Gutachter kommt erst dann ins Spiel wenn die Gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag der Vertragswerkstadt nicht anerkennt dann sollte man schnell zum Rechtsanwalt wo dann über diesen ein KFZ-Gutachter beauftragt wird.

2. Bei größeren Schäden ab ca. 1000 euro Reparaturkosten. so schnell wie möglich ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt (erstberatungen werden von fast allen Rechtsschutzversicherungen übernommen auch bei selbstbeteiligung).

3. Verkehrsunfall mit Personenschaden an einem selbst und/oder anderen.

Sich auf keinerlei schriftliche oder telefonische Mitteilungen, Gespräche oder sonstiges mit der Gegnerischen Versicherung einlassen auch den Unfallfragebogen der gegnerischen Versicherung nicht selbst Ausfüllen.

Die ganze Sache sofort einem Rechtsanwalt übergeben.

Weiteres:

- Bei 100% unverschuldeter Beteiligung muss die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten übernehmen auch die des eigenen Rechtsanwalts. Kosten wie Apschleppdienst, Artztkosten, Gutachter usw. werden an den Rechtsanwalt überwiesen und von dort an die Leistungsträger weitergeleitet.

- Für den Ausfall des eigenen KFZ während der Reparatur steht einem ein Ersatzfahrzeug / Mietwagen eine Klasse niedriger als das eigene für bis zu 14 Tage zu, bei nicht in Anspruchnahme stehen einem pro Tag mindestens 50 Euro Nutzungsausfall zu.

- Ist man alleine im Fahrzeug sollte man immer die Polizei verständigen und den Unfall amtlich aufnehmen lassen (auch wenn der Unfallverursacher anfänglich die Schuld zu gibt. gibt er die Schuld später gegenüber den Versicherungen nicht zu steht Aussage gegen Aussage und man bleibt evtl auf seinem Schaden sitzen)

- Hat man unmittelbar nach dem Unfall Beschwerden wie leichtes Verspannungsgefühl im Nacken oder ähnliches und seien sie noch so Gering sollte man unbedingt darauf bestehen sich in ein Krankenhaus fahren zu lassen (bestenfalls durch einen Krankenwagen)

- Geltendmachung von Auslagen (nur über Rechtsanwalt möglich)

Fahrten zum Artzt

einmalige Fahrt zum KFZ-Gutachter

einmalige Fahrt zum Apschleppdienst

einmalige Fahrt zum Rechtsanwalt

Jeweils 50 cent pro Km (einmalig aus dem Grund weil dort alles weitere Per Telefon oder Schriftverkehr statt findet, Telefonkosten können im DSL-Flatrate-zeitalter aufgrund von nichtigkeit nicht geltend gemacht werden)

Portokosten für Briefversand (Per Einschreiben mit Rückschein, Rückschein = Qittung)

Bei Krankenhausaufenthalt Nutzungsausfall der Wohnung sofern man alleine Wohnt

Bei allein Erziehenden während Krankenhausaufenthalt Pauschalbeträge für Tagespflege der Kind/Kinder (auch wenn dies in Form der Familienhilfe von der Verwandtschaft übernommen wird

Verdienstausfall von Sonderzulagen wie Wochenendzuschlag, Nachtzuschlag usw.

Dies trifft nur zu wenn man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist an dem man zu 100% der Geschädigte ist!!!!

Reparaturkosten können nur dann Erstattet werden wenn man eine Reperaturfreigabe der Gegnerischen Versichrung in Schriftform erhalten hat.

Alle weiteren Auslagen können nur über einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden (Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen)

Bei der Bitte um Reparaturfreigabe sollte man der gegnerischen Versicherung eine Frist von 14 Tagen setzen, hat man 3-4 Werktage nach Ablauf der Frist keine Stellungnahme der Gegnerischen Versicherung bekommen ab zum Rechtsanwalt.

Kurzes Beispiel zu Reparaturfreigabe:

Aufgrund eines Verkehrsunfalls siehe Unfallmeldebogen bitte ich um Kostenübernahme und der Übersendung einer schriftlichen Reparaturfreigabe. Ein Kostenvoranschlag über die vorraussichtlichen Reparaturkosten liegt bei.

Über eine schriftliche Nachricht setze ich eine Frist von 14 Tagen. Sollte ich nach Ablauf der Frist keine Nachricht von Ihnen erhalten sehe ich mich leider Gezwungen die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt zu Übergeben sowie einen KFZ-Gutachten erstellen zu lassen, was zu lasten ihres Kontos einen finanziellen Mehrkostenaufwand bedeuten würde.

In der Regel bekommt man dann kurze Zeit Später einen Brief das die Angelegenheit an die zuständige Abtelung XYZ der Verischerung übergeben wurde was nichts anderes ist als Zeit zu schinden. Man sollte nun die 14 Tage abwarten, sollte man dann nichts bekommen kann man als guter mensch das ganze nochmals versuchen wo die Gegnerische Versicherung jedoch wieder mit einem Brief zum Zeit schinden beantworten wird daher sollte man dann gleich zum Rechtsanwalt.

zweiter Brief:

Mit Schreiben vom... hatte ich Sie gebeten aufgrund Verkehrsunfall vom (evtl Schadennummer oder Unfallverursacher angeben) mir Reparaturfreigabe zu erteilen.

Trotz weiterleitung meiner Forderung an Ihre zuständige Abteilung habe ich bisher keine Nachricht über die Reparaturfreigabe erhalten.

Ich fordere Sie letztmalig auf mir eine Reparaturfreigabe zu übersenden (Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reperaturkosten habe ich erneut bei gelegt).

Ich setze Ihnen eine letztmalige Frist von 10 Tagen, nachz Ablauf dieser Frist werde ich die Angelegenheit unverzüglich über meinen Rechtsanwalt einklagen.

--- Wichtig ist solche Briefe immer Per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, der Rückschein ist der Beweiß dass der Brief beim Empfänger auch angekommen ist (manche Halsabschneider könnten behaupten dass sie einen derartigen Brief nicht erhalten haben)---

 

sollte wieder keine Reparaturfreigabe erteilt werden ab zum Rechtsanwalt

 

 

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18 Antworten
am 9. August 2010 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Die Versicherung kann das Auto nur verschrotten,wenn er ihnen gehört,also wenn du ihnen den Wagen überläßt und dir den Gutachterwert VOR Unfall auszahlen läßt.Wenn du den Wagen behalten willst,wird der Restwert,der über eine Restwertbörse oder sowas ermittelt wird,vom Gutachterwert abgezogen und du bekommst den Restbetrag,behältst dann aber dein Auto,das du damit dann vll. reparieren kannst.

 

Greetz

Cap

o.k., aber warum schreibst Du V I E L L E I C H T so verschämt abgekürzt?

Da ist es doch gut, wenn man den Gutachterwert vor Unfall mt dokumentierten Aufwendungen noch etwas aufpeppen kann...

Das Problem ist einfach, dass vielfach ab einem gewissen Alter die Reperaturkosten einfach über dem Schätzwert liegen. Egal was man in den letzten Jahren reingesteckt hat. Und dann kann man den Wagen nur noch vllt. reparieren wenn man den Differenzbetrag übrig hat und investieren will.

Es gibt übrigens, umgangsprachlich ausgedrückt, noch die 130% Reglung, die kann einem, richtig angewendet, auch noch helfen.

am 10. August 2010 um 9:38

Zitat:

Original geschrieben von Hovi-Folko

Das Problem ist einfach, dass vielfach ab einem gewissen Alter die Reperaturkosten einfach über dem Schätzwert liegen. Egal was man in den letzten Jahren reingesteckt hat. Und dann kann man den Wagen nur noch vllt. reparieren wenn man den Differenzbetrag übrig hat und investieren will.

Es gibt übrigens, umgangsprachlich ausgedrückt, noch die 130% Reglung, die kann einem, richtig angewendet, auch noch helfen.

Hallo,

erklärst Du mir, was man unter der 130% Regel versteht???

Danke!

Gruss

Sagen wir,dein Fahrzeug hat noch nen Wert von 3500 Euro,dann darf die Reparatur 30% über diesem Wert liegen und sie wird noch bezahlt von der Versicherung.

 

Greetz

Cap

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